ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2007
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- Louisa Gerstle
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1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2007 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 29. März 2007 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabe: 32,0 2. Aufgabe: 13,0 3. Aufgabe: 20,0 4. Aufgabe: 35,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
2 1. Aufgabe (32,0 Punkte) Johannes Hartmann und Juliane Krings beabsichtigen die Gründung einer Unternehmung auf dem Gebiet der Softwareentwicklung. Aus Gründen der Haftung kommt für sie nur die Gründung einer GmbH in Frage. Im Zusammenhang mit der Gründung und der Führung der GmbH werden Sie um Stellungnahme zu den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten unter Berücksichtigung des vorliegenden Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) gebeten. 1. In welcher Form muss der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden und vom wem ist der Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen? Nennen Sie die gesetzliche Bestimmung aus dem GmbH-Gesetz! Lösung: 2. a) Ist die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Firmierung zulässig? b) Begründen Sie Ihre Entscheidung! c) Nennen Sie die gesetzliche Bestimmung aus dem GmbH-Gesetz! zu a) zu b) zu c) 3. a) Ab welchem Zeitpunkt entsteht die Kopernikus GmbH als juristische Person? b) Nennen Sie die gesetzliche Bestimmung aus dem GmbH-Gesetz! zu a) zu b)
3 Anlage 1 Entwurf eines Gesellschaftsvertrags: 1 Firma, Rechtsform, Sitz und Gegenstand 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Kopernikus-Software GmbH. 2. Sitz der Gesellschaft ist Köln. 3. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Software sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. 2 Stammkapital, Stammeinlagen und Stimmrecht 1. Das Stammkapital beträgt , Die Stammeinlagen sind zur Hälfte sofort in bar zu erbringen, der Rest auf Anforderung der Geschäftsführung. 3. Vom Stammkapital übernehmen der Gesellschafter Johannes Hartmann eine Stammeinlage in Höhe von ,00 ; die Gesellschafterin Juliane Krings eine Stammeinlage in Höhe von , Jede 100,00 eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme. 3 Dauer und Geschäftsjahr Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4 Vertretung der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. 2. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. 3. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. 4. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. 5 Zustimmungsbedürftige Geschäfte Der oder die Geschäftsführer bedürfen im Innenverhältnis der Zustimmung der Gesellschafterversammlung mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen im folgenden Fall: Abschluss von Verträgen und Geschäften aller Art, die im Einzelfall größere Verpflichtungen als ,00 (netto) für die Gesellschaft mit sich bringen. 6 Schlussbestimmungen 1. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag keine besonderen Regelungen getroffen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages im Übrigen.
4 4. Die angestellte Geschäftsführerin Anne Schmitz bestellt nach Entstehung der GmbH bei einem Lieferanten Soft- und Hardwareartikel in Höhe von ,00 (netto). Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen und begründen Sie jeweils Ihre Entscheidungen! a) Wird zwischen dem Lieferanten und der GmbH ein wirksamer Vertrag geschlossen? b) Ist die Geschäftsführerin für einen der GmbH entstandenen Schaden haftbar? zu a) zu b)
5 5. Johannes Hartmann ist unsicher, ob seine vorgesehene Kapitaleinlage in der neu zu gründenden Gesellschaft rentabel angelegt ist. Für eine voraussichtliche Renditeberechnung stehen folgende Daten als Prognose zur Verfügung: Die Gesellschafter leisten die vertraglich vorgesehene Einzahlung auf die Stammeinlage an die Kopernikus-Software GmbH am Erstes Geschäftsjahr (Rumpfwirtschaftsjahr) vom Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses für das oben genannte Geschäftsjahr und über die Ergebnisverwendung am Die Gesellschafter beschließen eine Ausschüttung von 6.000,00. Kontogutschrift der anteiligen Gewinnausschüttung am a) Bestimmen Sie die von Johannes Hartmann zu leistende Einzahlung auf die Stammeinlage und ermitteln Sie den auf ihn entfallenden Gewinnausschüttungsanteil! b) Berechnen Sie die Rendite (Effektivverzinsung) der von Johannes Hartmann eingezahlten Stammeinlage vor Steuern! (Angabe mit 2 Dezimalstellen) Bearbeitungshinweis: Das Zinsjahr entspricht 360 Tagen Zu a) Zu b)
6 2. Aufgabe (13,0 Punkte) Einzelhändler Friedrich Sommer ermittelte im Dezember 2006 den Ladenverkaufspreis (inkl. 16 % USt) eines Staubsaugers mit einem Kalkulationszuschlag von 80 %. Er rechnete mit Handlungskosten/Geschäftskosten in Höhe von 25 %. Im Januar 2007 verkauft er aus Konkurrenzgründen trotz Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 16 % auf 19 % den Staubsauger nur zu einem um 1,5 % erhöhten Ladenverkaufspreis. Ermitteln Sie unter Verwendung der Fachbegriffe a) den alten Gewinn in Prozent (zwei Dezimalstellen), b) den neuen Gewinn in Prozent (zwei Dezimalstellen). Zu a) Zu b)
7 3. Aufgabe (20,0 Punkte) Josef Hansmann betreibt in Bergisch-Gladbach eine Unternehmung für Elektroinstallation und eine Elektrogroßhandlung. Zur Sicherung eines befristeten Kontokorrentkredits in Höhe von ,00 bei der Sparkasse Köln möchte er eine Forderung gegenüber dem Kunden Hans Meyer in gleicher Höhe an die Sparkasse Köln abtreten (Zession). Sachverhalt 1 (2,0 Punkte) Wie kommt unter Angabe der Rechtsgrundlage die Abtretung der Forderung zu Stande? Lösung: Sachverhalt 2 (3,0 Punkte) Ordnen Sie bei dem vorliegenden Fall die entsprechenden Begriffe durch Ankreuzen zu! Sparkasse Köln Zessionar Zedent Drittschuldner Elektrogroßhandlung Josef Hansmann Kunde Hans Meyer Sachverhalt 3 (8,0 Punkte) Man unterscheidet bei einer Forderungsabtretung zwischen offener und stiller Zession. Beschreiben Sie die beiden Zessionsarten unter Berücksichtigung des Abtretungsvertrags zwischen Josef Hansmann und der Sparkasse Köln und erläutern Sie die Folgen bezüglich der Zahlungsvornahme. Lösung bezüglich offener Zession:
8 Lösung bezüglich stiller Zession: Sachverhalt 4 (7,0 Punkte) Josef Hansmann und die Sparkasse Köln vereinbaren eine offene Zession. Hansmann hat Meyer schriftlich mitgeteilt, dass er seine Forderung an die Sparkasse Köln abgetreten hat. Versehentlich zahlt Meyer trotzdem an Hansmann. a) Welche Folgen ergeben sich durch die Zahlung von Meyer an Hansmann? b) Welche Folge ergibt sich für Meyer gegenüber der Sparkasse Köln, wenn Hansmann die Zahlung nicht weiterleitet? Zu a) Zu b)
9 4. Aufgabe (35,0 Punkte) Sachverhalt 1 (9,0 Punkte) Maria Rose ist Inhaberin der Modeboutique Rose in Aachen. Zum 1. Januar 2007 stellt sie die 35-jährige Anne Blume als Fachverkäuferin für eine Halbtagstätigkeit ein. Anne Blume wohnt seit ihrer Scheidung vor 3 Jahren zusammen mit ihrer 3-jährigen Tochter Silke und ihrem Lebensgefährten in Aachen. Seit einem Unfall vor 10 Jahren liegt eine 30 %ige Körperbehinderung vor. Frau Blume gehört der römisch-katholischen Kirche an. Bei Aufnahme der Tätigkeit verlangt Frau Rose die Vorlage der Lohnsteuerkarte. Bis zum Jahre 2006 war Anne Blume unter Abgabe der Lohnsteuerkarte bei einem anderen Arbeitgeber als Fachverkäuferin tätig. (Hinweis: Der Vater von Silke lebt in Köln und zahlt regelmäßig Unterhalt.) Aufgabe Teilen Sie Frau Blume auf ihre Anfrage hin mit, wer die Lohnsteuerkarte ausstellt und welche Merkmale die ausstellende Behörde auf der Lohnsteuerkarte von Frau Blume eintragen wird. Bestimmen Sie gegebenenfalls die einzutragende Höhe der genannten Merkmale. (Hinweise: Die Anweisung des Finanzamtes hinsichtlich der Körperbehinderung liegt der ausstellenden Behörde vor. Ferner ist davon auszugehen, dass sich die Rechtslage für 2007 gegenüber 2006 nicht geändert hat.) Lösung:
10 Sachverhalt 2 (8,0 Punkte) Frau Rose vereinbart mit Frau Blume ein Bruttogehalt von 1.800,00 /Monat und übernimmt zusätzlich den monatlichen Kindergartenbeitrag der Frau Blume in Höhe von 180,00. Am 2. Februar 2007 kauft Frau Blume aus der neuen Frühjahrskollektion Kleidung zum Sonderpreis von 500,00 ; der Ladenverkaufspreis (inkl. gesetzliche USt) der Ware beträgt 2.000,00. Aufgabe Ermitteln Sie unter Berücksichtigung des Sachverhalts 1 für den Monat Februar 2007 a) das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt der Frau Blume und b) das lohnsteuerpflichtige Bruttoentgelt der Frau Blume.
11 Sachverhalt 3 (5,0 Punkte) Am 1. März 2007 übernimmt Frau Blume noch eine Aushilfstätigkeit (geringfügig entlohnte Beschäftigung) in der Herrenboutique von Otto Rose für monatlich 390,00. Eine Lohnsteuerkarte legt Frau Blume Herrn Rose nicht vor. Aufgabe 1. Beurteilen Sie das Aushilfsarbeitsverhältnis hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht von Frau Blume (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung)! 2. Hat Frau Blume bezogen auf die Aushilfstätigkeit a) Anspruch auf bezahlten Urlaub? b) Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Zu 1) Zu 2) a) b)
12 Anlage 2 Auszug aus der Tabelle der Krankenkasse Beitragssätze Krankenversicherung 15,2 % [Arbeitnehmeranteil = 8,05 % / Arbeitgeberanteil = 7,15 %] Pflegeversicherung 1,70 % Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 % [Arbeitgeberanteil = 0,85 %] Rentenversicherung 19,9 % Arbeitslosenversicherung 4,2 % Pauschale Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte Krankenversicherung 13,0 % Rentenversicherung 15,0 % Pauschaler Aufstockungsbetrag zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte 4,9 % Einheitliche Pauschsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte 2,0 % U 1 0,1 %
13 Sachverhalt 4 (13,0 Punkte) Ab dem 1. April 2007 arbeitet Frau Anne Blume zusätzlich noch als Aushilfskraft in dem Blumengeschäft ihrer Freundin Silke Meier und erhält dafür ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von brutto 180,00, so dass Frau Blume in einer Haupttätigkeit und zwei geringfügig entlohnten Tätigkeiten beschäftigt ist. Hinweis: Siehe Anlage 2; Anmerkung: Gegebenenfalls ist die Lohnsteuer aus Vereinfachungsgründen mit 15 % zu berücksichtigen. Eine 2. Lohnsteuerkarte liegt ordnungsgemäß vor. Aufgabe Beurteilen Sie a) dieses Arbeitsverhältnis hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht und b) berechnen Sie gegebenenfalls den Auszahlungsbetrag! Zu a) Zu b)
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