Bearbeitungsreglement für die Datensammlungen nach KVG der Visana Gruppe



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Bearbeitungsreglement für die Datensammlungen nach KVG der Visana Gruppe Der Verzicht auf die gleichzeitige Nennung der weiblichen und männlichen Schreibweise erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit Ist dieses Dokument ausgedruckt, ist die Aktualität nicht gewährleistet Konsultieren Sie den Inhalt im Intranet Seite 1/9

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1.1. Rechtliche Grundlagen... 3 1.2. Ziel des Bearbeitungsreglements... 3 1.3. Geltungsbereich... 3 1.4. Verantwortliche Stelle... 3 1.5. Zweck der Datensammlungen... 3 1.6. Anmeldung der Datensammlung... 3 2. Informatik-Infrastruktur der Visana... 4 2.1. Übersicht der Kernanwendungen... 4 2.2. Schnittstellenbeschreibung... 4 3. Beteiligte Organisationsbereiche... 5 4. Datenbearbeitung... 6 4.1. Zweck der Datenverarbeitung... 6 4.2. Datenherkunft... 6 4.3. Datenkategorien... 6 4.4. Datenweitergabe... 6 4.5. Dokumentation der Datensammlungen... 6 4.6. Schweigepflicht der beteiligten Personen... 6 4.6.1. Visana Mitarbeitende...6 4.6.2. Externe Partner...7 5. Technische und organisatorische Massnahmen... 7 5.1. Zugangskontrolle... 7 5.2. Datenträgerkontrolle... 7 5.3. Transportkontrolle... 7 5.4. Bekanntgabekontrolle... 7 5.5. Speicherkontrolle... 7 5.6. Benutzerkontrolle... 7 5.7. Zugriffskontrolle... 8 5.8. Eingabekontrolle (Protokollierung)... 8 6. Auskunftsrechte... 8 7. Publikation... 8 8. Inkrafttreten... 8 Anhang 1: Abkürzungsverzeichnis... 9 Seite 2/9

1. Allgemeines 1.1. Rechtliche Grundlagen Gestützt auf Art.11 und Art. 21 der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) sind wir verpflichtet, für jede automatisierte Datensammlung mit besonders schützenswerten Daten und / oder Persönlichkeitsprofilen ein Bearbeitungsreglement zu erstellen. 1.2. Ziel des Bearbeitungsreglements Das Bearbeitungsreglement umschreibt insbesondere die Datenbearbeitungs- und Kontrollverfahren und den Betrieb der elektronischen Datenbearbeitung. Es enthält Angaben über die für den Datenschutz und die Datensicherheit verantwortliche Organe, über die Herkunft der Daten und die Zwecke, für welche sie regelmässig bekannt gegeben werden. Es beschreibt das Verfahren für die Erteilung der Zugriffsberechtigungen auf die Module der elektronischen Informationssysteme. 1.3. Geltungsbereich Das Bearbeitungsreglement gilt für die automatisierten Datensammlungen der Visana Services AG (nachfolgend Visana) Informatik-Infrastruktur, welche alle der nachfolgende Firmen der Visana Gruppe nutzen: Visana AG sana24 AG vivacare AG Visana Versicherungen AG Die Prozesse zu Bearbeitung von Daten sind bei sämtlichen aufgeführten Firmen identisch. Dieses Bearbeitungsreglement gilt auch für die unabhängige Datenannahmestelle gemäss Art. 59a KVV, welche intern bei der Visana betrieben wird. 1.4. Verantwortliche Stelle Visana ist verantwortlich für das von ihr betriebene Versicherungsgeschäft und somit Inhaberin der Datensammlungen. Mit den im Bearbeitungsreglement beschriebenen Massnahmen sorgt Visana für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. 1.5. Zweck der Datensammlungen Die Datensammlung bezweckt die ordentliche Durchführung der Kranken- und Unfallversicherung im Rahmen der gesetzlich zulässigen Datenbearbeitung (Art. 84 KVG; Art. 96 UVG). 1.6. Anmeldung der Datensammlung Die Visana verfügt über einen internen Datenschutzverantwortlichen im Sinne von Art. 11a Abs. 5 lit. e DSG, was sie von der Pflicht zur Anmeldung der Datensammlungen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) befreit (Art. 12a VDSG). Seite 3/9

2. Informatik-Infrastruktur der Visana 2.1. Übersicht der Kernanwendungen Die Abwicklung des Versicherungsgeschäfts erfolgt über die dargestellte Informatik-Infrastruktur: Partner / Behörden / Kantone Leistungerbringer EDI-Gateway Vertriebspartner DMS ERP CRM Inkasso Finanzsysteme Webportal DWH Outputmanagement Leistungsverarbeitung Informatik-Infrastruktur Visana System ERP DMS Leistungsverarbeitung CRM DWH Outputmanagement Webportal Inkasso Finanzsysteme Partner / Behörden / Kantone Leistungserbringer EDI-Gateway Vertriebspartner Beschreibung System für die Abwicklung des Versicherungsgeschäfts Langzeit-Archivierung von Dokumenten Automatisierte Rechnungsprüfung- und Verarbeitung Kundenkontaktsystem für Kundengewinnung- und betreuung Datenauswertungssystem Aufbereitungssystem für Kundendokumente Verkaufsanwendungen für Neukundengewinnung, Informationssystem für Vertriebspartner und Versicherte Verwaltung des Inkasso-Fälle Systeme zur Verwaltung der Finanzströme Beispiele Partner: Hersteller Versichertenkarte, Finanzdienstleister Spitäler / Ärzte / Physiotherapeuten etc. Elektronische Übermittlung von Informationen zwischen Leistungserbringer und Visana Externe Vermittler / Broker / Call-Center 2.2. Schnittstellenbeschreibung Aufzählung der wichtigsten Schnittstellen zwischen Systeme, welche schützenswerten Daten vorwiegend automatisiert übermitteln. Zwischen System A und System B bestehen meistens bidirektionale Datenflüsse. System A System B Zweck Daten ERP Leistungsverarbeitung Validierung der Leistungsberechnungen ERP Outputmanagement Drucken Massenoutput ERP Webportal Anzeige der Versichertendaten ohne Leistungsdetail, Tarifdaten, Partnerdaten, Leistungsdaten Anträge, Offerten, Policen, Abrechnungen Partnerdaten, Vertragsdaten, Anträge, Offerten, Policen, Leis- Seite 4/9

Bearbeiten von Schadenfällen, tungsdaten, Schadendaten Erstellung Anträge und Offerten ERP CRM Erfassen und Anzeigen von Infos zu Partnern Partnerdaten, Vertragsdaten, Leistungsdaten, Anträge ERP Inkasso Inkassoinformationen Partnerstammdaten, Bankenstamm, Finanzdaten ERP Finanzsysteme Finanzbuchhaltung Finanzdaten ERP / CRM / DWH Leistungsverarbeitung ERP, Leistungsverarbeitung, DMS Outputmanagement ERP Partner / Behörde / Kantone Partnerinformationen, Auswertungen Archivieren der elektronischen Rechnungen / Kundendokumente / Korrespondenz Zahlungsverkehr, Druckaufträge, Individuelle Prämienverbilligung, Fehlermeldungen, Datenpool, Zahlstellenregister ERP EDI-Gateway Partnerinformationen für Drittversicherer DWH Partner / Behörde / Identifikation der Versicherten, Kantone Statistiken, Druckaufträge, Rechnungsstellung, Rentabilität, Kundenbefragungen EDI-Gateway Leistungsverarbeitung Elektronische Rechnungen CRM / Webportal DMS Abfrage aller archivierten Dokumente, Partnerpotentiale CRM Vertriebspartner Termine für Vermittler, Kundenkontakte Webportal CRM Kundengewinnung, Antragsinformationen Inkasso Partner / Behörde / Auszahlung, Betreibungskosten Kantone Partnerstammdaten, Deckungsdaten, Leistungsdaten, Finanzdaten, Tarifdaten Partnerdaten, Leistungsdaten, Vertragsdaten Partnerdaten, Partnerstammdaten, Zahlungsdaten, Leistungsdaten, Postleitzahlen und Gemeindenummern, ZSR-Daten, Systeminformationen Leistungsdaten Partnerstammdaten, Deckungsdaten, Leistungsdaten, Tarifdaten Leistungsdaten, Swiss DRG- Rechnungen inkl. MCDs Partnerdaten, Vertragsdaten, Leistungsdaten Partnerstammdaten Partnerstammdaten, Anträge Partnerstammdaten, Zahlungsdaten 3. Beteiligte Organisationsbereiche Die Abwicklung der Versicherung wird von den oben aufgeführten Bereichen vorgenommen. Die Fachführung der Organisationseinheiten stellt mittels spezifischen Anweisungen die Umsetzung der Datenschutzrichtlinien sicher. Für die Erstellung und Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zeichnet sich der Datenschutzverantwortliche der Visana verantwortlich. Seite 5/9

4. Datenbearbeitung 4.1. Zweck der Datenverarbeitung Visana bearbeitet Daten ausschliesslich zum Zweck der Durchführung des von ihr betriebenen Versicherungsgeschäfts, insbesondere zur Dokumentation der Versicherungsverhältnisse, der Antragsprüfung, der Leistungsverarbeitung, der Limitationsprüfung, der Zahlungsverarbeitung sowie zur Führung von Statistiken und zur Auskunftserteilung. 4.2. Datenherkunft Die Daten stammen von den Versicherten selbst sowie von Personen und Stellen (Leistungserbringer, Versicherungen, Behörden etc.), die von Gesetzes wegen berechtigt sind (Amts- und Verwaltungshilfe) oder von den Versicherten legimitiert wurden, Daten an Visana zu übermitteln. 4.3. Datenkategorien Folgende Datenkategorien werden in den jeweiligen Anwendungen (Systeme) bearbeitet und sind durch technische und organisatorischen Massnahmen (siehe Punkt 5) vor unbefugter Einsicht geschützt: Stammdaten Adressdaten Vertragsdaten Deckungsdaten Leistungsdaten Finanzdaten Offene Posten 4.4. Datenweitergabe Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (Art. 84a KVG, Art. 97 UVG) bekanntgegeben. In Fällen, in denen Visana nicht von Gesetzes wegen legitimiert bzw. verpflichtet ist, Daten weiterzugeben, erfolgt die Datenbekanntgabe an Dritte ausschliesslich mit schriftlicher Einwilligung der betroffenen Personen. 4.5. Dokumentation der Datensammlungen Die Datensammlungen mit besonders schützenswerten Personendaten von Visana werden in einzelnen Bearbeitungsreglementen dokumentiert. Für Abläufe, bei denen besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile bearbeitet werden (u.a. DRG- Datenannahmestelle) bestehen ausführliche Dokumentationen. 4.6. Schweigepflicht der beteiligten Personen 4.6.1. Visana Mitarbeitende Für die Erfüllung ihrer Aufgaben bearbeiten die Visana-Mitarbeitenden Personendaten, auch besonders schützenswerte, in den Informatiksystemen. Visana misst dem Datenschutz einen hohen Stellenwert zu, hält sich an die Datenschutzgesetzgebung und regelt den Datenschutz in verschiedenen, allen Mitarbeitenden zugänglichen, Weisungen. Sämtliche Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht nach Art. 33 ATSG. Die Mitarbeitenden verpflichten sich mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zur Verschwiegenheit, Geheimhaltung und zur Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung. Seite 6/9

4.6.2. Externe Partner Mit den externen Partnern von Visana bestehen Zusammenarbeitsverträge. Die Partner verpflichten sich vertraglich, die Datenschutzbestimmungen im gleichen Umfang wie die Visana Mitarbeitenden einzuhalten. Zwecks Prüfung der Einhaltung der vertraglichen Vorgaben, führt der Datenschutzverantwortliche der Visana Datenschutzaudits bei den externen Partner durch. 5. Technische und organisatorische Massnahmen 5.1. Zugangskontrolle Den Zutritt mittels persönlicher Chipkarte zu den Räumlichkeiten mit den Arbeitsplatzrechner, Druckern etc. erhalten alle Visana-Mitarbeitenden gemäss der Arbeitszeit-/Rahmenzeitregelung im Personalreglement. Einzelne Büroräumlichkeiten können nicht abgeschlossen werden. Zu Räumen, in welchen besonders schützenswerte Daten vorhanden sind oder bearbeitet werden (Vertrauensärztlicher Dienst, Serverräume), ist der Zutritt zusätzlich auf den notwendigen Mitarbeiterkreis eingeschränkt und fallweise zusätzlich gesichert (z.b. Schleusensystem). Massnahmen wie die automatische Aktivierung der Bildschirmsperre beim Verlassen des Arbeitsplatzes, das Verwenden von Bildschirm-Sichtschutzfolien bei hoch sensitiven Arbeitsplätzen sowie das Aufbewahren von Dossiers mit Personendaten in abschliessbaren Schränken sind zusätzlich implementiert. 5.2. Datenträgerkontrolle Unbefugten Personen wird das Lesen, Kopieren, Verändern oder Löschen von Daten systemtechnisch verunmöglicht. Dafür sorgt der Berechtigungs-Prozess, welcher sicherstellt, dass Mitarbeitende lediglich die für ihre Arbeit nötigen Rechte auf Daten erhalten. Papierdokumente werden gemäss den internen Weisungen bearbeitet bzw. aufbewahrt. 5.3. Transportkontrolle Sämtliche Verbindungen und Zugriffe, welche über das Visana-Netzwerk transportiert werden, erfolgen über gesicherte Protokolle. Es können nur definierte Datenspeicher an die IT-Systeme angeschlossen werden. Diese werden standardmässig verschlüsselt. Zum individuellen Drucken von Dokumenten wird der Druckauftrag mit der persönlichen Chipkarte des Mitarbeitenden direkt am Drucker frei geschaltet. Die Entsorgung von physischen Dokumenten wird mittels speziell verschlossener Container (Aktenvernichter) durch autorisierte Firmen, die dem Datenschutz unterliegen, vorgenommen. 5.4. Bekanntgabekontrolle Die am Visana-Netzwerk angeschlossenen Partner sind bekannt und eindeutig identifiziert. Es wird technisch sichergestellt, dass unbekannte Institutionen und Personen keinen Zugang zu diesen Bereichen erhalten. Der Datentransfer an externe oder interne Stellen erfolgt über verschlüsselte Verbindungen oder Techniken. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Empfänger identifizierbar sind. 5.5. Speicherkontrolle Es können nur Mitarbeitende gemäss Berechtigungskonzept auf die Daten zugreifen und diese bearbeiten. Das Ändern der Daten wird protokolliert. 5.6. Benutzerkontrolle Der jeweilige Zugriff via Arbeitsplatzrechner ist nur mittels persönlicher Chipkarte, Benutzername und Passwort möglich. Die Zugriffe werden protokolliert. Seite 7/9

5.7. Zugriffskontrolle Ein- und Austritte sowie Mutationen von Mitarbeitenden und deren Berechtigungen unterliegen geregelten Verfahren. Mitarbeitende erhalten lediglich die für ihre Arbeit nötigen Rechte auf Daten. Die verschiedenen System-Rechte werden in Berechtigungsgruppen (Rollen) zusammengefasst und durch ein Identity Management System den Mitarbeitenden zugeteilt. Sämtliche Berechtigungsvergabeprozesse werden protokolliert. Berechtigungen auf besonders schützenswerte Daten erfordern einen zusätzlichen Freigabeprozess (elektronisches Zweitvisum). 5.8. Eingabekontrolle (Protokollierung) Die Eingaben werden protokolliert. Die Protokolle werden gemäss internen Vorgaben aufbewahrt. Die Protokolle sind ausschliesslich den Organen zuganglich, denen die Überwachung der Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften obliegt und dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden. 6. Auskunftsrechte Jede Person kann von Visana Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden. Das Auskunftsrecht richtet sich nach Art. 8 und 9 DSG sowie Art. 1 und 2 VDSG. Die Auskunftsgesuche sind schriftlich unter Beilage einer Kopie eines amtlichen Ausweises an folgende Adresse zu richten: Visana Services AG Datenschutzverantwortlicher Weltpoststrasse 19 3000 Bern 15 7. Publikation Gemäss Art. 84b KVG wird dieses Bearbeitungsreglement im Internet unter https://www.visana.ch/de/privatkunden/impressum.html publiziert. Das Bearbeitungsreglement wird regelmässig aktualisiert und kann jederzeit geändert werden. 8. Inkrafttreten Dieses Reglement ersetzt alle vorher publizierten Reglemente. Bern, 21.08.2015 Seite 8/9

Anhang 1: Abkürzungsverzeichnis Begriff Erklärung ATSG Bundesgesetz über Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts CRM Customer Relationship Management DMS Dokumenten Management System DSG Bundesgesetz über den Datenschutz DSV Datenschutzverantwortlicher DWH Dataware House EDÖB Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter ERP Enterprise-Resource-Planning, hier Hauptsystem für die Abwicklung des Versicherungsgeschäfts gemeint KVG Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVV Verordnung über die Krankenversicherung LAN Local Area Network (lokales Netz) MD Medizinischer Dienst SwissDRG Swiss Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallgruppen) UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung VA Vertrauensarzt VAD Vertrauensärztlicher Dienst VDSG Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz Seite 9/9