Richtlinien für das Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten am Institut für Finanzrecht

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Transkript:

Richtlinien für das Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten am Institut für Finanzrecht Stand: Februar 2014

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Umfang von wissenschaftlichen Arbeiten... 2 3. Verzeichnisse... 2 4. Format und Aufbau... 3 4.1 Format... 3 4.1.1 Zeichen... 3 4.1.2 Absatz... 3 4.1.3 Fußnoten... 3 4.2 Aufbau... 3 4.2.1 Inhaltsverzeichnis... 4 4.2.2 Abbildungen und Tabellen... 4 5. Abkürzungsregeln und Zitierweise... 5 5.1 Zitierfähigkeit... 5 5.2 Die wichtigsten Zitierregeln... 5 6. Literaturrecherche... 8-1 -

1. Allgemeines Beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit sind formale Kriterien zu beachten. Diese dienen der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit und sind folglich Grundlage für eine verständliche, exakte und ordnungsgemäße Arbeit. Diese formalen Kriterien sind entscheidend dafür, dass eine wissenschaftliche Arbeit einen guten Eindruck macht und sind somit letztendlich auch für die Benotung der Arbeit relevant. Diese Richtlinien sollen formale Grundsätze zur Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit darlegen und sind verbindlich zu beachten. Am Ende dieser Erstellungsrichtlinien befinden sich des Weiteren nützliche Hinweise für die Literaturrecherche. Sollten Sie dennoch Probleme haben, Literatur zu finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer. 2. Umfang von wissenschaftlichen Arbeiten Die Seminararbeit soll ungefähr 25 (+/- 3) Textseiten umfassen. Verzeichnisse und Anhang werden zu diesen 25 Seiten nicht hinzugezählt. Bitte beachten Sie, dass für die Approbation der Arbeit für das Diplomarbeitsmodul (vgl 22 Studienplan) der Textteil mindestens 50.000 Zeichen (inkl Leerzeichen und Fußnoten) enthalten muss. Dissertationen haben einen ungefähren Umfang von 150 300 Seiten, jedoch ist in diesem Fall näheres mit dem jeweiligen Betreuer abzuklären. Ein künstliches Füllen von Seiten bringt keine bessere Note. Man sollte sich zielorientiert mit dem jeweiligen Thema auseinanderzusetzen. 3. Verzeichnisse Jede wissenschaftliche Arbeit umfaßt ein Inhalts-, (gegebenenfalls Abkürzungs-) und Literaturverzeichnis. Das Literaturverzeichnis hat sämtliche zitierte Literatur und Judikatur vollständig zu beinhalten. Das Abkürzungsverzeichnis führt die in der Arbeit verwendeten Abkürzungen an. - 2 -

4. Format und Aufbau Die wissenschaftliche Arbeit ist in einheitlicher Papierqualität der Größe DIN A4 zu erstellen. 4.1 Format Folgende Formatvorlagen sind zu verwenden: 4.1.1 Zeichen Schriftart: Laufweite: Zeilenabstand: Times New Roman 12 pt. oder Arial 11 pt. (im Dokument stets einheitlich zu verwenden) Standard 1,5 Zeilen 4.1.2 Absatz Absatz: Leerzeile (= Zeilenschaltung vor jedem neuen Absatz) Textausrichtung: Blocksatz Das Einrücken der Folgezeile ist nicht mehr gebräuchlich! 4.1.3 Fußnoten Schriftart: Laufweite: Zeilenabstand: Times New Roman 10 pt. oder Arial 9 pt. Standard 1,0 Zeilen 4.2 Aufbau Die einzelnen Punkte Ihrer Arbeit sowie auch der Text sollten in einer einheitlichen Weise nummeriert sein. Jede Arbeit sollte folgendermaßen gegliedert werden: Inhaltsverzeichnis (Abkürzungsverzeichnis) Einleitung Hauptteil Schluss/Resümee Quellenverzeichnis (Literaturverzeichnis und Entscheidungssammlung) - 3 -

4.2.1 Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis soll dem Leser einen schnellen Überblick über die behandelte Thematik, den logischen Aufbau bzw. die Vorgehensweise der vorliegenden Arbeit verschaffen. Die für die Kapitel ausgewählten Überschriften sollen den Inhalt des entsprechenden Kapitels in prägnanter Form widerspiegeln. Sie sind mit exaktem Wortlaut in das Inhaltsverzeichnis zu übernehmen. Als Seitenangabe ist jeweils die erste Seite des entsprechenden Abschnittes zu wählen. Die Nummerierung der Überschriften ist, ausgehend von einer ersten Ebene für die Hauptpunkte entsprechend des Aufbaus der Arbeit, auf tiefere Ebenen in Unterpunkte herunterzubrechen, sofern die Thematik dies erfordert. Zu bedenken gilt es hier, dass auf einer Gliederungsebene niemals nur ein Gliederungspunkt stehen darf (aus 4.1 folgt, dass es auch ein 4.2 geben muss) und dass die Punkte auf einer Ebene auch den gleichen Rang einnehmen sollten. Im Inhaltsverzeichnis sind linksbündig Nummerierung und Überschrift aufzunehmen, während rechtsbündig die Seitenzahl, die den Anfang des jeweiligen Abschnittes im Text angibt, zu erfassen ist. In der Regel ist es zu Gunsten der Übersichtlichkeit zweckmäßig die entsprechenden Unterüberschriften einzurücken, jedoch ist dies in Abhängigkeit von der Länge und Zahl der jeweiligen Überschriften abzuwägen. 4.2.2 Abbildungen und Tabellen Auf die verwendeten Abbildungen bzw. Tabellen gilt es, im Text zu verweisen. Abbildungen und Tabellen sind fortlaufend zu nummerieren und mit einem den Inhalt prägnant beschreibenden Untertitel zu versehen sowie die Quelle anzugeben, sofern vorhanden. Die gewählten Untertitel sind einschließlich der Nummerierung in das Abbildungsverzeichnis bzw. Tabellenverzeichnis zu übernehmen. - 4 -

5. Abkürzungsregeln und Zitierweise Abkürzungen und Zitate sollten nach den AZR ( Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen von Friedl/Loebenstein - derzeit 6. Auflage (2008) mit Update-Service über http://www.manz.at/azr - vorgenommen werden. Insgesamt sollte im Zuge der gesamten wissenschaftlichen Arbeit auf eine einheitliche Zitierweise geachtet werden. Des Weiteren sollte darauf Bedacht genommen werden, dass auch die Abkürzungs- und Zitierweise einen Teil der wissenschaftlichen Leistung darstellt und somit Auswirkungen auf die Benotung hat. 5.1 Zitierfähigkeit Die verwendete und daher zitierte Literatur soll die wichtigsten wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema enthalten, und zwar sowohl Monographien als auch wissenschaftliche Aufsätze aus Fachzeitschriften oder Sammelwerken. Vorlesungs- sowie Vortragsmitschriften sind generell nicht zitierfähig, weil das Zitat in dieser Form nicht überprüfbar ist. Skripten, allgemeine Lexika ( Brockhaus ), Zeitungsartikel etc gelten nicht als wissenschaftliche Arbeiten und sind daher in aller Regel nicht zu zitieren es sei denn, dass es gerade auf eine dort gefundene Formulierung oä ankommt, was gegebenenfalls besonders zu begründen ist. Entsprechendes gilt für Zitierungen aus dem Internet: So gelten insbesondere Beiträge aus http://de.wikipedia.org nicht als wissenschaftliche, zitierbare Beiträge. 5.2 Die wichtigsten Zitierregeln Fußnoten beginnen mit Großbuchstaben und enden mit einem Punkt. Mehrere Literaturangaben sind innerhalb der Fußnote durch Strichpunkt zu trennen. Ist bei Werken ein Zitiervorschlag vorhanden, dann sollte dieser verwendet werden. Name des zitierten Autors kursiv, Vorname nur bei Verwechslungsgefahr; mehrere Autoren durch Schrägstriche voneinander trennen, Bindestrich nur bei Doppelnamen (zb Doralt/Ruppe, aber: Mayer-Maly). Bei Zitaten aus Büchern oder Lehrbüchern ist die zitierte Auflage anzugeben. - 5 -

Beispiele für das Zitieren von Buchzitaten: Doralt/Ruppe, Steuerrecht I 9 (2007) Tz 141. Lang, Einführung in das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (1997) 21. Hinweis: Im Literaturverzeichnis ist neben dem Erscheinungsjahr auch der Erscheinungsort anzuführen. Beispiele für das Zitieren von Zeitschriftenbeiträgen: Kirchmayr, Indexanleihen als ausländischer Investmentfonds?, RdW 2004, 640. Anmerkung: RdW und ÖStZ haben zwei Fundstellenangaben, einerseits die Artikelnummer (zb RdW 2004/587.) und andererseits die Seitenzahl (zb RdW 2004, 640.). In beiden Fällen ist derselbe Artikel gemeint. Die SWK kann entweder nach Seitenzahlen (zb Fellner, SWK 2006, 465.) oder nach der SWK-Nummerierung zitiert werden (zb Fellner, SWK 2006, S 337.). Auch hier handelt es sich wieder in beiden Fällen um denselben Artikel. Auf der genannten Seite beginnt der Beitrag, soll eine bestimmte Seite zitiert werden, dann wird diese in Klammer gesetzt, zb Fellner, SWK 2006, 465 (466), oder nur die genaue Seitenzahl angegeben, zb Fellner, SWK 2006, 466. Wird nicht die genaue Seite zitiert, sondern nur die Anfangsseite angegeben, dann ist dies durch ff kenntlich zu machen: zb Fellner, SWK 2006, 465 ff. Beispiele für das Zitieren von Kommentaren: Doralt, EStG 10, 19 Tz 1. Doralt/Kirchmayr, EStG 8, 93 Tz 1. Beispiel für das Zitieren von Sammelwerken oder bei Herausgeberschaften: - Tanzer, Steuerrechtliche Gewinnermittlung und Rechnungslegung nach dem UGB, in: Beiser/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Ertragsteuern in Wissenschaft und Praxis, Festschrift für Werner Doralt (2007). Beispiele für das Zitieren von Entscheidungen: VwGH/VfGH-Erkenntnisse: VwGH 23.7.1997, 95/13/0506. (uu um eine Fundstelle bzw Sammlungsnummer zu ergänzen). EuGH-Urteile: EuGH 15.7.2004, Rs C-315/02, Lenz, Slg 2004, I-7063. Folgeseiten mit f bzw. ff zitieren, allerdings mit Abstand nach der Seitenzahl (zb RdW 1998, 146 ff). - 6 -

Österreichische Bundesgesetzblätter: BGBl 1996/43; ab 1997 in drei Teilen: BGBl I 2002/100, BGBl II 1998/23. Abkürzungen (im Einzelnen nach Friedl/Loebenstein) generell ohne Punkte (zb, vgl, Abs, Art, Z, BGBl, Rn, Rz etc). Wörtliche Zitate müssen unter Angabe der Quelle zwischen Anführungszeichen exakt wiedergegeben werden (auch mit eventuellen Fehlern und in alter Rechtschreibung; Auslassungen durch den Autor sind kenntlich zu machen [ ]). Unterschied zwischen Gedankenstrich ( ) und Bindestrich (-) beachten. - 7 -

6. Literaturrecherche Die Ausführungen in der Arbeit sind zu belegen, insbesondere durch Kommentare, Aufsätze, Fachbücher und Entscheidungen. Nachfolgend finden Sie eine Aufzählung der wichtigsten (keine erschöpfende Aufzählung!) Standardkommentare in Österreich und Deutschland, die in der jeweils aktuellen Auflage/Lieferung heranzuziehen sind. STANDARDKOMMENTARE ÖSTERREICH Doralt, EStG Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch Hofstätter/Reichel, EStG ESt Baldauf/Kanduth- Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner, Jakom EStG Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988 Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KSt Die Körperschaftsteuer 1998 Lang/Schuch/Staringer, Körperschaftsteuergesetz Achatz/Kirchmayr, KStG Achatz/Ruppe, UStG 4 Scheiner/Kolacny/Caganek, USt Mehrwertsteuer UStG 1994 (Orac) Kolacny/Caganek, UStG (Manz) Stoll, BAO-Kommentar BAO Ritz, BAO Wassermeyer/Lang/Schuch, Internationales Steuerrecht Doppelbesteuerung Straube, UGB-Kommentar UGB Hirschler, Bilanzrecht STANDARDKOMMENTARE DEUTSCHLAND Herrmann/Heuer/Raupach, EStG Blümich, EStG ESt Schmidt, EStG Kirchhof/Söhn, EStG Herrmann/Heuer/Raupach, KStG KSt Blümich, KStG Streck, KStG USt Plückebaum/Malitzky, UStG Tipke/Kruse, AO/FGO Koch/Scholz, AO Abgabenordnung Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung - 8 -

Debatin/Wassermeyer, Internationales Steuerrecht Doppelbesteuerung Vogel/Lehner, Doppelbesteuerungsabkommen FACHZEITSCHRIFTEN RdW (Recht der Wirtschaft) ÖStZ SWK SWI Fachzeitschriften Österreich FJ taxlex ecolex GeS UFS ENTSCHEIDUNGEN ÖStZB (Beilage zur Österreichischen Entscheidungssammlungen Steuerzeitung) RIS-Datenbank Bundessteuerblatt BStBl für Deutschland DATENBANKEN ÖSTERREICH RDB Fachzeitschriften Österreich LexisNexis RIDA DATENBANKEN DEUTSCHLAND beckonline Fachzeitschriften Österreich (beispielhaft) http://www.gesetze-im-internet.de/ RICHTLINIEN UND ERLÄSSE EStR 2000 KStR 2001-9 -