Einführung einer Umweltzone - erste Erfahrungen in Berlin Dr. Manfred Breitenkamp Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin Abteilung Umweltpolitik
T T Stoff EU-Luftqualitätsgrenzwerte Mittel über Grenzwert PM10 24 h 50 µg/m 3 max. 35 mal/jahr Einhaltungsfrist 1.1. 2005 1 Jahr 40 µg/m 3 1.1. 2005 NO 2 1 h 200 µg/m³ NO 2 max. 18 mal/jahr 1. 1. 2010 1 Jahr 40 µg/m³ NO 2 1.1. 2010 2
Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes Station 2004 2005 2006 2007* Stadtrand 077 Buch 14 17 27 9 027 Marienfelde 15 18 23 12 032 Grunewald 5 11 22 9 085 Friedrichhagen 7 15 21 9 städtische Wohngebiete 042 Neukölln 18 30 37 17 018 Schöneberg 19 22 23 13 171 Mitte** 21 27 61 13 010 Wedding 18 21 26 13 Verkehrsstationen: 115 Hardenbergplatz 22 42 48 17 117 Schildhornstraße 39 60 54 22 143 Silbersteinstraße k. M. 74 66 29 174 Frankfurter Allee 41 73 70 30 220 Karl-Marx-Straße k. M. 59 54 23 * Vorläufige Werte, sie können nach der Qualitätskontrolle ggf. korrigiert werden **Station Mitte: Erhöhte Werte wg. Sandstrahlarbeiten Jannowitzbrücke in 2006 3
Feinstaub (PM10) Ist Situation (2002) 24h Grenzwert Jahresgrenzwert Überschreitungen an ca 450 km Straßenabschnitten ca 190.000 betroffene Anwohner 4
Quellanalyse für Feinstaub Beiträge zur PM10-Belastung an einer Verkehrsmessstelle in der Innenstadt PKW Verkehr 10% LKW lokaler Verkehr 26% urbaner Hintergrund (alle übrigen Berliner Quellen) regionaler Hintergrund (importierter Feinstaub) Andere Quellen 37 % Verkehr 16% andere Quellen 11% 5
Stickstoffdioxidbelastung in Berlin in 2006 Jahresmittel Messcontainer: 2006: 53 bis 69 µg/m³ 2007: 48 bis 60 µg/m³ 6
Quellanalyse für Stickoxide Anteile an der verkehrsnahen Stickoxidbelastung in der Berliner Innenstadt importierte Belastung ca 7% übrige Quellen 7% lokaler Verkehr 54% städtische Hintergrundbelastung Verkehr 32% Basis: NOx Ausbreitungsrechungen 7
Luftreinhalteplanung in Berlin: Maßnahmenfelder Feuerungsanlagen z.b. best-verfügbare Technik für Pelletheizungen (u.ä.) Baustellen Staubmindernde Anforderungen im Landesimmissionsschutzgesetz sonstiger Verkehr schwefelarmer Kraftstoff und Partikelfilter für Binnenschiffe Straßenverkehr: Planung und Organisation Stadtentwicklungsplan Verkehr: z.b. Verlagerung auf den Umweltverbund optimiertes Verkehrsmanagement, z.b. IQ-Mobility Tempo 30 (z.b. Schildhornstraße), Lkw-Durchfahrverbot Silbersteinstraße Straßenverkehr: Technik bessere Technik und Kraftstoffe: Partikelfilter für BVG, Förderung Erdgasfahrzeuge (TUT, TELLUS, derzeit 13 Tankstellen) Umweltzone 8
Umweltzone: Ziel und Anwendungskriterien Ziel: schnellere Einführung abgasärmerer Fahrzeuge Anwendungskriterien: hoher Beitrag des innerstädtischen Verkehrs zur Luftbelastung Grenzwertüberschreitungen in großen Teilen des Straßennetzes hoher Anteil von Quell- und Zielverkehr fehlende Ausweichstrecken für Durchgangsverkehr Vorteil: trifft gezielt nur die Fahrzeuge mit den höchsten Emissionen belohnt Fahrzeughalter, die bereits in saubere Fahrzeuge investiert haben Reduziert die Gesamtemission der Fahrzeugflotte und damit auch die Hintergrundkonzentration Nachteil: hohe wirtschaftliche Belastung für die betroffenen Fahrzeughalter Kennzeichnung aller emissionsarmen Fahrzeuge notwendig hoher Verwaltungsaufwand für die Einführung, z.b. für Ausnahmen 9
Was bringt die Umweltzone für die Anwohner? 45,000 90.0 40,000 80.0 35,000 70.0 Anzahl Betroffene 30,000 25,000 20,000 15,000 60.0 50.0 40.0 30.0 Länge in km 10,000 20.0 5,000 10.0 0 Trendszenario 2010 Umweltzone 2010 Umweltzone 2010 und StEP Verkehr Anw ohner an Straßen mit Überschreitungen des 24h-PM10-Grenzw ert Länge der Straßen mit Überschreitungen des 24h-PM10-Grenzwerts 0.0 10
Umweltzone Berlin Festlegung des Gebietes Hohe Dichte betroffener Anwohner und Straßen Innerer S-Bahnring als Grenze hervorragende Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel Fläche: circa 88 km² (der 892 km² Berliner Stadtfläche) Einwohner: circa 1 Millionen (von 3,4 gesamt) 11
Kennzeichnung gemäß 35. BImSchV 1 Schadstoffgruppe/ 2 keine Plakette: Plakette 2 3 S - UM 43 4 S- UM 43 S - UM 43-3-3 - S- S- UM 43 Anforderung für Diesel Euro 1 oder schlechter Euro 2; Euro 1+ Partikelfilter Euro 3; Euro 2+ Partikelfilter Euro 4; Euro 3+ Partikelfilter Benziner ohne G-Kat Euro 1, G- Kat Verbot für Diesel Fz vor Baujahr 1996/98; 1992/93 (mit Filter) 2000/01 1996/98 (mit Filter) 2005/06 2006/07 2000/01 (mit Filter) Die Plakette gilt bundesweit in jeder Umweltzone in Deutschland 12
Wer darf in die Berliner Umweltzone? Stufe 1 ab 1.1.2008 Fahrzeuge müssen mindestens die Anforderungen der Schadstoffgruppe 2 erfüllen. Also dürfen Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2,3, und 4 fahren: Plakette 2 4 S - UM 43 3 S- -3 - UM 43 S - UM 43 Stufe 2 ab 1.1.2010 Es dürfen nur Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 fahren: 4 S - UM 43 Wie viele Fahrzeuge dürfen 2008 nicht mehr in die Innenstadt? Circa 50.000 Pkw und 29.000 Lkw von 1,2 Mio. Berliner Fz. 13
Alt und besonders betroffen: Nutzfahrzeuge Schadstoffklassen für Nutzfahrzeuge in Berlin nach zulässigem Gesamtgewicht zum 1.1.2006 100% 80% 60% 40% 20% 0% < 2,8 t 2,8 bis 3,5 t > 3,5 bis 7,5 t > 7,5 t ohne Angabe Euro I Euro II Euro III Euro IV/V 14
Generelle Ausnahmen von den Fahrverboten Generell und ohne Plakette dürfen fahren: Mobile Maschinen und Arbeitsmaschinen land- und forstwirtschaftliche Zugfahrzeuge zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge Kranken- und Arztwagen im Einsatz Kfz für außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose oder blinde Menschen (Merkmale ag, H oder Bl ) Fahrzeuge mit Sonderrechten nach 35 StVO, z.b. Müllfahrzeuge, Straßenreinigungsfahrzeuge, Polizei, Feuerwehr etc. Militärfahrzeuge nach der Novelle: Oldtimer mit H-oder 07-Kennzeichen 15
Einzelausnahmen im Härtefall Befristete Ausnahmen auf Antrag zur Vermeidung besonderer Härten: Formulare bei den Bezirksämtern der Umweltzone oder im Internet unter www.berlin.de/umweltzone Wichtige Kriterien gemäß Leitfaden Ausnahmegenehmigungen : Fahrzeug wurde vor dem 1.03.2007 erstmals auf den Antragsteller zugelassen Nachrüstung nicht oder nicht bis 1.1.2008/2010 möglich Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug aus sozialen/wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar Verkehr mit dem ungenügenden Fahrzeug aus unaufschiebbaren Interessen des Einzelnen oder zum öffentlichen Interesse notwendig 16
Ausnahmen im Einzelfall: Fallgruppen Private Fahrten Personen mit schwerer Gehbehinderung G oder gleichgestellt Berufspendler mit ungünstigen Arbeitszeiten Wirtschaftsverkehr Härtefälle: Existenzgefährdung des Betriebes Fuhrparkregelung: schrittweise Anpassung des Fuhrparks bei Ausgleich durch einen Anteil von besonders sauberen Fahrzeugen (grüne Plakette) - Bonusreglung Sonderfahrzeuge: Fahrzeug verkörpert Geschäftsidee (London-Taxi u.ä.) Spezialfahrzeuge mit geringen Fahrleistungen in der Umweltzone, z.b Schwertransporter, spezielle Marktfahrzeuge mit Verkaufsstand 17
Dauer der Ausnahmegenehmigung Fallgruppe Verzögerung bei der Nachrüstung/Ersatzbeschaffung Schwerbehinderte ( g ) Berufspendler besondere Fz. für touristische Nutzung Allgemein Private Nutzung Wirtschaftsverkehr Maximale Dauer bis zum Werkstatt-/Liefertermin; längstens 18 Monate 18 Monate; verlängerbar höchstens bis Ablauf der Gültigkeit des Behindertenausweises längstens 18 Monate 18 Monate; verlängerbar Sonderfahrzeuge mit geringen Fahrleistungen (Schwerlasttransporte, Schausteller, als Arbeitsstätten genutzte Fahrzeuge mit festen Ein- /Aufbauten) Fahrzeugparks Härtefälle bis zum Zeitpunkt der möglichen Nachrüstung, längstens 3 Jahre längstens 18 Monate längstens 18 Monate 18
Anträge auf Einzelausnahmen 8000 7000 6000 5000 4000 3000 eingegangen genehmigt In Bearbeitung abgelehnt sonstiges neue Anträge pro Monat 2000 1000 0 September Oktober November Dezember Januar Februar 19
Alles unter Kontrolle? Kontrolle fließender Verkehr: Polizei im Rahmen der Verkehrsüberwachung Erkennung der zulässigen Fahrzeuge: Plakette Fahrzeug nach Anhang 3 der 35. BImSchV: Fahrzeugschein, äußere Kennzeichen am Fahrzeug (z.b. weiß-rote Warnstreifen); äußerer Anschein Schwerbehindertenausweis Einzelausnahme: Genehmigungsbescheid Umwelt Sanktion: Bußgeldkatalog Nr. 153: Führen eines Kfz trotz Verkehrsverbot mit Zeichen 270: 40 + 1 Punkt in Flensburg 20
Emissionsarme Nutzfahrzeuge: Fördermöglichkeiten KfW-Förderbank: ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm: Anschaffung von emissionsarmen Lkw > 12 t (Euro 5/EEV) Kredit für 50 bis 75 % der Anschaffungskosten oder nicht-rückzahlbarer Zuschuss zu den Mehrkosten für die höheren Umweltstandards Anschaffung und Nachrüstung von Nutzfahrzeuge < 12 t (Euro5/EEV-Standard) Kredit für 50 bis 75 % der Anschaffungskosten Logistik- und Güterverkehrszentren in Verbindung mit emissionsund lärmarmen Nutzfahrzeugen KfW-Förderbank: Unternehmenskredite Initiative Kleiner Mittelstand: Mikrokredite, Risikopartnerschaft (noch im Aufbau) Investitionsbank Berlin: zinsgünstige Kredite für KMU; Ansprechpartnerin: Fr. Ernst GASAG/Gasversorger: z.b. Tankzuschuss ab 330 bis ca. 1000 pro Fahrzeug 21
Fördermöglichkeiten/Beratung in Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB) zinsgünstige Kredite für KMU Ansprechpartnerin: Fr. Ernst; Tel. 2125-4326; email: Sabine.Ernst@ibb.de allg. Kundenberatung: Tel. 2125-4747 Info-Hotline der Senatsverwaltung für Wirtschaft Telefonisch unter: 030/9013-7777 in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr per Email: http://www.berlin.de/sen/wtf/umweltzone_formular.php GASAG z.b. Tankzuschuss ab 330 bis ca. 1000 pro Fahrzeug Infos unter: www.gasag.de/erdgasfahrzeuge (Rubrik Wirtschaftlichkeit 22
Umweltfreundliche Fahrzeuge Information und Beratung, z.b.: Kampagne Sauberer Fuhrpark der Berliner Energieagentur Internetportal www.sauberer-fuhrpark.de Leitfaden zur Information Berechnungstools zum Vergleich von Angeboten Beratung in Betrieben Spritspar-Training VCD Kaufberatung Internetportal www.besser-autokaufen.de 23
Umweltzonen in Deutschland Beschlossen: Berlin ab 1.1.2008 /1.1.2010 Hannover ab 1.1.2008 /1.1.2009 /1.1.20010 Köln ab 1.1.2008 /1.1.2010 Stuttgart, Mannheim, Schwäbisch Gmünd, Leonberg, Ludwigsburg, Ilsfeld, Tübingen und Reutlingen ab 1.3.2008 /2012 In Planung/Diskussion: Magdeburg Ruhrgebiet, Düsseldorf Frankfurt, Kassel, Darmstadt (vorerst zurückgestellt, stattdessen LKW-Fahrverbot) Dresden, Leipzig München, Augsburg, Nürnberg Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ulm, Pforzheim Karte aus: www.umwelt-plakette.de 24
Umweltzonen in Europa: Beispiele Großbritannien: London für Lkw/Busse Lkw > 12 t: Euro 3 ab 1.02.2008,weitere Fz. später Videoüberwachung mit Kennzeichenerkennung: ausländische Fz. müssen sich registrieren lassen Schweden: Stockholm, Göteborg, Malmö, Lund Altersbeschränkung + Abgasstandards für LKW/Busse: Plakette bei der Stadtverwaltung Dänemark: Kopenhagen (beschlossen), Aalborg, Arhus, Odense (geplant) für LKW/Busse ab Juli 2008: mind. Euro 3, ab Juli 2010: Euro 4 ausländ. Fz: Nachweis anhand der Fahrzeugpapiere Italien: sehr unterschiedliche Verkehrsbeschränkungen, teilweise auch Pkw 25
Aktuelle zur Umweltzone Berlin im Internet/Intranet unter: http://www.berlin.de/umweltzone Vielen Dank! 26