ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012

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Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 22. März 2012 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabe: 43,0 2. Aufgabe: 12,0 3. Aufgabe: 17,0 4. Aufgabe: 28,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

1. Aufgabe: (43,0 Punkte) Sachverhalt Albert Borgmann (A.) hat einen landwirtschaftlichen Betrieb am Stadtrand von Münster. Sein Freund Friedrich Fischer (F.) betreibt einen Landhandel mit Futtermitteln als Einzelunternehmer in Warendorf. Bei einem Treffen überlegen die beiden Freunde, ob es für sie wirtschaftlich erfolgversprechend wäre, eine gewerblich zu nutzende Biogasanlage zu betreiben. A. verfügt als Landwirt über erhebliches Eigenkapital (100.000,00 ) und den erforderlichen Grund und Boden, den er an das Unternehmen verpachten könnte. F. würde sich gerne mit 50.000,00 beteiligen und schlägt vor, eine Kommanditgesellschaft (KG) zu gründen. Dazu sind noch folgende Fragen zu klären: a) Prüfen und begründen Sie unter Nennung der gesetzlichen Grundlage, ob das Unternehmen in der Rechtsform der KG betrieben werden kann? Beachten Sie dabei insbesondere die Haftung. b) Sind Formvorschriften bezüglich des Gesellschaftsvertrages zu beachten? c) Wann entsteht die KG im Innen- und wann im Außenverhältnis? Innenverhältnis: Außenverhältnis:

d) Müssen A. und F. Mindesteinlagen leisten? e) Wer ist in der KG zur Führung und zur Vertretung der Gesellschaft befugt und wer nicht? Nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen. Geschäftsführung: Vertretung: f) Erläutern Sie, in welcher Weise A. bzw. F. in folgenden alternativen Fällen haften, falls 1. A. sich als Komplementär beteiligt. 2. F. sich als Kommanditist mit einer Einlage in Höhe von 50.000,00, die in voller Höhe eingezahlt ist, beteiligt. 3. F. von seiner Einlage als Kommanditist in Höhe von 50.000,00 bisher nur 20.000,00 eingezahlt hat. Nennen Sie die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen.

Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Da die Pläne von A. und F. zum Bau der Biogasanlage immer konkreter werden, wenden sie sich an den Bauunternehmer Max Grün (M.), der schon mehrere Biogasanlagen gebaut hat. M. ist von den Plänen von A. und F. begeistert und möchte sich gerne an dem Unternehmen mit 70.000,00 beteiligen. Er schlägt allerdings die Gründung einer GmbH & Co. KG mit A., F. und M. als Kommanditisten vor. g) Welche Besonderheiten ergeben sich für die Haftung des Komplementärs bei einer GmbH & Co. KG?

An der neu gegründeten GmbH beteiligen sich die drei Gesellschafter wie folgt: A. mit 60 %, F. mit 20 % und M. mit 20 %. Die GmbH soll dabei lediglich mit dem Mindestkapital ausgestattet werden. h) Wie hoch ist das Mindestkapital der GmbH? Mit welcher Höhe sind die Gesellschafter jeweils beteiligt? Gehen Sie dabei davon aus, dass eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht in Frage kommt. Nennen Sie die gesetzliche Grundlage. Mindestkapital: A.: F.: M.: Gesetzliche Grundlage:

i) Wie hoch sind jeweils die Mindesteinlagen (in ), wenn F. und M. jeweils nur die Mindestsumme einzahlen wollen. Nennen Sie die gesetzliche Grundlage. Mindesteinlage: Gesetzliche Grundlage: F.: M.: A.: j) Wäre es dann noch notwendig, festzulegen, wer die GmbH & Co. KG nach außen vertreten kann? Begründen Sie Ihre Antwort. k) Wer unterzeichnet den Kaufvertrag für die geplante Biogasanlage, die die GmbH & Co. KG anschaffen will?

2. Aufgabe: (12,0 Punkte) Futtermittelhändler F. benötigt für sein Lager einen neuen Gabelstapler. Im Katalog der Firma Fandt AG entdeckt F. einen Gabelstapler, Modell Dominator, zum Preis von 100.000,00 und bestellt diesen telefonisch. Die Fandt AG behält sich allerdings eine Faxbestätigung vor. Am Nachmittag des gleichen Tages schickt die Fandt AG ein Telefax, in dem folgendes vermerkt ist: Auftragsbestätigung: Sehr geehrter Herr Fischer, ich nehme Bezug auf das mit Ihnen heute Vormittag geführte Telefonat. Ich darf Ihnen die Bestellung eines Gabelstaplers Fandt, Modell Dominator, 6-Zylinder-Motor, 280 PS zum Preis von 110.000,00 verbindlich bestätigen. Für den im Katalog fälschlicherweise genannten Preis von 100.000,00 bitten wir um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen Manfred Mayer Prokurist Als F. am frühen Abend desselben Tages das eingegangene Telefax der Fandt AG liest, ist er sehr verärgert. Er ist nicht bereit, einen Kaufpreis von 110.000,00 zu bezahlen und teilt dies der Firma Fandt AG unverzüglich telefonisch mit.

Aufgaben: 1. Welchen Vertrag wollte F. mit der Fandt AG schließen? Nennen Sie die gesetzliche Grundlage. 2. Ist ein solcher Vertrag durch das Telefonat am Morgen zustande gekommen? Begründen Sie Ihre Antwort. 3. Schildern Sie die rechtliche Bedeutung a) der gefaxten Auftragsbestätigung der Fandt AG. b) des Telefonates von F. mit der Fandt AG am Abend. Zu 1.: Vertragsart: Gesetzliche Grundlage: Zu 2.: Zustandekommen: Zu 3.: a) Telefax: b) Telefonat am Abend: 4. Muss F. den Kaufpreis in Höhe von 110.000,00 zahlen? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

3. Aufgabe: (17,0 Punkte) Erika Schwarz hat geerbt und möchte ihr Erbe in ein Mehrfamilienhaus investieren. Die Anschaffungskosten zum 01.07.2011 betragen 1.000.000,00. Einsatz eigener Mittel 222.000,00 Erstrangiges Grundschulddarlehen zu 5,5 % p. a., Auszahlung: 98 % (marktüblich) 500.000,00 Sie plant mit folgenden Zahlen für das Jahr 2012: Monatliche Mieteinnahmen: 8.000,00 Grundbesitzabgaben, vierteljährlich 1.800,00 Abschreibung 30.000,00 Geschätzter Reparaturaufwand im Jahr 10.000,00 Der Restkaufpreis müsste durch Aufnahme eines nachrangigen Grundschulddarlehens finanziert werden. Aufgabe: Wie hoch dürfte der Zinssatz für dieses nachrangige Grundschulddarlehen bei 96 % Auszahlung (marktüblich) höchstens sein, wenn das eingesetzte Kapital sich noch mit mindestens 4 % verzinsen soll?

4. Aufgabe: (28,0 Punkte) Sachverhalt 1 (16,0 Punkte) Anita Meier, ledig, kein Kind, konfessionslos und 30 Jahre alt, ist bei Friedrich Fischer e. K. (F.) als kaufmännische Angestellte in Vollzeit (40 Wochenstunden) beschäftigt. Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 2.500,00. Seit dem 16.02.2012 bis zunächst zum 06.04.2012 ist sie arbeitsunfähig krankgeschrieben. Der letzte Arbeitstag war der 15.02.2012. Aufgabe: a) Für wie lange hat Anita Meier einen Lohnfortzahlungsanspruch ihrem Arbeitgeber gegenüber? Begründen Sie Ihre Antwort durch eine Fristberechnung. b) Erstellen Sie für Anita Meier die Gehaltsabrechnung für den Monat März 2012. Gehen Sie bei der Berechnung der Lohnsteuer von einem Prozentsatz von 13,668 % aus; Sozialversicherungssätze siehe Anlage. Gehen Sie bei Ihrer Berechnung von 30 Kalendertagen je Monat aus.

c) Berechnen Sie den gesamten Erstattungsanspruch des F., der am Umlageverfahren teilnimmt, für den kompletten Entgeltfortzahlungszeitraum. Lösung : Sachverhalt 2 (12,0 Punkte) F. beschäftigt auch noch Swetlana Heinz, 30 Jahre alt, verheiratet (Steuerklasse III), ein Kind, als Buchhaltungskraft im Büro mit 16 Wochenstunden und einem monatlichen Festgehalt in Höhe von 800,00. Bedingt durch die Krankheit von Frau Meier sollte Frau Heinz ab März 2012 30 Wochenstunden arbeiten und dementsprechend ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 1.200,00 erhalten. Nach längerer Verhandlung mit F. stellte er ihr ab dem 01.03.2012 auch einen Firmenwagen zur Verfügung, damit sie schneller am Arbeitsplatz ist. Aufgabe: Erstellen Sie die Lohnabrechnung für Frau Heinz für März 2012. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens bei Erstzulassung betrug 10.500,00 und der tägliche Weg zur Arbeit beträgt 12 km. Gehen Sie bei der Erstellung der Lohnabrechnung davon aus, dass keine Lohnsteuer zu zahlen ist; Sozialversicherungssätze siehe Anlage.

Anlage Beitragssätze zur Sozialversicherung (2012) Krankenversicherung 15,5 % (Arbeitnehmeranteil: 8,2 % Arbeitgeberanteil: 7,3 %) Pflegeversicherung 1,95 % (Zusatzbeitrag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr: 0,25 %) Rentenversicherung 19,6 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % Beitragsbemessungsgrenzen (2012) Kranken- und Pflegeversicherung 3.825,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung 5.600,00 Versicherungspflichtgrenze (2012) Kranken- und Pflegeversicherung 4.237,50 Umlage U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit 70 %) 3,0 % Umlage U2 (Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft 100 %) 0,3 % Insolvenzgeldumlage 0,04 % Erstattungssatz für Entgeltfortzahlung 70 % Kalenderauszug für 2012 Januar 2012 KW MO DI MI DO FR SA SO 1 1 2 3 3 5 6 7 8 2 9 10 11 12 13 14 15 3 16 17 18 19 20 21 22 4 23 24 25 26 27 28 29 5 30 31 Februar 2012 KW MO DI MI DO FR SA SO 5 1 2 3 4 5 6 6 7 8 9 10 11 12 7 13 14 15 16 17 18 19 8 20 21 22 23 24 25 26 9 27 28 29 März 2012 KW MO DI MI DO FR SA SO 9 1 2 3 4 10 5 6 7 8 9 10 11 11 12 13 14 15 16 17 18 12 19 20 21 22 23 24 25 13 26 27 28 29 30 31