Leistungskonzept für das Fach Kunst Beschluss vom

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Transkript:

Leistungskonzept für das Fach Kunst Beschluss vom 29.11.2016 Inhalt: 1. Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung 69 2. Grundsätze zur schriftlichen Leistungsüberprüfung 70 3. Schriftliche Arbeiten (Sekundarstufe II) 70 3.1 Bewertung von Klausuren (S II) 70 3.2 Bewertung von Lernerfolgskontrollen 71 4. Grundsätze zur Leistungsmessung und Leistungsrückmeldung im Bereich Sonstige Mitarbeit 71 4.1 Gegenstände der Leistungsmessung 72 4.2 Art der Leistungsrückmeldung 72 5. Quellen 73 6. Anhang 73 Bepunktungsraster für schriftliche Klausuren gymnasiale Oberstufe: 73 Bewertungsbogen Schüler*innen 74 1. Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung Der Erwerb künstlerischer Kompetenzen ist Zielsetzung des Kunstunterrichtes. Im Mittelpunkt aller Unterrichtsvorhaben des Faches Kunst stehen die Kompetenzbereiche Produktion und Rezeption sowie der mit beiden verknüpfte Reflexionsanspruch. (Auszug: Kernlehrplan Kunst SI für Gesamtschule) Bewertungen geben den Schüler*innen konkrete Ru ckmeldungen über die erreichten Kompetenzen. Grundlage dazu sind 48 SchulG, 6 APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Kunst. Die möglichst differenzierte Leistungsru ckmeldung dient der Transparenz der fachlichen Anforderungen, der Notengebung und der individuellen Förderung. Da alle Schüler*innen stets angehalten werden eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, werden sie zur Kritikfähigkeit, aber auch 69

zur genauen Betrachtung und Analyse der Ergebnisse angehalten. In der Auseinandersetzung mit Leistung im Kunstunterricht sind die Kompetenzbereiche Produktion und Rezeption aufeinander bezogen und lassen sich nicht isoliert betrachten bzw. beurteilen. Somit sind alle Prozesse, die der Kunstunterricht anstößt immer beides und die Unterrichtsinhalte sind so auszuwählen, dass beide Kompetenzbereiche abgebildet und in Bewertungsprozesse einbezogen werden. Eine strikte und allgemein verbindliche Gewichtung der Kompetenzbereiche in der Benotung ist daher nicht möglich. Da der Unterricht von seinem Grundsatz her individuell an die Lernvoraussetzungen der Schüler*innen geknüpft ist und damit individuelle Problemlösungsprozesse initiieren soll, sind Ergebnisse künstlerisch praktischer Prozesse ebenso reflektierende Elemente Grundlage der Leistungsbewertung. Das vorgelegte Leistungskonzept ist Teil des hausinternen Lehrplans. 2. Grundsätze zur schriftlichen Leistungsüberprüfung Im Kunstunterricht der Sekundarstufe I und in den Grundkursen der SII ohne Klausurbelegung werden keine schriftlichen oder gestaltungspraktischen Klassenarbeiten bzw. Klausuren gestellt und zur Bewertung herangezogen. Daher ist ausschließlich der Bereich der sonstigen Mitarbeit (siehe Punkt 4) Gegenstand der Leistungsbewertung im Fach Kunst. Im Folgenden werden die Grundsätze zur Leistungsbewertung für die Sekundarstufe I und II dargelegt. Ausdifferenzierungen zur Sekundarstufe II werden im Text besonders ausgewiesen. 3. Schriftliche Arbeiten (Sekundarstufe II) In Kursen der Sekundarstufe II mit Abiturbindung werden im Wechsel sowohl theoretische Klausuren als auch gestaltungspraktische Klausuren geschrieben bzw. bearbeitet. Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase wird interessierten Schüler*innen das Schreiben einer theoretischen Klausur angeboten, um sich mit den Anforderungen des Faches als Abiturfach vertraut zu machen. Diese wird als eine zusätzliche Note in den Bereich der sonstigen Mitarbeit gewertet. Schüler*innen, die kein Interesse daran haben, ist es nach Absprache mit den Fachlehrer*innen möglich, eine vergleichbare freiwillige Leistung zu erbringen (z.b. eine umfangreiche schriftliche Hausaufgabe, Referat). Das Schreiben einer Klausur in der EF ist nicht Voraussetzung für die Wahl des Fachs als Abiturfach. Alle Aufgabentypen werden im Laufe der Einführungsphase und der Qualifikationsphase in Form von Klausuren und schriftlichen Aufgaben im Unterricht eingeübt. 3.1 Bewertung von Klausuren (S II) Zu jeder Klausur erhalten die Schüler*innen eine kompetenzorientiere Rückmeldung in Form eines differenzierten Erwartungshorizontes. Bei praktischen Klausuren wird auf eine differenzierte Aufschlüsselung der Bepunktung einzelner Anforderungsbereiche verzichtet. Der Gesamtanteil der schriftlichen Reflektion bei gestaltungspraktischen Aufgaben beträgt ein Zehntel der Gesamtnote. Zur Bewertung der schriftlichen Klausuren wird das Bepunktungsraster verwendet, das von einer maximalen Punktzahl von 100 ausgeht (siehe Anhang). Die Darstellungsleistung hat einen Anteil von 10 Punkten an der Gesamtpunktzahl und das Herabsetzen einer Klausurleistung auf Grund sprachlicher Mängel ist entweder über den Punktabzug im Erwartungshorizont oder eine Minderung der Notenstufe möglich. 70

(Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturpru fung in der gymnasialen Oberstufe APO-GOSt, vom 5. Oktober 1998 zuletzt gea ndert durch Verordnung vom 11. Mai 2016 (SGV. NRW. 223). Die Klausuren im Grundkurs der Q1.1 dauern 90 Minuten, im Leistungskurs 135 Minuten. Im Hinblick auf die Abiturprüfung wird die Klausurdauer bis zum Erreichen der Q2 auf 135 Minuten im Grundkurs und 180 Minuten im Leistungskurs ausgeweitet. Ggf. kann im Rahmen einer gestaltungspraktischen Klausur eine Zeitverlängerung gegeben werden. In der Q1 soll im Rahmen der geltenden Vorschriften ebenfalls von der Möglichkeit einer gestaltungspraktischen Hausarbeit Gebrauch gemacht werden. Gleiches gilt für das Verfassen einer Facharbeit. Diese kann sowohl theoretisch als auch praktisch gewählt und ausgearbeitet werden. In den Vorabiklausuren ist die Bearbeitungsdauer entsprechend der Abiturprüfungen zu verlängern. Es werden zwei Aufgabentypen zur Auswahl gestellt, wobei der Umfang und die Anforderungen für alle Aufgabentypen an den Bearbeitungszeiten zu orientieren sind. Für die Auswahl werden 30 Minuten Auswahlzeit eingeplant. Aufgabenformate, Zeitmanagement und Lösungsstrategien werden im Laufe der Qualifikationsphase etabliert und an den Anforderungen des Abiturs orientiert. Eine der Klausuren ist eine gestaltungspraktische Aufgabenstellung. Hierfür verlängert sich die Arbeitszeit um eine Stunde. 3.2 Bewertung von Lernerfolgskontrollen Lernerfolgskontrollen sollen als Gegenstand der Leistungsbewertung nur in Ausnahmefällen herangezogen werden. Die Bewertung einer Lernerfolgskontrolle ist kompetenzorientiert und erfolgt ohne Ziffernnoten. 4. Grundsätze zur Leistungsmessung und Leistungsrückmeldung im Bereich Sonstige Mitarbeit Bei der Bewertung ist zwischen Lernphasen und Leistungsphasen zu unterscheiden. In den Lernphasen steht der Arbeitsprozess (gezielte Problemformulierung, Ideenreichtum bezogen auf Fragehorizonte und Lo sungsansaẗze, Umgang mit Fehlentscheidungen, Intensität, Flexibilität, u. a.) im Zentrum der Bewertung. In den Leistungsphasen werden die Arbeitsergebnisse bezogen auf die hierfür festgelegten Kriterien bewertet, wobei die Aufgabenstellung möglichst so formuliert ist, dass Schüler*innen Klarheit über die erwarteten Kompetenzen erhalten. (Vgl. KLP SI) Die Gesamtnote setzt sich aus den Bewertungen der einzelnen Beiträge zusammen, wobei die Gewichtung der verschiedenen Arbeiten/Beiträge immer abhängig von den behandelten Inhalten und den organisatorischen Bedingungen zu sehen ist. Hier ist es besonders im Bereich der Sekundarstufe I möglich, eine Differenzierung auch innerhalb der Lerngruppe durchzuführen. Dadurch können die Lernentwicklung unterstützt und individuelle Lernwege möglich gemacht werden. Eine Differenzierung in der Sekundarstufe II ist ebenso möglich, wenn die zu erreichenden Kompetenzen mit individuellen Lösungswegen/Gegenständen erfüllt werden. Dies gilt besonders für die zunehmend freieren Aufgabenformate im gestaltungspraktischen Bereich der Qualifikationsphase 2. Mündliche Leistungen und die konzentrierte aktive Teilnahme beim praktischen Arbeiten werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. 71

In der gymnasialen Oberstufe wird der Anteil theoretisch rezeptiver Verfahren in der Auseinandersetzung mit Kunst entsprechend den Anforderungen im Abitur größer. Alle Aufgabentypen müssen im Unterricht gleichermaßen abgebildet und eingeübt werden. 4.1 Gegenstände der Leistungsmessung Wesentlicher Gegenstand der Leistungsmessung im Kunstunterricht der Sekundarstufe I und II sind alle im Rahmen des Unterrichts und ggf. als Hausarbeit gefertigten gestalterischen Produkte. Ebenso sind mündliche Beiträge zum Unterricht wie Gesprächsbeiträge, Referate, Kurzvorträge und mündlich vorgetragene Präsentationen der eigenen Arbeit Bestandteil der sonstigen Mitarbeit. Das sog. Kunstbuch, ein Skizzenbuch im weitere Sinne, das die Arbeitsprozesse und die bildnerischen Entscheidungen in reflektierender Weise dokumentiert, wird laut Beschluss der Fachkonferenz in der Sekundarstufe I und II verbindlich geführt und in die Benotung der sonstigen Mitarbeit einbezogen. Die Schüler*innen erhalten eine kompetenzorientierte Leistungsrückmeldung möglichst zum Quartal aber verbindlich zum Ende des Halbjahres. Das Kunstbuch wird im besten Falle über mehrere Schuljahre hinweg kontinuierlich geführt. Zwischenergebnisse sind wertvoll und sollen im Kunstbuch dokumentiert werden. Schriftliche Beiträge wie Lerntagebücher und Materialsammlungen werden als Teil der jeweiligen gestaltungspraktischen Arbeit in die Bewertung einbezogen. Thematische Portfolios, Protokolle und Hefte werden vor allem im Bereich der Sekundarstufe II in die Benotung der sonstigen Mitarbeit einbezogen. 4.2 Art der Leistungsrückmeldung Jedes Unterrichtsvorhaben schließt mit einer gestalterischen Arbeit bzw. mehreren zusammenhängenden Arbeiten ab. Die Leistungsru ckmeldung erfolgt spätestens nach dem Einsammeln und der Rückgabe der fertigen Gestaltungsprodukte oder anderen Arbeiten, als Quartalsfeedback oder als Ergänzung zu einer schriftlichen Überprüfung. Im Laufe der Sekundarstufe I und II werden unterschiedliche Methoden des Gruppen- und Einzelfeedback wie bspw. der Galerierundgang und das gelenkte/offene Schreibgespräch in den Bewertungsprozess und die Leistungsrückmeldung einbezogen und geübt. Zur Benotung umfangreicher gestaltungspraktischer Arbeiten/Projekte werden kompetenzorientierte Bewertungsraster (Kriterienkatalog) entwickelt und eingesetzt. Diese können auch mit den Schüler*innen gemeinsam entlang der Aufgabenstellung entworfen werfen. Zwischenschritte (Skizzen, Entwürfe, Planungen) sind als einzelne Beurteilungskriterien einzubeziehen. Innerhalb des Rasters kann für jede*n Schüler*in mindestens ein individuelles Kriterium formuliert und ergänzt werden. Es geht in die individuelle Note des/der Einzelnen mit ein. Damit werden künstlerischen Ergebnissen Rechnung getragen, die sich nicht in das Bewertungsraster einbinden lassen. Die Beteiligung der Schüler*innen an Bewertungsprozessen wird im Laufe der Sekundarstufe verstärkt eingesetzt. Hierbei soll grundsätzlich deutlich werden, dass nicht die gestalterische Arbeit an sich beurteilt wird und damit der oder die Schüler*in, sondern die verschiedenen Kompetenzen, die darin ablesbar erreicht worden sind. Vor allem in den höheren Klassen ist der Zusammenhang zwischen künstlerischem Handeln und Bewertungsprozessen bei gestaltungspraktischen Aufgaben in der Schule kritisch zu hin- 72

terfragen. Es muss deutlich werden, dass im Rahmen von Schule/Unterricht und einer differenzierten Aufgabenstellung kein eigenständiges Kunstwerk entsteht, das sich einer Bewertung entzieht. Abschließend ist besonders hervorzuheben, dass jedes einzelne Kriterium im künstlerischen Gestaltungsprozess für den Lernerfolg wichtig ist und daher in die Benotung der gestalterischen Arbeit und der Gesamtnote einfließt. 5. Quellen Kernlehrplan Kunst SI / SII für die Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, http://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/gesamtschule/; http://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-ii/gymnasialeoberstufe/kunst/kunst-klp/kernlehrplan-gost-kunst-inhalt.html, November 2016. Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Kunst SI und SII, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Frechen1999. 6. Anhang Bepunktungsraster für schriftliche Klausuren gymnasiale Oberstufe: Note Notenpunkte Erreichte Punktzahl sehr gut plus 15 100 95 sehr gut 14 94 90 sehr gut minus 13 89 85 gut plus 12 84 80 gut 11 79 75 gut minus 10 74 70 befriedigend plus 9 69 65 befriedigend 8 64 60 befriedigend minus 7 59 55 ausreichend plus 6 54 50 ausreichend 5 49 45 ausreichend minus 4 44 39 mangelhaft plus 3 38 33 mangelhaft 2 32 27 mangelhaft minus 1 26 20 ungenügend 0 19 0 73

Bewertungsbogen Schüler*innen Klasse: Schuljahr: Fachlehrer/in: Unterrichtsvorhaben: Namenliste Lernphasen prozessbezogene Kriterien Leistungsphasen inhaltsbezogene Kriterien Verhaltensaspekt Faktor/Gewichtung Endbewer- 74