IHR PLUS AN GESUNDHEIT. Zur privaten Kranken-Vollversicherung gibt es viele Vorurteile. Unser Fakten-Check zeigt, was dran ist.
1. Irrtum: In der privaten Krankenversicherung kommt es ständig zu Beitragssteigerungen. Willkürliche Steigerungen und auch solche aufgrund des Älterwerdens sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgeschlossen. Beitragserhöhungen erfolgen nur unter festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen, z. B. bei steigenden Behandlungskosten und höherer Lebenserwartung. Auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist von den steigenden Kosten im Gesundheitswesen betroffen, was regelmäßige Beitragserhöhungen zur Folge hat. Darüber hinaus hat auch der demografische Wandel besonderen Einfluss auf die Beitragsentwicklung in der GKV, weil immer weniger Erwerbstätige die Krankheitskosten für immer mehr Rentner mitfinanzieren müssen. Entwicklung von GKV-Höchstbeitrag 1 und PKV-Beitrag 2 anhand eines PKV-Versicherten bei R+V 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 331 114 1992 217 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 PKV GKV Alle Angaben in EUR/Monat Werte kaufmännisch auf volle Euro-Beträge gerundet. 2013 2014 288 805 517 2015 2016 2017 1 GKV: Durchschnittlicher monatlicher Höchstbeitrag GKV, ab 1995 inkl. monatlichen Höchstbeitrags zur sozialen Pflegeversicherung (SPV), ab 2005 inkl. erhöhten Beitrags für Kinderlose zur SPV, ab 2015 inkl. durchschnittlichen Zusatzbeitrags. 2 Beispiel Tarifverlauf eines männlichen Versicherten: Bisex-Tarif mit Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, ohne Selbstbehalt, Krankentagegeldversicherung mit Krankentagegeld von 76,69 EUR, ab 1995 inkl. Pflegepflichtversicherung (PPV), ab 2001 inkl. gesetzlichen Zuschlags. Warum hört man immer nur in der privaten Krankenversicherung von Beitragssteigerungen? PKV-Unternehmen informieren ihre Versicherten über jede Beitragsänderung. Die GKV hingegen informiert nur über Änderungen des prozentualen Beitragssatzes oder eines Zusatzbeitrags. Darüber hinaus gibt es in der GKV weitere Gründe für eine höhere finanzielle Belastung: > > Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze > > Steigendes Einkommen > > Leistungseinschränkungen (hohe Eigenbeteiligungen, z. B. für Zahnersatz, Wegfall von Leistungen)
2. Irrtum: Die private Krankenversicherung ist im Alter viel zu teuer. In der privaten Krankenversicherung fallen im Alter Beitragsbestandteile weg. Der 10%ige gesetzliche Zuschlag entfällt mit 60 Jahren und der Beitrag für die Krankentagegeldversicherung mit Renteneintritt. Weitere Möglichkeiten zur Beitragsentlastung im Alter sind ein Tarifwechsel oder die Vereinbarung der Besonderen Bedingungen zur Beitragsentlastung im Alter. Beispiele für Beiträge im Rentenalter in GKV und PKV Pflichtversicherter Rentner in der GKV Privatversicherter Rentner bei R+V 2 Mann, 68 Jahre, Versicherungsbeginn 1992 Beitragssatz 1 Beitrag Beitrag Altersrente: 2.200 EUR 18,25 % 401,50 EUR Höhe der Rente und anderer Einkünfte hat Betriebsrente: 800 EUR 18,25 % 146,00 EUR keinen Einfluss auf den Beitrag Beitrag 547,50 EUR 552,83 EUR Zuschuss des Rentenversicherungsträgers 7,3 % der Altersrente, max. Hälfte des KV-Beitrags 160,60 EUR 160,60 EUR Verbleibender Beitrag 386,90 EUR + ggf. Beitrag für Kranken-Zusatzversicherungen 392,29 EUR Alle Beiträge in EUR/Monat. 1 Allgemeiner GKV-Beitragssatz: 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 1,1 % + SPV-Satz für Personen mit Kindern: 2,55 % (Stand 2017). Der Zusatzbeitrag sowie der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung sind allein vom Rentner zu tragen. Kinderlose haben einen SPV-Satz von 2,8 %. 2 Beispiel: seit 1999 Bisex-Tarif mit prozentualen Selbstbehalten, mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, inkl. Pflegepflichtversicherung, von 1992 bis 1998 Bisex-Tarif ohne Selbstbehalt, mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Wie kann man bei R+V steigende Beiträge im Alter abfedern? Um die Beiträge im Alter zu reduzieren, bietet R+V zur Krankheitskostenversicherung eine zusätzliche Beitragsentlastungskomponente an. Mit dem angesparten Guthaben können die Beiträge ab Alter 65 um den vereinbarten Betrag gesenkt werden. Die Beiträge für die Beitragsentlastungskomponente sind im gleichen Maß wie die Krankheitskostenversicherung steuerlich abzugs- und arbeitgeberzuschussfähig.
3. Irrtum: In der gesetzlichen Krankenversicherung bin ich genauso gut versorgt. Der gewünschte Leistungsumfang kann in der PKV selbst gewählt werden. Im Gegensatz dazu richten sich die Leistungen der GKV nach einem festgelegten Leistungskatalog und bieten in vielen Bereichen nur eine Grundversorgung. Zahnersatz GKV Befundbezogene Festzuschüsse PKV Daher können die Leistungen in der PKV weit über dem Niveau der GKV liegen. In der PKV sind die Leistungen vertraglich festgelegt. In der GKV hingegen kann es wie schon früher zu weiteren Leistungskürzungen kommen. Privatversicherte erhalten in der Regel nicht nur schnell einen Termin beim Facharzt, sondern profitieren auch stark vom medizinischen Fortschritt wie beispielsweise neuen Behandlungsmethoden und Medikamenten. In der GKV unterliegen Ärzte Einschränkungen die PKV ist dagegen eine budgetfreie Zone! Sehhilfen Alternative Heilmethoden 1- oder 2-Bett- Zimmer im Krankenhaus Zuschuss für Gläser Erwachsene: Nur bei deutlicher Sehschwäche In der Regel keine Leistungen Keine Leistungen Umfang der Absicherung im Rahmen des Produktangebotes frei wählbar Chefarzt Keine Leistungen 4. Irrtum: In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Selbstbehalt. In der GKV fallen Zuzahlungen, z. B. für Arzneimittel an. Die Zuzahlungen können bis zu 2 % der Bruttojahreseinnahmen ausmachen. Bei einem Jahresgehalt von 55.000 EUR sind das 1.100 EUR / Jahr, bevor eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist. Hinzu kommen Kosten für Leistungen, die von der GKV nicht oder nicht in vollem Umfang übernommen werden, wie z. B. Zahnersatz oder Sehhilfen. Gerade bei Zahnersatz können dies noch mal mehrere Tausend Euro sein.
5. Irrtum: Die private Krankenversicherung ist für Familien nicht geeignet. Die Absicherung ist für Familien in der PKV in vielen Fällen trotz Leistungsvorteilen nicht teurer oder sogar günstiger als in der GKV. Beispiel für Beiträge in GKV und PKV für eine Familie mit 2 Kindern Vater (Daniel) arbeitet ganztags (brutto 5.000 EUR/Monat); Mutter (Anja) arbeitet halbtags (brutto 1.500 EUR/Monat) Alle in GKV 2 Vater und Kinder in PKV 1 Mutter in GKV 2 Beitrag Anja (30 J.) 273,75 EUR 273,75 EUR Beitrag Daniel (30 J.) + 793,88 EUR + 445,94 EUR Beitrag Hanna (3 J.) beitragsfrei mitversichert + 122,51 EUR Beitrag Tom (1 J.) beitragsfrei mitversichert + 122,51 EUR AG-Zuschuss Anja 128,63 EUR 128,63 EUR AG-Zuschuss Daniel 373,01 EUR 329,66 EUR Verbleibender Beitrag = 565,99 EUR = 506,42 EUR Alle Beiträge in EUR/Monat, Stand 01.01.2017. Das jeweilige Eintrittsalter entspricht dem angegebenen Alter. Steuerliche Aspekte sind nicht berücksichtigt. 1 Daniel: Unisex-Tarif AGIL comfort (MP1U) mit Anspruch auf Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, kalenderjährlicher Selbstbehalt 480 EUR, Krankentagegeldversicherung nach Tarif TA06U mit einem Tagegeld von 100 EUR nach einer Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen, private Pflegepflichtversicherung. Kinder: Unisex-Tarif AGIL comfort (MP1U), kalenderjährlicher Selbstbehalt bis zum Alter von 15 Jahren 240 EUR (danach 480 EUR), beitragsfreie Versicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung. Eine detaillierte Beschreibung des Tarifs AGIL comfort (MP1U) und des Tarifs TA06U entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 2 GKV + SPV, im GKV-Beitrag für 2017 ist der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 % berücksichtigt. 6. Irrtum: Wenn ich einmal privat versichert bin, komme ich nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Privatversicherte sind laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach sehr zufrieden. Daher haben sie gewöhnlich keinen Grund, sich wieder in der GKV zu versichern. Es gibt allerdings Situationen, in denen sie zu einem Rückwechsel gezwungen sind oder die Möglichkeit haben, bei Eintritt der Versicherungspflicht zwischen der Rückkehr in die GKV und dem Verbleib in der PKV zu wählen. Die Rückwechselmöglichkeiten entfallen in der Regel mit dem Alter 55. Von einem freiwilligen Zurück in die GKV wird nur sehr selten Gebrauch gemacht. Beim Wechsel zurück in die GKV verlieren Privatversicherte ihre Vorteile Im Vergleich zur GKV bietet die PKV in vielen Fällen bessere Leistungen. Zudem gibt es viele attraktive Möglichkeiten zur Beitragsentlastung so kann z. B. bei einem Tarifwechsel innerhalb der R+V von den bereits aufgebauten Alterungsrückstellungen profitiert werden. Beim Ausscheiden aus der PKV und Wechsel in die GKV gehen diese verloren.
Informationen erhalten Sie über Ihren Maklerbetreuer sowie unser Makler-Service-Center. Makler-Service-Center Postanschrift: 20452 Hamburg Telefon: 040 5701 9999-3 Telefax: 040 5701 9998-3 E-Mail: KV-Makler-Service@ruv.de www.makler.ruv.de R+V Krankenversicherung AG Stand 04.17