eine einfache, faire mehrwertsteuer für mehr kaufkraft und wachstum

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Transkript:

23. Oktober 2011 faktenblatt: REFORM DER MEHRWERTSTEUER eine einfache, faire mehrwertsteuer für mehr kaufkraft und wachstum Die Mehrwertsteuer ist keine «schlechte» Steuer, sofern sie richtig angewendet wird. Ihre heutige Umsetzung in der Schweiz ist allerdings unbefriedigend: 29 Ausnahmeregelungen und drei unterschiedliche Steuersätze machen sie kompliziert und damit auch teuer. Die administrativen und volkswirtschaftlichen Kosten in Milliardenhöhe werden von allen getragen: der Wirtschaft, den privaten Haushalten, dem Staat. Die Schweiz braucht eine einfache Mehrwertsteuer, die die Volkswirtschaft und die privaten Haushalte möglichst wenig belastet. Eine moderne Mehrwertsteuer muss alle Leistungen gleich behandeln, ohne zu diskriminieren. Die Zahl der Ausnahmeregelungen muss deutlich reduziert und das Problem der «Schattensteuer» so weit als möglich beseitigt werden.

FAKTENBLATT: REFORM DER MEHRWERTSTEUER 2 Worum es geht EINE TEURE STEUER, WENN FALSCH EINGESETZT Das Problem der «Schattensteuer» Aus ökonomischer Sicht ist die Mehrwertsteuer grundsätzlich keine «schlechte» Steuer. Steuern auf dem Einkommen oder auf der Substanz von Unternehmen gelten als schädlicher. Sie greifen tiefer in die Wertschöpfung ein und hemmen deshalb das Wachstum stärker als die Mehrwertsteuer. Diese belastet «lediglich» den Konsum, nicht aber das Sparen und die Investitionen. 29 Ausnahmeregelungen kennt die heutige Schweizer Mehrwertsteuer. In diesem löchrigen System kann von Einheitlichkeit und Fairness keine Rede sein. Den in sie gesetzten Anspruch, eine «Schattenbesteuerung» zu verhindern, kann die Mehrwertsteuer in ihrer jetzigen Form nicht erfüllen. Voraussetzung für eine möglichst neutrale und damit günstige Mehrwertsteuer ist ihre allgemeine, einheitliche Anwendung. Eine löchrige Mehrwertsteuer mit vielen Ausnahmen führt nicht nur zu Abgrenzungsschwierigkeiten und teurem bürokratischem Aufwand, sondern auch zu verdeckten Steuerbelastungen. Auf Leistungen, die der Steuerpflichtige erbringt, wird zwar keine Mehrwertsteuer erhoben. Der Leistungserbringer kann aber auch die Mehrwertsteuer, die er auf den bezogenen Vorleistungen und Investitionen entrichtet hat, nicht abziehen (Vorsteuerabzug). Diese «Schattensteuer» oder «taxe occulte» führt zu einem Bruch im Mehrwertsteuersystem: Die unternehmerische Wertschöpfung wird belastet, was dem konsumorientierten Besteuerungsziel grundlegend widerspricht. Einer der Hauptgründe für die Einführung der Mehrwertsteuer bestand gerade in der Vermeidung einer massiven Schattensteuer. Diese war ein Hauptmerkmal der vorangegangenen Warenumsatzsteuer. Fundamentale Vereinfachung als Lösung Die Probleme, die sich aus den heute 29 Steuerausnahmen und den drei verschiedenen Steuersätzen ergeben, sind vielfältig. Unfaire Wettbewerbsverzerrungen, ungünstige Betriebsstrukturen zur Vermeidung der «Schattensteuer» und verteuerte Investitionen gehören dazu. Hinzu kommen aufwendige Abrechnungen. Sie treiben die Kosten für die Mehrwertsteuer in die Höhe und schaden der Volkswirtschaft. Die Wirtschaft fordert deshalb seit Jahren eine fundamentale Vereinfachung: Neben einer technischen Verbesserung schliesst diese die Vereinheitlichung der Steuersätze und den Abbau einer möglichst grossen Zahl von Ausnahmen ein. Von einer konsequenten Vereinfachung profitieren alle Unternehmen ebenso wie Privathaushalte, das Wachstum und der Wohlstand unseres Staates.

FAKTENBLATT: REFORM DER MEHRWERTSTEUER 3 die Fakten VEREINFACHUNG BRINGT UMFASSEnde VORTEILE Grundlegende Neuordnung möglich Seit 2005 bemüht sich der Bundes rat um eine schrittweise Verbes se rung der unbefriedigenden Situa tion. Eine rein technische Revision beseitigt die Probleme, die die vielen Ausnahmen mit sich bringen, nicht. Seit 2005 unternimmt der Bundesrat Schritte zur Verbesserung der Mehrwertsteuer. Eine grosse Reformbotschaft wurde 2008 verabschiedet. Sie enthält eine technische Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes sowie im zweiten Teil eine grundlegende Neuordnung mit einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz von rund sechs Prozent. Dazu kommt die Aufhebung des grössten Teils der Steuerausnahmen. Ausnahmen sollen in folgenden Bereichen bestehen bleiben: Finanzen und Versicherungen, privat genutzte Immobilien, Landwirtschaft, Wett- und Glücksspielumsätze, Leistungen von Sozial versicherungen sowie hoheitliche Leistungen. Auf den neuen, einheitlichen Mehrwertsteuersatz soll gemäss Vorschlag des Bundesrats ein Zuschlag von 0,1 Prozent zugunsten tieferer Einkommen erhoben werden. Die technische Revision wurde vom Parlament im Juni 2009 verabschiedet. Das neue Mehrwertsteuergesetz trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Es bringt allen Steuerpflichtigen massgebliche Entlastungen. Dazu gehören die Beseitigung des viel kritisierten Formalismus der Steuerverwaltung, die Stärkung der Stellung der Steuerpflichtigen und die Verbesserung der Rechtssicherheit. In Übereinstimmung mit dem Besteuerungsziel soll auf Stufe der Unternehmen grundsätzlich jede Steuerbelastung vermieden werden. Aber: Der dazu erforderliche Vorsteuerabzug ist bei Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind (Steuerausnahmen) oder für Subventionsempfänger weiterhin ausgeschlossen Wichtige Verbesserungen noch nicht realisiert Nur eine grundsätzliche Modernisierung und Vereinfachung der Mehrwertsteuer bringt den gewünschten Erfolg. Erst der zweite Teil der Reform würde die Umstellung auf einen einheitlichen, tiefen Steuersatz mit nur noch wenigen Ausnahmen bedeuten. Dieser Schritt hat viele Vorteile: Kleine und grosse Unternehmen in der Schweiz werden von teurer Bürokratie entlastet. Durch die tiefere Schattensteuer werden Investitionshürden beseitigt. Das Wachstum wird gefördert. Die Kaufkraft steigt. Die Steuerbelastung für die meisten Produkte und Dienstleistungen sinkt. Die Transparenz und die Fairness der Mehrwertsteuer werden stark verbessert; störende steuerliche Ungleichbehandlungen innerhalb und zwischen Branchen entfallen. Die Rechtssicherheit steigt. Diese ist besonders wichtig bei einer Selbstveranlagungssteuer wie der Mehrwertsteuer, die von den Steuerpflichtigen auf eigene Kosten und auf volles eigenes Risiko erhoben wird.

FAKTENBLATT: REFORM DER MEHRWERTSTEUER 4 die Fakten Der Schweizer Wirtschaftsstandort wird gestärkt; der Standortvorteil, den eine einfache und günstige Mehrwertsteuer bringt, ist namhaft, weil Umsatzsteuern in Europa und weltweit stark an Bedeutung gewinnen. Das wichtigste Steuersubstrat des Bundes wird gesichert. Weil die Mehrwertsteuer breiter abgestützt ist, ist sie weniger anfällig auf Konjunkturschwankungen. ALTER ZOPF Der tiefere Steuersatz für Nahrungsmittel ist ein Relikt aus dem Zweiten Weltkrieg. Damals musste ein grosser Teil des Privateinkommens in die Ernährung investiert werden heute sind es weniger als acht Prozent. Durch eine Umstellung würden die Privathaushalte nicht stärker belastet Hohe Einkommen werden mit den heutigen uneinheitlichen Mehrwertsteuersätzen überproportional begünstigt. Ein tiefer einheitlicher Steuersatz wirkt sich positiv auf die Einkommen aus. Der tiefe Steuersatz, wie er heute vorab für Nahrungsmittel gilt, ist ein Relikt aus dem Zweiten Weltkrieg. Damals musste ein bedeutender Teil des Privateinkommens für Lebensmittel ausgegeben werden. Heute liegt der Anteil der Nahrungsmittel an den privaten Haushaltausgaben unter acht Prozent. Für Wohnen, Energie und Verkehr Leistungen, die alle direkt oder indirekt mit dem «hohen» Normalsatz besteuert werden betragen die Ausgaben das Dreifache. Für fast 80 Prozent der besteuerten Waren und Dienstleistungen liegt die Steuerbelastung deshalb höher als sie sein müsste, wenn alle Leistungen gleich besteuert würden. Der heutige reduzierte Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel ist auch nicht «sozial» er begünstigt hohe Einkommen nachweislich überproportional. Wegen ihrer breiten Wirkung ist die Mehrwertsteuer als Instrument der Sozialpolitik ungeeignet. Weil die Umstellung auf den Einheitssatz aufkommensneutral erfolgen würde, würden die privaten Haushalte steuerlich nicht stärker belastet. Langfristig resultieren sogar positive Einkommenseffekte. Diese sind nach Berechnung der Eidgenössischen Steuerverwaltung fünfmal grösser als allfällige umstellungsbedingte, kurzfristige Belastungsverschiebungen. Ein einheitlicher, tiefer Mehrwertsteuersatz liegt im Gesamtinteresse der Schweiz.

FAKTENBLATT: REFORM DER MEHRWERTSTEUER 5 die Falschen rezepte WILLKÜRLICHE PRIVILEGIEN LASSEN SICH NICHT RECHTFERTIGEN Alternativvorschläge führen nicht zum Ziel Vorschläge für unterschiedliche Steuersätze zementieren die bis herigen Probleme und schaffen neue Verzerrungen. Der Einheitssatz und die Aufhebung möglichst vieler Steuerausnahmen erlau ben Vereinfachungen und Impulse, die durch eine weniger konsequente Reform nicht zu erreichen sind. Alternativen zum Einheitssatz sind wenig überzeugend, weil sie allesamt an willkürlichen Privilegien festhalten und bestehende Verzerrungen weiter zementieren. Ohne den substanziellen Abbau der Steuerausnahmen bleibt die Schattensteuerbelastung hoch. Der Volkswirtschaft würden weiterhin jährlich Milliarden an Einkommen entgehen, Möglichkeiten zur privaten Kaufkraftsteigerung blieben ungenutzt. Die zahlreichen willkürlichen, teilweise grotesken Ungleichbehandlungen würden weitergeführt. Warum Frischwasser reduziert besteuert wird, Abwasser dagegen mit dem Normalsatz, kann nicht begründet werden. Ebenso wenig, warum der Verkehr den normalen (hohen) Steuersatz trägt, die Bereiche Kultur und Sport aber von der Steuer ausgenommen sind. Ein einheitlicher, tiefer Steuersatz, der alle Interessen und Bedürfnisse gleich behandelt, ist gerechter, moderner und für die Wirtschaft wie für die Volkswirtschaft günstiger. GROTESK Für frisches Trinkwasser gilt in der Schweiz heute ein reduzierter Mehrwertsteuersatz, für Abwasser hingegen nicht.

FAKTENBLATT: REFORM DER MEHRWERTSTEUER 6 so gewinnt die Schweiz WENIGER BÜROKRATIE MEHR FAIRNESS Wachstum und Kaufkraft stärken Der Einheitssteuersatz nähert die Mehrwertsteuer dem an, was sie nach ihrem Grundsatz sein sollte: eine allgemeine Konsumsteuer. Je weiter sich die Mehrwertsteuer von diesem Grundsatz entfernt, desto teurer ist sie für die Wirtschaft, die Konsumentinnen und Konsumenten und unseren Wohlstand. Neuseeland und Singapur haben mit einer modernen, sehr einfachen Mehrwertsteuer gute Erfahrungen gemacht. Die umfassenden Vorteile einer einfachen, modernen Mehrwertsteuer sind in einer sachlichen Diskussion kaum zu bestreiten. Im Ausland werden einfache Mehrwertsteuersysteme bereits erfolgreich angewendet. So kennt Neuseeland seit über zehn Jahren ein System, das den schweizerischen Vorschlag für den Einheitssatz an Einfachheit sogar noch übertrifft. Auch Singapur verwendet eine sehr einfache Mehrwertsteuer mit nur einem Steuersatz und wenigen Ausnahmen. Diese Mehrwertsteuern der modernen Art die Mehrwertsteuer ist eine relativ junge Steuer funktionieren problemlos. Sie sind nicht nur sehr effizient. Weil sie auf Privilegien und Diskriminierungen verzichten, werden sie auch als sehr fair empfunden. Entsprechend gross ist ihre Akzeptanz. Im verbindlichen Auftrag an den Bundesrat, die Mehrwertsteuer zu reformieren und dabei die Steuerausnahmen abzubauen und die Steuersätze zu vereinheitlichen, hat das Parlament die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuordnung erkannt. Die nun seit Jahren andauernde Diskussion zeigt die hohe Bedeutung dieses Vorhabens. Eine einfache, für alle gleiche Steuer ist die einzige nachhaltige Lösung, die über die Zeit Bestand haben wird. Ihre umfassenden Vorteile sind in einer sachlichen Diskussion kaum zu bestreiten. Die fortgesetzte Verschwendung von Milliarden an Einkommens-, Investitions- und Wachstumsfranken an eine ungenügend ausgearbeitete Steuer darf nicht die Zukunft sein. Im besten eigenen Interesse kommt die Schweiz um eine grundsätzliche Neuordnung der Mehrwertsteuer nicht herum.

FAKTENBLATT: REFORM DER MEHRWERTSTEUER 7 service infos und auskünfte Dossiers und Links > www.economiesuisse.ch/steuern > www.efd.ch > Das neue Mehrwertsteuergesetz: einfacher, fairer, rechtssicherer Ihr Ansprechpartner bei economiesuisse Frank Marty Stv. Leiter Finanzen und Steuern frank.marty@economiesuisse.ch Bildquellen Bild 1, Bild 2 und Bild 3: www.istockphoto.com