GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis

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Transkript:

GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis Teil 1 Änderungen ab 01.05.2014 Energieausweise und Gebäudebestand April 2014

Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. Mecklenburgische Straße 57 14197 Berlin Telefon: +49 (0)30 82403-0 Telefax: +49 (0)30 82403-199 Brüsseler Büro des GdW 3, rue du Luxembourg 1000 Bruxelles Telefon: +32 2 5 50 16 11 Telefax: +32 2 5 03 56 07 E-Mail: mail@gdw.de Internet: http://www.gdw.de GdW 2014 Ergänzte Fassung, April 2014 Diese Broschüre ist zum Preis von 25 EUR zu beziehen beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen e.v. Postfach 330755 14177 Berlin Telefon: +49 (0)30 82403-163 Telefax: +49 (0)30 82403-179 E-Mail: bestellung@gdw.de

Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis Teil 1 Änderungen ab 01.05.2014 Energieausweise und Gebäudebestand

Vorwort Das Tempo der Verschärfung energetischer Anforderungen an neu errichtete Wohngebäude stellt die Wohnungswirtschaft vor große Anforderungen und Probleme. Diese sind nicht in erster Linie technischer Natur, sie zeigen sich insbesondere bei der Wirtschaftlichkeit der geforderten Maßnahmen. Zwar ist das Wirtschaftlichkeitsprinzip sowohl in der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz als auch im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert. Im Bereich des Neubaus ist Wirtschaftlichkeit jedoch vor allem eine Frage der erzielbaren Miethöhe. Eine fehlende Wirtschaftlichkeit begründet sich vor allem in hohen Baukosten und dabei zu einem wesentlichen Teil aus den energetischen Anforderungen. Die GdW-Wohnungsunternehmen stellen Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung und versorgen insbesondere auch Bezieher niedriger Einkommen sowie Transfereinkommensbezieher. Es existieren in Deutschland große regionale Unterschiede hinsichtlich der Wohnungsmärkte und der Kaufkraft. Die sehr unterschiedliche Wohnkaufkraft sollte nicht nur bei der Festlegung energetischer Mindestanforderungen für die energetische Modernisierung, sondern muss auch im Bereich des Neubaus durch die Politik starke Berücksichtigung finden. Nach langer politischer Diskussion wird am 01.05.2014 die novellierte EnEV in Kraft treten. Damit setzt Deutschland die novellierte Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010 sowie das Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 um. Die Europäische Richtlinie erforderte vor allem eine Reihe von Änderungen beim Procedere der Energieausweise. Das Energiekonzept forderte darüber hinaus die Weiterentwicklung der EnEV im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit, um die Sanierungsziele zu erreichen. Mit der novellierten EnEV wurden aber auch grundsätzliche Forderungen der Wohnungswirtschaft umgesetzt. So findet für den Gebäudebestand keine Verschärfung der Anforderungen statt. Für Neubauten wird das Anforderungsniveau erst ab 2016 angehoben, dann aber entgegen der Empfehlung des GdW gleich erheblich um 25 %. Dies war bis zuletzt auch politisch umstritten. Die Verschärfung liegt oberhalb der fachlichen Empfehlung der Wohnungswirtschaft, nicht über 12,5 % Verschärfung hinauszugehen. Diese fachliche Empfehlung hatte auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates aufgegriffen. Die vorliegende Arbeitshilfe ergänzt die Fassung der Arbeitshilfe vom Februar 2014. Sie erläutert die Anforderungen der novellierten EnEV, die am 01.05.2014 in Kraft treten. Sie gibt Hilfestellung zur Interpretation und Auslegung von Detailregelungen und erläutert Risiken, die sich ergeben können. Im Anhang finden Sie die Verordnung in der nichtamtlichen Lesefassung im Wortlaut. Alle Änderungen gegenüber der EnEV 2009 sind in fetter Schrift hervorgehoben. In einem nachfolgenden zweiten Teil der Arbeitshilfe werden Ende 2014 die Änderungen im Neubau, die zum 01.01.2016 in Kraft treten, erläutert.

Diese Arbeitshilfe soll die Wohnungsunternehmen dabei unterstützen, die Regelungen für die Erstellung der Energieausweise sowie die Anforderungen der EnEV praxisgerecht und rechtssicher umzusetzen. Berlin im April 2014 Axel Gedaschko Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v.

Inhalt Seite Zusammenfassung der Änderungen im Vergleich zur Fassung vom Februar 2014 1 1 Vorbemerkung 3 1.1 Die EnEV und Konzept einer erweiterten Energie- und Klimaschutzstrategie des GdW 3 1.2 Bisherige Erfolge und Status Quo der energetischen Modernisierung der Wohnungsunternehmen 5 2 Energieausweise für Bestandsgebäude 9 2.1 Generelles 9 2.2 Vorlage und Aushändigung von Energieausweisen bei Vermietung 10 2.3 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen 14 2.4 Energieeffizienzklassen 20 2.5 Modernisierungsempfehlungen 21 2.6 Weitere Änderungen bei Energieausweisen ab 01.05.2014 22 2.7 Gebäude mit Publikumsverkehr 24 2.8 Ausnahmen 25 2.9 Ordnungswidrigkeiten 27 3 Nachrüstpflichten 29 3.1 Dämmung oberster Geschossdecken 29

3.2 Außerbetriebnahmepflicht für Heizkessel 33 3.3 Wärmeverteilungsleitungen und Armaturen 36 3.4 Nachtspeicherheizungen 36 3.5 Ausnahmen und Befreiungen 37 3.6 Ordnungswidrigkeiten 38 3.7 Wirtschaftlichkeitsberechnungen 39 3.8 Rückstellungen 40 4 Bedingte Anforderungen bei Modernisierungsmaßnahmen 43 4.1 Bauteilanforderungen 43 4.2 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität 50 4.3 Befreiungen 51 4.4 Ordnungswidrigkeiten 54 5 Neubau 55 5.1 Inkrafttreten der erhöhten Anforderungen 55 5.2 Sommerlicher Wärmeschutz 55 5.3 Energieausweise im Neubau 56 5.4 Ausnahmen und Befreiungen 57 5.5 Ordnungswidrigkeiten 57

6 Diverses 59 6.1 Dokumentation 59 6.2 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien 59 6.3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen 60 6.4 Wärmedämmung von Rohrleitungen 60 6.5 Erweiterungen von Gebäuden 61 7 Anlage Nichtamtliche Lesefassung der Energieeinsparverordnung 63

Zusammenfassung der Änderungen im Vergleich zur Fassung vom Februar 2014 - Kapitel 2.1 Generelles: Ergänzung zur Gültigkeit von Energieausweisen und wann ein neuer Ausweis erstellt werden muss. - Kapitel 2.3 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen: Ergänzung eines Hinweises zu Immoscout und Ergänzung einer Erläuterung zum Begriff "Wohnfläche". - Kapitel 2.6 Weitere Änderungen: Ergänzung bezüglich Registriernummern. - Kapitel 2.8 Ausnahmen: Klarstellung über die Abhängigkeit der Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen von der Art des Vertrages. - Kapitel 3.1 Dämmung oberster Geschossdecken: Ergänzung zum Einbau der höchstmöglichen Dämmschichtdicke bei Dämmung von Decken- oder Sparrenzwischenräumen, Korrektur des Wärmedurchgangskoeffizienten für den Mindestwärmeschutz der obersten Geschossdecke. - Kapitels 3.8 Rückstellung: Dieses Kapitel wurde neu eingefügt. - Kapitel 4.1 Bauteilanforderungen: Ergänzung: Neuzuordnung von Wänden gegen unbeheizte Dachräume zu "Decken und Dächern" statt wie bisher zu "Wänden gegen Erdreich und unbeheizte Räume", dadurch Veränderung der Anforderung. 1

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen Mecklenburgische Straße 57 14197 Berlin Telefon: +49 30 82403-0 Telefax: +49 30 82403-199 Brüsseler Büro des GdW 3, rue du Luxembourg 1000 Bruxelles Telefon: +32 2 5 50 16 11 Telefax: +32 2 5 03 56 07 mail@gdw.de www.gdw.de