Am liebsten daheim. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spitex Basel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spitex Basel 1 Grundsätzliches 3 2 Zielsetzung 3 3 Dienstleistungsumfang 3 4 Dienstleistung 3 4.1 Bedarfsabklärung 3 4.2 Kundendokumentation 3 4.3 Durchführung der Dienstleistungen 4 4.4 Abbestellung von Dienstleistungen 4 4.5 Einsatz von Drittorganisationen 4 4.6 Mitwirkung des Kunden 4 4.7 Wohnungsschlüssel 4 5 Dienstleistungsgrenzen 5 6 Tarife und Rechnungsstellung 5 6.1 Grundsatz 5 6.2 Leistungserfassung 5 6.3 Übernahme durch Krankenversicherer/Rechnung 5 6.4 Rechnungsstellung/Fälligkeit 5 7 Kündigung 6 7.1 Ordentliche Kündigung 6 7.2 Sofortige Vertragsauflösung 6 7.3 Form 6 7.4 Formlose Vertragsauflösung 6 8 Schweigepflicht und Datenschutz 6 9 Haftung 6 10 Keine Annahme weiterer Arbeiten 7 11 Geschenke an Mitarbeiterinnen 7 12 Beschwerdeverfahren 7 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spitex Basel
1 Grundsätzliches Das Vertragsverhältnis zwischen Spitex Basel. Stiftung für Hilfe und Pflege zu Hause und ihren Kunden wird bestimmt durch: 1. die individuelle Vereinbarung, 2. die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie 3. das Tarifblatt. Diese Dokumente sind Bestandteil der Kundendokumentation: Die individuelle Vereinbarung regelt die Beziehung zwischen Spitex Basel und dem Kunden. Im Rahmen der Vereinbarung erbringt Spitex Basel für den Kunden entgeltliche Dienstleistungen im pflegerischen, hauswirtschaftlichen und betreuerischen Bereich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln generell das Verhältnis zwischen Spitex Basel und ihren Kunden. Das Tarifblatt enthält die aktuellen Tarife für die verschiedenen Leistungen. Anpassungen werden dem Kunden jeweils schriftlich mitgeteilt. Soweit die individuelle Vereinbarung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles vorsehen, gelten als Rechtsgrundlage die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag (Art. 394ff.). 2 Zielsetzung Spitex Basel unterstützt den Kunden mit pflegerischen, hauswirtschaftlichen oder betreuerischen Dienstleistungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden die eigenen Ressourcen des Kunden, seiner Angehörigen oder seines sozialen Umfeldes berücksichtigt. Die Unterstützung erfolgt nach dem Grundsatz: «So viel Selbstständigkeit wie möglich, so viel Spitex-Dienstleistungen wie nötig». 3 Dienstleistungsumfang Der Umfang der Dienstleistungen wird auf Basis der Bedarfsabklärung im Hilfeund Pflegeplan festgehalten. 4 Dienstleistung 4.1 Bedarfsabklärung In einem Gespräch vor Ort wird der Dienstleistungsbedarf zusammen mit dem Kunden abgeklärt. Dieses Gespräch wird periodisch wiederholt und der Dienstleistungsumfang allenfalls den veränderten Umständen angepasst. 4.2 Kundendokumentation In der Kundendokumentation wird die gesundheitliche Situation des Kunden aufgezeichnet, einschliesslich laufender Veränderungen sowie aller pflegerischen, hauswirtschaftlichen und betreuerischen Massnahmen. Diese Kundendokumentation bleibt Eigentum von Spitex Basel. Sie wird jedoch in der Regel während des Vertragsverhältnisses in der Wohnung des Kunden aufbewahrt. Sie muss bei jedem Einsatz für die Spitex-Mitarbeiterin zugänglich sein und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an Spitex Basel retourniert werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spitex Basel 3
4.3 Durchführung der Dienstleistungen Für die Organisation und Disposition der Dienstleistungen ist Spitex Basel zuständig. Die Termine werden mit dem Kunden vereinbart, wobei der effektive Einsatzbeginn wochentags im Tagesdienst um plus/minus 30 Minuten, im Abenddienst und am Wochenende um plus/minus 1 Stunde schwanken kann. Ist die Schwankung grösser, wird der Kunde telefonisch informiert. Es kommen männliche und weibliche Fachleute zum Einsatz. Der Kunde muss in der Regel während des Spitex-Einsatzes anwesend sein. 4.4 Abbestellung von Dienstleistungen Müssen Einsätze verschoben oder abgesagt werden, ist Spitex Basel frühestmöglich zu informieren, spätestens jedoch wie folgt: Einsätze am Di/Mi/Do/Fr bis Mittag des Vortags Einsätze am Sa/So/Mo bis Freitagmittag Einsätze an Feiertagen sinngemäss wie Sa/So/Mo Werden Einsätze kurzfristiger oder gar nicht im Voraus abbestellt, sind sie zu bezahlen. Im Falle eines notfallmässigen Spitaleintritts oder im Todesfall erfolgt keine Verrechnung. 4.5 Einsatz von Drittorganisationen In der Regel werden alle Dienstleistungen durch Mitarbeiterinnen von Spitex Basel abgedeckt. Unter besonderen Umständen bleibt der Einsatz entsprechend qualifizierten Personals von Drittorganisationen vorbehalten. Ausgewählte Leistungen, die über den pflegerischen, hauswirtschaftlichen und betreuerischen Bereich hinausgehen, werden von Dritten erbracht. Spitex Basel übernimmt auf Wunsch des Kunden die Vermittlung. Für die Ausführung solcher Leistungen sind alleine die Dritten verantwortlich. 4.6 Mitwirkung des Kunden Ein ungehinderter und fachgerechter Einsatz kann nur erfolgen, wenn der Kunde und die Mitarbeiterinnen von Spitex Basel dazu beitragen. Kunde und Mitarbeiterinnen begegnen sich gegenseitig mit Respekt und Achtung. Der Kunde erklärt sich mit der Verwendung des von Spitex Basel eingesetzten Pflegematerials einverstanden und passt bei Bedarf die Wohnungseinrichtung den Handlungsnotwendigkeiten an. Er achtet auf den Gesundheitsschutz der Spitex-Mitarbeiterinnen und vermeidet Belastungen, z.b. Rauchen während des Einsatzes. Besonderer Wert wird auf den Einsatz von Hilfsmitteln gelegt, die für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen unabdingbar sind (z.b. Hebe- und Transferlifte, aber auch geeignetes Putzmaterial und Handschuhe). Aus Hygienegründen verwenden alle Mitarbeiterinnen ein Händedesinfektionsmittel. Die Mittel der Grund- und Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaft werden beim Kunden aufbewahrt, diese Materialkosten gehen zulasten des Kunden. 4.7 Wohnungsschlüssel Falls nötig, händigt der Kunde Spitex Basel einen Haus- bzw. Wohnungsschlüssel aus. Die Schlüsselübergabe wird schriftlich quittiert. Spitex Basel ist für eine sorgfältige Aufbewahrung der Schlüssel verantwortlich. Der Aufwand für die Verwaltung der Schlüssel geht zulasten der Kundschaft. Verfügt Spitex Basel über keinen Schlüssel und muss notfallmässig in die Wohnung eindringen, trägt der Kunde die Kosten für die Notöffnung. 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spitex Basel
5 Dienstleistungsgrenzen Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Menge der pflegerischen Leistungen durch die Krankenversicherer beschränkt ist. Leistungen, welche über diese Beschränkung hinausgehen, werden mit dem Kunden speziell geregelt. Dienstleistungen können nur so weit übernommen werden, als es der Gesundheitszustand des Kunden angesichts der allgemeinen Rahmenbedingungen einer Spitex-Tätigkeit erlaubt. Spitex Basel teilt dem Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit, wenn seine Pflege aus technischen oder anderen Gründen zu Hause nicht mehr vertretbar ist, z.b. weil eine gesundheitliche Gefährdung möglich ist oder sich der Eintritt in eine stationäre Pflegeinstitution aufdrängt. Spitex Basel trägt dann zu einer sinnvollen Lösung bei. 6 Tarife und Rechnungsstellung 6.1 Grundsatz Alle Dienstleistungen von Spitex Basel inklusive der administrativen Erfassung und allfälliger Abklärung mit Ärzten, Apotheken und weiteren Diensten zugunsten des Kunden sowie Leistungen von im Auftrag von Spitex Basel tätigen Dritten werden vom Kunden gemäss dem jeweils geltenden Tarif abgegolten. Die Kunden werden jährlich über die geltenden Tarife informiert. 6.2 Leistungserfassung Basis für die Rechnungsstellung bildet die Leistungserfassung von Spitex Basel. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Einsicht in die administrativen Aufzeichnungen des letzten Monats zu verlangen. Allfällige Beanstandungen sind spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Rechnungserhalt an Spitex Basel zu richten. 6.3 Übernahme durch Krankenversicherer/Rechnung Die gesetzlichen Bestimmungen und die Verträge mit den Krankenversicherern regeln Art und Umfang jener Leistungen, deren Bezahlung von der Krankenversicherung übernommen wird. Soweit möglich stellt Spitex Basel die kassenpflichtigen Pflegeleistungen direkt der Krankenversicherung des Kunden in Rechnung. Alle übrigen Leistungen, insbesondere die hauswirtschaftlichen und betreuerischen Leistungen sowie diejenigen bei Unfall, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Hinweis: Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn die Prämien und Kostenbeteiligung beglichen werden (Art. 64a, Abs. 7 KGV). Kosten der Pflegeleistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung nicht übernommen und vom Kunden ausdrücklich gewünscht werden, gelten als Extraleistungen und gehen vollständig zulasten des Kunden. 6.4 Rechnungsstellung/Fälligkeit Spitex Basel stellt dem Kunden in der Regel spätestens bis zum 15. eines Monats die Rechnung über die Leistungen des Vormonats zu. Die Zahlung ist innerhalb 30 Tagen fällig. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spitex Basel 5
7 Kündigung 7.1 Ordentliche Kündigung Der Vertrag wird mit dem vereinbarten Ende des Auftrags automatisch aufgelöst. Er kann auch jederzeit einseitig mit einer Frist von mindestens zwei Werktagen gekündigt werden. 7.2 Sofortige Vertragsauflösung In besonderen Fällen ist die Möglichkeit einer sofortigen Vertragsauflösung vorbehalten, namentlich bei: Nichtbezahlen der Rechnung trotz Mahnung, unsachgemässer Einmischung der Angehörigen oder anderer Bezugspersonen des Kunden in die Dienstleistungsabwicklung oder bei Auftreten von Verhältnissen oder Verhalten seitens des Kunden, welche die Erbringung von Dienstleistungen aus Sicht der Spitex-Mitarbeiterinnen unzumutbar machen. 7.3 Form Die Kündigung des Vertrages durch Spitex Basel erfolgt schriftlich. 7.4 Formlose Vertragsauflösung Der Vertrag endet ohne förmliche Kündigung, wenn der Kunde durch Umzug das Einzugsgebiet von Spitex Basel verlässt, selbstständig wird, in eine stationäre Pflegeinstitution eintritt oder verstirbt. 8 Schweigepflicht und Datenschutz Spitex Basel hat ihre Mitarbeiterinnen zur Einhaltung der Schweigepflicht sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Kunden gespeichert oder an Dritte übermittelt werden, insbesondere an Krankenversicherer, Ärzte, Alters- und Pflegeinstitutionen, staatliche Amtsstellen und betreuende Angehörige sowie Dritte, welche vertraglich vereinbarte Dienstleistungen beim Kunden erbringen. Der Kunde erklärt sich mit dieser Verwendung der Daten ausdrücklich einverstanden. Beim Umgang mit diesen Daten werden die geltenden Datenschutzgesetze beachtet. Der Kunde entbindet die behandelnden Ärzte gegenüber Spitex Basel von der Schweigepflicht. 9 Haftung Spitex Basel haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich oder grobfahrlässig durch ihre Mitarbeiterinnen verursacht worden sind und nicht auf altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnützung zurückzuführen sind. Der Umfang der Haftung bemisst sich nach dem Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung, beispielsweise für körperlichen Schaden bedingt durch Unfälle im öffentlichen oder privaten Bereich, die nicht durch das Spitex-Personal fahrlässig verursacht werden, ist ausgeschlossen. 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spitex Basel
10 Keine Annahme weiterer Arbeiten Es ist den Spitex-Mitarbeiterinnen nicht gestattet, weitere Leistungen ausserhalb des Arbeitseinsatzes mit dem Kunden zu vereinbaren. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht von Spitex Basel angeboten werden. Das Verbot gilt sechs Monate über das Ende eines Anstellungsvertrages einer Spitex-Mitarbeiterin hinaus. 11 Geschenke an Mitarbeiterinnen Den Spitex-Mitarbeiterinnen ist es untersagt, von Kunden oder deren Angehörigen Geld oder andere Geschenke bzw. Hinterlassenschaften für den persönlichen Gebrauch anzunehmen, soweit diese über blosse Aufmerksamkeiten hinausgehen. 12 Beschwerdeverfahren Ergeben sich zwischen dem Kunden und den Spitex-Mitarbeiterinnen Streitfälle, halten beide Parteien das folgende Verfahren ein: 1. Beide Parteien sprechen die zuständige Vorgesetzte innerhalb Spitex Basel mit Antrag auf Fallbereinigung an. 2. Kommt keine Einigung zustande, sprechen beide Parteien die Geschäftsführung von Spitex Basel an (Feierabendstrasse 44, 4051 Basel, Tel. 061 686 96 00). 3. Kommt keine Einigung zustande, besteht die Möglichkeit, die unabhängige Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex anzusprechen (Rümelinsplatz 14, 4001 Basel, Tel. 061 269 80 90). Die Dienstleistung ist für Kunden von Spitex Basel unentgeltlich. 4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Spitex Basel und den Kunden ist der Sitz von Spitex Basel. Basel, im Juni 2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spitex Basel 7
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