Neue rechtliche Entwicklungen im Bereich der Kleinkläranlagen Hannover, den 23.-25.11.2009 1 Übersicht Änderung der Wassergesetze zum 01.03.2010 (WHG und NWG) Bauproduktenrichtlinie und DIN EN 12566 Entwicklungen bei der DIN 4261 2 1
Rechtlicher Hintergrund (0) Zum 01.03.2010 tritt das neue WHG in Kraft, Bund hat die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Wasserhaushaltsrechts; die Länder dürfen auf dem Gebiet des Wasserhaushaltsrechts außer bei stoff- oder anlagenbezogenen Vorschriften von den Regelungen des Bundes abweichen. Benötigen neues NWG zum 01.30.2010 NWG ist zu überarbeiten, um Doppelregelungen zu vermeiden Eigenständige Regelungen des NWG bleiben neben der Geltung des WHG erhalten und gesetzliche Abweichungskompetenzen der Länder können soweit erforderlich genutzt werden Neue Paragraphen ab 01.03.2010 3 Rechtlicher Hintergrund (1) Mindestanforderungen an die Einleitung Stand der Technik als Anforderung für das Einleiten von Abwasser ( 7a WHG, 12 NWG); ( 57 WHG) seit 2002 AbwV, Anhang 1 Einleitungsanforderungen für Kleinkläranlagen: 150 mg/l CSB; 40 mg/l BSB 5 Teil C Absatz 4... diese Anforderungen gelten als eingehalten, wenn eine...durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, europäisch technische Zulassung (!!!!)... zugelassene Anlage eingebaut und betrieben wird. Bau der Kleinkläranlage Einleitung darf Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigen; muss erlaubnisfähig sein; seit 1.06.2007 gibt es das Anzeigeverfahren für Kleinkläranlagen ( 149 Abs. 6 NWG) ( 98 NWG Abs. 6 NWG) Neubau oder wesentliche Änderung einer KKA sind der UWB vor Baubeginn anzuzeigen Einleitungserlaubnis gilt als erteilt, wenn Voraussetzungen für das Anzeigeverfahren erfüllt sind (d.h. allg. bauaufsichtliche Zulassung notwendig) 4 2
Rechtlicher Hintergrund (2) Betrieb der Anlage für Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik ( 60 Abs. 1 WHG) Freistellung 149 Abs. 8 NWG ( 98 NWG Abs.8): die Wasserbehörde kann die Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht freistellen, wenn das Abwasser aus gewerblichen Betrieben u.a. Anlagen stammt, soweit das Abwasser wegen seiner Art und Menge zweckmäßig vom Abwasserproduzenten beseitigt werden kann. Diese Möglichkeit kann auch weiterhin bei Gaststätten, Hotels, Gemeinschaftsunterkünften genutzt werden. (Erlass des MU vom 21.02.2008) 5 Rechtlicher Hintergrund (3) Kleinkläranlagen sind Bauprodukte; Das Bauproduktengesetz regelt die Herstellung und das Inverkehrbringen der Bauprodukte; das Konformitätszeichen nach dem BauPG ist die CE-Kennzeichnung. Kleinkläranlagen-Norm: EN 12566 enthält konstruktive Hinweise (Abmessungen, Zu- und Ablaufgestaltung, Zugänglichkeit) sowie Vorgaben und Prüfmethoden zu u.a. Standsicherheit, Wasserdichtheit, Dauerhaftigkeit und Reinigungsleistung (Teil 3) gilt nicht für befahrbare Kleinkläranlagen und Nachrüstsätze!!!! EN 12566 enthält keine Angaben zur Verfahrenstechnik, Bemessungsangaben oder Abflusskonzentrationen 6 3
(2009-07) (2008-01) (Auswertung Einsprüche) (Länderumfrage) 7 A: häusliches Rohabwasser B: Ablauf der Faulgrube C: behandelter infiltrierter Ablauf A 1 oder 4 2 Boden 1: EN 12566-1 = Werkmäßig hergestellte Faulgruben 4: EN 12566-4 = Bausätze für vor Ort einzubauende Faulgruben 2: CEN TR 12566-2 = Bodeninfiltrationssysteme B C B Quelle: Bettina Schürmann, 2008 8 4
A 3 D D o. E 7 Vorfluter E D: Behandeltes Abwasser E: Abwasser nach tertiärer Behandlung 3: EN 12566-3: Vorgefertigte und oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser 7: pren 12566-7: Im Werk vorgefertigte Einheiten für eine dritte Reinigungsstufe Quelle: Bettina Schürmann, 2008 9 EN 12566 Teil 3:2009-7 Vorgefertige und/oder vor Ort gefertigte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser Vorgaben zu Standsicherheit u.a. wie in Teil 1 Anhang B mit Angaben zur praktischen Prüfung auf einem Testfeld, 38 Wochen Keine Ablaufkonzentrationen festgelegt ist ab Oktober 2009 anwendbar Quelle: Bettina Schürmann, 2008 10 5
A 1 oder 4 C: behandelter infiltrierter Ablauf D: Behandeltes Abwasser E: Abwasser nach tertiärer Behandlung B B 6 5 C D o. E Vorfluter D 7 E D o. E Vorfluter D 7 E 5: prtr 12566-5 = Filtrationsanlagen für vorbehandeltes häusliches Abwasser 6: pren 12566-6 = Vorgefertigte Bauteile für die weitergehende Behandlung des aus Faulgruben ablaufenden Abwassers 7: pren 12566-7 = Im Werk vorgefertigte Einheiten für eine dritte Reinigungsstufe Quelle: Bettina Schürmann, 2008 11 pren 12566 Teil 6 Vorgefertigte Anlagen für die weitergehende Behandlung des aus Faulgruben ablaufenden Abwassers Standsicherheitsangaben z.t. wie in Teil 1 Prüfung wie in Teil 3 Beispiel für Deutschland biologische Anlagen hinter DIN 4261-1 Mehrkammergruben Harmonisierte Norm Entwurf wurde im November 2008 veröffentlicht; Einsprüche werden derzeit diskutiert; eventuell fallen zukünftig Pflanzenkläranlagen unter diese Norm (flexible Abdichtung), möglicherweise Veröffentlichung bis Ende 2010 Quelle: Bettina Schürmann, 2008 12 6
pren 12566 Teil 7 1/4 5 7 6 7 Im Werk vorgefertigte Einheiten für eine dritte Reinigungsstufe Nachgeschaltete Filtrationsanlagen oder Hygienisierungseinheiten Testverfahren zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit Erschienen E DIN EN 12566-7:2009-8, Einsprüche bis 10.10.2009 Quelle: Bettina Schürmann, 2008 13??? CE-Kennzeichnung Notified Bodies Anwendungszulassung Harmonisierte Norm Europäische technische Zulassung 14 7
Rechtlicher Hintergrund (4) Kleinkläranlagen sind Bauprodukte; Das Bauproduktengesetz regelt die Herstellung und das Inverkehrbringen der Bauprodukte; das Konformitätszeichen nach dem BauPG ist die CE-Kennzeichnung. Kleinkläranlagen-Norm ist die EN 12566, CE-Kennzeichnung erfolgt auf der Basis einer harmonisierten Norm (derzeit Teil 1,3,4) Unterfallen Bauprodukte dem Anwendungsbereich anderer Rechtsvorschriften, die die CE-Kennzeichnung vorschreiben, wird durch die CE-Kennzeichnung nach diesem Gesetz auch die Konformität der Bauprodukte mit den Bestimmungen der anderen Rechtsvorschriften bestätigt z.b. MaschinenRL Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten wesentlichen Anforderungen Quelle: Bettina Schürmann, 2008 15 16 8
17 18 9
19 20 10
21 2010 22 11
23 Name und Adresse des Herstellers Jahr der Kennzeichnung Angabe der Norm Beschreibung des Produkts und Angaben zu geforderten Merkmalen 24 12
2010 25 Anwendungsbestimmungen für KKA nach DIN EN 12566-3 mit CE- Kennzeichnung Zulassungsnummer...mit 1 in der Zahl Kein Übereinstimmungsnachweis, wenn Anlagen nach einer harmonisierten Norm CE gekennzeichnet sind 26 13
27 Bauaufsichtlich zugelassene Kleinkläranlagen (Stand: Okt. 2007) 125 123 [An zahl] 100 75 50 SBR: SBR-Anlage (davon 7 mit UV) BB: Belebungsanlage (klassisch) MB: Mem branbelebungsanlage bel. FB: Anlage mit belüftetem Festbett WS: Wirbelschichtschwebebettanlage (davon 1 mit UV) TAK: Tauchkörperanlage TK: Tropfkörperanlage 25 9 15 14 10 10 8 4 2 0 SBR BB MB bel. FB WS TAK TK F BF Seyler, F.;Kleinkläranlagen Stand, Anforderungen, technische Konzepte und Umsetzung in Bayern; Wasser und Abfall, Nr.5, S. 20 23, 2008 28 14
DIBt-Zulassung mit Reinigungsklasse (Stand: Juli 2008) 80 60 67 75 [Anzahl] 40 20 25 15 22 4 0 ohne C N D +P +H 29 Restnorm DIN 4261 Teil 1: Anlagen zur Vorbehandlung Entwurf Februar 2009, Einspruchsfrist beendet Teil 5: Versickerung von biologisch aerob behandeltem Abwasser (derzeit in Diskussion) (Teil 2 und 4 werden mit Ende der Koexistenzperiode mit EN 12566 Teil 3 zurückgezogen; 1. Juli 2010) 30 15