Oberstufenzentrum und Sportschule Quarten Amazellenstrasse 2 8882 Unterterzen www.oberstufe-quarten.ch www.schulequarten.ch Schulratspräsidentin: zuständiger Schulrat: Schulleiterin: Sportkoordinator: Greth Zeller Mathias Giger Rahel Tschopp Andy Tremp
Konzept Sportschule Quarten Oberstufe Quarten Standort Sportschule Schulische Organisation Mittagstisch Räumlichkeiten Individuelle Lernbegleitung Das Einzugsgebiet der Oberstufe Quarten umfasst das ganze Gebiet der politischen Gemeinde Quarten mit den Ortschaften Quarten, Unterterzen, Oberterzen, Murg, Mols, Quinten und Tannenbodenalp. Die Oberstufe Quarten führt die integrative Schulungsform. Die Schule liegt unmittelbar bei der Talstation der Flumserbergbahnen. Der Bahnhof kann in drei Gehminuten erreicht werden. Die Stundenpläne werden soweit möglich und sinnvoll an die Fahrpläne (Zug, Bus) angepasst. Die Sportschule richtet sich in erster Linie an Schneesport- Talente, in zweiter Linie auch an Talente aus andern Sportarten. Die Sporttalente besuchen den Schulunterricht in den Regelklassen. Sie werden an zwei Halbtagen fürs Training vom Schulunterricht freigestellt. Alle Promotionsfächer werden auf die übrigen Schultage verteilt. Bei längeren Schulabsenzen (Trainingslager) wird der Unterrichtsstoff übers Internet zugänglich gemacht, so dass er orts- und zeitunabhängig weiter bearbeitet werden kann. Jedes Sporttalent hat in der Klasse einen Lernpartner, der ihn zusätzlich mit Informationen versorgt. Allen Schülerinnen und Schülern der Volksschule Quarten steht der Mittagstisch zur Verfügung. In der Oberstufe Quarten stehen ein Aufenthalts- und ein Konditionsraum zur Verfügung. Diese dürfen von den Sporttalenten genutzt werden. Den Sporttalenten steht ein Raum zur Verfügung, in dem sie ihr Sportmaterial deponieren können. In der Wintersaison und bei Bedarf wird während zwei Wochenstunden ein Stützunterricht angeboten. Diese Lektionen werden im Wechsel von Lehrpersonen mit mathematischer oder sprachlicher Ausrichtung begleitet. Der Sportkoordinator führt regelmässig kurze Standortgespräche (Zielüberprüfung Schule und Sport, allgemeines Befinden) mit allen Sporttalenten durch. Zu Beginn des Schuljahres wird mit jedem Sporttalent eine Lern- und Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Schule zeigt sich flexibel in der Handhabung von Gesuchen um Unterrichtsfreistellung für geplante und mit dem Sport-Partner abgesprochene Wettkämpfe. 2
Aufnahmekriterien Verbleibekriterien Sportverbände Zuweisende Schulen Kosten Vom Angebot profitieren Sporttalente, wenn sie nach der durch die Swiss Olympic Association anerkannten Kaderstruktur der Sportart wenigstens auf der lokalen Förderstufe von Jugend+Sport gefördert werden. Alle Sporttalente trainieren an den Schultagen der Schulwoche mindestens zehn Stunden. Die Trainingseinheiten werden durch die Sportverbände und die Schule angeboten, erfolgen teilweise aber auch in Eigenkompetenz. Die Sporttalente erfüllen die Aufnahme- und Promotionsbedingungen nach st. gallischem Recht für die Oberstufe. Die Einstufung durch die zuweisende Gemeinde (ISF, Sek, Real) wird von der Oberstufe Quarten übernommen. Alle Sporttalente unterzeichnen anfangs Schuljahr die Lern- und Verhaltensvereinbarung. Sporttalente, die den sportlichen Anforderungen nicht mehr genügen, können nicht mehr von dem Angebot profitieren. Dies ist auch der Fall, wenn sie die von der Schule verlangten Anforderungen im Zusammenhang mit Anstand und Umgangsformen nicht mehr erfüllen. Bei Verwendung von Doping sowie bei Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol, Drogen, Nikotin, werden die Jugendlichen aus dem Sportförderprogramm der Schule ausgeschlossen. Mit den Sportverbänden werden Vereinbarungen abgeschlossen zwecks Regelung des Trainingsbetriebs. Jährlich findet mindestens ein Standortgespräch statt (Sportverband, Sportkoordinator, Schulleitung, Schulrat). Aktualitäten werden regelmässig ausgetauscht. Die zuweisenden Schulen erhalten jährlich gegen Ende des Schuljahres einen kurzen Bericht, in dem über die Entwicklung des Sporttalentes berichtet wird. Zuweisende Schulen leisten den Kostenbeitrag gemäss Weisungen Kanton St. Gallen. 3
Anhang Standorte Unser Standort ist optimal für eine Sportschule mit Schwergewicht Wintersport: Alle neuralgischen Punkte sind in zwei Gehminuten erreichbar. 1. Oberstufenzentrum Quarten (inkl. Ruhe- und Arbeitsraum) 2. Mehrzweckhalle mit Konditionsraum und Materialdepot (eigener Zugang für die Sporttalente) 3. Mittagstisch 4. Luftseilbahn, Zubringer ins Skigebiet 5. Bahnhof SBB Unterterzen 6. Standort Schulbus 5 4 1 3 6 2 4
Anhang Lern- und Verhaltensvereinbarung Vereinbarung zwischen der Oberstufenschule Quarten und ihren Sporttalenten Das sportliche Training findet innerhalb und ausserhalb der Unterrichtsstunden statt. Unterrichtsstoff, der wegen Trainings und Wettkämpfen verpasst wird, muss so schnell wie möglich nachgearbeitet werden. Die Schule bietet Stütz- und Förderunterricht an. Junge Sporttalente, welche dereinst im Spitzensport Fuss fassen wollen, brauchen überdurchschnittlichen Ehrgeiz und Disziplin. Sie erbringen aussergewöhnliche Leistungen sportlicher Natur und zeigen auch im Schulunterricht Fleiss und Zuverlässigkeit. Sie haben von der Einstellung her für die andern Schülerinnen und Schüler Vorbildfunktion. Bei Verwendung von Doping sowie bei Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol, Drogen, Nikotin müssen die Jugendlichen mit dem Ausschluss aus dem Sportförderprogramm der Schule rechnen. Das Sporttalent nimmt ausser am Dienstag- und Donnerstagnachmittag prinzipiell an allen Lektionen teil, so wie es der Stundenplan der Klasse vorgibt. Die Lehrpersonen gewährleisten, dass das Sporttalent auch bei lückenhaftem Besuch eines Faches profitieren kann. Zusätzlich können in Absprache mit dem Sportkoordinator im Sommer neben dem Konditionstraining am Dienstag- und Donnerstagnachmittag auch weitere Fächer besucht werden. IG-Lektionen an den angesprochenen Nachmittagen sind im Sommerhalbjahr in jedem Fall zu besuchen, sofern sie nicht während des Konditionstrainings stattfinden. Spezielle Anlässe der Schule (Klassenlager, Projektwochen, Papiersammlungen, etc.) sind für die Sporttalente vollumfänglich obligatorisch (ausgenommen: Schneesporttage für die Wintersporttalente, sofern vom Verband ein Training angeboten wird). Dispensationen werden dann nur in begründeten Fällen (z.b. SM, Selektionslauf, ) bewilligt aber nicht für Trainings. Stellt sich heraus, dass ein Sporttalent die hohen Erwartungen in Bezug auf Ehrgeiz und Disziplin nicht erfüllt, ist fraglich ob dies für die Ausübung eines Spitzensports reichen wird. In diesem Fall sucht der Sportkoordinator das Gespräch mit den Eltern und dem Trainer, um diese auf die mangelhafte Einstellung ihres Kindes aufmerksam zu machen. Als Disziplinierungsmassnahme kann vorübergehend ein regulärer Schulbesuch ohne Ansprüche auf Trainingszeiten gesprochen werden. Sporttalente, deren Einstellung auch danach zu wünschen übrig lässt, sollen nicht mehr von besonderen Rechten profitieren können. Der Schulrat wird auf Antrag der Schule für solche Schülerinnen und Schüler den Sportlerstatus aufheben. Diese Vereinbarung gilt für das Schuljahr 2012/13. Unterterzen, im Juni 2012 Schulleitung Oberstufe Quarten Eltern Klassenlehrer/in Sportkoordinator Sporttalent Trainer/in 5