Information zum Coachingprogramm Coach- und Expertenpool für die Kreativ Gesellschaft (Fassung vom , Änderungen vorbehalten)

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Transkript:

Information zum Coachingprogramm Coach- und Expertenpool für die Kreativ Gesellschaft (Fassung vom 30.03.2017, Änderungen vorbehalten) Die Hamburg Kreativ Gesellschaft fördert Coachings für Akteure der Kreativwirtschaft 1 in Hamburg. Sie sind selbständig oder als Inhaber eines Unternehmens in der Kreativwirtschaft tätig, haben Ihren Firmensitz in Hamburg oder der Metropolregion Hamburg und wollen Ihre Selbständigkeit bzw. Ihr Unternehmen auf stabile(re) Beine stellen, wachsen oder neue Wege einschlagen? Dann können Sie beim Coach und Expertenpool für die Kreativwirtschaft der Hamburg Kreativ Gesellschaft eine finanzielle Förderung für ein Business-Coaching beantragen. Das Programm fördert die die Entwicklung und Konsolidierung, Stärkung und Wachstum sowie das Innovationspotential von Soloselbständigen/Einzelunternehmern und kleinen Unternehmen, die bereits gegründet sind. Es richtet sich nicht an Unternehmen und Selbständige in der Vorgründungsphase. Die Hamburg Kreativ Gesellschaft führt dafür einen Pool von Coaches mit vielfältiger Erfahrung in der Kreativwirtschaft, fundiertem betriebswirtschaftlichen Fachwissen und jahrelanger Coachingerfahrung. Der Coach- und Expertenpool für die Kreativwirtschaft ist ein Angebot der Hamburg Kreativ Gesellschaft, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und der Freien und Hansestadt Hamburg über den Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 gefördert wird. Was wird gefördert? Gefördert werden Coachings zu folgenden und benachbarten betriebswirtschaftlichen Themen: Unternehmensaufbau, Unternehmensstrategie, Unternehmensentwicklung, Organisation, Management, Unternehmensführung, Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, Marktstrategie, Vertrieb, Marketing, Online-Marketing, PR, Brand, Akquise, Netzwerken Finanzierung, Liquiditätsplanung, Controlling. Es werden nur Coachings mit Coaches aus dem Coach- und Expertenpool für die Kreativwirtschaft gefördert. Nicht gefördert werden Coachingmaßnahmen die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben zur Ausarbeitung von Verträgen, Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Durchführung von Buchführungsarbeiten die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben 1 Laut Definition der Wirtschaftsministerkonferenz von 2008 werden unter Kreativwirtschaft diejenigen Kreativunternehmen erfasst, welche überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. Dazu gehören die Teilmärkte Architektur, Bildende Kunst, Design, Film, Literatur, Musik, Presse, Rundfunk, Software/Games, Theater/Tanz, Werbung. 1

die die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien (wie z. B. Briefpapier, Logos, Flyer) sowie von Internetseiten zum Inhalt haben 2 die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen ausgerichtet sind, die vom Coach/ dem Coachingunternehmen selbst vertrieben werden die die Beschaffung und Erarbeitung von Soft- und Hardware oder die Durchführung von EDV- Schulungsmaßnahmen beinhalten. Wer kann einen Antrag stellen? Sie können eine Förderung für ein Coaching beantragen, wenn Sie selbstständig in der Kreativwirtschaft tätig sind und ihren Firmensitz in Hamburg oder der Metropolregion Hamburg haben und die Summe Ihrer Einkünfte 3 50.000 pro Jahr nicht übersteigt (bei Solo-Selbstständigen/Einzelunternehmern 4 ) bzw. Sie einen steuerlichen Jahresgewinn 5 von 100.000 (Unternehmen 6 ) nicht überschreiten 7 und Ihre Selbstständigkeit in der Kreativwirtschaft regelmäßig mit Relevanz für ihr Einkommen betreiben und einen begründeten Bedarf für ein Coaching vorweisen können. Wenn Sie bereits 24 Monate oder länger selbständig am Markt sind, müssen Sie außerdem einen Mindestumsatz von 12.000 im Jahr durch Ihre selbständigen Tätigkeiten in der Kreativwirtschaft vorweisen können⁷. 2 Die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien und Internetseiten darf natürlich im Coaching angesprochen und besprochen werden, es dürfen jedoch keine entsprechenden Materialien vom Coach gestaltet werden. 3 Gemeint ist die Summe der Einkünfte eines Jahres laut Einkommenssteuerbescheid aus allen beruflichen Tätigkeiten (unabhängig von Art und Inhalt) und allen anderen Einkunftsarten. (Das Einkommen des Ehepartners spielt keine Rolle, ein Verlust beim Ehepartner darf nicht als Ausgleich angerechnet werden.) 4 Freiberufler, Einzelunternehmer als Gewerbetreibende 5 Gehälter für Geschäftsführende-Gesellschafter oder anderweitig sozialversicherungspflichtig angestellte Gesellschafter werden im Rahmen des Coach- und Expertenpools für die Kreativwirtschaft bei der Ermittlung der Förderfähigkeit und der Förderhöhe nicht als Betriebsausgabe akzeptiert und angerechnet und werden einem ausgewiesenen Gewinn ggf. hinzuaddiert. 6 GbR, GmbH etc. 7 Maßgeblich für die Ermittlung der Förderfähigkeit und der Förderhöhe sind die Umsätze und Einkünfte/Gewinne in den Jahren unmittelbar vor der Antragstellung. Bei Antragstellern, die im Jahr der Antragsstellung gegründet haben werden die Obergrenze von 50.000 EUR (bzw. 100.000 EUR) und der Förderkorridor über/unter 30.000 EUR (bzw. 50.000 EUR) nicht geprüft. Bei Antragstellern, die im Vorjahr der Antragsstellung gegründet haben, werden diese Grenzen anhand des Gründungsjahres geprüft. 2

Wie hoch ist die Fördersumme? Die Coachings sollen mindestens einen Tag (8 Stunden) und dürfen maximal 4 Tage (32 Stunden) umfassen. Das maximale förderfähige Coachhonorar beträgt 800 pro Tag bzw. 100 pro Coachingstunde netto (1 Tag = 8 Stunden). Die Fördersumme bemisst sich an den Einkünften/dem steuerlichen Gewinn des Antragstellers: Bei Solo-Selbständigen und Einzelunternehmern, die noch keine 24 Monate selbständig am Markt sind: Bis zu einer Summe der Einkünfte von 30.000 im Jahr⁷ werden 90 % des Coachhonorars übernommen. Ab einer Summe der Einkünfte von 30.000 im Jahr⁷ bis zu einer Summe der Einkünfte von 50.000 im Jahr werden 75 % des Coachhonorars übernommen. Bei Unternehmen, die noch keine 24 Monate selbständig am Markt sind: Bis 50.000 betrieblichem Gewinn im Jahr⁷ werden 90 % des Coachhonorars übernommen. ab 50.000 betrieblichem Gewinn im Jahr bis 100.000 betrieblichem Gewinn im Jahr werden 75 % des Coachhonorars übernommen. Bei Solo-Selbständigen und Einzelunternehmern, die bereits 24 Monate oder länger selbständig am Markt sind: Ab 12.000 Umsatz durch regelmäßige Einnahmen in der Kreativwirtschaft im Jahr⁷ bis zu einer Summe der Einkünfte von 30.000 im Jahr werden 90 % des Coachhonorars übernommen. Ab einer Summe der Einkünfte von 30.000 im Jahr⁷ bis zu einer Summe der Einkünfte von 50.000 im Jahr werden 75 % des Coachhonorars. übernommen. Bei Unternehmen, die bereits 24 Monate oder länger selbständig am Markt sind: Ab 12.000 Umsatz durch regelmäßige Einnahmen in der Kreativwirtschaft im Jahr⁷ bis 50.000 betrieblichem Gewinn im Jahr werden 90 % des Coachhonorars übernommen. Ab 50.000 betrieblichem Gewinn im Jahr⁷ bis 100.000 betrieblichem Gewinn im Jahr werden 75 % des Coachhonorars übernommen. Folgende Kosten (Selbstbeteiligung) sind von Ihnen selbst zu tragen: der Eigenanteil am Coachhonorar (10% oder 25% zzgl. USt.) gegebenenfalls die Fahrtkosten des Coaches und sonstige anfallende Nebenkosten für den Coach. Ablauf eines Antragsprozesses Wir bemühen uns, das gesamte Verfahren so unbürokratisch und wenig aufwändig wie möglich für alle Beteiligten zu gestalten. Daher sind nur wenige Schritte für eine erfolgreiche Antragsstellung notwendig: 1. Am Anfang steht ein erstes Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Coachingbedarf ermitteln und grundlegende Fragen klären. Wenn ein Coachingbedarf vorhanden ist, schlagen wir Ihnen einen Coach aus unserem Coach- und Expertenpool für die Kreativwirtschaft vor. 3

! Wir arbeiten ausschließlich mit selbständigen Coaches zusammen, die bereits erfolgreich am Markt tätig sind. Wir fördern nur Coachings mit Coaches aus dem Coach- und Expertenpool für die Kreativwirtschaft. 2. Sie treffen sich für ein erstes kostenloses Gespräch mit dem vorgeschlagenen Coach, lernen sich kennen, gleichen Vorstellungen und Erwartungen ab und besprechen den Ablauf (Inhalte / Umfang) eines Coachings. Daraufhin legen wir in einem Coachingvertrag die Anzahl der geplanten Coachingstunden und die jeweiligen Coachinginhalte fest.! Falls sich herausstellen sollte, dass eine Zusammenarbeit mit dem Coach aus persönlichen oder fachlichen Gründen trotz sorgfältiger Zuordnung nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich an uns, wir besprechen mit Ihnen gerne Alternativen. 3. Den Coachingvertrag reichen Sie von Ihnen und vom Coach unterschrieben in dreifacher Ausfertigung zusammen mit einem Selbstauskunftsformular ( Beratungsanfrage, wird von uns im Vorfelde des Beratungsgesprächs bereitgestellt) und einem Nachweis über ihre Selbständigkeit bzw. Firmenexistenz in der Kreativwirtschaft in Hamburg bzw. in der Metropolregion Hamburg (z.b. Bestätigung vom Finanzamt, Gewerbeanmeldung, KSK-Bestätigung) bei uns ein. Einkommens-/Umsatz-/Gewinnnachweise (Einkommenssteuerbescheide, Gewinnermittlungen/Einnahme-Überschuss-Rechnungen, Bestätigung vom Steuerberater o.ä.) sind ebenfalls einzureichen. 4. Wenn Ihre Angaben in den eingereichten Unterlagen den Förderrichtlinien entsprechen, erhalten Sie von uns eine Rechnung über Ihren Eigenanteil. Der Betrag ist sofort fällig.! Die Überweisung Ihres Eigenanteils ist Voraussetzung dafür, dass die Hamburg Kreativ Gesellschaft den Coachingvertrag unterzeichnet. 5. Vor Unterzeichnung des Coachingvertrages reicht die Hamburg Kreativ Gesellschaft bei der zwei P PLAN:PERSONAL GmbH die Beratungsanfrage und ein Coachingangebot (wird von der Hamburg Kreativ Gesellschaft aufgrund des Coachingvertrages erstellt) ein. Daraufhin erhalten Sie einen Weiterbildungsbonus von der zwei P PLAN:PERSONAL GmbH. Diesen Weiterbildungsbonus reichen Sie umgehend bei der Hamburg Kreativ Gesellschaft ein.! Erst wenn der Weiterbildungsbonus von der zwei P PLAN:PERSONAL GmbH erstellt wurde, kann die Hamburg Kreativ Gesellschaft den Coachingvertrag unterschreiben. Der Coachingvertrag muss von der Hamburg Kreativ Gesellschaft unterzeichnet werden, um gültig zu werden. Coachingstunden dürfen erst nach Unterzeichnung der Hamburg Kreativ Gesellschaft stattfinden, um förderfähig zu sein.! Das Einreichen des Weiterbildungsbonus bei der Hamburg Kreativ Gesellschaft ist die Voraussetzung dafür, dass die Hamburg Kreativ Gesellschaft den Förderanteil von 75% bzw. 90% des Coachhonorars übernimmt. Falls der Weiterbildungsbonus von Ihnen, dem Antragsteller, nicht bei der Hamburg Kreativ Gesellschaft eingereicht wird, entfällt die Förderung durch die Hamburg Kreativ Gesellschaft und Sie müssen die Kosten des Coachhonorars inkl. MwSt. vollständig selber tragen. 4

Ablauf eines Coachings und Abschluss Alle Coachingstunden zwischen dem Coach und dem Klient müssen bis zu dem im Coachingvertrag festgelegten Datum stattgefunden haben. Dafür unterzeichnen Coach und Klient nach Abschluss der Coachingstunden eine Bestätigung (eine Vorlage wird von der Hamburg Kreativ Gesellschaft zur Verfügung gestellt), mit der sie bestätigen, dass das Coaching wie im Coachingvertrag vereinbart stattgefunden hat. Der Coach reicht die von ihm und von Klienten unterzeichnete Bestätigung zusammen mit einem Coachingbericht (eine Vorlage wird von der Hamburg Kreativ Gesellschaft zur Verfügung gestellt) bei der Hamburg Kreativ Gesellschaft ein. Dies soll möglichst innerhalb von 4 Wochen nach Ende der im Vertrag genannten Frist erfolgen. Nach Beendigung der Coachings schließt das Angebot mit einem Gespräch mit uns ab, bei dem die Ergebnisse ausgewertet und mögliche nächste Schritte bei Bedarf geklärt werden können. Was gibt es sonst zu beachten? Eine Übernahme des Eigenanteils des Klienten durch den beauftragten Coach ist zu keinem Zeitpunkt und in keiner Form zulässig. Hierunter fallen z. B. die Vorfinanzierung der Selbstbeteiligung durch den Coach oder die Zahlung der Selbstbeteiligung durch den Coach als Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen an den Coach. Auch eine Rückerstattung der Selbstbeteiligung nach Abschluss des Coachings oder eine indirekte Übernahme durch den Coach, etwa über Dritte, ist nicht gestattet. Die Selbstbeteiligung darf nicht aus Mitteln des ESF finanziert werden. Für die durch den Coach- und Expertenpool für die Kreativwirtschaft geförderte Maßnahme dürfen Sie keine andere Unterstützung aus ESF-Mitteln oder Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg beantragen oder erhalten. Nach einem abgeschlossenen Coaching können Sie ein weiteres Coaching beim Coach- und Expertenpool für die Kreativwirtschaft beantragen. Allerdings darf im Laufe eines Kalenderjahres nur ein Coaching beantragt werden. Weitere ESF-Fördermöglichkeiten oder Fördermöglichkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg können Sie während des Förderzeitraumes nur in Anspruch nehmen, wenn sich die Inhalte der einzelnen Fördermaßnahmen deutlich unterscheiden (Vermeidung von Doppelförderung). Bei der Beantragung anderer öffentlicher Mittel sind die beihilferechtlichen Kumulierungsbestimmungen zu beachten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Der Coach- und Expertenpool für die Kreativwirtschaft ist ein Angebot der Hamburg Kreativ Gesellschaft, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und der Freien und Hansestadt Hamburg über den Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 gefördert wird. 5