ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2017/18
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- Justus Brandt
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1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2017/18 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 09. November 2017 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte : Teil I: Gesellschaftsrecht 29,0 Teil II: Kaufvertragsstörungen 16,0 Teil III: Finanzierung 15,0 Teil IV: Arbeitsrecht 13,0 Teil V: Lohn und Gehalt 27,0 Note: Unterschrift Erstkorrektor: Unterschrift Zweitkorrektor:
2 Teil I: Gesellschaftsrecht (29,0 ) Die Zahnärzte Dr. med. Jan Bohrer, Dr. med. Phil Zahn und Dr. med. Ulf Wurzel betreiben seit 2016 in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft gemeinsam eine Zahnarztpraxis in Leverkusen. Der Partnerschaftsvertrag wurde am von den Partnern formwirksam abgeschlossen. Er enthält keine Bestimmungen, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Die Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgte am Aufgaben 1. Prüfen und begründen Sie auch unter Angabe des Datums wann die Partnerschaftsgesellschaft im Außenverhältnis entstanden ist. Nennen Sie die gesetzliche Grundlage. Prüfung und Begründung: Datum: gesetzliche Grundlage: 2. Entscheiden Sie durch Ankreuzen, ob die folgenden Aussagen zur Partnerschaftsgesellschaft richtig oder falsch sind. Die Partnerschaftsgesellschaft richtig falsch ist keine Handelsgesellschaft im Sinne des HGB. führt eine Firma. kann klagen und verklagt werden. kann Eigentum an Grundstücken unter eigenem Namen erwerben ( ist grundbuchfähig). ist buchführungspflichtig. 1
3 3. Jan Bohrer hat für die Partnerschaft am ohne vorherige Absprache mit seinen beiden Partnern einen Darlehensvertrag in Höhe von ,00 zu einem Zinssatz von 7,0% mit der Sparkasse Leverkusen abgeschlossen. Als Phil Zahn und Ulf Wurzel von der Darlehensaufnahme erfuhren, waren sie sehr verärgert, da andere Kreditinstitute Darlehensverträge bei sonst gleichen Konditionen mit einem Zinssatz von nur 6,0% anbieten. a) Hätte Jan Bohrer für den Abschluss des Darlehensvertrages vorher die Zustimmung seiner beiden Partner einholen müssen? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen. gesetzliche Grundlagen: b) Prüfen und begründen Sie, ob Jan Bohrer diesen Vertrag mit der Sparkasse Leverkusen rechtswirksam abgeschlossen hat und geben Sie die gesetzlichen Grundlagen an. gesetzliche Grundlagen: 4. Die Partnerschaft beabsichtigt im Rahmen von Expansionsplänen die Aufnahme der Leverkusener Dental-Klinik GmbH als neuen Partner. Alle Gesellschafter der Dental-Klinik GmbH sind ausgebildete Zahnärzte. Prüfen und begründen Sie, ob die Dental-Klinik GmbH als weiterer Partner aufgenommen werden kann und nennen Sie die genaue gesetzliche Grundlage. genaue 2
4 5. Ein Privatpatient klagte im September 2016 erfolgreich auf Schadenersatz, weil ein von Phil Zahn im Rahmen seiner Berufsausübung übernommener Auftrag durch ihn nicht korrekt ausgeführt wurde (Behandlungsfehler). Prüfen und begründen Sie, wer für den Behandlungsfehler als Haftungsschuldner in Betracht kommt und nennen Sie die gesetzliche Grundlage? 6. Prüfen und begründen Sie, ob Phil Zahn seine Anteile an der Partnerschaftsgesellschaft seinem Sohn vererben könnte und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. Gehen Sie davon aus, dass der Partnerschaftsvertrag keinen Hinweis bezüglich einer möglichen Erbregelung enthält. 7. Im Oktober 2016 entzog die Ärztekammer Ulf Wurzel die Zulassung zur Ausübung seiner zahnärztlichen Tätigkeit. Was bedeutet dies für Ulf Wurzel in Bezug auf die Partnerschaft? Geben Sie die gesetzliche Grundlage an. 3
5 Diese Seite bleibt aus redaktionellen Gründen frei. 4
6 Teil II: Kaufvertragsstörungen (16,0 ) Am schickte der Baustoffgroßhändler Manuel Stein e. K. aus Düsseldorf folgende an den Kfz-Händler Frank Wuchtig e. K. aus Köln: Von: Gesendet am: An: Betreff: [email protected] Montag, 24. Oktober 2016, 11:55 Uhr [email protected] Kaufvertrag vom Sehr geehrter Herr Wuchtig, am habe ich von Ihnen als zweites Betriebsfahrzeug einen gebrauchten LKW erworben. Sie sicherten mir ausdrücklich zu, dass das Fahrzeug unfallfrei sei. Da ich diesen LKW nun wieder veräußern möchte, habe ich mir am ein TÜV-Gutachten über den Allgemeinzustand des LKWs erstellen lassen. Dabei musste ich leider erfahren, dass das Fahrzeug vor dem Verkauf an mich bei einem Unfall so schwer beschädigt wurde, dass es unter erheblichen Reparaturkosten instandgesetzt werden musste. Die Spuren des Unfalls waren nur nach gründlicher Untersuchung durch einen Fachmann zu erkennen. Das TÜV-Gutachten stellt die unfallbedingte Wertminderung des LKWs mit 2.000,00 fest. Letzte Woche hat Ihr damaliger Mitarbeiter Jens Ehrlich mir auf Nachfrage hin mitgeteilt, dass SIE selbst den Unfall im Jahr 2012 verursacht haben. Bei den Kaufvertragsverhandlungen haben Sie darauf jedoch nicht hingewiesen. Ich mache Ihnen gegenüber nun einen Schadenersatzanspruch in Höhe der festgestellten Wertminderung von 2.000,00 geltend und erwarte den Zahlungseingang spätestens bis zum Mit freundlichen Grüßen Manuel Stein e. K. Baustoffgroßhändler Frank Wuchtig e. K. bestätigte den Erhalt der , lehnte den geltend gemachten Schadenersatzanspruch jedoch ab, weil die Reparatur hervorragend ausgeführt sei; ein technischer Mangel sei nicht verblieben. Im Übrigen sei seit dem Kauf in 2013 die Verjährungsfrist von zwei Jahren längst abgelaufen. Aufgaben 1. Ist der über den LKW geschlossene Vertrag für Manuel Stein ein Handelsgeschäft i. S. des Handelsgesetzbuchs? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. 5
7 2. a) Kann sich Frank Wuchtig dem Schadenersatzanspruch des Manuel Stein unter Berufung auf die Zweijahresfrist mit Erfolg entziehen? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. b) Bis wann kann Manuel Stein seinen Schadenersatzanspruch gerichtlich mit Erfolg durchsetzen? Führen Sie dazu eine übersichtliche Fristberechnung durch und nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen. Bearbeitungshinweis: Gehen Sie bei Ihrer Lösung davon aus, dass der sachliche Inhalt der zutreffend ist. Lösungen: zu a) zu b) Beginn der Frist / Dauer der Frist / Ende der Frist: 3. a) Hätte Manuel Stein Mitte September 2016 unverzüglich nach Entdeckung des Mangels rügen müssen? b) Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. Lösungen: zu a) zu b) 6
8 Teil III: Finanzierung (15,0 ) Beate Sommer beabsichtigt, Anfang 2018 ein Geschäftshaus in Oberhausen für ihr Betriebsvermögen zu erwerben. Das Objekt soll vollständig vermietet werden. Der Kaufpreis einschließlich aller Anschaffungsnebenkosten in Höhe von ,00 soll wie folgt finanziert werden: a) Aufnahme eines Hypothekendarlehens bei der Stadtsparkasse Oberhausen in Höhe von ,00, Zinssatz: 2,5% p. a., Auszahlung des Darlehens zu 100,0%. Das Darlehen wird nach Ablauf von zehn Jahren in einer Summe zurückgezahlt. b) Der Restkaufpreis soll durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto beglichen werden. Aufgrund der guten Umsätze in der Vergangenheit ist es möglich, den Betrag direkt von dem betrieblichen Bankkonto zu überweisen. Folgende nicht umlagefähige Aufwendungen sind noch zu berücksichtigen: Kosten für den Hausverwalter, vierteljährlich Abschreibung, jährlich Sonstige Aufwendungen (Reparaturen usw.), jährlich 500, , ,00 Aufgaben 1. Charakterisieren Sie die zwei o. a. Finanzierungsarten (Darlehensaufnahme, Überweisung vom betrieblichen Bankkonto) unter Verwendung der Begriffe Außenfinanzierung oder Innenfinanzierung und Fremdfinanzierung oder Eigenfinanzierung Lösungen: Bankdarlehen Überweisung 7
9 2. Beate Sommer möchte eine 5,0%-ige Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erzielen. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die erforderlichen Mieteinnahmen (ohne Umlagen), die sie hierzu monatlich erzielen muss. 8
10 Teil IV: Arbeitsrecht (13,0 ) Sachverhalt 1 (7,0 ) Steuerberater Dr. Rathgeber betreibt seit fünf Jahren in Duisburg eine Steuerberatungskanzlei. Bei ihm sind folgende Arbeitnehmer angestellt: Zwei angestellte Steuerberater in Vollzeit Sechs Steuerfachangestellte in Vollzeit Zwei weitere Steuerfachangestellte in Teilzeit, die eine arbeitet 25 Std./Woche und die andere 30 Std./Woche. Eine Reinigungskraft Frau Reimann, die zehn Stunden pro Woche arbeitet und geringfügig beschäftigt im Sinne von 8 SGB IV ist. Sie ist seit einem Jahr bei Dr. Rathgeber angestellt. Eine Auszubildende für den Beruf der Steuerfachangestellten. Dr. Rathgeber ist mit der Arbeit der Reinigungskraft Frau Reimann nicht zufrieden und will ihr kündigen. Aufgaben 1. Prüfen und begründen Sie anhand des 23 Abs. 1 KSchG, ob Dr. Rathgeber bei einer Kündigung gegenüber Frau Reimann die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten muss. Arbeitnehmer Zwei angestellte Steuerberater Sechs Steuerfachangestellte in Vollzeit Zwei Steuerfachangestellte in Teilzeit Reinigungskraft Frau Reimann Eine Auszubildende Summe: Anrechenbare Faktoren Ergebnis: 9
11 2. Ein Berufskollege von Dr. Rathgeber, der seine Kanzlei im Jahr 2007 gegründet hat, hat bereits 10 Vollzeit-Arbeitnehmer. Er möchte eine weitere Steuerfachangestellte als geringfügig Beschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von acht Stunden einstellen. Er möchte wissen, ob ihm durch die weitere Einstellung der Steuerfachangestellten zukünftig Konsequenzen daraus entstehen können und falls ja, wieso. Sachverhalt 2 (6,0 ) Die Unternehmensleitung der Werkzeugmaschinenfabrik Müller OHG muss im November 2017 personelle Veränderungen beschließen. Die Abteilung für Kleinmaschinen soll geschlossen werden, da das Unternehmen gegen die starke Konkurrenz auf dem Heimwerkermarkt nicht mehr bestehen kann. Es sind daher einzelne Kündigungen seitens der OHG zum unumgänglich. Außerdem kündigen Mitarbeiter, da sie eine andere Tätigkeit aufnehmen wollen. Aufgabe Geben Sie für die nachfolgenden drei Fälle die entsprechenden Kündigungsfristen an und nennen Sie die gesetzliche Grundlage aus dem BGB. Es bestehen keine vom Gesetz abweichenden einzelvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfristen. 1. Dem Arbeitnehmer Maik Breit, 47 Jahre, soll gekündigt werden. Er ist seit 18 Jahren in dem Unternehmen beschäftigt. Kündigungsfrist: 2. Der Schichtleiter Peter Müde, 39 Jahre, möchte zum den Arbeitgeber wechseln. Er ist seit sechs Jahren in dem Unternehmen tätig. Kündigungsfrist: 3. Die Angestellte Beate Krug, 28 Jahre, ist seit einem Jahr in dem Unternehmen beschäftigt. Auch ihr soll die Kündigung ausgesprochen werden. Kündigungsfrist: 10
12 Teil V: Lohn und Gehalt Bearbeitungshinweis: (27,0 ) Gehen Sie bei der Bearbeitung davon aus, dass sich die Rechtslage in 2017 gegenüber 2016 nicht geändert hat. Die 25-jährige, ledige und kinderlose Sabine Sauer arbeitet als kaufmännische Angestellte bei dem Unternehmer Sven Gabler in Mönchengladbach. Sabine Sauer ist evangelisch. Ihr Bruttogehalt beträgt 2.511,60 pro Monat. Sven Gabler fördert das Betriebsklima und feiert deshalb einmal im Jahr zusammen mit seinen 14 Angestellten ein Betriebsfest. Anfang November 2017 erhielt er vom Veranstalter eine Rechnung in Höhe von 1.950,00 einschließlich 19% Umsatzsteuer, die in voller Höhe von ihm alleine getragen wurde. Sabine Sauer war vom auf einer dreitägigen Fortbildungsveranstaltung in Berlin. Sven Gabler hatte für sie ein Hotel mit zwei Übernachtungen und Frühstück gebucht. Für den wurden außerdem ein Mittag- und ein Abendessen gebucht und bezahlt. Zusätzlich zu diesen Leistungen erhielt Sabine Sauer noch den steuerfrei maximal erstattungsfähigen Verpflegungszuschuss. Die Auszahlung erfolgt mit der Gehaltsabrechnung für November Aufgaben 1. a) Entscheiden Sie unter Angabe des Betrages in in einer übersichtlichen Berechnung, ob die von Sven Gabler getätigten Aufwendungen für das Betriebsfest für Sabine Sauer zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn führen. b) Unterstellen Sie, dass die Aufwendungen für das Betriebsfest zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn führen: Prüfen Sie unter Angabe der genauen gesetzlichen Grundlage, ob und ggf. in welcher Höhe Sven Gabler dafür eine Lohnsteuerpauschalierung vornehmen kann. Lösungen: zu 1. a) zu 1. b) genaue 11
13 2. Ermitteln Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen in einer übersichtlichen Darstellung den Betrag in, den Sven Gabler für die Verpflegung maximal steuerfrei ausbezahlen kann. gesetzliche Grundlagen: Ermittlung des Auszahlungsbetrages: 12
14 3. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den höchstmöglichen Auszahlungsbetrag für Sabine Sauer für den Monat November Der Steuersatz für die Lohnsteuer ist mit 12,29% anzusetzen. Die Beitragssätze zur Sozialversicherung betragen: Krankenversicherung Arbeitnehmer-Anteil zzgl. Zusatzbeitragssatz Arbeitgeber-Anteil Pflegeversicherung Beitragszuschlag für Kinderlose Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung 16,00% 7,30% 1,40% 7,30% 2,55% 0,25% 3,00% 18,70% 13
15 4. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die an das Finanzamt abzuführenden Beträge für den Monat November Die pauschale Kirchensteuer ist mit 7% anzusetzen. 14
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 22. März
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 08. November
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2017
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2017 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 30. März
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2008
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2008 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10. April
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/14
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/14 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 07. November
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2016/17
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2016/17 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10. November
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2015/2016
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2015/2016 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 5. November
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Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2010/2011 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11.
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2001/2002
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2001/2002 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 15.
Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2005/2006
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2005/2006 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10.
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2011
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2011 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 07. April
S t e u e r b e r a t e r k a m m e r N ü r n b e r g
Name:... Gesamtpunktzahl: 20 Erreichte Punkte: Note: S t e u e r b e r a t e r k a m m e r N ü r n b e r g Körperschaft des öffentlichen Rechts Z w i s c h e n p r ü f u n g f ü r S t e u e r f a c h a
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2010
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2010 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 22. April
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2016
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2016 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag,
ABSCHLUSSPRÜFUNG 2011 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER
ABSCHLUSSPRÜFUNG 2011 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER Prüfungsaufgabe: Bearbeitungszeit: Erlaubte Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 90 Minuten
Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2012 aus der Einkommensteuer vom 22.09.2012 Prüfungsteil: EStG Teil II Maximal erreichbare Punktzahl: 35 Punkte Die Prüfungsaufgabe
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 27.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2007
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2007 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 29. März
Abschlussprüfung Winter 2015/2016 Mittwoch, Arbeitszeit: 90 Minuten. Erreichbare Punktzahl: 100 Punkte
Abschlussprüfung Winter 2015/2016 Mittwoch, 25.11.2015 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitszeit: 90 Minuten Erreichbare Punktzahl: 100 Punkte Achten Sie bitte auf eine
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 22.04.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Rechnungswesen 60 Minuten - Gesetzessammlung
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag,
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
ANTWORT Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Fachbereich ABK Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Darlehensnehmer:... Anschrift: Telefon (tagsüber): E-Mail:..
Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. "Fachangestellte/r für Bürokommunikation"
Landesdirektion Sachsen Prüf. Nr.: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bürokommunikation" am 13. Mai 2013 2. Prüfungsaufgabe: Verwaltung Arbeitszeit: Hilfsmittel: 90 Minuten VSV
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2005
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2005 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 21. April
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 02. April
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 05.
ABSCHLUSSPRÜFUNG FÜR PATENTANWALTSFACHANGESTELLTE 10./11. Mai 2011 2. Rechnungswesen Bearbeitungszeit 60 Minuten Name: Vorname: Ausbilder: Kanzleiort: Erreichbare Punktezahl Rechnen (Teil A): 25 Erreichte
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2016/17
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2016/17 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10. November
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Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (5. Mai 2015) II. Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten NAME, VORNAME: Bitte beachten Sie: Die Prüfungsaufgabe umfasst
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ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2005
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2005 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 21. April
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2004/2005
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2004/2005 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11.
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Lohnsteuer Selbsttest 1 Lohnsteuer Selbsttest Hinweise Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Selbsttest können Sie überprüfen, ob Sie die fachlichen Zugangsvoraussetzungen für den Fernlehrgang Fachassistent/-in
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Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2008/2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 06.
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 08. November
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STEUERBERATERKAMMER HAMBURG Zwischenprüfung Oktober 2016 für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten Fach: Zeit: 60 Minuten Hilfsmittel: Aktuelle Wirtschaftsgesetze, Taschenrechner Punkte: 50 ARBEITSRECHT
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Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11. April
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Anlage 4 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Zwischen... vertreten durch... (Arbeitgeber) und Frau/Herrn... wohnhaft. geboren am... (Beschäftigte/r) wird -
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Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.
Zwischenprüfung 2016 Dienstag, 08. März 2016 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Rechnungswesen Arbeitszeit: 60 Minuten Erreichbare Punktzahl: 50 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche
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9.Übung Gesamtübung: Eröffnungsbilanz Buchen von Geschäftsvorfällen Jahresabschluss
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Geschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr
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9.Übung - Lösung Gesamtübung: Eröffnungsbilanz Buchen von Geschäftsvorfällen Jahresabschluss
1. Kontoeröffnung, laufende Buchungen und Kontenabschluss Aufgabenteil 1: a) Erstellen Sie zunächst eine gegliederte Bilanz ( 266 HGB) auf den 31.12.2003 (= Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2004). b) Tragen
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