Landkreis Dingolfing-Landau

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Transkript:

Landkreis Dingolfing-Landau

Jugendamt und Sozialer Dienst 1. Jugendamt und Jugendhilfeausschuss: Das Jugendamt besteht kraft Gesetzes aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Die Aufgaben der Verwaltung des Jugendamtes teilen sich die SGe 24 und 25. Der Jugendhilfeausschuss hat 2012 insgesamt 2-mal getagt. Dem Jugendhilfeausschuss gehören an: Landrat als Vorsitzender 8 Mitglieder aus dem Kreistag 9 beratende Mitglieder 2 Mitglieder aus den Jugendwohlfahrtsverbänd en 4 Mitglieder aus den Jugendverbänden Der Jugendhilfeausschuss hat sich 2012 mit folgenden Themen befasst: Schaffung einer Fachkraftstelle für die Einrichtung einer Stütz- und Förderklasse am Sonderpädagog. Förderzentrum Dingolfing Anpassung der Richtlinien für Vollzeitpflege Informationen zum neuen Bundeskinderschutzgesetz Sachstand Elternbriefe des Bayer. Landesjugendamtes Tätigkeitsbericht 2011 2

Einrichtung einer Arbeitsgruppe für die Zusammenstellung der Jugendhilfeangebote im Landkreis Beteiligung des Landkreises am Modellprojekt jugendpsychiatrischer Fachdienst Teilnahme am Personalbemessungsverfahren PeB für Jugendämter Teilnahme am Vergleichsring von niederbayerischen Jugendämtern im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung Bayern Anpassung der Pflegepauschale für Tagespflege Haushaltsplanentwurf Jugendhilfe für 2013 2. Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften: In ca. 1000 Fällen erhielten alleinerziehende Elternteile im Rahmen einer allgemeinen Beratung oder einer Beistandschaft Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Verfolgung der Unterhaltsansprüche des Kindes. Als Beistand ist das Jugendamt ist ermächtigt, Prozeßvertretungen der Kinder vor den Gerichten bei Bedarf wahrzunehmen. Vom Jugendamt wurden im Berichtsjahr 925.211 an Unterhaltszahlungen vereinnahmt und an die Unterhaltsberechtigten weitergeleitet. Zum 01.07.2012 ist das neue Vormundschaftsgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass eine Vollzeitkraft max. 50 Mündel betreuen darf. Außerdem sind die Mündel in der Regel einmal im Monat von ihrem Vormund zu besuchen. Der Vormund hat jährlich einen Bericht über sein Mündel an das Familiengericht zu erstatten. Für diese Aufgabenerweiterung wurden zwei Sozialpädagoginnen jeweils halbtags neu beim Jugendamt angestellt. 3

Fallverteilung nach Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften Vormundschaften; 21 Pflegschaften; 49 schriftliche Beratung und Unterstützung; 216 Beistandschaften; 503 beim Jugendamt vorgenommene Beurkundungen: Die Beurkundungsstelle des Jugendamtes ist ermächtigt, Vaterschaftsanerkenntnisse, Unterhaltsverpflichtungen u. Erklärungen von Elternteilen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge für das Kind zu beurkunden. Die Beurkundung erfolgt kostenlos. Vaterschaftsanerkennungeverpflichtungen Unterhalts- Sorgeerklärungen gesamt 73 99 87 259 Vaterschaftsfeststellungen: Anzahl insgesamt davon durch freiwillige Anerkennung davon durch Gerichtsentscheidung Vaterschaft nicht festgestellt 191 181 4 6 3. Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe: Vom Kreisjugendamt wurden im Berichtsjahr für insgesamt über 1460 Minderjährige und ihre Eltern sowie junge Volljährige einzelfallbezogene Jugendhilfeleistungen (einschließlich Kindertagesbetreuungskosten) in Höhe von rund 4,27 Mio. erbracht. Die Hilfen verteilen sich wie folgt: 4

Ausgaben für Einzelfallhilfen 2012 Kindertagesbetreuung 886 Fälle; 598.747 ambulante Hilfen 291 Fälle; 1.209.676 Vollzeitpflege 116 Fälle; 821.056 teilstationäre Hilfen 42 Fälle; 388.079 Inobhutnahmen 21 Fälle; 15.028 stationäre Hilfen 52 Fälle; 1.235.789 3.1. Hilfen zur Erziehung 3.1.1 ambulante Hilfen zur Erziehung Erziehungsbeistandschaften, Betreuungsweisungen und Sozialpädagogische Familienhilfe: 48 Jugendliche wurden von Erziehungsbeiständen u. Betreuungshelfern bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt, 130 Familien erhielten im Rahmen der Sozialpädagogischen Jugendhilfe Unterstützung bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen. Als weitere ambulante Erziehungshilfen wurden in 10 Fällen die Fahrtkosten zur Außenstelle der Erziehungsberatung in Landau übernommen, insbesondere für die Betreuung von Schülern der Förderschule in Landau. Kosten für begleiteten Umgang sind in 12 Fällen entstanden. In 8 Familien wurden Kinder in Notsituation (z.b. krankheitsbedingter Ausfall der Mutter) im elterlichen Haushalt versorgt (z.b. durch Dorfhelferinnen), 5

Ausgaben für ambulante Hilfen zur Erziehung 2012 Betreuung in Notsituation 8 Fälle; 22.046 begleiteter Umgang 12 Fälle; 17.113 Fahrtkosten für Erziehungsberatung 10 Fälle; 1.779 Erziehungsbeistandschaft 48 Fälle; 173.197 Betreuungsweisungen 0 Fall; - Sozialpädagogische Familienhilfe 130 Fälle; 706.508 3.1.2 Teilstationäre Hilfen und Stationäre Hilfen zur Erziehung Erziehung in einer Tagesgruppe: Insgesamt 33 Kinder wurden im Jahr 2012 im Rahmen des 32 SGB VIII in einer der beiden heilpädagogisch orientierten Tagesstätten des BRK im Landkreis betreut. Die beiden Tagesstätten verfügen über 24 Plätze. Insgesamt 372.259 Ausgaben sind hierfür entstanden. Vollzeitpflege und Heimerziehung: 31 Minderjährige waren in Heimerziehung untergebracht, Ausgaben hierfür 741.990. Weitere 106 Kinder und Jugendliche lebten bei Pflegefamilien in Vollzeitpflege, die hierfür 761.959 an Pflegegeldern erhielten. 6

Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung einschließlich Vollzeitpflege 2012 Erziehung in Tagesgruppen 33 Fälle; 372.259 Pflegekinder in Vollzeitpflege 106 Fälle; 761.959 Heimunterbringung für Minderjährige 31 Fälle; 741.990 3.2 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder u. Jugendliche 68 Kinder erhielten Therapien für Teilleistungsschwächen oder Integrationshilfen im Schulbereich. Ausgaben hierfür 161.231 An der Herzog-Georg-Schule in Dingolfing wurde im Oktober 2012 eine Stütz- und Förderklasse für die Integration seelisch behinderter Kinder eingerichtet. Daneben erhielten 19 Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, Hilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen. Für stationäre Leistungen sind 306.905 angefallen, für teilstationäre Leistungen 15.820 7

Ausgaben der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 2012 Teilstationäre Eingliederungshilfen 9 Fälle; 15.820 ambulante Eingliederungshilfen 68 Fälle; 161.231 Stationäre Eingliederungshilfen 10 Fälle; 306.905 3.3 Hilfen für junge Volljährige Auch 41 junge Volljährige erhielten 2012 Jugendhilfeleistungen, um ihnen in erster Linie den Abschluß einer Schul- oder Berufsausbildung mit finanzieller und pädagogischer Unterstützung der Jugendhilfe zu ermöglichen. 8

Hilfen für Junge Volljährige 2012 Volljährige Pflegekinder 10 Fälle ; 59.097 Erziehungsbeistandschaften 20 Fälle; 82.527 Heimkosten für seel. Behinderte 2 Fälle; 56.660 Heimkosten (Erziehungshilfe) 9 Fälle; 130.234 Verteilung der Ausgaben für erzieherische Hilfen auf die einzelnen Gemeinden: (nur Hilfen zur Erziehung nach 27 ff SGB VIII ohne Kindertagesbetreuung und Vollzeitpflege) Ausgaben für Hilfen zur Erziehung (ohne Pflegekinderwesen) für 2012 nach Gemeinden 800.000 700.000 699.326 600.000 500.000 517.434 400.000 300.000 265.835 274.032 200.000 100.000 30.979 192.702 107.813 133.824 116.601 116.346 84.229 57.768 35.487 37.590 65.671 - Dingolfing Eichendorf Frontenhausen Gottfrieding Landau Loiching Mamming Marklkofen Mengkofen Moosthenning Niederviehbach Pilsting Reisbach Simbach Wallersdorf 9

Fallzahlen für Hilfen zur Erziehung (ohne Pflegekinderwesen) in 2012 nach Gemeinden 90 80 77 70 66 60 50 40 35 30 20 10 22 7 12 11 10 13 9 6 19 23 7 21 0 Dingolfing Eichendorf Frontenhausen Gottfrieding Landau Loiching Mamming Marklkofen Mengkofen Moosthenning Niederviehbach Pilsting Reisbach Simbach Wallersdorf 3.4 Kindertagesbetreuung: Für 190 Kinder hat das Kreisjugendamt die Kosten für die Kindertagespflege übernommen. In 696 Fällen wurden für Kinder aus einkommensschwächeren Familien die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten im Rahmen der Jugendhilfe oder des SGB II übernommen. 10

Kindertagesbetreuung 2012 KiTa-Beiträge 696 Fälle; 248.857 KiTa Kindertagespflege 190 Fälle; 349.890 4. Kindertagesbetreuung im Landkreis 4.1 Kindertagespflege Der Gesetzgeber verpflichtet die Gemeinden u. den Landkreis zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagespflege. Folgende Formen der Tagespflege sind möglich: Betreuung im Haushalt der Tagesmutter Betreuung durch eine Kinderbetreuerin im Haushalt der Eltern Betreuung im Rahmen einer Tagesgroßpflegestelle Vom Jugendamt ist eine Qualifizierung der Tagesmütter ist durchzuführen (derzeit 100 Std.- Kurs). Kurs-Träger ist die gfi Landshut. Die Tagespflegevermittlung des Landkreises verfügt derzeit über ca. 50 qualifizierte Tagesmütter, darunter sind auch Fachkräfte mit einer erzieherischen Ausbildung. Tagespflege ist ein gleichwertiges alternatives Betreuungsangebot gegenüber Krippenplatz u. altersgeöffnetem KiGa-Platz sowie ein Ergänzungsangebot für die Betreuungsmöglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der KiTa s. Zum 01.10.2012 befanden sich 93 Kinder in Kindertagespflege. Insgesamt 117 Tagespflegeplätze bei 56 Tagespflegepersonen stehen im Landkreis zur Verfügung. Die Ausgaben für die Kindertagespflege lagen 2012 bei 349.890. An den Kosten der Kindertagespflege beteiligten sich 2012 der Freistaat Bayern mit 89.201 und der Bund mit 12.788. Die Gemeinden des Landkreises bezuschussten die Kindertagespflege mit 104.188. 4.2. Aufsicht und Fachberatung von Kindertagesstätten, Bedarfsplanung: 11

Im Landkreis gibt es insgesamt 31Kindertagesstätten, die der staatlichen Aufsicht und Fachberatung des Jugendamtes unterliegen. 30 davon sind Kindergärten bzw. Häuser für Kinder, eine Einrichtung ist ein Kinderhort. Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- u. Betreuungsgesetzes zum 01.08.2005 wurden die Gemeinden verpflichtet, für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung Sorge zu tragen. In den vergangenen Jahren haben die Gemeinden und die Träger der Einrichtungen die Platzzahlen erhöht. In allen Gemeinden können unter 3-Jährige betreut werden. Die Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen im Landkreis wurden erweitert. Die Zahl der Ganztagsplätze wurde laufend ausgebaut. Auch das Angebot für die Schulkinder verbessert sich laufend. An den meisten Schulen im Landkreis wurden inzwischen Mittags- oder Ganztagsbetreuungsangebote für Schulkinder geschaffen. Einige Kindergärten haben Hortgruppen eingerichtet oder nehmen am Nachmittag Grundschulkinder auf. Zum 01.08.2013 tritt der Anspruch auf einen Betreuungsplatz für 1 bis unter 3 jährige Kinder in Kraft. Die nachfolgenden Graphiken stellen die Situation im Landkreis dar. Entwicklung der Betreuungsplätze für U 3-Kinder 700 600 25 500 400 300 25 26 21 21 615 200 100 8 128 19 184 266 333 350 396 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013/2014 U3 Kinder in KiTas U 3 Kinder in Tagespflege 12

Betreute 1 bis unter 3-Jährige in Südbayern in Einrichtungen und Tagespflege, zum 01.03.2012 St. Memmingen 156 47,7 Dillingen a.d.donau 377 34,5 Augsburg 1.072 30,0 Günzburg Neu-Ulm 508 702 30,9 28,4 St. Kaufbeuren 122 46,3 St. Kempten (Allgäu) 286 42,9 Lindau (Bodensee) 349 38,8 Oberallgäu 553 30,9 < 28 (8) < 32 (13) < 36 (10) < 40 (6) >=40 (12) Donau-Ries 687 Unterallgäu 472 27,6 Das Kreisjugendamt verfügt auch über eine Fachberatung für die Kindertagesstätten. Die Fachberatung ist Ansprechpartner für pädagogische und rechtliche Fragen des Personals, der Träger und der Gemeinden. Die Durchführung von Dienstbesprechungen mit den KiTa- Leitungen, Besichtigungen der Kindertagesstätten und die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet der Fachberatung. Eng verknüpft mit der Fachberatung ist die Aufsicht über die Kindertagesstätten. Die KiTa- Aufsicht erteilt die Betriebserlaubnisse für die Kindertagesstätten und überwacht die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Eichstätt 747 31,6 38,3 Neuburg-Schrobenhausen Ostallgäu 513 31,4 Dachau 787 34,7 27,7 Fürstenfeldbruck 1.197 33,2 Landsberg am Lech 501 33,4 St. Ingolstadt 657 27,9 292 25,7 Pfaffenhofen a.d.ilm Aichach-Friedberg 523 31,1 St. Augsburg 1.330 Starnberg 918 44,4 Weilheim-Schongau 576 666 36,4 Freising 977 28,9 St. München 11.734 40,9 München 2.963 40,7 Kelheim 421 26,0 33,4 Bad Tölz-Wolfratshausen 447 Garmisch-Partenkirchen 28,5 358 36,0 Erding 729 34,7 Ebersberg 945 41,9 Miesbach 519 42,0 St. Landshut 332 40,1 Quelle: SAGS 2012, nach Daten des Bayerischen Statistischen Landesamtes St. Straubing31,0 122 43,3 Deggendorf 385 29,4 Landshut 595 28,7 Mühldorf a.inn 351 Altötting 27,8 435 35,6 Rosenheim 1.039 25,9 St. Rosenheim 238 39,1 Straubing-Bogen 350 Dingolfing-Landau 369 38,0 Traunstein 545 25,6 Rottal-Inn 472 33,9 Regen 213 34,8 Berchtesgadener Land 257 28,6 Freyung-Grafenau 316 46,9 Passau 783 33,2 St. Passau 323 79,5 - Landkreisname - Betreute 1 bis unter 3-Jährige in Einrichtungen und Tagespflege (absolut) - Inanspruchnahmequote In Bayern insgesamt: Kinder in Einrichtungen und Tagespflege absolut: 70.635 Inanspruchnahmequote: 32,1% 4.3 Kindbezogene Förderung der Kindertagesstätten: Die staatliche Förderung von Plätzen in allen Kindertageseinrichtungen erfolgt kindbezogen an die Gemeinden. Die Gemeinden bringen mindestens denselben Betrag aus eigenen Mitteln auf und leisten die Zahlungen an die freigemeinnützigen und sonstigen KiTa-Träger, soweit die Gemeinden nicht selbst Träger der KiTas sind. Der jährliche staatliche Förderbetrag an die Gemeinden errechnet sich aus dem Produkt des Basiswertes mit dem Buchungszeit- und Gewichtungsfaktor. 13

Der Freistaat Bayern hat für das Kindergartenjahr 2011/2012 rund 4,7 Mio. Euro für die kindbezogene Betriebskostenförderung unserer 31 Kindertagesstätten im Landkreis zur Verfügung gestellt. 5. Jugendhilfeplanung Für 2012 wurde eine Sozialraumanalyse mit Bevölkerungsprognose als Datenbasis für die weitere Jugendhilfeplanung in Auftrag gegeben. Diese Planung wird 2013 fertig gestellt. Anschließend soll der Teilplan Jugendarbeit erstellt werden. 6. Jugend- und Familiengerichtshilfen Jugendgerichtshilfen: 2012 sind insgesamt 645 Strafanzeigen gegen Jugendliche und junge Heranwachsende bis 21 Jahre eingegangen. Die Anzeigen verteilen sich auf folgende Deliktgruppen: Jugendgerichtshilfe - Delikte 2012 Raub/Erpressung; 1 Urkundenfälschung; 3 Hausfriedensbruch; 11 Unterschlagung; 8 Sittlichkeitsdelikte; 3 Nötigung/Bedrohung; 12 Widerstandsdelikte; 2 Betrug; 26 Beleidigung; 20 Körperverletzung; 156 Sachbeschädigung; 50 BtmG-Verstöße; 72 Diebstahl; 115 Sonstige Delikte; 73 Verkehrsdelikte; 93 14

Jugendgerichtshilfefälle nach Gemeinden 200 183 180 160 140 120 112 100 80 60 60 74 40 20 18 29 23 19 18 11 26 15 9 32 16 0 Dingolfing Eichendorf Frontenhausen Gottfrieding Landau a.d. Isar Loiching Mamming Marklkofen Mengkofen Moosthenning Niederviehbach Pilsting Reisbach Simbach Wallersdorf Entwicklung der Jugendgerichtshilfefälle 900 800 754 803 811 836 778 844 811 734 721 700 671 636 645 600 500 400 300 200 100 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Familiengerichtshilfen: 15

Es wurden insgesamt 186 Familiengerichtshilfefälle mit Auftrag vom Amtsgericht Landau bearbeitet. Familiengerichtshilfen Adoption ; 2 Kindeswohlgefährdung ; 13 Unterbringung ; 11 Namensäderung; 1 Gewaltschutz ; 12 elterliche Sorge ( Regelfall) ; 70 Umgangsregelung ; 28 elterliche Sorge (Abänderung) ; 48 Entwicklung der Familiengerichtshilfen 250 236 232 223 224 235 220 200 180 195 198 199 198 186 168 150 100 50 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 7. Schutzauftrag: 16

2012 gingen 92 Meldungen für 133 betroffene Kinder aus der Bevölkerung oder von schulischen, medizinischen oder sozialen Einrichtungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen ein, die vom sozialen Dienst bearbeitet wurden. 21 Kinder mussten Inobhut genommen werden. 8. Koordinierende Kinderschutzstelle KoKi Der Schutz von Kindern vor Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Die Koordinierenden Kinderschutzstellen in Bayern haben die Aufgabe, vor Ort schützende Netzwerke zwischen Jugendhilfe, Gesundheitsbereich, Schule, Polizei und Justiz zu knüpfen, um belasteten Familien gezielte und qualifizierte Unterstützung anbieten zu können. Die bereits in den betroffenen Familien tätigen Fachstellen (Netzwerkpartner) unterstützen zunächst die Familie mit ihren Hilfeangeboten. Reichen die Hilfen eines Netzwerkpartners nicht aus, bezieht dieser im Einvernehmen mit den Eltern die Koordinierende Kinderschutzstelle mit ein. Die Koordinierende Kinderschutzstelle stellt dann der Familie ihr eigenes Beratungsangebot zur Verfügung und vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen eines anderen Netzwerkpartners oder des Jugendamtes. Die KoKi des Landkreises ist am 01.08.2010 mit 1 Vollzeitkraft gestartet. Seit 15. September 2012 arbeiten in der Koki Dingolfing drei Halbtagskräfte. Tätigkeiten der KoKi Abgeschlossene Fälle An den ASD übergebene Familien (Kindeswohl gefährdet) 7 Einmalige Beratungsgespräche Telefonisch oder im Büro (finanzielle Unterstützung, Unsicherheit in Entwicklungsfragen des Kindes) Beratungen im Umfang 1 3 Hausbesuche oder intensiven 16 Telefonberatungen Begleitung bis etwa 3 Monate 4 Länger notwendige Betreuung wegen komplexer Problemstellung (mehr als 6 Monate) 7 Anonyme Fallberatung innerhalb des Netzwerkes 11 31 gesamt 76 Von den für 2012 geplanten Projekten wurden verwirklicht: Elternratgeber Willkommensprojekt Geplant für 2013 ist bislang: 17

der runde Tisch am 16. Januar, schwerpunktmäßig: die Koordinierung und Umsetzung der im Gremium des runden Tisches erarbeiteten zu beschließenden Projekte, die Erstellung und Veröffentlichung der Kinderschutzkonzeption des Landkreises auf der Homepage verstärkte Öffentlichkeitsarbeit über die Tätigkeit der KoKi im Landkreis die Ausstellung Häusliche Gewalt in Zusammenarbeit mit dem Frauennetzwerk 15.7. bis 29.7. (hier im Hause) 9. Suchtberatung, Suchtprävention und Suchtarbeitskreis am Landratsamt: Insgesamt 222 Klienten und Angehörige erhielten 2012 Beratungs- und Hilfeangebote in Form von - Beratungsgesprächen - Informationsgesprächen - Therapievermittlung / Therapievorbereitung / Therapienachsorge - Vermittlung zu Selbsthilfegruppen Die Beratung erfolgt unter Einhaltung der Schweigepflicht kostenlos in den Räumen des Landratsamtes oder als Hausbesuch. Die meisten Beratungen und Unterstützungsangebote erfolgten wegen Alkoholproblemen. Beratungen 2012 Klienten Angehörige insgesamt davon laufend davon einmalig 145 95 50 77 21 56 18

Suchtmittelabhängigkeit Doppeldiagnose; 7 Medikamente; 1 Polytoxikomanie; 9 illegale Drogen; 17 Alkohol; 61 Weitere Aufgaben der Suchtberatungsstelle: Prävention, Information und Fortbildung für interessierte Gruppierungen Leitung des Suchtarbeitskreises Dingolfing Landau 10. Adoptionen Die Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises berät Adoptionsbewerber, begleitet die Adoptionen rechtlich und fachlich und gibt Stellungnahmen an das Familiengericht ab. Im Jahr 2012 wurden 1 Stiefeltern-Adoptionen mit 2 Kindern und eine Fremdadotion begleitet, 2 Stellungnahmen an das Familiengericht wurden abgegeben. 11. Unterhaltsvorschussgesetz Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz wurden 2012 für 375 Kinder im Alter unter 12 Jahren gezahlt. Von den säumigen Unterhaltspflichtigen konnten insgesamt 179.480 vereinnahmt werden. 19

Zahlfälle Rückgriffs- Fälle Ausgaben vereinnahmter Rückholquote fälle gesamt Unterhalt 375 438 813 464.507 179.480 38,64 % 12. Jugendsozialarbeit an Schulen: Im September/Oktober 2010 wurden an 7 Hauptschulen des Landkreises (Hauptschulen Landau a.d. Isar, Eichendorf, Mengkofen, Moosthenning, Pilsting, Reisbach, Wallersdorf) Halbtagsstellen für Jugendsozialarbeit an Schulen geschaffen. Die 7 Stellen befinden sich in der Trägerschaft der AWO Niederbayern/Oberpfalz. Zum 01.01. 2012 wurden weitere 3 Halbtagsstellen für die Jugendsozialarbeit an den Grundschulen in Dingolfing und Landau geschaffen, Träger ist ebenfalls die AWO. Die Gemeinden und der Landkreis bezuschussen die Projekte gemeinsam. Zusammen mit den beiden Förderschulen des Landkreises und der staatlichen Berufsschule sind nun an insgesamt 13 Schulen Fachkräfte für Jugendsozialarbeit an Schulen tätig. Alle Stellen werden aus dem Förderprogramm Jugendsozialarbeit des Freistaates Bayern bezuschusst. 13. Schwangerenberatung, Sexualpädagogik und Aidsberatung: Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen ist dem Sozialen Dienst angegliedert. Auf den eigenen Tätigkeitsbericht der Beratungsstelle wird verwiesen. 14. Heimaufsicht, Regionaler Steuerungsverbund, Sexualpädagogik und Aidsberatung Heimaufsicht Die zuständige Sozialpädagogin des sozialen Dienst ist zuständig für die Heimbegehungen und Erstellung der Berichte über die Qualität der sozialen Betreuung in den Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe im Landkreis. Regionaler Steuerungsverbund Die beim Landratsamt angegliederte Geschäftsführung des Regionalen Steuerungsverbund wird durch eine Sozialpädagogin des Sozialen Dienst ausgeübt. 20

15. Jugendarbeit: Auf den eigenen Tätigkeitsbericht der kommunalen Jugendpflegestelle wird verwiesen. 16. Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe und Jugendarbeit Im Jahr 2012 wurden für Einrichtungen und Dienste der freien Träger folgende Zuschüsse vergeben: Erziehungsberatungsstelle Schwangerenberatungsstelle Donum Vitae Ehe- und Familienberatungsstellen Kreisjugendring kirchliche Jugendpflegestellen Kath. Erwachsenenbildungswerk 196.655 27.538 2.000,00 75.500 2.556,50 8000 17. Haushalt 2012 Der Jugendhilfehaushalt belief sich im Jahr 2012 auf folgende Summen: Ausgaben Einnahmen Nettobelastung 4.926.982 1.182.583 3.744.399 Aus der nachfolgenden Grafik ist ersichtlich, wie sich die Jugendhilfeausgaben insgesamt stetig nach oben entwickelt haben: 21

Entwicklung des Jugendhilfeetats (Zuschussbedarf) 4.000.000 3.500.000 3.000.000 2.600.143 2.693.773 3.744.399 3.639.690 3.565.493 3.580.390 3.373.471 3.034.311 2.893.286 2.672.578 2.631.438 2.500.000 2.324.117 2.000.000 1.831.601 1.500.000 1.000.000 500.000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 22