ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2008/2009

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1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2008/2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 06. November 2008 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabenteil: 32,0 2. Aufgabenteil: 15,0 3. Aufgabenteil: 14,0 4. Aufgabenteil: 11,0 5. Aufgabenteil: 28,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

2 1. Aufgabenteil: (32,0 Punkte) Sachverhalt Zehn interessierte und betroffene Eltern (= Gesellschafter) betreiben seit Mai 2007 eine Kindertagesstätte in Düsseldorf. Als Rechtsform wurde ursprünglich eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine GmbH in Betracht gezogen; die Eltern entschieden sich dann aber einstimmig für die Rechtsform der GmbH. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ,00 ; die Stammeinlagen lauten auf gleiche Beträge. Die Gesellschafter verpflichteten sich lt. Gesellschaftsvertrag, den gesetzlichen Mindestbetrag ihrer Stammeinlagen vor der Anmeldung der GmbH zum Handelsregister einzuzahlen. Die GmbH wurde am in das Handelsregister eingetragen; es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des 267 Abs. 1 HGB. Ein Gesellschafter möchte nun seinen Geschäftsanteil veräußern; die anderen Gesellschafter (Eltern) sind damit jedoch nicht einverstanden. Aufgaben 1. Prüfen und begründen Sie, ob die Kindertagesstätte in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden kann. 2. Vergleichen Sie die beiden Gesellschaftsformen GbR und GmbH hinsichtlich der Merkmale Haftung und Vertretung. Verwenden Sie für Ihre Lösung das nachfolgende Lösungsschema. GbR GmbH Haftung Vertretung

3 3. Wie viel mussten a) die Gesellschafter vor der Eintragung der GmbH mindestens insgesamt auf das Stammkapital der GmbH und b) mindestens je Gesellschafter auf ihre Stammeinlage eingezahlt haben? c) Nennen Sie die entsprechende Rechtsgrundlage. Lösungen: zu 3a) zu 3b) zu 3c) 4. Nennen Sie zwei Unterlagen, die der Anmeldung der GmbH zum Handelsregister beigefügt werden mussten. 5. In welche Abteilung des Handelsregisters ist die GmbH eingetragen worden? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

4 6. a) Entscheiden Sie unter Angabe der Rechtsgrundlage, ob der Gesellschafter seinen Geschäftsanteil gegen den Widerstand der anderen Gesellschafter veräußern kann. Gehen Sie bei der Lösung davon aus, dass im Gesellschaftsvertrag keine Regelung über die Veräußerung von Geschäftsanteilen getroffen worden ist. Begründen Sie Ihre Lösung. b) Welche Formvorschrift wäre bei einer ggfs. möglichen Veräußerung des Geschäftsanteils zu beachten? Nennen Sie die entsprechende Rechtsgrundlage. Lösungen: zu 6a) zu 6b) 7. Bis zu welchem Zeitpunkt (Angabe des Datums!) musste der Jahresabschluss 2007 der GmbH (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) nach den Vorschriften des HGB spätestens aufgestellt sein? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

5 8. Die Rechtslage zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen hat sich für nach dem beginnende Wirtschaftsjahre grundlegend geändert. a) Bei welcher Institution hat im vorliegenden Fall die GmbH den Jahresabschluss 2007 einzureichen? b) In welcher Form hat die Einreichung zu erfolgen? c) Welche Rechnungslegungsunterlagen sind im Einzelnen einzureichen? d) Bis wann (Angabe des Datums!) muss die Einreichung spätestens erfolgt sein? e) Mit welcher Sanktion hat die GmbH dem Grunde nach zu rechnen, wenn Sie ihrer Offenlegungspflicht bis zu dem unter d) genannten Stichtag nicht nachgekommen ist? Lösungen: zu 8a) zu 8b) zu 8c) zu 8d) zu 8e)

6 2. Aufgabenteil: (15,0 Punkte) Sachverhalt Peter Max und Stefan Moritz sind Komplementäre der Max & Moritz KG, die per in ständiger Geschäftsbeziehung zu dem Grundstücksmakler Günther Koschinski steht. Sandra Wunderlich ist der KG am als Kommanditistin beigetreten. Die vertraglich vereinbarte Einlage in Höhe von 2.000,00 hat Sandra Wunderlich noch am gleichen Tag erbracht. Am schlossen Günther Koschinski und die Max & Moritz KG, vertreten durch Peter Max und Stefan Moritz, per zu einem Preis von ,00 einen Kaufvertrag über ein unbebautes Grundstück ab, um es als Kundenparkplatz nutzen zu können. Sandra Wunderlich ist heute ( ) als Kommanditistin ins Handelsregister eingetragen worden. Aufgaben 1. Prüfen und begründen Sie, ob Günther Koschinski am einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gegen die Max & Moritz KG hat. 2. Hat Günther Koschinski einen Kaufpreisanspruch, wenn am die Auflassung und Eintragung im Grundbuch tatsächlich vorgenommen worden ist? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die genaue Rechtsgrundlage.

7 3. Könnte Günther Koschinski am Tag der Auflassung und Eintragung im Grundbuch ( ) seinen Kaufpreisanspruch mit Erfolg gegen Sandra Wunderlich durchsetzen? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die Rechtsgrundlage. 4. Hätte auch Sandra Wunderlich einen Kaufvertrag rechtswirksam abschließen können? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die Rechtsgrundlage.

8 3. Aufgabenteil: (14,0 Punkte) Sachverhalt 1 (4,0 Punkte) Im November 2004 ist Stefanie Breuer in ihre fertig gestellte Eigentumswohnung in Köln eingezogen. In diesem Monat wurden auch die letzten Sonderwünsche von dem Elektriker Rösgen ausgeführt, den Stefanie Breuer zu einem vereinbarten Festpreis von 1.500,00 beauftragt hatte. Rösgen räumte ein Zahlungsziel von vier Wochen ein. Eine Handwerkerrechnung hat Stefanie Breuer bislang von Rösgen nicht erhalten. Aufgabe Bestimmen Sie unter Angabe des Datums den Beginn und das Ende der Verjährungsfrist und nennen Sie jeweils die Rechtsgrundlage. Sachverhalt 2 (7,0 Punkte) Am bat Stefanie Breuer, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, um eine Stundung des offenen Betrages von zwei Monaten. Am gewährte Rösgen die beantragte Stundung. Aufgaben 1. Prüfen Sie, welche rechtliche Auswirkung a) die Stundungsbitte vom und b) die Stundungsgewährung am auf die Verjährung hat. Lösungen: zu 1a) zu 1b)

9 2. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Fristenberechnung das endgültige Ende der Verjährungsfrist. Auszug aus dem Kalender 2008 März 2008 April 2008 Mai 2008 Mo Di Mi Do Fr Sa So

10 Sachverhalt 3 (3,0 Punkte) Am hat Stefanie Breuer die Handwerkerrechnung von dem Elektriker Rösgen mit der Post erhalten. In dem Rechnungsanschreiben steht Folgendes: (-Auszug-) Wir stehen vor dem Problem, dass unser Zahlungsanspruch verjähren könnte. Um die Verjährung zu hemmen, mussten wir deshalb noch vorsorglich am den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bei dem dafür zuständigen Amtsgericht in Euskirchen einreichen. Von dort aus wird Ihnen in Kürze der Mahnbescheid zugestellt werden. Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides ist am bei dem Amtsgericht Euskirchen eingegangen. Aufgabe Entscheiden und begründen Sie unter Angabe der Rechtsgrundlage, ob mit dem Eingang des Antrags auf Erlass des Mahnbescheides bei dem Amtsgericht Euskirchen am die Verjährung gehemmt wurde.

11 4. Aufgabenteil: (11,0 Punkte) Sachverhalt 1 (6,0 Punkte) Stellen Sie fest, welche Kreditsicherheiten sich aus den nachfolgend dargestellten Kreditgesprächen ergeben: Gesprächsauszug: angesichts der nur dinglichen Haftung verzichten wir auf eine erstrangige Eintragung erfolgt die Bestellung unseres Rechts durch Einigung und Übergabe der Wertpapiere. erhalten wir als Gläubiger von Ihnen den Kfz-Brief. erhalten Sie die Münzsammlung nach Darlehenstilgung umgehend zurück. ist für die Absicherung des Kontokorrentkredits wegen der untrennbaren Bindung an das Bestehen der Forderung nicht geeignet. mit befreiender Wirkung können wir als Drittschuldner nur an den neuen Gläubiger leisten. Art der Kreditsicherheit: Sachverhalt 2 (5,0 Punkte) Auf dem Grundstück der Sirch KG sind vier Grundschulden eingetragen: Gläubiger A 1. Rang: ,00 Gläubiger B 2. Rang: ,00 Gläubiger C 3. Rang: ,00 Gläubiger D 4. Rang: ,00 Bei einer Zwangsversteigerung wird nach Abzug der Versteigerungskosten ein Erlös von ,00 erzielt. Aufgabe Zu wie viel Prozent wird die Forderung des Gläubigers C befriedigt? (rechnerische Darstellung erforderlich!)

12 5. Aufgabenteil: (28,0 Punkte) Sachverhalt 1 (16,0 Punkte) Niko Spitz wohnt in Kevelaer und arbeitet dort als Fachverkäufer in einem Elektro- Großmarkt. Seine Ehefrau, von der er nicht dauernd getrennt gelebt hat, ist im Juli 2007 bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt. Sein Gehalt beträgt monatlich 2.760,00 zuzüglich ein Zwölftel der Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit jeweils einem halben Gehalt). Die für die Gehaltsabrechnung maßgeblichen Angaben ergeben sich im Übrigen aus dem Auszug aus der Personaldatei und aus dem Auszug aus der Tabelle der Krankenkasse (vgl. rechte Seite). Aufgaben 1. Nach welcher Lohnsteuerklasse war der Lohnsteuerabzug für die Gehaltsabrechnung des Monats Januar 2008 vorzunehmen, wenn Niko Spitz die Lohnsteuerkarte 2008 im Januar 2008 bei seinem Arbeitgeber abgegeben hat? Nennen Sie die genaue Rechtsgrundlage. 2. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den Auszahlungsbetrag für den Monat Januar 2008.

13 Auszug aus der Personaldatei Name Spitz Personalnummer Vorname Niko Geburtsdatum Kinderfreibetrag 0 Steuerfreibetrag (jährlich) 624,00 Vermögenswirksame Leistungen 40,00, davon 27,00 AG-Anteil Konfession ev. Bearbeitungshinweis: Gehen Sie bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages für den Monat Januar 2008 aus Vereinfachungsgründen von einem Lohnsteuersatz von 8,77 % aus. Auszug aus der Tabelle der Krankenkasse Beitragssätze Krankenversicherung 15,2 % (Arbeitnehmeranteil: 8,05 % Arbeitgeberanteil: 7,15 %) Pflegeversicherung 1,7 % (Zusatzbeitrag für Kinderlose: 0,25 %) Rentenversicherung 19,9 % Arbeitslosenversicherung 3,3 %

14 Sachverhalt 2 (12,0 Punkte) Die verheiratete Arbeitnehmerin Silke Helbing hat ihren Wohnsitz zusammen mit ihrem Ehemann Hayko in Oberhausen. Am brachte sie eine Tochter zur Welt. Nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist will sie ihre Erwerbstätigkeit in Vollzeit fortsetzen. Hayko übernimmt die Betreuung des Kindes. In dieser Zeit arbeitet er abends (15 Stunden/Woche) bei seinem bisherigen Arbeitgeber weiter. Aufgaben 1. Prüfen und begründen Sie, ob a) Silke Helbing b) Hayko Helbing einen Anspruch auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elterngeldgesetz (BEEG) hat. Bearbeitungshinweis: Verwenden Sie für Ihre Lösung den Auszug aus dem BEEG (vgl. rechte Seite) zu 1a) zu 1b)

15 2. Nehmen Sie kurz Stellung zur Behandlung des Elterngeldes im Rahmen der ESt- Veranlagung! Auszug aus 1 BEEG (1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. (2) (3) (4) Können die Eltern wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern ihr Kind nicht betreuen, haben Verwandte bis zum dritten Grad und ihre Ehegatten, Ehegattinnen, Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie die übrigen Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen und von anderen Berechtigten Elterngeld nicht in Anspruch genommen wird. (5) Der Anspruch auf Elterngeld bleibt unberührt, wenn die Betreuung und Erziehung des Kindes aus einem wichtigen Grund nicht sofort aufgenommen werden kann oder wenn sie unterbrochen werden muss. (6) Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt, sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt oder sie eine geeignete Tagespflegeperson ist und nicht mehr als fünf Kinder in Tagespflege betreut.

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