Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Ähnliche Dokumente
Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Einführung und Überblick. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Überblick 2: Geschichtliche Grundlagen der Zivilrechtsordnung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Vorlesung Einführung in die Rechtsvergleichung am : Der deutsche Rechtskreis II / Weitere Rechtskreise

A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick

Entwicklung des Privatrechts im 19. und 20. Jahrhundert

Die großen Kodifikationen an der Wende von 18. zum 19. Jahrhundert. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick

Überblick 3: Der Aufbau des BGB

3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts. Rechtsquellen, aus denen sich solches objektives Recht ergibt, sind

Die Rechtsstellung der Frau um 1900

Der Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische. Zivilgesetzbuch von 1929

18 Schwerpunktbereiche, Leistungsnachweise und Leistungspunkte

Zivilrechtliche Gesetzgebung bis ins 19. Jahrhundert

Recht IIb (Gesetzliche Schuldverhältnisse) Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler. Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler

Dino Joakim Duderstadt

Modulhandbuch. Modulbeschreibung Basismodul A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem 6 LP Pflichtmodul Basismodul Inhalt:

Die Rezeption des römischen Rechts in Europa I. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Vorlesung Rechtsvergleichung

Einführung und Überblick

Die Ehefrau. Die rechtshistorische Reise vom Besitz zur gleichberechtigten Partnerin

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Vorlesung Römische Rechtsgeschichte am : Einführung und Überblick, Quellen

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Voraussetzungen für das Studium im Schwerpunktbereich 1 Wirtschaft und Unternehmen

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

Inhalt. 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7. I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10


3 Bürgerliches Recht und Handelsrecht

Rechtsgeschäftslehre 8: Formbedürftige Rechtsgeschäfte (II)

Einführung in die Rechtslehre

DIE NEUORGANISATION IM BEREICH DES SGB II AUSWIRKUNGEN AUF DIE ZUSAMMENARBEIT VON BUND LNDERN UND KOMMUNEN

Die Anerkennung der Vaterschaft zu dem Kind einer verheirateten Frau im französischen und italienischen Recht

Soll der Staat aktiv Innovationen fördern? Das Beispiel Airbus A400M

Name: Klasse: Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reifeprüfung AHS. 18. September Englisch. Schreiben

Prof. Dr. iur., LL.M. (London) Stand:

Die Anerkennung als Verpflichtungsgrund 3. Aufl., Leipzig, Stürner, Rolf 17. Aufl., München, 1999

Einführung in die. 2. Vorlesung

Einleitung Erster Teil: Rechtsgeschichte, allgemeines Privat- und Zivilprozessrecht Erstes Kapitel: Historische Grundlagen...

Courses Taught. Prof. Dr. Reinhard Zimmermann

Die Gründe zur Entziehung und Beschränkung des Pflichtteils

Examensvorbereitung. an der Universität Mannheim Rep, Rep2 oder wie?

Die Auswahl der AdR-Mitglieder. Verfahren in den Mitgliedstaaten

Gewerberecht und Kodifikation

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester

1 Einführung in das Handelsrecht. Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen

Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil

- 4 - Anhang I zur Studienordnung Rechtswissenschaft vom 4. September 2015 (ÄO 2017): Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen)

Notwendigkeit einer Rechtsordnung

Die Auflösung der Ehe durch den Tod. Die erb- und güterrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und der Schweiz

Tagung zum Einheitspatent und Einheitlichen Patentgericht im europäischen Integrationsprozess aus verfassungsrechtlicher, wissenschaftlicher und

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )

Beitrag des Moduls zu den Studienzielen

II. Überblick über die historische Entwicklung des Erbrechts in Österreich... 3

Geometrie und Bedeutung: Kap 5

Die rheinbündischen Reformen: Das Ende des Alten Reiches und die Gründung des Rheinbundes

Informationsveranstaltung

Handels- und Gesellschaftsrecht

Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht

GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1

Recht der Personengesellschaften

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung

1. Minor-Studiengänge auf der Bachelorstufe

II. Studienplan bei Studienbeginn im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung)

NomosGesetze. Zivilrecht. Wirtschaftsrecht. 20. Auflage. Nomos

Recht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / /

Aus dem Leben eines 100-Jährigen Das BGB hatte Geburtstag

PONS DIE DREI??? FRAGEZEICHEN, ARCTIC ADVENTURE: ENGLISCH LERNEN MIT JUSTUS, PETER UND BOB

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert

am : Das Fortleben des römischen Rechts

Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) HA = Hausarbeit; K = Klausur; SWS = Semesterwochenstunden

Unternehmensjurist/in

Rechtsgeschäftslehre 2: Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit (I)

Studienplan Jura. unter Berücksichtigung von Pflicht- und Ergänzungsveranstaltungen sowie wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung

Gesamtanzahl an Semesterwochenstunden (SWS) 18 6

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Andreas Schwenk. Die Formbestimmung des 313 BGB a. F. ( 311b Abs. 1 BGB n. F.) bei Verträgen über Grundstücke in der Rechtsprechung des Reichsgerichts

Kölner Schriften zu Recht und Staat 54. Kinderrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext

WAS IST DER KOMPARATIV: = The comparative

SCHENKUNGEN UNTER EHEGATTEN

Normsetzung und -anwendung deutscher und internationaler Verbände

Die Exzellenzinitiative aus Sicht der DFG

Schlechtleistung und Nacherfüllungsanspruch (Schluss)

Transkript:

Privatrechtgeschichte der Neuzeit Vorlesung am 18.06.2008 Die Entstehung des BGB Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20787

Nachtrag zum Thema: Recht und Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland Die Entwicklung in anderen europäischen Ländern Frankreich Österreich England Prof. Dr. Th. Rüfner 2

Die Gesetzgebung im 19. Jahrhundert Rechtsvereinheitlichung in Deutschland ADWO1848 ADHGB 1861 Dresdener Entwurf zum Obligationenrecht 1866 Nach der Reichsgründung: Reichsjustizgesetze: GVG, ZPO, KO, StPO HGB Kodifikation in einzelnen Staaten Sächsisches BGB von 1865 Überall sonst nur Entwürfe Prof. Dr. Th. Rüfner 3

Die Rechtsprechung in Deutschland Auflösung des Reichskammergerichts mit dem Ende des Alten Reichs 1806. Oberappellationsgerichte der Länder. Besonders angesehen: OAG Lübeck. (Oberappellationsgericht der freien Städte). Bundes-/Reichsoberhandelsgericht (1870-1879). Reichsgericht (ab 1879). Prof. Dr. Th. Rüfner 4

Die Entwicklung in Frankreich Nach Inkrafttreten des Code civil: École de l Exégèse. Auslegung des Gesetzestextes ohne Berücksichtigung des vorherigen Rechts. Orientierung am System des Code civil. Charles Demolombe 1804-1888 (Prince de l exégèse). Bearbeitung des französischen Rechts mit den Methoden des Pandektenrechts durch Karl Salomo Zachariä von Lingenthal (1769-1843), Übersetzung von dessen Handbuch des französischen Zivilrechts (zuerst 1808) durch Charles Aubry und Frédéric-Charles Rau, daraus entwickelt: Aubry/Rau, Cours de droit civil français. Prof. Dr. Th. Rüfner 5

Die Entwicklung in Österreich Nach Inkrafttreten des ABGB zunächst ebenfalls rein exegetische Rechtswissenschaft. Ab 1848 zunehmender Einfluss der deutschen Rechtswissenschaft. Unterrichtsreform durch Graf Thun- Hohenstein. Auslegung des ABGB im Sinne des Pandektenrechts durch Joseph Unger (1828-1913). Prof. Dr. Th. Rüfner 6

Das englische Privatrecht (1) Vorsichtige Öffnung für kontinentale Ideen Modernisierung des Handelsrechts durch Lord Mansfield (1705-1793) Systematische Darstellung des englischen Rechts nach dem (römisch-rechtlichen) Institutionensystem durch William Blackstone (1723-1780) Propagierung des Kodifikationsgedankens durch Jeremy Bentham (1748-1832) Systematische Darstellung des Kaufrechts durch Judah Philip Benjamin (ursprünglich aus Louisiana) Prof. Dr. Th. Rüfner 7

Das englische Privatrecht (2) The Roman law forms no rule binding in itself on the subjects of these realms; but in deciding a case upon principle, where no direct authority can be cited from our books, it affords no small evidence of the soundness of the conclusion at which we have arrived, if it prove to be supported by that law the fruit of the researches of the most learned man, the collective wisdom of ages, and the groundwork of the municipal law of most of the countries of Europe. Acton v. Blundell, (1843) 12 Meeson and Welsby's Exchequer Reports 324, 152 ER 1223 per Tindal CJ. Prof. Dr. Th. Rüfner 8

Die Entstehung des BGB Übersicht Die Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kodifikation des Zivilrechts im Deutschen Reich Die Ausarbeitung des Entwurfs Die erste Kommission Die Vorkommission im Reichsjustizamt Die zweite Kommission Die Verabschiedung des BGB im Reichstag Charakteristika des BGB Insbesondere die Debatte um den Tropfen sozialistischen Öls Prof. Dr. Th. Rüfner 9

Die Schaffung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Kodifikation des Bürgerlichen Rechts Ursprünglich: Gesetzgebungskompetenz des Reiches nur für Obligationen-, Handels- und Wechselrecht. Nach mehreren Anläufen am 20.12.1873 Verfassungsänderung, Gesetzgebungskompetenz für das gesamte Bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren Das verfassungsändernde Gesetz beruhte auf der Initiative der nationalliberalen Abgeordneten Eduard Lasker (1829-1884) und Johannes von Miquel (1828-1901, zuvor Oberbürgermeister von Frankfurt, später preußischer Finanzminister, Modernisierer des preußischen Steuerrechts). Prof. Dr. Th. Rüfner 10

Die Ausarbeitung des Entwurfs (1) 1874: Vorcommission unter Beteiligung Levin Goldschmidts (1829-1897) erstellt ein Gutachten Über Plan und Methode für die Aufstellung des Entwurfs eines Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches Festhalten an den bewährten gemeinschaftlichen Instituten und Sätzen der innerhalb des deutschen Reiches bestehenden Zivilrechts-Systeme Entscheidung für einen Allgemeinen Teil, wenngleich nur von mäßigem Umfang. Prof. Dr. Th. Rüfner 11

Die Ausarbeitung des Entwurfes (2) 1874-1887: Erste Kommission Mitglieder: Richter, Ministerialbeamte und zwei Vertreter der Rechtswissenschaft, darunter Bernhard Windscheid (1817-1892, in der Kommission bis 1883) Entscheidung für das Pandektensystem Arnold Heises (1778-1851) (mit Anordnung des Sacherechts nach dem Schuldrecht) in fünf Büchern Erstellung von Vorentwürfen zu den einzelnen Teilen, Redaktoren Albert Gebhard (Allgemeiner Teil) Franz von Kübel (Schuldrecht, wegen von Kübels Tod vor Abschluß der Arbeiten wurde teilweise der Dresdener Entwurf verwendet) Reinhold Johow (Sachenrecht) Gottlieb Planck (Familienrecht) Gottfried von Schmitt (Erbrecht) 1887 Vorlage des Ersten Entwurfs (E I) Prof. Dr. Th. Rüfner 12

Die Ausarbeitung des Entwurfes (3) Scharfe Kritik am Ersten Entwurf Otto von Gierke (1841-1921): Kritik an mangelnder Volkstümlichkeit, Forderung nach einem Tropfen sozialistischen Öls. Anton Menger (1841-1906): Das bürgerliche Recht und die besitzlosen Volksklassen (1890). Kritik der bürgerlichen Frauenbewegung am patriarchalischen Familienrecht Prof. Dr. Th. Rüfner 13

Die Ausarbeitung des Entwurfes (4) Ab 1890: Zweite Kommission Beteiligung von Nichtjuristen, insbesondere Wirtschaftsvertretern Generaleferent: Gottlieb Planck Vorbereitung der Sitzungen durch eine im gleichen Zeitraum tagende Vorkommission im Reichsjustizamt Die Vorkommission brachte die Ergebnis ihrer Vorberatung durch Änderungsanträge ihrer Mitglieder in die Zweite Kommission ein. Viele wichtige Entscheidungen fielen praktisch schon in der Vorkommission 1895 Veröffentlichung des Zweiten Entwurfs und der Protokolle der zweiten Kommission. Nach nochmaliger Überarbeitung Einbringung des revidierten Zweiten Entwurfs in den Bundesrat. Prof. Dr. Th. Rüfner 14

Die Ausarbeitung des Entwurfes (5) Im Bundesrat: Erstellung eines nochmals überarbeiteten Dritten Entwurfs (Reichstagvorlage) Behandlung des Dritten Entwurfs im Reichstag bzw. dessen Ausschüssen. Politischer Streit überwiegend um aus heutiger Sicht weniger wichtige Fragen, nicht um die Struktur des Gesetzbuchs Verabschiedung des BGB am 14.7.1896 Inkrafttreten am 1.1.1900. Prof. Dr. Th. Rüfner 15

Wirkungen des BGB Annahme von Kodifikationen, die auf dem BGB beruhten, und grundlegende Veränderungen bestehender Kodifikationen in Anlehnung an das BGB: Japan: 1898 Schweiz: ZGB und revidiertes OR treten 1912 in Kraft Österreich: Drei Teilnovellen zum ABGB in den Jahren 1914-1916 Thailand 1925 Türkei: Kodifikationen nach Schweizer Vorbild 1926 China: Zivilgesetzbuch von 1930 (in Taiwan noch in Kraft) Griechenland: ZGB von 1946 Südkorea 1958 Auswirkungen auch auf den italienischen Codice civile von 1942, das niederländische Nieuw Burgerlijk Wetboek (seit 1954) und den portugiesischen Codigo civil von 1967. Prof. Dr. Th. Rüfner 16

Vorzüge und Schwächen des BGB Drei gängige Behauptungen: Als spätgeborenes Kind des Liberalismus (Franz Wieacker) brücksichtigt das BGB die Notwendigkeit eines angemessenen Schutzes des Schwächeren im Rechtsverkehr nicht hinreichend. Daher mußte es alsbald durch Spezialgesetze wie das Abzahlungsgesetz (1895) und später das MRHG und das AGBG ergänzt werden. Die Abstraktheit der Regelungen des BGB und die Verwendung zahlreicher Generalklauseln macht das BGB unempfindlich gegen Änderungen der politischen Rahmenbedingungen. Es konnte daher sowohl unter der NS-Herrschaft als auch lange Zeit unter der Herrschaft der SED fortbestehen bot aber auch keinen Schutz gegen Willkür und Unrechtsjustiz. Die Regelungstechnik des BGB, die vielfach auf die ausdrückliche Nennung der zugrundeliegenden Dogmen verzichtet, macht das BGB für Studenten schwer vermittelbar und für Ausländer unzugänglich. Prof. Dr. Th. Rüfner 17

Privatrechtgeschichte der Neuzeit Vorlesung am 25.06.2008 Fortschritte und Irrwege im 20. Jahrhundert (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20787