Bürgerhaus Oberpörlitz am

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Transkript:

Bürgerhaus Oberpörlitz am 26.09.2014

Traditionsvereine (Bürger-, Heimat- und Schützenvereine), Sportvereine, Hobbyvereine (Kleingärtner- und Tierzüchtervereine, Kegelklubs, Philatelistenvereine etc.), Musische Vereine (Musik, Gesang, Tanz, Theaterspiel etc.), Kulturvereine (literarische Gesellschaften, Kunstvereine und Geschichtswerkstätten), Weltanschauungsvereine, Umwelt- und Naturschutzvereine, Selbsthilfevereine (Alkoholismus, Arbeitslosigkeit und spezifische Krankheiten), karitative und humanitäre (Fremdhilfe-)Vereine, Förder- und Trägervereine (für Jugendstätten, Kindergärten, Bürgerhäuser etc.).

Finanzielle Förderung Stadt unterstützt den Breiten-, Leistungs- und Behindertensport alle Maßnahmen der Sportförderung der Stadt Ilmenau sind freiwillige Aufgaben, ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Sports der Stadt Ilmenau Summe Sportförderung jährlich bisher 42.050,00

die Stadt Ilmenau unterhält die städtischen Sportanlagen und gewährt den 42 Sportvereinen mit seinen 5.117 aktiven Mitgliedern eine unentgeltliche Nutzung von 26 Sporteinrichtungen an wöchentlich durchschnittlich 40 h: 10 Sport und Bolzplätze 5 Sporthallen 2 Kegelbahnen 1 Schwimmhalle 1 Freizeitbad 1 Rennschlittenbahn 1 Eishalle 1 Eisstockplatz 1 Tennisanlage 1 Schießstand 1 Skateranlage 1 Schanzenanlage und Skilift

Kosten Mit der Bereitstellung einer Sportanlage tritt die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers in Kraft und somit eine große Verantwortung für die Stadt Ilmenau. Für die Bewirtschaftung und Instandsetzung der städtischen Sportanlagen werden jährlich ca. 194 T im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen weitere Kosten für Sanierungsmaßnahmen, z. B. Sanierung Kunststoff der Kleinsportanlage Am Stollen, Erneuerung Einfriedung der Kleinsportanlage PÖHÖ, Sanierung Anläufe Kegelbahn Ilmenau sowie das Stadion Hammergrund. Durch die stetige Steigerung der Betriebskosten sind Eigentümer und Nutzer zu wirtschaftlichem Umgang in der Pflicht. Hier gilt die Forderung an alle nutzenden Vereine, nicht verschwenderisch mit den Betriebskosten umzugehen.

Grünpatenschaften: Regenbogen e.v. Außenanlagen Mehrgenerationenhaus Rodelverein - Rodelbahn Wintersportverein - Skianlage Eisstockfreunde Baracke 5 e.v. - Eisstockplatz - Grünanlagenpflege

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, u. a. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband sowie das Frauen- und Familienzentrum, der Heimattierpark, das integrative Kinder- und Jugendhaus des KBZ (Kulturund Begegnungszentrum) Ilmenau wurden 2013 mit ca. 140.000,- unterstützt.

Regularien für Fördermittelanträge Richtlinie der Stadt Ilmenau zur Förderung von Wohlfahrtsverbänden, karitativen Organisationen und Gruppen und anderen Vereinen im Sozial-, Jugend- und Gleichstellungsbereich Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet der Kultur in der Stadt Ilmenau

Finanzielle Förderung von Kulturvereinen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege Die Kulturvereine erhielten 2013 an zweckgebundenen Zuwendungen 13.500 und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Zuschüsse in Höhe von 40.500.

Antrag von Bildungseinrichtungen und Gemeinnützigen Vereinen der Stadt Ilmenau auf Gebührenzuschuss für die Benutzung der Festhalle Ilmenau festgelegt. Ilmenauer Schulen und Vereine erhalten Zuschüsse zur Nutzung der Festhalle in Höhe der jeweiligen Netto-Miete (2013: 19.000 ). Mietpreise für die Nutzung der Festhalle: Großer Saal 650,- Kleiner Saal 200,- Podiumsbühne 200,-

Öffentlichkeitsarbeit - Vereine veröffentlichen selbst in der Presse oder über Plakate - Eigene Internetauftritte - Eigene Veranstaltungen - Mitwirkung und Präsentation bei Großveranstaltungen

Bekanntmachung und Werbung über LED-Wand an der Eishalle: Preise pro Tag: Unternehmen: 20,00 bis 3 Wochen 15,00 bis 12 Wochen Gemeinnützige Vereine: 10,00 bis 3 Wochen 7,50 bis 12 Wochen

Bekanntmachung von Veranstaltungen im Veranstaltungskalender und auf der Homepage der Stadt Ilmenau Veranstaltungen können jederzeit selbständig von den Veranstaltern auf der Homepage eingestellt werden. Die Informationen zu eingestellten Veranstaltungen werden in der Ilmenau-Information gesichtet und nach Beurteilung der Relevanz von dort zur Veröffentlichung freigeschaltet. Ansprechpartnerin: Frau Kühn, Tel.: 600300 E-Mail: Stadtinfo@ilmenau.de Hinweis: Die Aktualisierung der eingegebenen Veranstaltungen erfolgt alle 6 Stunden an den Öffnungstagen der Info Die Veranstaltungen erscheinen im zentralen Veranstaltungskalender der Thür. Städtekette und der Thür. Tourismus GmbH Erfurt.

http://www.ilmenau.de/1922-0.html Was? Wann? Wo? Preis? oder frei Dauer? Bildformat: jpg, gif, png, max. 2 MB Bildname?

Bekanntmachung einer Veranstaltung im Amtsblatt Meldung muss am 1. des Monats vorliegen, welcher der Erscheinungsmonat ist: Bsp.: Meldung muss am 1. August vorliegen für das Amtsblatt August mit Hinweisen für Veranstaltungen im September (pro Jahr 12 Amtsblätter) Bekanntmachung einer Veranstaltung im Kalenderblatt Meldung muss am 1. des Monats vorliegen, welcher vor dem Erscheinungsmonat liegt: Bsp.: Meldung muss am 1. September vorliegen für das Kalenderblatt für die Monate Oktober/November (erscheint 6 mal/jahr, Jahresübergreifend, Veranstaltungsangebote zum Jahreswechsel Jahresbeginn )

Weitere Hinweise auf jährlich wiederkehrende Kulturveranstaltungen oder größere Veranstaltungen, welche von allgemeinem Interesse sind, findet man auf der Homepage der Stadt Ilmenau unter der Rubrik: Kultur in Ilmenau (Die Termine für die dort aufgeführten Veranstaltungen stehen bereits frühzeitig zum Ende eines Kalenderjahres - fest und können somit für das kommende Kalenderjahr aufgenommen und angekündigt werden.)

Weitere Hinweise auf Veranstaltungen findet man auf der Städtischen Internetseite unter: Aktuelles aus Ilmenau (Die entsprechenden Informationen auf dieser Seite werden von Mitarbeitern des Hauptamtes eingestellt. Informationen können per Mail an: hauptamt@ilmenau.de übermittelt werden) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung.