Merkblatt für ERASMUS+Dozentenmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken

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Merkblatt für ERASMUS+Dozentenmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken Das neue ERASMUS+Programm 2014-2020 stellt Mittel für Reisen zu Lehr- und Unterrichtszwecken an ERASMUS-Partnerhochschulen in EU- und einigen weiteren Programmländern zur Verfügung. Wer? Teilnehmen können alle Lehrkräfte einer Hochschule: Professoren und Professorinnen Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Pensionierte Professor:innen und Lehrende Lehrbeauftragte Wohin? Förderfähig sind Aufenthalte an Hochschulen, mit denen die HSD einen bilateralen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat und in dem der Austausch von Lehrkräften zum Zwecke des Unterrichts vereinbart wurde, in folgenden Ländern: Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. Programmländer außerhalb der EU: Ehemalige Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei. Reisen zu Unterrichtszwecken zu Partnerhochschulen in die Schweiz werden seit dem akademischen Jahr 2014/2015 nicht mehr über ERASMUS+. Die Schweiz hat eine Übergangslösung beschlossen. Informationen finden Sie unter www.ch-go.ch. Wie lange? Die Mobilitätsphase muss mindestens zwei Tage und kann bis zu 60 Tage dauern. An- und Abreisetage werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt. Aufgrund des begrenzten Budgets werden die Aufenthalte auf maximal 10 Tage beschränkt. Bei Aufenthalten bis zu einer Woche müssen mindestens acht Unterrichtsstunden geleistet werden. Bei Aufenthalten über 7 Tage kommen pro Woche acht weitere Unterrichtsstunden dazu.

3 Tage Aufenthalt = 8 Stunden Lehre 7 Tage Aufenthalt = 8 Stunden Lehre 8 Tage Aufenthalt = 16 Stunden Lehre Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss. Das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der Teilnehmer an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss. Wie? Wenn Sie einen Kurzaufenthalt zu Lehrzwecken an einer Partnerhochschule Ihres Fachbereichs planen, setzen Sie sich bitte zuerst mit dem International Office in Verbindung. Kontaktperson: Frau Dr. Monika Katz Teamleitung 1.2 Hans-Böckler-Str. 33 (3. OG, Raum 10) 40476 Düsseldorf Tel.: 0211 4351 9313 Email: monika.katz@hs-duesseldorf.de Fünf Schritte sind erforderlich: ein Einladungsschreiben der Gasthochschule der Zuwendungsvertrag die Mobilitätsvereinbarung die Bestätigung der Aufenthaltsdauer im Original der online-bericht über das Mobility Tool der Europäischen Kommission. Zuerst schließen Sie eine Mobilitätsvereinbarung zu Lehr- und Unterrichtszwecken ab. Das Formular fragt nach Ihren persönlichen Daten, nach Angaben zur Gasthochschule und nach dem Programm, den Inhalten und den Zielen Ihres Aufenthalts. Das Formular wird von Ihnen, der entsendenden Hochschule an der HSD die Leitung des International Office - und der Gasthochschule unterzeichnet. Daraufhin erhalten Sie den Zuwendungsvertrag (grant agreement), der von Ihnen und der Leitung des IO unterzeichnet wird. Das Formular Bestätigung der Aufenthaltsdauer lassen Sie sich an der Gasthochschule bitte unterschreiben und abstempeln. Das Mobility Tool Die Europäische Kommission verpflichtet die teilnehmenden Hochschulen dazu, die Daten der Geförderten für statistische Zwecke zur Verfügung zu stellen. In der vorangegangenen Programmgeneration Lebenslanges Lernen ERASMUS erstellte das IO am Ende jedes Abrechnungsjahres einen Abschlussbericht mit Excel-Listen, in denen die Namen, das Geburtsdatum, der Lehrbereich und die Reisedaten sowie die Höhe der Förderung eingetragen wurden. Diese Listen wurden von der Nationalen Agentur DAAD an die EU- Kommission weitergeleitet. Die Hochschule war verpflichtet, die Akten über fünf Jahre lang für Audits und Monitorings aufzubewahren. Für das neue ERASMUS+Programm hat die EU ein so genanntes Mobility Tool eingerichtet. Die teilnehmenden Hochschulen tragen die Daten der Geförderten Studierenden und

Lehrkräfte in dieses Mobility Tool ein. Eingetragen werden Name, Emailadresse, Lehrbereich (gemäß ISCED-Codes), Gasthochschule und die Dauer des Aufenthalts. Nach Beendigung des Aufenthalts erhält der/die Geförderte von der EU Kommission eine Mail mit der Aufforderung, sich in ein Portal einzuloggen, um ein Berichtsformular auszufüllen. Der Bericht wird direkt bei der EU eingespeist. Das IO kann den Bericht über das Mobility Tool einsehen. Mit der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags akzeptieren Sie auch die Bestimmungen des Programms und verpflichten sich zur Abgabe des Berichts. Eine Weigerung führt zur Rückforderung der Fördermittel. Hinweise zum Datenschutz Der Server der EU befindet sich in Luxemburg. Wenn Sie Zweifel an der Sicherheit der Daten haben, finden Sie unter dem folgenden Link die Datenschutzerklärung: https://eu.daad.de/erasmus/management/it/de/ Welche Leistungen dürfen Sie erwarten? Im Unterschied zu den letzten Jahren, in denen nach Landesreisekostengesetz vergütet wurde, werden im Programm ERASMUS+ 2014-2020 Pauschalen gezahlt. Reisekostenpauschale Kosten für die Reise werden entsprechend der Entfernung vom Abreiseort ermittelt. Dafür hat die EU-Kommission einen Entfernungsrechner zur Verfügung gestellt: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_en.htm. Einfache Entfernung gem. Distanzrechner in km Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer für die Hin- und Rückfahrt in Euro < 100 entfällt 100-499 180 500-1.999 275 2.000-2.999 360 3.000-3.999 530 4.000-7.999 820 8.000 und mehr 1.100 Abfahrtort ist der Wohnort, nicht der Sitz der entsendenden Einrichtung. Abfahrtsort Düsseldorf Zielort Istanbul Entfernung nach Distanzrechner: 2.039 km Reisekostenpauschale: 360 Euro Abfahrtsort Köln Zielort Jyväskylä Entfernung nach Distanzrechner: 1.691,17 km Reisekostenpauschale: 275 Euro

Aufenthaltspauschalen Pro Tag erhalten Sie je nach Zielland eine Pauschale, mit der Unterkunft und Verpflegung sowie sonstige Nebenkosten abgedeckt sind. Zielland Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien Stückkosten je Tag pro Teilnehmer bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 160 EUR 112 EUR 140 EUR 98 EUR 120 EUR 84 EUR 100 EUR 70 EUR Stückkosten je Tag pro Teilnehmer vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 70 % des Satzes Lehraufenthalt, Reise von Düsseldorf an die Hogeschool Amsterdam von Montag bis Mittwoch Einfache Entfernung nach dem Distanzrechner: 182,33 km Reisekostenpauschale: 180 Euro Aufenthaltspauschale für 3 förderfähige Tage: Tagessatz für die Niederlande: 160 Euro ergibt: 480 Euro für drei Tage Gesamtförderung: 660 Euro Lehraufenthalt, Reise von Düsseldorf an die Universität Barcelona von Sonntagnachmittag bis Freitagabend Einfache Entfernung nach dem Distanzrechner: 1.148,87 km Reisekostenpauschale: 275 Euro Aufenthaltspauschale für 5 förderfähige Tage: Tagessatz für Spanien: 120 Euro ergibt 600 Euro für fünf Tage Gesamtförderung: 875 Euro

Bitte beachten Sie: Der Abfahrtsort für eine Reise muss nicht mit dem Sitz der HSD übereinstimmen: Maßgeblich ist der Abfahrtsort, u. U. eben Ihr Wohnort. Die Gesamtpauschale (Reisekosten und Aufenthalt) wird nach Unterzeichnung des Grant Agreements, in dem die Pauschale ausgewiesen ist, auf Ihr Konto überwiesen. Dienstreiseantrag und Dienstreiseabrechnung Vor der Reise stellen Sie einen entsprechenden Dienstreiseantrag. Eine Dienstreiseabrechnung ist nicht erforderlich, da es sich um eine Pauschale handelt. Sie sind allerdings verpflichtet, die Pauschale als Einnahme zusammen mit den Belegen über Ihre tatsächlichen Reisekosten bei Ihrer Steuererklärung anzugeben. Als Einnahmenachweis gilt das Grant Agreement. Versicherungsschutz Mit dem Programm ERASMUS+ 2014-2020 ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sie sind über die Hochschule versichert, wenn Sie einen ordnungsgemäßen Dienstreiseantrag gestellt haben. Ich freue mich auf Ihre Fragen! gez. Dr. Monika Katz Leitung International Office T 0211 4351 9313 Email: monika.katz@hs-duesseldorf.de