SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D 69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88 2665 Fax: 0 62 21 88 34 82 E mail: info.fbsozial@fh heidelberg.de ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Master of Science) Studienbeginn Oktober 2009 Name / Geburtsname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Familienstand: Telefon / Mobil: E Mail: Heimatwohnsitz Semesterwohnsitz (falls bekannt) Straße/ Nr.: PLZ/ Wohnort: Bundesland/ Land: Seite 1 von 5
Name: Vom Zulassungsausschuss werden nur jene Bewerbungen bearbeitet, die einen vollständig ausgefüllten Zulassungsantrag sowie die nötigen Belege enthalten. Eine Benachrichtigung wegen fehlender Belege ergeht nicht! Stellen Sie als ausländischer Studienbewerber einen Zulassungsantrag auf Erststudium in Deutschland, so ist der Studienbefähigungsnachweis vorzulegen, der geprüft wird von der SRH Hochschule Heidelberg z.hd. Frau Ada Ehrmann Ludwig Guttmann Str. 6 69123 Heidelberg Mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang Wirtschaftspsychologie (Master of Science) der SRH Hochschule Heidelberg sind nachfolgende Belege einzureichen (bei fremdsprachigen Texten ist eine Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer beizufügen): Beleg Nr.: (bitte Belege entsprechend nummerieren) 1. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag 2. Studienbuch bzw. Stammdatenblatt, Exmatrikulationsbescheinigung und Studienabschlusszertifikat des vorangegangenen Studiums beglaubigte Kopie 3. Nachweise über bisher ausgeübte Tätigkeiten Seite 2 von 5
Name: 4. Ein Lebenslauf in tabellarischer Form 5. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Studienvertrag (Zweifach) 6. Zwei Passbilder neuesten Datums Bitte beschriften Sie die Rückseite mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum 7. Studienabschlusszertifikat des erforderlichen Hochschulabschlusses (Diplom bzw. Bachelorzeugnis) beglaubigte Kopie 8. Nachweis einer Krankenversicherung (KV) (Namen und Ort der KV, KV Nr...., z.b. Mitgliedsbescheinigung) Seite 3 von 5
Name: Bisherige Hochschulausbildung (In / und Ausland) Nachfolgend sind sämtliche besuchten Hochschulen in chronologischer Reihenfolge aufzulisten. Sollte der zur Verfügung stehende Platz hierfür nicht ausreichen, ist diese Seite in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. Hochschule, Ort (ggf. Land) 1. Hochschule 2. Hochschule 3. Hochschule Von / bis (MM / JJJJ) Anzahl Semester (inklusive Urlaub/ Praxis) Anzahl Urlaubssemester Anzahl Praxissemester 1. Hauptfach Angestrebter Abschluss (z.b. Diplom, Bachelor) Bereits erreichte Abschlüsse (Kein Vordiplom, Zwischenzeugnis o.ä.) Datum des Abschlusses (TT / MM / JJJJ) Gesamtnote Seite 4 von 5
Name: Hochschulzugangsberechtigung Name der Schule: Art der Schule: Art der Hochschulzugangsberechtigung: Allgemeine Hochschulreife Fachgebundene Hochschulreife Fachhochschulreife Jahr des Erwerbs: Ort des Erwerbs (inkl. PLZ): ggf. Land des Erwerbs: Note: Ort / Datum... Unterschrift... Seite 5 von 5
Studienvertrag Masterstudiengang Exemplar für den späteren Verbleib beim Studenten Wirtschaftspsychologie, Master of Science (M.SC.) Familienname Vorname Geboren am Adresse in Hiermit melde ich mich zu dem im Oktober 2009 beginnenden Studium Wirtschaftspsychologie, Master of Science (M.SC.) an der SRH Hochschule Heidelberg auf der Grundlage der mir bekannten Informati onspapiere der SRH Hochschule Heidelberg und den nachfolgenden Vertragsbedin gungen an. Die im Zulassungsantrag angegebenen erforderlichen Zugangsvoraussetzungen lie gen vor. 1. Vertragsabschluss a) Mit der schriftlichen Erklärung zur Annahme des Studienplatzes in der Fakultät Sozial und Verhaltenswissenschaften ist der Studienvertrag geschlossen. b) Mit Abschluss des Studienvertrages wird eine Immatrikulationsgebühr in Höhe von 590. zur Zahlung fällig. Die Immatrikulationsgebühr wird auch einbehalten wenn der Studienplatz nicht angetreten wird. 2. Verpflichtung der SRH Hochschule a.) Durch die Vertragsbestätigung verpflichtet sich die SRH Hochschule zur Reservie rung eines Studienplatzes und zur ordnungsgemäßen Ausbildung der Studieren den auf der Grundlage des Landeshochschulgesetzes (LHG) des Landes Baden Württemberg in seiner jeweils gültigen Fassung sowie der jeweils gültigen Stu dien und Prüfungsordnung (StPO), in der die Studienschwerpunkte der SRH Hochschule besonders berücksichtigt sind. Die Studien und Prüfungsordnung kann beim Prüfungsamt der SRH Hochschule eingesehen werden. HS_FHH_VER_040308 Seite 1 von 8
b.) Die Ausbildung erfolgt in Modulen. Die Termine werden den Studierenden vor Studienbeginn bekannt gegeben. Sollte ein Modul zu dem bekannt gegebenen Termin nicht stattfinden können, wird dieses in geeigneter Weise nachgeholt. Weitergehende Ansprüche gegen die SRH Hochschule entstehen nicht. 3. Verpflichtung der Studierenden Die Studierenden haben folgende Zahlungen zu leisten: a) Die Immatrikulationsgebühr (gemäß Ziffer 1 b) b) Die laufenden Studiengebühren, die sich aus der Gebührenordnung ergeben und ab Studienbeginn zur Zahlung fällig sind. Die Gebührenordnung wird den Studie renden mit dem Studienvertrag ausgehändigt. Die Studierenden verpflichten sich, die jeweils geltenden Studiengebühren monatlich im Voraus zu entrichten. Die Studiengebühr ist für jeden angefangenen Monat der Ausbildung, spätestens am ersten Werktag dieses Monats zur Zahlung fällig und wird im Lastschriftverfahren abgebucht. Des Weiteren verpflichten sich die Studierenden, Änderungen der Bankverbindung und ihrer Wohnortadresse der SRH Hochschule unverzüglich mitzuteilen. Aus Melde versäumnissen entstehende Zahlungsausfälle verhindern eine außerordentliche Kün digung nach Ziffer 6 b) dieses Vertrages nicht. Die Studierenden sind zur Einhaltung der Studien und Prüfungsordnung verpflichtet. Sie haben die offiziellen Ankündigungen der SRH Hochschule regelmäßig zur Kennt nis zu nehmen. 4. Laufzeit des Vertrages a) Der Studienvertrag wird für die Dauer des Regelstudiums gemäß Studien und Prüfungsordnung abgeschlossen. Die Verpflichtung der Studierenden während der Vertragszeit wird nicht dadurch berührt, dass diese das Studium nicht antre ten oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Unterricht fernbleiben, insbesondere ändert dies nichts an ihrer Zahlungsverpflichtung. b) Eine Beurlaubung vom Studium kann in Ausnahmefällen auf Antrag gemäß 61 Landeshochschulgesetz (LHG) erfolgen. Während der Zeit der Beurlaubung ent fällt die Zahlung der Studiengebühr. Ist die Fortsetzung des Studiums nach Ablauf der Beurlaubung aus tatsächlichen Gründen unmöglich (Aufhebung oder Aussetzung des Studienganges), erfolgt eine Exmatrikulation durch die SRH Hochschule Heidelberg. HS_FHH_VER_040308 Seite 2 von 8
5. Vorzeitige Beendigung des Vertrages a) Unbeschadet Ziffer 5 kann gemäß 62 LHG der Studienvertrag im Rahmen eines Exmatrikulationsverfahrens auf Antrag des Studierenden oder durch die SRH Hochschule gekündigt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Exmat rikulationsverfahren. b) Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von 626 BGB vorliegt. Der Kündigende muss dem Vertrags partner auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich unter Wah rung der in 126 126 b BGB genannten Formerfordernissen mitteilen. Eine außerordentliche Kündigung durch die SRH Hochschule ist insbesondere dann zulässig, wenn der Studierende, trotz zweimaliger Mahnung, mit mehr als zwei Studiengebühren in Verzug ist. c) In allen Fällen der außerordentlichen Kündigung nach 626 BGB sind die Stu diengebühren bis zum Ablauf des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungs termins (vgl. a) zu entrichten, sofern die außerordentliche Kündigung auf Um ständen beruht, die von der SRH Hochschule nicht zu vertreten sind. d) Die für die SRH Hochschule bestehende Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausbildung wird hinfällig und rechtfertigt eine Kündigung der SRH Hochschule nach 626 BGB, wenn eine weitere Teilnahme der Studierenden an der Ausbil dung unmöglich ist. Davon ist u.a. auszugehen bei erheblicher Verletzung der Studien und Prüfungsordnung, der Hausordnung sowie anderer durch Satzung geregelter Ordnungen der SRH Hochschule Heidelberg. e) Die Anwendung des 627 BGB wird für beide Vertragspartner ausgeschlossen. 6. Ausgabe von Prüfungszeugnissen, Exmatrikulationsbescheini gungen Die Ausgabe von Prüfungszeugnissen sowie der Exmatrikulationsbescheinigung setzt, in Anwendung von 62 Abs. 5 LHG, voraus, dass der Studierende alle fälligen Stu diengebühren bezahlt und die von der SRH Hochschule ggf. entliehene Gegenstände zurückgegeben hat. 7. Sonstiges a) Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der Ort der SRH Hochschule. b) Jede Bestimmung gilt für sich alleine; die Teilunwirksamkeit einzelner Bestim mungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Unwirksame Bestimmun HS_FHH_VER_040308 Seite 3 von 8
gen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend er reicht wird. c) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzun gen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ort/Datum Unterschrift Student/in Ort/Datum Für die SRH Hochschule Der Rektor HS_FHH_VER_040308 Seite 4 von 8
Studienvertrag Masterstudiengang Exemplar für den späteren Verbleib an der SRH Hochschule Wirtschaftspsychologie, Master of Science (M.SC.) Familienname Vorname Geboren am Adresse in Hiermit melde ich mich zu dem im Oktober 2009 beginnenden Studium Wirtschaftspsychologie, Master of Science (M.SC.) an der SRH Hochschule Heidelberg auf der Grundlage der mir bekannten Informati onspapiere der SRH Hochschule Heidelberg und den nachfolgenden Vertragsbedin gungen an. Die im Zulassungsantrag angegebenen erforderlichen Zugangsvoraussetzungen lie gen vor. 1. Vertragsabschluss a) Mit der schriftlichen Erklärung zur Annahme des Studienplatzes in der Fakultät Sozial und Verhaltenswissenschaften ist der Studienvertrag geschlossen. b) Mit Abschluss des Studienvertrages wird eine Immatrikulationsgebühr in Höhe von 590. zur Zahlung fällig. Die Immatrikulationsgebühr wird auch einbehalten wenn der Studienplatz nicht angetreten wird. 2. Verpflichtung der SRH Hochschule a) Durch die Vertragsbestätigung verpflichtet sich die SRH Hochschule zur Reservie rung eines Studienplatzes und zur ordnungsgemäßen Ausbildung der Studieren den auf der Grundlage des Landeshochschulgesetzes (LHG) des Landes Baden Württemberg in seiner jeweils gültigen Fassung sowie der jeweils gültigen Stu dien und Prüfungsordnung (StPO), in der die Studienschwerpunkte der SRH Hochschule besonders berücksichtigt sind. Die Studien und Prüfungsordnung kann beim Prüfungsamt der SRH Hochschule eingesehen werden. HS_FHH_VER_040308 Seite 5 von 8
b) Die Ausbildung erfolgt in Modulen. Die Termine werden den Studierenden vor Studienbeginn bekannt gegeben. Sollte ein Modul zu dem bekannt gegebenen Termin nicht stattfinden können, wird dieses in geeigneter Weise nachgeholt. Weitergehende Ansprüche gegen die SRH Hochschule entstehen nicht. 3. Verpflichtung der Studierenden Die Studierenden haben folgende Zahlungen zu leisten: a) Die Immatrikulationsgebühr (gemäß Ziffer 1 b) b) Die laufenden Studiengebühren, die sich aus der Gebührenordnung ergeben und ab Studienbeginn zur Zahlung fällig sind. Die Gebührenordnung wird den Studie renden mit dem Studienvertrag ausgehändigt. Die Studierenden verpflichten sich, die jeweils geltenden Studiengebühren monatlich im Voraus zu entrichten. Die Studiengebühr ist für jeden angefangenen Monat der Ausbildung, spätestens am ersten Werktag dieses Monats zur Zahlung fällig und wird im Lastschriftverfahren abgebucht. Des Weiteren verpflichten sich die Studierenden, Änderungen der Bankverbindung und ihrer Wohnortadresse der SRH Hochschule unverzüglich mitzuteilen. Aus Melde versäumnissen entstehende Zahlungsausfälle verhindern eine außerordentliche Kün digung nach Ziffer 6 b) dieses Vertrages nicht. Die Studierenden sind zur Einhaltung der Studien und Prüfungsordnung verpflichtet. Sie haben die offiziellen Ankündigungen der SRH Hochschule regelmäßig zur Kennt nis zu nehmen. 4. Laufzeit des Vertrages a) Der Studienvertrag wird für die Dauer des Regelstudiums gemäß Studien und Prüfungsordnung abgeschlossen. Die Verpflichtung der Studierenden während der Vertragszeit wird nicht dadurch berührt, dass diese das Studium nicht antre ten oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Unterricht fernbleiben, insbesondere ändert dies nichts an ihrer Zahlungsverpflichtung. b) Eine Beurlaubung vom Studium kann in Ausnahmefällen auf Antrag gemäß 61 Landeshochschulgesetz (LHG) erfolgen. Während der Zeit der Beurlaubung ent fällt die Zahlung der Studiengebühr. Ist die Fortsetzung des Studiums nach Ablauf der Beurlaubung aus tatsächlichen Gründen unmöglich (Aufhebung oder Aussetzung des Studienganges), erfolgt eine Exmatrikulation durch die SRH Hochschule Heidelberg. HS_FHH_VER_040308 Seite 6 von 8
5. Vorzeitige Beendigung des Vertrages a) Unbeschadet Ziffer 5 kann gemäß 62 LHG der Studienvertrag im Rahmen eines Exmatrikulationsverfahrens auf Antrag des Studierenden oder durch die SRH Hochschule gekündigt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Exmat rikulationsverfahren. b) Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von 626 BGB vorliegt. Der Kündigende muss dem Vertrags partner auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich unter Wah rung der in 126 126 b BGB genannten Formerfordernissen mitteilen. Eine außerordentliche Kündigung durch die SRH Hochschule ist insbesondere dann zulässig, wenn der Studierende, trotz zweimaliger Mahnung, mit mehr als zwei Studiengebühren in Verzug ist. c) In allen Fällen der außerordentlichen Kündigung nach 626 BGB sind die Stu diengebühren bis zum Ablauf des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungs termins (vgl. a) zu entrichten, sofern die außerordentliche Kündigung auf Um ständen beruht, die von der SRH Hochschule nicht zu vertreten sind. d) Die für die SRH Hochschule bestehende Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausbildung wird hinfällig und rechtfertigt eine Kündigung der SRH Hochschule nach 626 BGB, wenn eine weitere Teilnahme der Studierenden an der Ausbil dung unmöglich ist. Davon ist u.a. auszugehen bei erheblicher Verletzung der Studien und Prüfungsordnung, der Hausordnung sowie anderer durch Satzung geregelter Ordnungen der SRH Hochschule Heidelberg. e) Die Anwendung des 627 BGB wird für beide Vertragspartner ausgeschlossen. 6. Ausgabe von Prüfungszeugnissen, Exmatrikulationsbescheini gungen Die Ausgabe von Prüfungszeugnissen sowie der Exmatrikulationsbescheinigung setzt, in Anwendung von 62 Abs. 5 LHG, voraus, dass der Studierende alle fälligen Stu diengebühren bezahlt und die von der SRH Hochschule ggf. entliehene Gegenstände zurückgegeben hat. 7. Sonstiges a) Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der Ort der SRH Hochschule. b) Jede Bestimmung gilt für sich alleine; die Teilunwirksamkeit einzelner Bestim mungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Unwirksame Bestimmun HS_FHH_VER_040308 Seite 7 von 8
gen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend er reicht wird. c) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzun gen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ort/Datum Unterschrift Student/in Ort/Datum Für die SRH Hochschule Der Rektor HS_FHH_VER_040308 Seite 8 von 8