VWA schriftlich mündlich Drei Säulen Modell VWA einschl. Präsent. und Disk. Freie Wahl des/der Prüfers/in Themenfindung am Ende des 1. Sem. der vorletzten Schulstufe Approbation durch SSR Begrenzter Umfang (max. 60.000 Z.) 2 Betreuungsgespräche Beschreibung der Arbeit durch Betreuer/in Schüler/in und Lehrer/inprotokoll Standardisiert in D, M, E, F, L nicht standardisiert: MK 3 Klausuren verpflichtend (D, M, leb. FS ) optional 3 od. 4 Klausuren Korrektur und Beurteilung durch Lehrkraft mündliche Kompensation Frage zur FBA möglich 3/2 mündliche Prüfungen 10 20 Minuten Lehrkräfte erstellen für Klasse oder Gruppe Themenbereiche: 3 Themen/JWSt, max. 24 Beantwortung einer Aufgabenstellung (gestellt von der Lehrkraft; kompetenzorientiert) Neben Prüfer/in auch Beisitzer/in Autonomer Schulschwerpunkt kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden.
3 Termine: Haupttermin (9 bzw. 10 Wochen vor Ende des U Jahres) Herbsttermin (innerhalb von 7 Wochen ab Beginn des U Jahres) Wintertermin (innerhalb von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien) Maturabilität - mündl. Prüfung: Kompensations -prüfung: RP-Zeugnis: mindestens 10/15 Unterrichtsstunden für 2/3 Gegenstände Schüler(in) hat Wahl, ob mündliche Kompensation od. schriftliche Wiederholung Aufgabenstellung: extern/intern (vgl. Klausuren), Dauer: 25 Min. Gesamtkalkül: maximal Befriedigend, Klausel im RP Zeugnis weist den individuellen Bildungsgang des/der Schülers/in aus: Ausmaß an Stunden ( Stundentafel ), Themenstellung der VWA, getrennte Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen
VORAUSSETZUNG ZUM ANTRETEN: Abschlussklasse muss positiv absolviert sein, bevor zu den Klausuren angetreten werden kann: Bei 1 Nicht genügend: Wiederholungsprüfung im HT einmalige Wiederholung im Herbst möglich Bei 2 Nicht genügend: beide Prüfungen im Herbst
Vorwissenschaftliche Arbeit Vorwissenschaftliche Arbeit (inkl. Präsentation und Diskussion)
Vorwissenschaftliche Arbeit Zeitplan Erstes Semester der vorletzten Schulstufe: Themenfindung und Anmeldung Ende April der vorletzten Schulstufe: Approbation durch SB 1. Instanz 1. Woche des 2. Semesters der letzten Schulstufe: Abgabe Präsentation und Diskussion
Vorwissenschaftliche Arbeit Formale und inhaltliche Aspekte Themen, nicht (unbedingt) fachorientiert (vgl. RP Zeugnis) Umfang: max. 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Zeichen in Fußnoten und Abstract, exkl. Vorwort, Inhalts Literatur- und Abkürzungsverzeichnis, Bildmaterial) Abstract in englischer oder deutscher Sprache (1.000 bis 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen) Bei Einreichung: Konzept mit Erwartungshorizont Bei Abgabe: Begleitprotokoll des/der Prüfungskandidaten/in 2 Exemplare: gedruckt und Digitalversion
Vorwissenschaftliche Arbeit Rechte/Pflichten der Lehrer/innen verpflichtende Betreuungsgespräche (im Rahmen der Themenfindung und der Festlegung des Erwartungshorizonts und in Hinblick auf Präsentation bzw. Diskussion) kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe (Fach und) Sachkompetenz der Prüfer/innen Beschreibung der Arbeit Verfassung eines begleitenden Protokolls
Vorwissenschaftliche Arbeit Rechte/Pflichten der Kandidat/inn/en Recht auf Betreuung Verpflichtung zur Erfüllung formaler Kriterien (zb Eigenständigkeit der Arbeit) Verfassung eines begleitenden Protokolls Recht auf vollständige Absolvierung der Prüfung (inkl. Präsentation und Diskussion)
Vorwissenschaftliche Arbeit Beurteilung Die Beurteilung erfolgt nach der Präsentation und Diskussion (ca. 15 Min.) durch die Kommission: Vorsitzende/r, Schulleitung, Klassenvorstand/ ständin und Prüfer/in Die abschließende Besprechung nach dem Abgabetermin hat bilanzierenden und prospektiven Charakter (auf die Präsentation und Diskussion). Die Lehrkraft verfasst eine Beschreibung der Arbeit, ohne diese zu benoten. Das positiv beurteilte Prüfungsgebiet Vorwissenschaftliche Arbeit (inkl. Präs. & Disk.) bleibt auch bei Klassenwiederholung erhalten.
Klausurarbeiten Jedenfalls 3 Klausuren ( 3 mündl. Prüf.) in - Deutsch (standardisiert) - Mathematik (standardisiert) - Lebende Fremdsprache (stand. in E, F, I, Sp; weitere lebende, nicht standardisierte FS wie zb Russisch) 4. Klausur optional ( 2 mündl. Prüf.) : - Weitere lebende Fremdsprache (stand. oder nicht stand.) oder L (stand.) oder MK (nicht stand.)
Klausurarbeiten Standardisierte und nicht standardisierte Klausurarbeiten Länge der Arbeitszeit: 270 Minuten: Alle Fremdsprachen, Mathematik 300 Minuten: Unterrichtssprache (Deutsch, Ungarisch, Kroatisch, Slowenisch), Musikkunde
Klausurarbeiten Kompensationsprüfung Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten. Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt. Muss man nach einer negativen Klausur eine Kompensationsprüfung machen? Nein. Man kann beim nächsten Termin die Klausur wiederholen. Die Kompensationsprüfung kann im selben Termin absolviert werden (Beurteilung: max. Befriedigend, als Kompensationsprüfung im RP Zeugnis vermerkt).
Mündliche Prüfung Mündliche Prüfung Zwei mündliche Prüfungen: Die Summe der Jahreswochenstunden der beiden gewählten Pflichtgegenstände muss in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen. Drei mündliche Prüfungen: Die Summe der Jahreswochenstunden der drei gewählten Pflichtgegenstände muss in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.
Mündliche Prüfung Arbeitsgemeinschaften zwischen schriftlicher und mündlicher Reifeprüfung. Themenbereiche: Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe: mind. drei, insgesamt maximal 24 Bekanntgabe bis spätestens Ende November! Die (Fach)Lehrer/innenkonferenz kann die Themenbereiche entweder für einen ganzen Jahrgang oder für einzelne Klassen beschließen.
Mündliche Prüfung ABLAUF Aus dem vollen Themenkorb werden vom/von der Schüler/in zwei Themenbereiche gezogen ; Schüler/in entscheidet sich für einen dieser beiden Bereiche. Jede/r Schüler/in zieht immer aus dem vollen Themenkorb. Zu jedem Themenbereich sind vom/von der Prüfer/in bei mehr als einem/r Kandidaten/in mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vorzubereiten. Der/Die Prüfer/in weist dem/der Kandidaten/in eine kompetenzorientierte (in Einzelaufgaben gegliederte) Aufgabenstellung zur Beantwortung zu. Die Vorbereitungszeit beträgt mindestens 20 Minuten.
TERMINE 21. November 9. Jänner 2017 14. Jänner2017 28. Jänner2017 Ausgabe der Themenbereiche an die KandidatInnen sowie Besprechung innerhalb des Unterrichts, Eintragung ins ekb (Moodle, Mappe in der Bibliothek) Ausgabe des Formulars: Anmeldung zur Reifeprüfung durch den KV Abgabe des Formulars: Anmeldung zur Reifeprüfung beim KV Kontrolle der Antrittsfächer mittels Unterschrift der Schüler/innen beim KV
TERMINE 12. Februar Abgabe der VWA und des Begleitprotokolls an die/den Betreuer/in (2-fach gebunden) und Hochladen der VWA 7. 10.März VWA-Präsentation und Diskussion (VWA Beurteilung ausgeben) 22. April Notenschluss der RP-Klassen 27. April Notenkonferenz der RP-Klassen, Bekanntgabe eventuell negativer Beurteilungen Anwesenheitspflicht für die SchülerInnen! Vereinbarung Zeit und Ort mit dem KV Ausgabe der Entscheidungen und Anmeldungen zu den Wiederholungsprüfungen
TERMINE 20. April Abgabe der Anmeldung zu EINER Wiederholungsprüfung im Sekretariat bis 12:00 Uhr 24.April und 25. April 25.April bis 28.April 28.April WH-Prüfungen für EIN Nichtgenügend Konferenz, Ausgabe der Entscheidungen Einsammeln der Formelsammlungen, Wörterbücher und Taschenrechner Letzter Schultag Ausgabe der Zeugnisse
TERMINE 2. Mai bis 12. Mai Schriftliche RP: 2.5. MK, 3.5. D, 5.5. E, 8.5. F, 10.5. M, 12.5. L ab 15. Mai Beginn der Arbeitsgemeinschaften zur Vorbereitung auf die mündliche RP 18. Mai Konferenz zu den Klausuren Anwesenheitspflicht für die KandidatInnen: Bekanntgabe eventuell negativer Klausuren Anmeldung zu den Kompensationsprüfungen Zeit/Ort wird mit dem KV vereinbart 30.und 31. Mai Mündliche Kompensationsprüfungen
TERMINE Ab 19. Juni Mündliche Reifeprüfung 24. Juni Maturafeier und Ausgabe der Zeugnisse