Die Qualifikationsphase

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Transkript:

Die Qualifikationsphase

Versetzung in die Qualifikationsphase und der Mittlere Schulabschluss

Aufbau der gymnasialen Oberstufe Allgemeine Hochschulreife (Gesamtnote) 2/3 der Gesamtnote (Block I) 1/3 der Gesamtnote (Block II) Q2 Abiturprüfung Q1 EF

Rahmenbedingungen Wochenstundenzahl gesamte Oberstufe: 102 WStd. Einführungsphase: im Durchschnitt 34 WStd. Qualifikationsphase: im Durchschnitt 34 WStd. Belegung von 38 bis 40 anrechenbaren Kursen in der Qualifikationsphase Verweildauer Regeldauer: 3 Jahre Höchstverweildauer: 4 Jahre maximal ein weiteres Jahr zur Wiederholung der Abiturprüfung

Berechtigungen und Abschlüsse Allgemeine Hochschulreife (Ergebnisse aus Block I und II) Abiturprüfung (Block II) Zulassung Q2 Q1 FHR, schul. Teil Block I Versetzung EF Mittlerer Schulabschluss

Falls ein Schuljahr in der Oberstufe wiederholt werden muss Einmal erworbene Abschlüsse bleiben erhalten, z.b. das Latinum (Jg. 6-EF; Endnote mind. ausreichend) der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Fachhochschulreife (schulischer Teil)

Versetzung in die Q 1 zehn versetzungswirksame Fächer als Grundlage Note mangelhaft auf Zeugnis von EF.1 gilt bereits als Mahnung. Eine nicht gemahnte Minderleistung bleibt bei Versetzungsentscheidung unberücksichtigt.

Schulabschlüsse am Ende der Einführungsphase Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Versetzungsanforderungen gemäß 22,1 und 26 APO-S I müssen erfüllt sein ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss Versetzungsanforderungen gemäß 22,1 und 25,1+2 APO-S I müssen erfüllt sein Nachprüfungen zum nachträglichen Erwerb der Schulabschlüsse möglich (gemäß 40 APO-GOSt) - auch im Wiederholungsjahr

Pflichtbelegung in der Qualifikationsphase

Kontinuitäts-/Folgekursprinzip In der Qualifikationsphase und im Abitur können nur solche Fächer gewählt werden, die schon in der EF belegt/gewählt wurden. Ausnahmen: Vertiefungsfächer Literatur oder vokalpraktischer Musikkurs nur EINER dieser Kurse darf belegt werden Zusatzkurse in GE bzw. SW (Q2) Zuwahl eines Faches bei Sportunfähigkeit

Organisation des Unterrichts in der Q Belegverpflichtung insgesamt: 38-40 anrechenbare Kurse durchschnittliche Wochenstundenzahl in der gesamten Q: 34 WStd. Grund- und Leistungskurse Grundkurse: dreistündig Ausnahme: neu einsetzende Fremdsprachen = vierstündig Leistungskurse (zwei Fächer): fünfstündig 10 Fächer pro Halbjahr (2 LK und 8 GK)

Notenstufen und Punkte Qualifikationsphase und Abiturprüfung: Punkte nach Notentendenz sehr gut 15 13 Punkte gut 12 10 Punkte befriedigend 9 7 Punkte ausreichend 6 5 Punkte ausreichend minus 4 Punkte Häufung von 4 Punkten (4 ) kann zur Nichtzulassung zum Abitur führen! mangelhaft 3 1 Punkte ungenügend 0 Punkte

Pflichtbelegung in der Qualifikationsphase Fach (als LK oder GK) Q1 Q2 Deutsch X X X X eine Fremdsprache X X X X Kunst oder Musik oder MU-Vok. oder Literatur (in Q1) X X eine Gesellschaftswissenschaft X X X X Geschichte (alternativ in Q1) X X Sozialwissenschaften (alternativ in Q1) X X Mathematik X X X X eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) X X X X Religion/Ersatzfach X X Sport X X X X Eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld III X X X X Weitere Fächer zur Erfüllung der Wochenstunden und Kursanzahl nach Wahl im Rahmen des schulischen Angebots (u.a. möglich: 2 Halbjahreskurse im Vertiefungsunterricht)

Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer Abdeckung aller 3 Aufgabenfelder (AF I nur durch D oder FS) Erstes Leistungskursfach: D oder eine FS aus Sek. I oder M oder eine NW Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache sein. spätestens ab Q1 als schriftliches Fach Religionslehre kann im Abitur das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten. Philosophie als Abiturfach kann nicht zugleich Ersatzfach für Religionslehre sein und die durchgängige Gesellschaftswissenschaft.

Schriftlichkeit/Klausuren in der Q-Phase Q1.1 -Q2.1: alle Abiturfächer (auch das 4. AF) Deutsch Mathematik eine Fremdsprache, in jedem Fall die neu einsetzende Fremdsprache (It., Spanisch) weitere Fremdsprache oder Fach aus naturwissenschaftl.-techn. Bereich sog. Schwerpunktfach Q2.2: (Klausuren werden unter Abiturbedingungen geschrieben) 1.-3. Abiturfach neu einsetzende Fremdsprache nur noch, wenn sie 3. Abiturfach ist

Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung Bildung der Gesamtqualifikation

Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung Maximal zulässige Anzahl von Defiziten (20 %) bei Einbringung von: 35 37 Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 LK-Defizite 38 40 Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 LK-Defizite Leistungsdefizit: weniger als 5 Punkte, also auch 4 - Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.

Bildung der Gesamtqualifikation Block I + Block II = Abiturpunkte (Q 1 + Q2) (Abiturprüfung) 200 600 P. 100 300 P. = 300-900 P. Die Durchschnittsnote wird anhand einer Tabelle bestimmt. (s. Broschüre S. 21)

Berechnung der Punktzahl in Block I (Q1 + Q2) Einbringungsverpflichtung 4 x 4 Kurse der Abiturfächer Falls nicht bei den 4x4 Abiturfächern: 4 x D 4 x fortges. FS oder neueins. FS 2 x KU/MU/Vok./Lit. 4 x GW (eventuell noch 2 oder 4 ZK in GE/SW) 4 x M 4 x NW 2 x RE/PL 2 x weitere FS oder weiteres Fach aus AF III aus Q2 neueins. FS aus Q2 bei fehlender 2. Fremdsprache in Sek. I Aufstockung mit weiteren Kursen auf mind. 35 Kurse

Abiturprüfung (Block II) 1. Fach: Leistungskurs (schriftlich) 2. Fach: Leistungskurs (schriftlich) 3. Fach: Grundkurs (schriftlich) 4. Fach: Grundkurs (mündlich) Jedes Prüfungsfach wird fünffach gewertet.