Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH

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Transkript:

Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Wo finden sich Regelungen zur Haltung von Hunden? Tierschutzgesetz (TierSchG) Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHundeV) Bestimmungen der Länder Regelwerke VDH / VDH-Mitgliedsvereine 1

VDH-Zucht-Ordnung Mindestanforderungen / Rahmenregelungen Rassespezifisch zu ergänzen Zucht von gesunden und verhaltenssicheren Hunden Gegen die Ausbeutung von Hunden Ernährung, Pflege und Unterbringung art- und bedürfnisgerecht Artgerechte Bewegung Tierschutzgesetz (TierSchG) 2 Sachkunde des Halters oder Betreuers 2

2a TierSchG Verordnungsermächtigung für Bundesministerium Anforderungen an das Halten von Tieren 3 TierSchG Verbot tierschutzwidriger Verhaltensweisen Vielzahl von Einzelverboten etwa: Verbot der Überforderung Dopingverbot Vernachlässigung der Betreuungspflicht Verbot elektrischer Stromeinwirkung Verbot der Ausbildung zu aggressivem Verhalten / Schärfe Verbot des Aussetzens 11 I Nr. 8 a) TierSchG Begriff der Gewerbsmäßigkeit Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz (AVV) Gewerbsmäßigkeit wird vermutet ( in der Regel ): Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder drei oder mehr Würfe pro Jahr 3

11 I Nr. 8 a) TierSchG Eine solche Zuchtstätte ist erlaubnispflichtig. Zuständig: In der Regel örtliches Veterinäramt Voraussetzung für Erlaubnis: Fachkenntnisse Zuverlässigkeit Räume und Einrichtungen müssen tiergerechte Unterbringung gewähren Auflagen sind möglich Erhalt der Erlaubnis: Für VDH-Züchter eigentlich unproblematisch Fehlende Erlaubnis: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Haltungsverbote / Geldbußen 4

Gewerbe Erlaubt Selbständig Gewinnerzielungsabsicht / Liebhaberei Dauerhaft Steuerrecht Kommunale Bestimmungen (Hundesteuer) Bauordnungsrecht VDH-Züchter = Hobbyzüchter Dem steht eine etwaige tierschutzrechtliche Verpflichtung zur Beantragung einer Genehmigung oder eine behördliche Einstufung der Zucht als gewerblich nicht entgegen ( 3 Nr. 2.1 VDH-Satzung) 5

Zum Beispiel: Strategien für Hundezüchter Veterinäramt kontaktieren Gewerbeamt / Gewerbeaufsichtsamt kontaktieren Finanzamt kontaktieren Prognose erstellen, Steuerberater/Rechtsanwalt einschalten Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHundeV) TierSchHundeV Allgemeine Anforderungen an das Halten und Züchten von Hunden Haltung im Freien Haltung in Räumen Zwingerhaltung Anbindehaltung Fütterung und Pflege Ausstellungsverbot 6

2 TierSchHundeV Allgemeine Anforderungen Auslauf im Freien ( ausreichender Auslauf ) Sozialkontakte sind zu gewähren Gruppenhaltung (grundsätzlich in Gruppe) Dem Bedürfnis nach Bewegung und Gemeinschaft soll Rechnung getragen werden. Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen (Beginn neunte Woche) abgegeben werden. Exkurs: Hundewelpen dürfen nur noch nach Deutschland verbracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben (12 Wochen + 21 Tage = 15 Wochen) 3 TierSchHundeV Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten Für bis zu 10 Zuchthunden und ihre Welpen eine Betreuungsperson 7

4 TierSchHundeV Anforderungen an das Halten im Freien Nicht nur vorübergehend (= dauerhaft) Außerhalb eines geschlossenen Raumes Unterbringung an unterschiedlichen Stellen, entscheidet Gesamtbild 4 TierSchHundeV Anforderungen an das Halten im Freien Schutzhütte und außerhalb der Schutzhütte Witterungsgeschützter, wärmegedämmter Liegeplatz 5 TierSchHundeV Anforderungen an das Halten in Räumen Natürliches Tageslicht Zusätzliche Beleuchtung im Tag-Nacht-Rhythmus 8

Räume, die nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, z.b. Stall, Garage, Keller Fensterfläche 1/8 der Bodenfläche Nicht notwendig, wenn ständiger Auslauf ins Freie Haltung in nicht beheizbaren Räumen Schutzhütte und Liegeplatz, siehe Regelungen zur Haltung im Freien 6 TierSchHundeV Anforderungen an die Zwingerhaltung Eingefriedeter Auslauf für Hunde Je nachdem, wo sich Zwinger befindet, können die 4 oder 5 zu beachten sein. Widerristhöhe Bodenfläche Bis 50 cm mind. 6 m² Über 50 bis 65 cm mind. 8 m² Über 65 cm mind. 10 m² Jeder weitere Hund die Hälfte der genannten Fläche Einfriedung muss Überwinden ausschließen Bodenbeschaffenheit trittsicher, sauber und trocken Anbindeverbot Stromführende Vorrichtungen müssen außer Reichweite liegen 9

7 TierSchHundeV Anforderungen an die Anbindehaltung Im VDH untersagt 8 TierSchHundeV Fütterung und Pflege Ernährung, Pflege, Sauberkeit Verbleiben im Fahrzeug (ausreichend Frischluft, angemessene Temperatur) Weitergehende Empfehlungen des VDH Keine Anbindehaltung Rassespezifische Zwingergrößen / Auslauf Keine Haltung weit vom Haus entfernt Keine Stapelhaltung 10

Der Rassehundezuchtverein muss weitergehende, rassespezifische Regelungen schaffen 11