Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6094 06. 11. 2014 Antrag der Abg. Jutta Schiller u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Situation der Pflegehelfer Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele regionale Netzwerke Altenpflegeausbildung es in Baden-Württemberg gibt; 2. wie sie die dort gemachten Erfahrungen bewertet; 3. wie viele Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung es in Einrichtungen in Baden- Württemberg gibt (aufgeschlüsselt nach Art der Einrichtung); 4. wie viele Pflegehelferinnen in Baden-Württemberg seit 2011 die Nachqualifizierung zum Beruf des Altenpflegers begonnen haben; 5. wie viele Pflegehelferinnen in Baden-Württemberg seit 2011 die Nachqualifizierung zum Beruf des Altenpflegers abgebrochen haben; 6. welche Besonderen Aktionen im Sinne des Vereinbarungstexts der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege 2012 bis 2015 ihr bekannt sind, mit denen bei Pflegehelferinnen für die Nachqualifizierung zum Altenpfleger geworben werden; 7. wie sie die Effektivität der Besonderen Aktionen bewertet; Eingegangen: 06. 11. 2014 / Ausgegeben: 05. 12. 2014 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
8. wie viele regionale Kooperationsverbünde zur Nachqualifizierung in Baden- Württemberg existieren und wie viele seit 2011 entstanden sind; 9. wie sie die gemachten Erfahrungen mit den Kooperationsverbünden bewertet. 05. 11. 2014 Schiller, Klenk, Hollenbach, Kunzmann, Dr. Rapp, Dr. Reinhart, Deuschle CDU Begründung Eine Möglichkeit, qualifiziertes Pflegepersonal zu erhalten, ist die Weiterqualifizierung von bereits im Pflegebereich Arbeitenden und Berufsrückkehrern. Mit dem vorliegenden Antrag soll der Sachstand der Umsetzung erfragt werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 28. November 2014 Nr. 34-0141.5/15/6094 nimmt das Minis - terium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele regionale Netzwerke Altenpflegeausbildung es in Baden-Württemberg gibt; Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass der Begriff Regionale Netzwerke Altenpflegeausbildung nicht exakt definiert ist. Auch deshalb war es innerhalb der Frist nicht möglich, die genaue Zahl solcher oder ähnlicher Netzwerke zu erheben. Speziell zum Thema Altenpflegeausbildung gibt es generell einen regen und regelmäßigen Austausch der Altenpflegeschulen untereinander bzw. innerhalb der Kooperationsverbünde unter den an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen sowie mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern über Fragen der Ausbildung sowie über neue Angebote wie z. B. Teilzeitausbildung oder Nachqualifizierung. Diese Strukturen werden allerdings zumeist nicht als Netzwerke wahrgenommen. In Baden-Württemberg gab und gibt es Modellprojekte zur Erprobung einer generalistischen Ausbildung. Aus diesen Projekten hat sich teilweise eine Zusammenarbeit von Altenpflege- und Krankenpflegeschulen, Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern entwickelt, die auch über das konkrete Modellprojekt hinausreicht, so z. B. im Landkreis Freudenstadt. Ähnliche Strukturen können entstehen, wenn sich mehrere Institutionen zunächst anlassbezogen zusammenfinden, etwa zur Durchführung einer Ausbildungsmesse, und sich dann in unregelmäßigen Abständen weiter zum Austausch treffen. Auf eine Umfrage des Landkreistags zum vorliegenden Antrag haben die Landkreise Heilbronn, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen und Tuttlingen das Bestehen von Arbeitskreisen, Runden Tischen, Bündnissen oder anderen Netzwerken zum Thema Altenpflegeausbildung rückgemeldet. Die Moderation erfolgt 2
zumeist durch die Altenhilfefachberatung der Landkreise und die örtliche Agentur für Arbeit. Andere haben darauf verwiesen, dass es in vielen Landkreisen zum übergeordneten Thema Altenhilfe Netzwerkstrukturen/Trägerverbünde gebe, in denen auch Fragen der Altenpflegeausbildung und das Thema Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel diskutiert und gemeinsam angegangen werden. Die LIGA weist darauf hin, dass organisierte Netzwerke zur Personalgewinnung sowohl regional als auch innerhalb der Wohlfahrtspflege deutlich zugenommen haben. 2. wie sie die dort gemachten Erfahrungen bewertet; Die Erfahrungen sind positiv, weil durch den gegenseitigen Austausch das Verständnis wächst für die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Beteiligten und Ziele angegangen werden, die nur gemeinsam erreicht werden können. 3. wie viele Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung es in Einrichtungen in Baden-Württemberg gibt (aufgeschlüsselt nach Art der Einrichtung); Zum Stichtag 15. Dezember 2011 (aktuellste Statistik) arbeiteten in den statio - nären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg insgesamt 7.027 Helferinnen und Helfer mit einjähriger Qualifikation in der Altenpflegehilfe und der Krankenpflegehilfe: Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer Quelle: Statistisches Landesamt Stationäre Pflegeeinrichtungen Ambulante Pflegeeinrichtungen 4.043 775 1.648 561 gesamt 5.691 1.336 Zum 31. Dezember 2012 (aktuellste Statistik) arbeiteten in den Krankenhäusern sowie den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Baden-Württemberg insgesamt 2.093 Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer mit einjähriger Ausbildung. Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer sind hier statis - tisch nicht ausgewiesen. Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer Krankenhäuser Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen 2.036 57 Quelle: Statistisches Landesamt 4. wie viele Pflegehelferinnen in Baden-Württemberg seit 2011 die Nachqualifizierung zum Beruf des Altenpflegers begonnen haben; Unter Nachqualifizierung zum Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers versteht die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege, dass Personen, die bereits als Pflegehelferin oder Pflegehelfer (mit einjähriger Ausbildung oder ohne einschlägige Ausbildung) arbeiten, für die Ausbildung zur Fachkraft gewonnen werden können. Nachqualifizierungen in diesem Sinne werden statis - tisch allerdings nur gesondert erfasst, wenn sie mit einer Verkürzung der Ausbildungszeit einhergehen, andernfalls sind sie Teil der Schülerzahl in der Alten - pflege. 3
Eine Verkürzung um ein Jahr erhalten in Baden-Württemberg Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer mit einjähriger Ausbildung, wenn sie die Helferprüfung mit der Note 2,5 oder besser abschließen. Das ist unabhängig davon, ob sie die verkürzte Altenpflegeausbildung sofort anschließen, was mehrheitlich geschieht, oder erst nach einigen Jahren. Seit Frühjahr 2013 sind in Umsetzung der Offensive weitere Verkürzungstatbestände hinzugekommen: Nach 7 des Altenpflegegesetzes (AltPflG) wird die Altenpflegeausbildung um ein Jahr verkürzt, wenn Personen mit Pflegehelferausbildung zusätzlich mindestens ein Jahr Vollzeit in der Pflege gearbeitet haben. Für Personen ohne einschlägige Ausbildung, aber mit mindestens zwei Jahren Vollzeittätigkeit in der Pflege oder Betreuung in einer Pflegeeinrichtung und einer positiven Kompetenzfeststellung kann die Ausbildung um ein Jahr verkürzt werden ( 7 Abs. 4 Nr. 3 AltPflG). Nach dem Altenpflegegesetz setzen die beiden neuen Tatbestände die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit voraus. Die Zahl der bewilligten Anträge auf Verkürzung nach 7 AltPflG hat sich seit 2011 wie folgt entwickelt: Bewilligte Anträge auf Verkürzung 2011 2012 2013 383 375 514 Quelle: Erhebung bei den Altenpflegeschulen durch Kultusministerium und Regierungspräsidien Der Großteil der Verkürzungen der Altenpflegeausbildung läuft über die Regelung mit Note 2,5 und besser in der Helferprüfung. Der deutliche Anstieg in 2013 kann auf eine verstärkte Werbung bei Pflegehelferinnen und -helfern für die (Nach-)Qualifizierung zur Fachkraft, auf die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Ausweitung der Verkürzungsmöglichkeiten zurückzuführen sein. 5. wie viele Pflegehelferinnen in Baden-Württemberg seit 2011 die Nachqualifizierung zum Beruf des Altenpflegers abgebrochen haben; Hierzu liegen keine statistisch erfassten Zahlen vor. Nach den Erfahrungswerten der Altenpflegeschulen sind Abbrüche bei den Personen mit Verkürzung über den Notenschnitt der Helferprüfung eher selten. Die neuen Verkürzungsmöglichkeiten entfalteten erst zum Beginn des Schuljahres 2013/14 Wirkung, sodass hier noch nicht ausreichend Erfahrungen mit Abbrüchen vorliegen. 6. welche Besonderen Aktionen im Sinne des Vereinbarungstexts der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege 2012 bis 2015 ihr bekannt sind, mit denen bei Pflegehelferinnen für die Nachqualifizierung zum Alten - pfleger geworben werden; Nach dem Vereinbarungstext haben die Verbände zugesagt, durch besondere Aktionen bei Pflegehelferinnen und Pflegehelfern für die Nachqualifizierung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger zu werben und darauf hinzuwirken, dass Pflegeeinrichtungen geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit einer entsprechenden Ausbildung eröffnen. In der Kürze der Frist konnte nicht flächendeckend in Erfahrung gebracht werden, mit welchen besonderen Aktionen die Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern in Baden-Württemberg beworben wurde. Die Baden-Württembergische Kranken - hausgesellschaft (BWKG) hat seit 2013 im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Verbandsinformationen ihre Mitgliedspflegeeinrichtungen darauf hingewiesen, dass der Nachqualifikation von Hilfskräften aus den eigenen Reihen eine hohe Bedeutung zukommt und sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Förderinstrumente informiert. So hat beispielsweise die Arbeitsagentur Stuttgart auf dem BWKG-Fachtag im Herbst 2013, einer Veranstaltung mit über 200 Vertreterinnen und Vertretern von Pflegeeinrichtungen, über das für die finanzielle Förderung der Nachqualifizierung äußerst wichtige WeGebAU-Programm der Bundesagentur für Arbeit referiert. 4
7. wie sie die Effektivität der Besonderen Aktionen bewertet; Die Effektivität der Besonderen Aktionen ist schwer einzuschätzen, da statis - tisch nicht erhoben wird, welche Pflegehelfer/-innen im Rahmen betrieblicher Personalentwicklung oder im Kontext der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive für eine Nachqualifikation geworben wurden. Besondere Aktionen können in jedem Fall Aufmerksamkeit auf das Thema lenken und den Informationsfluss verbessern. Erfolgversprechend ist vor allem, wenn von Seiten der Heimleitungen und Pflegedienstleitungen bereits in der eigenen Einrichtung tätige Personen angesprochen und zu einer Fachkraftweiterbildung motiviert werden. Die Verbände stellen fest, dass bei den Einrichtungen das Bewusstsein für die Nachqualifikation von Hilfskräften zu Fachkräften und für die Chancen der Weiterbildung gewachsen ist. Auch werden die Einrichtungsträger von den Schulen über die neuen Möglichkeiten der Nachqualifizierung informiert. 8. wie viele regionale Kooperationsverbünde zur Nachqualifizierung in Baden- Württemberg existieren und wie viele seit 2011 entstanden sind; Die Anzahl der regionalen Kooperationsverbünde wird nicht statistisch erfasst. Die Durchlässigkeit beruflicher Bildung, die Akquise weiterer Zielgruppen und insbesondere die Nachqualifizierung des eigenen Hilfspersonals ist in vielen trägerübergreifenden Netzwerken ein wichtiges Schwerpunktthema. Darüber hinaus engagieren sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter für die Nachqualifikation von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern und machen auf Karrieremöglichkeiten innerhalb der Altenhilfe aufmerksam. 9. wie sie die gemachten Erfahrungen mit den Kooperationsverbünden bewertet. Die bekannten regionalen und verbandlichen Kooperationsverbünde unterstützen die Einrichtungen bei einer strategisch ausgerichteten Personalpolitik. Um Nachqualifizierung zu befördern ist es wichtig, die Bedürfnisse der Zielgruppe bei der Ansprache und Ausrichtung der Ausbildungsangebote zu berücksichtigen. Von Verbandsseite wurde darauf hingewiesen, dass es von großer Bedeutung ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Nachqualifikation gewonnen werden können, bei diesem Vorhaben zu unterstützen und zu begleiten, damit sie das Ziel des Berufsabschlusses in der Altenpflege und damit den Fachkraftstatus auch tatsächlich erreichen können. Positive Vorbilder motivieren nachhaltig. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren 5