ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Master of Science)



Ähnliche Dokumente
ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts)

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Soziale Arbeit (Bachelor of Arts)

Zulassungsantrag zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Betriebswirtschaft (Master of Arts)

Studienvertrag MBA. Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)

Antrag auf Ausstellung eines Diploma Supplement im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

S T U D I E N V E R T R A G

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und

STUDIENVERTRAG MIT DER WEITERBILDUNGSAKADEMIE DER HOCHSCHULE AALEN

Montessori Verein Kösching e.v.

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund

Persönliche Daten zur Online-Immatrikulation an der FH Südwestfalen

Bewerbung um ein Deutschlandstipendium der SRH Hochschule Calw

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter:

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Bewerbung. für den berufsbegleitenden Master of Science Erneuerbare Energien. für das Sommersemester 2014

Bewerbung. für die Aufnahme in den Weiterbildungsstudiengang. Master of Arts in Taxation (M.A.) Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft

Lesefassung vom 15. Juli 2013

ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR IMMATRIKULATION (Bitte vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen)

Antrag auf Zulassung. E-Learning und Medienbildung

Anmeldung. Staatlich geprüfter Betriebswirt. Beginn: April 20 / Oktober 20. Essen: Tagesstudium. Düsseldorf: Abendstudium WIRTSCHAFTS AKADEMIE.

Bewerbungsbogen für ein Fernstudium

Vom 27. Oktober Präambel

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße Künzelsau

Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang Europäisches Verwaltungsmanagement (M.A.)

GEBÜHRENORDNUNG. für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius

Beteiligungserklärung

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Hohenheim Management School

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

mit dem beiliegenden ausgefüllten Bewerbungsbogen bewerbe ich mich an der

Informationsblatt Propädeutik / Eignungsprüfung zum Master Studium Pension Management

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

Lesefassung vom 30. Juni 2011

Finanzgruppe Hochschule

Studienvertrag mit der Graduate School Ostwürttemberg GmbH

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik

Bewerbungsbogen Strategische Gestaltung MA

Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten 09. April 2008

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Mitteilungsblatt Nr

Vertrag über eine Praxisphase

Richtlinie zur Vergabe von Zertifikaten durch das Sprachenzentrum der Technischen Universität Clausthal vom 3. Mai 2012 (Mitt. TUC 2012, Seite 130)

Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

B e w e r b u n g s f o r m u l a r

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Antrag auf Förderung im Rahmen des Deutschlandstipendiums SS 2016

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Muster-Ausbildungsvertrag

Vertrag. (nachfolgend Praxisunternehmen genannt) vertreten durch den Kanzler, Herrn Frank Richter,

golfclub-fleesensee.de

ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR IMMATRIKULATION (Bitte vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen)

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite Nernststraße Bremen Deutschland

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

Zulassungsantrag. für das Sommersemester 200

Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

Masterstudiengang für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Bewerbungsunterlagen Leitfaden für die Zusammenstellung

Schulleitungsmanagement, Master of Art Postgradualer Weiterbildungsstudiengang

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik

Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006

Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang

Stiftung Universität Hildesheim Postfach D Hildesheim

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.

GebührenVO_IWB_2015_02_12

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Merkblatt: Regelapprobation

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet.

Transkript:

SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D 69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88 2665 Fax: 0 62 21 88 34 82 E mail: info.fbsozial@fh heidelberg.de ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Master of Science) Studienbeginn Oktober 2009 Name / Geburtsname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Familienstand: Telefon / Mobil: E Mail: Heimatwohnsitz Semesterwohnsitz (falls bekannt) Straße/ Nr.: PLZ/ Wohnort: Bundesland/ Land: Seite 1 von 5

Name: Vom Zulassungsausschuss werden nur jene Bewerbungen bearbeitet, die einen vollständig ausgefüllten Zulassungsantrag sowie die nötigen Belege enthalten. Eine Benachrichtigung wegen fehlender Belege ergeht nicht! Stellen Sie als ausländischer Studienbewerber einen Zulassungsantrag auf Erststudium in Deutschland, so ist der Studienbefähigungsnachweis vorzulegen, der geprüft wird von der SRH Hochschule Heidelberg z.hd. Frau Ada Ehrmann Ludwig Guttmann Str. 6 69123 Heidelberg Mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang Wirtschaftspsychologie (Master of Science) der SRH Hochschule Heidelberg sind nachfolgende Belege einzureichen (bei fremdsprachigen Texten ist eine Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer beizufügen): Beleg Nr.: (bitte Belege entsprechend nummerieren) 1. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag 2. Studienbuch bzw. Stammdatenblatt, Exmatrikulationsbescheinigung und Studienabschlusszertifikat des vorangegangenen Studiums beglaubigte Kopie 3. Nachweise über bisher ausgeübte Tätigkeiten Seite 2 von 5

Name: 4. Ein Lebenslauf in tabellarischer Form 5. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Studienvertrag (Zweifach) 6. Zwei Passbilder neuesten Datums Bitte beschriften Sie die Rückseite mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum 7. Studienabschlusszertifikat des erforderlichen Hochschulabschlusses (Diplom bzw. Bachelorzeugnis) beglaubigte Kopie 8. Nachweis einer Krankenversicherung (KV) (Namen und Ort der KV, KV Nr...., z.b. Mitgliedsbescheinigung) Seite 3 von 5

Name: Bisherige Hochschulausbildung (In / und Ausland) Nachfolgend sind sämtliche besuchten Hochschulen in chronologischer Reihenfolge aufzulisten. Sollte der zur Verfügung stehende Platz hierfür nicht ausreichen, ist diese Seite in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. Hochschule, Ort (ggf. Land) 1. Hochschule 2. Hochschule 3. Hochschule Von / bis (MM / JJJJ) Anzahl Semester (inklusive Urlaub/ Praxis) Anzahl Urlaubssemester Anzahl Praxissemester 1. Hauptfach Angestrebter Abschluss (z.b. Diplom, Bachelor) Bereits erreichte Abschlüsse (Kein Vordiplom, Zwischenzeugnis o.ä.) Datum des Abschlusses (TT / MM / JJJJ) Gesamtnote Seite 4 von 5

Name: Hochschulzugangsberechtigung Name der Schule: Art der Schule: Art der Hochschulzugangsberechtigung: Allgemeine Hochschulreife Fachgebundene Hochschulreife Fachhochschulreife Jahr des Erwerbs: Ort des Erwerbs (inkl. PLZ): ggf. Land des Erwerbs: Note: Ort / Datum... Unterschrift... Seite 5 von 5

Studienvertrag Masterstudiengang Exemplar für den späteren Verbleib beim Studenten Wirtschaftspsychologie, Master of Science (M.SC.) Familienname Vorname Geboren am Adresse in Hiermit melde ich mich zu dem im Oktober 2009 beginnenden Studium Wirtschaftspsychologie, Master of Science (M.SC.) an der SRH Hochschule Heidelberg auf der Grundlage der mir bekannten Informati onspapiere der SRH Hochschule Heidelberg und den nachfolgenden Vertragsbedin gungen an. Die im Zulassungsantrag angegebenen erforderlichen Zugangsvoraussetzungen lie gen vor. 1. Vertragsabschluss a) Mit der schriftlichen Erklärung zur Annahme des Studienplatzes in der Fakultät Sozial und Verhaltenswissenschaften ist der Studienvertrag geschlossen. b) Mit Abschluss des Studienvertrages wird eine Immatrikulationsgebühr in Höhe von 590. zur Zahlung fällig. Die Immatrikulationsgebühr wird auch einbehalten wenn der Studienplatz nicht angetreten wird. 2. Verpflichtung der SRH Hochschule a.) Durch die Vertragsbestätigung verpflichtet sich die SRH Hochschule zur Reservie rung eines Studienplatzes und zur ordnungsgemäßen Ausbildung der Studieren den auf der Grundlage des Landeshochschulgesetzes (LHG) des Landes Baden Württemberg in seiner jeweils gültigen Fassung sowie der jeweils gültigen Stu dien und Prüfungsordnung (StPO), in der die Studienschwerpunkte der SRH Hochschule besonders berücksichtigt sind. Die Studien und Prüfungsordnung kann beim Prüfungsamt der SRH Hochschule eingesehen werden. HS_FHH_VER_040308 Seite 1 von 8

b.) Die Ausbildung erfolgt in Modulen. Die Termine werden den Studierenden vor Studienbeginn bekannt gegeben. Sollte ein Modul zu dem bekannt gegebenen Termin nicht stattfinden können, wird dieses in geeigneter Weise nachgeholt. Weitergehende Ansprüche gegen die SRH Hochschule entstehen nicht. 3. Verpflichtung der Studierenden Die Studierenden haben folgende Zahlungen zu leisten: a) Die Immatrikulationsgebühr (gemäß Ziffer 1 b) b) Die laufenden Studiengebühren, die sich aus der Gebührenordnung ergeben und ab Studienbeginn zur Zahlung fällig sind. Die Gebührenordnung wird den Studie renden mit dem Studienvertrag ausgehändigt. Die Studierenden verpflichten sich, die jeweils geltenden Studiengebühren monatlich im Voraus zu entrichten. Die Studiengebühr ist für jeden angefangenen Monat der Ausbildung, spätestens am ersten Werktag dieses Monats zur Zahlung fällig und wird im Lastschriftverfahren abgebucht. Des Weiteren verpflichten sich die Studierenden, Änderungen der Bankverbindung und ihrer Wohnortadresse der SRH Hochschule unverzüglich mitzuteilen. Aus Melde versäumnissen entstehende Zahlungsausfälle verhindern eine außerordentliche Kün digung nach Ziffer 6 b) dieses Vertrages nicht. Die Studierenden sind zur Einhaltung der Studien und Prüfungsordnung verpflichtet. Sie haben die offiziellen Ankündigungen der SRH Hochschule regelmäßig zur Kennt nis zu nehmen. 4. Laufzeit des Vertrages a) Der Studienvertrag wird für die Dauer des Regelstudiums gemäß Studien und Prüfungsordnung abgeschlossen. Die Verpflichtung der Studierenden während der Vertragszeit wird nicht dadurch berührt, dass diese das Studium nicht antre ten oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Unterricht fernbleiben, insbesondere ändert dies nichts an ihrer Zahlungsverpflichtung. b) Eine Beurlaubung vom Studium kann in Ausnahmefällen auf Antrag gemäß 61 Landeshochschulgesetz (LHG) erfolgen. Während der Zeit der Beurlaubung ent fällt die Zahlung der Studiengebühr. Ist die Fortsetzung des Studiums nach Ablauf der Beurlaubung aus tatsächlichen Gründen unmöglich (Aufhebung oder Aussetzung des Studienganges), erfolgt eine Exmatrikulation durch die SRH Hochschule Heidelberg. HS_FHH_VER_040308 Seite 2 von 8

5. Vorzeitige Beendigung des Vertrages a) Unbeschadet Ziffer 5 kann gemäß 62 LHG der Studienvertrag im Rahmen eines Exmatrikulationsverfahrens auf Antrag des Studierenden oder durch die SRH Hochschule gekündigt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Exmat rikulationsverfahren. b) Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von 626 BGB vorliegt. Der Kündigende muss dem Vertrags partner auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich unter Wah rung der in 126 126 b BGB genannten Formerfordernissen mitteilen. Eine außerordentliche Kündigung durch die SRH Hochschule ist insbesondere dann zulässig, wenn der Studierende, trotz zweimaliger Mahnung, mit mehr als zwei Studiengebühren in Verzug ist. c) In allen Fällen der außerordentlichen Kündigung nach 626 BGB sind die Stu diengebühren bis zum Ablauf des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungs termins (vgl. a) zu entrichten, sofern die außerordentliche Kündigung auf Um ständen beruht, die von der SRH Hochschule nicht zu vertreten sind. d) Die für die SRH Hochschule bestehende Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausbildung wird hinfällig und rechtfertigt eine Kündigung der SRH Hochschule nach 626 BGB, wenn eine weitere Teilnahme der Studierenden an der Ausbil dung unmöglich ist. Davon ist u.a. auszugehen bei erheblicher Verletzung der Studien und Prüfungsordnung, der Hausordnung sowie anderer durch Satzung geregelter Ordnungen der SRH Hochschule Heidelberg. e) Die Anwendung des 627 BGB wird für beide Vertragspartner ausgeschlossen. 6. Ausgabe von Prüfungszeugnissen, Exmatrikulationsbescheini gungen Die Ausgabe von Prüfungszeugnissen sowie der Exmatrikulationsbescheinigung setzt, in Anwendung von 62 Abs. 5 LHG, voraus, dass der Studierende alle fälligen Stu diengebühren bezahlt und die von der SRH Hochschule ggf. entliehene Gegenstände zurückgegeben hat. 7. Sonstiges a) Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der Ort der SRH Hochschule. b) Jede Bestimmung gilt für sich alleine; die Teilunwirksamkeit einzelner Bestim mungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Unwirksame Bestimmun HS_FHH_VER_040308 Seite 3 von 8

gen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend er reicht wird. c) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzun gen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ort/Datum Unterschrift Student/in Ort/Datum Für die SRH Hochschule Der Rektor HS_FHH_VER_040308 Seite 4 von 8

Studienvertrag Masterstudiengang Exemplar für den späteren Verbleib an der SRH Hochschule Wirtschaftspsychologie, Master of Science (M.SC.) Familienname Vorname Geboren am Adresse in Hiermit melde ich mich zu dem im Oktober 2009 beginnenden Studium Wirtschaftspsychologie, Master of Science (M.SC.) an der SRH Hochschule Heidelberg auf der Grundlage der mir bekannten Informati onspapiere der SRH Hochschule Heidelberg und den nachfolgenden Vertragsbedin gungen an. Die im Zulassungsantrag angegebenen erforderlichen Zugangsvoraussetzungen lie gen vor. 1. Vertragsabschluss a) Mit der schriftlichen Erklärung zur Annahme des Studienplatzes in der Fakultät Sozial und Verhaltenswissenschaften ist der Studienvertrag geschlossen. b) Mit Abschluss des Studienvertrages wird eine Immatrikulationsgebühr in Höhe von 590. zur Zahlung fällig. Die Immatrikulationsgebühr wird auch einbehalten wenn der Studienplatz nicht angetreten wird. 2. Verpflichtung der SRH Hochschule a) Durch die Vertragsbestätigung verpflichtet sich die SRH Hochschule zur Reservie rung eines Studienplatzes und zur ordnungsgemäßen Ausbildung der Studieren den auf der Grundlage des Landeshochschulgesetzes (LHG) des Landes Baden Württemberg in seiner jeweils gültigen Fassung sowie der jeweils gültigen Stu dien und Prüfungsordnung (StPO), in der die Studienschwerpunkte der SRH Hochschule besonders berücksichtigt sind. Die Studien und Prüfungsordnung kann beim Prüfungsamt der SRH Hochschule eingesehen werden. HS_FHH_VER_040308 Seite 5 von 8

b) Die Ausbildung erfolgt in Modulen. Die Termine werden den Studierenden vor Studienbeginn bekannt gegeben. Sollte ein Modul zu dem bekannt gegebenen Termin nicht stattfinden können, wird dieses in geeigneter Weise nachgeholt. Weitergehende Ansprüche gegen die SRH Hochschule entstehen nicht. 3. Verpflichtung der Studierenden Die Studierenden haben folgende Zahlungen zu leisten: a) Die Immatrikulationsgebühr (gemäß Ziffer 1 b) b) Die laufenden Studiengebühren, die sich aus der Gebührenordnung ergeben und ab Studienbeginn zur Zahlung fällig sind. Die Gebührenordnung wird den Studie renden mit dem Studienvertrag ausgehändigt. Die Studierenden verpflichten sich, die jeweils geltenden Studiengebühren monatlich im Voraus zu entrichten. Die Studiengebühr ist für jeden angefangenen Monat der Ausbildung, spätestens am ersten Werktag dieses Monats zur Zahlung fällig und wird im Lastschriftverfahren abgebucht. Des Weiteren verpflichten sich die Studierenden, Änderungen der Bankverbindung und ihrer Wohnortadresse der SRH Hochschule unverzüglich mitzuteilen. Aus Melde versäumnissen entstehende Zahlungsausfälle verhindern eine außerordentliche Kün digung nach Ziffer 6 b) dieses Vertrages nicht. Die Studierenden sind zur Einhaltung der Studien und Prüfungsordnung verpflichtet. Sie haben die offiziellen Ankündigungen der SRH Hochschule regelmäßig zur Kennt nis zu nehmen. 4. Laufzeit des Vertrages a) Der Studienvertrag wird für die Dauer des Regelstudiums gemäß Studien und Prüfungsordnung abgeschlossen. Die Verpflichtung der Studierenden während der Vertragszeit wird nicht dadurch berührt, dass diese das Studium nicht antre ten oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Unterricht fernbleiben, insbesondere ändert dies nichts an ihrer Zahlungsverpflichtung. b) Eine Beurlaubung vom Studium kann in Ausnahmefällen auf Antrag gemäß 61 Landeshochschulgesetz (LHG) erfolgen. Während der Zeit der Beurlaubung ent fällt die Zahlung der Studiengebühr. Ist die Fortsetzung des Studiums nach Ablauf der Beurlaubung aus tatsächlichen Gründen unmöglich (Aufhebung oder Aussetzung des Studienganges), erfolgt eine Exmatrikulation durch die SRH Hochschule Heidelberg. HS_FHH_VER_040308 Seite 6 von 8

5. Vorzeitige Beendigung des Vertrages a) Unbeschadet Ziffer 5 kann gemäß 62 LHG der Studienvertrag im Rahmen eines Exmatrikulationsverfahrens auf Antrag des Studierenden oder durch die SRH Hochschule gekündigt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Exmat rikulationsverfahren. b) Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von 626 BGB vorliegt. Der Kündigende muss dem Vertrags partner auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich unter Wah rung der in 126 126 b BGB genannten Formerfordernissen mitteilen. Eine außerordentliche Kündigung durch die SRH Hochschule ist insbesondere dann zulässig, wenn der Studierende, trotz zweimaliger Mahnung, mit mehr als zwei Studiengebühren in Verzug ist. c) In allen Fällen der außerordentlichen Kündigung nach 626 BGB sind die Stu diengebühren bis zum Ablauf des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungs termins (vgl. a) zu entrichten, sofern die außerordentliche Kündigung auf Um ständen beruht, die von der SRH Hochschule nicht zu vertreten sind. d) Die für die SRH Hochschule bestehende Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausbildung wird hinfällig und rechtfertigt eine Kündigung der SRH Hochschule nach 626 BGB, wenn eine weitere Teilnahme der Studierenden an der Ausbil dung unmöglich ist. Davon ist u.a. auszugehen bei erheblicher Verletzung der Studien und Prüfungsordnung, der Hausordnung sowie anderer durch Satzung geregelter Ordnungen der SRH Hochschule Heidelberg. e) Die Anwendung des 627 BGB wird für beide Vertragspartner ausgeschlossen. 6. Ausgabe von Prüfungszeugnissen, Exmatrikulationsbescheini gungen Die Ausgabe von Prüfungszeugnissen sowie der Exmatrikulationsbescheinigung setzt, in Anwendung von 62 Abs. 5 LHG, voraus, dass der Studierende alle fälligen Stu diengebühren bezahlt und die von der SRH Hochschule ggf. entliehene Gegenstände zurückgegeben hat. 7. Sonstiges a) Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der Ort der SRH Hochschule. b) Jede Bestimmung gilt für sich alleine; die Teilunwirksamkeit einzelner Bestim mungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Unwirksame Bestimmun HS_FHH_VER_040308 Seite 7 von 8

gen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend er reicht wird. c) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzun gen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ort/Datum Unterschrift Student/in Ort/Datum Für die SRH Hochschule Der Rektor HS_FHH_VER_040308 Seite 8 von 8