Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen' 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf v Evaluationsbericht zum entwicklungsgesetz (GBWEG) Gesundheitsfachberufeweiter~ 19. Dezember 2013 Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlage übersende ich den Evaluierungsbericht zum Gesetz über die Ermächtigung des Gesundheitswesens und der Familienpflege und zur Durchführung von Modellstudiengängen nach dem Krankenpflegegesetz, dem Altenpflegesetz, den Berufsgesetzen der Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten (Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz GBWEG) vom 06. Oktober 1987. Mit freundlichen Grüßen Barbara Steffens Horionplatz 1 40213 Düsseldorf www.mgepa.nrw.de Telefon +49 2118618-4300 Telefax +49211 8618-4550 barbara.steffens@mgepa.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: R!1einbahn Linien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke
Bericht des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des landes Nordrhein.. Westfalen für die Erfahrungen mit dem Gesetz über die Ermächtigung zum Erlass von Ausbildungs~ und Prüfungsordnungen für Berufe des Gesundheitswesens und der Familienpflege und zur Durchführung von Modellstudiengängen nach dem Krankenpflegegesetz, dem Altenpflegegesetz, den Berufsgesetzen der Hebammen, logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten (Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz - GBWEG) vom 06. Oktober 1981 (GV. NRW. S, 346) Aufgrund von 3 Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz (GBWEG) ist die Landesregierung verpflichtet, unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände die Wirkung des Gesetzes zu überprüfen und dem Landtag bis spätestens zum 31. Dezember 2013 zu berichten. Dieser Berichtspflicht wird hiermit nachgekommen. Das Gesetz ist die Ermächtigungsgrundlage für das zuständige Ministerium, d,ie Ausbildung für die Berufe u.a. der sozialmedizinischen Assistenten/-innen, der Hygienekontroileure/-innen, der Familienpfleger/-innen und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten/-innen durch Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu regeln. Durch das Gesetz werden keine Ausbildungsinhalte vorgegeben. Die auf Grundlage des GBWEG zu erlassenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen enthalten insbesondere Bestimmungen über die Zulassungsvoraussetzungen zur jeweiligen Ausbildung sowie Regelungen. zu Inhalt, Ziel, Gliederung, Dauer und Ausgestaltung der jeweiligen Ausbildungen. Außerdem ermächtigt das Gesetz das zuständige Ministerium, zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung der Berufe in der Alten- und Krankenpflege, im Hebammenwesen, der Logopädie, der Physiotherapie und der Ergotherapie dienen, Abweichungen von Berufsgesetzen und entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorzunehmen. Das Ministerium kann durch Rechtsverordnung Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung von Modellvorhaben sowie Bedingungen für die Teilnahme festlegen. Das MGEPA hat auf dieser Grundlage eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen und an derzeit sieben Hochschulen insgesamt 1
11 Modellstudiengänge genehmigt. Um der Berichtspflicht nachzukommen wurde eine umfassende Verbändeanhörung durchgeführt, in der u.a. die Kommunalen Spitzenverbände, die Ärztekammern und Berufsverbände um Stellungnahme gebeten wurden. Die Verbände begrüßen die Zielsetzung des Gesetzes. Exemplarisch werden einige der Stellungnahme wiedergegeben: Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) begrüßt die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe. Die Entwicklung der. Modelistudiengänge zur akademischen Erstausbildung stellt nach Ansicht der KGNW eine wichtige Qualifizierungsanforderung zur Sicherung der zukünftigen Versorgungsqualität dar. Auch die Notwendigkeit der wissenschaftlichen Begleitung und einer dezidierten Evaluation der Modellstudiengänge auf den verschiedenen Ebenen des Entwicklungsprozesses wird hervorgehoben. Auch im Hinblick auf die Empfehlungen des Wissenschafts rates, welcher 10 20 % eines Ausbildungsjahrgangs der Pflege- und Therapieberufe mit einer akademischen Qualifizierung vorsieht, ist die Weiterentwicklung der Modellvorhaben zu befülworten. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt ebenfalls die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe, um die Herausforderungen der wachsenden Multimorbidität zu meistern und dem sich deutlich abzeichnenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Bei der konzeptionelien/curriculären Weiterentwicklung eines jeden Gesundheitsfachberufes müssten eben den Fragen der Ausbildungsinhalte auch die Fragen des künftigen Arbeitseinsatzes überprüft werden, da diese die Kompetenz, Verantwortung und nicht zuletzt die Haftung für das berufliche Handeln bestimmen. Deshalb sei auch die Bewertung des wissenschaftlichen Fachbeirats zu den Modellstudiengängen von Interesse. Die Ärztekammer Nordrhein begrüßt die Qualifizierungsinitiativen nichtärztlicher Gesundheitsberufe. Bei der Schaffung neuer Wege in der Aus-, Weiter- und Fortbildung und besonders bei der Etablierung neuer Berufsbilder müsse jedoch das Risiko einer weiteren Fragmentierung des Versorgungsprozes.ses und der Schaffung neuer Schnittstellen bedacht.. werden. Die Schaffung neuer Berufsbilder und 2
Kompetenzfelder dürfe nicht zu einem unstrukturierten Nebeneinander von Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen führen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) weist auf die Gefahr hin, dass sich durch die verschiedenen Ausbildungsvarianten eine "Zwei-Klassen Gesellschaft" unter den Altenpflege-Fachkräften entwickeln könne. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob die Zahl der Hochschul-Ausbildungsplätze begrenzt wird. Die Landeshochschulkonferenz der Fachhochschulen e.v. (LRK) spricht sich für eine Verlängerung der Modellphase aus, um eine qualifizierte Evaluation zu ermöglichen. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten -!FK ev. - ist der Ansicht, dass sich das Gesetz im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Modellstudiengänge in der Physiotherapie bewährt hat. Es ermögliche die notwendige Professionalisierung und Akademisierung, die nicht zuletzt mit Blick auf den Status der Physiotherapie in anderen EU-Staaten eine besondere Bedeutung erfährt. Der Deutsche Hebammen Verband e.v. (DHV) weist darauf hin, dass tür eine akademische Primärqualifizierung der Hebammenausbildung eine Oberleitung der bestehenden Hebammenschulen mitgedacht und umsetzt werden müsse. Der Bundesverband der Hygieneinspektoren des Landes NRW e.v. und die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf weisen auf den Novellierungsbedarf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) für die Hygienekontrolleur/-innen hin. Die eingereichten Stellungnahmen beziehen sich größtenteils nicht auf die Ermäthtigungsgrundlage des GBWEG, sondern auf die Umsetzung der auf Grundlage des Gesetzes erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bzw. Rechtsverordnungen, die nicht Gegenstand der Berichtspflicht sind. Überwiegend wurde zu den Modellstudiengängen SteUung genommen. Die Stellungnahmen werden trotzdem im Rahmen der Bewertung der Ausbildungs- und 3
Prüfungsordnungen sowie im Zusammenhang mit der Begleitforschung zu den NRW Modellstudiengängen Berücksichtigung finden. Das MGEPA hat zur Begleitung der Modellstudiengänge einen Fachbeirat eingerichtet, an dem u.a. die Berufsverbände, die Ärzteschaft, Kranken- und Pflegekassen sowie die Gewerkschaften beteiligt sind. Die Evaluation der Modellstudiengänge wird voraussichtlich Ende 2014 abgeschlossen sein. Die Stellungnahmen der Verbände werden in diese Evaluation einfließen. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Änderungsbedarf am GBWEG. Zur Stellungnahme des Bundesverbandes der Hygieneinspektoren ist anzumerken, dass das MGEPA eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, die derzeit ein Eckpunktepapier für die Novellierung erarbeitet. 4