Maintenance-Servicevertrag



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Um immer mit der aktuellsten Softwareversion arbeiten zu können, sowie Zugriff zu unseren Supportleistungen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, diesen Maintenance-Servicevertrag abzuschließen. Maintenance-Servicevertrag (Wartungsvertrag für Rowisoft blue) zwischen Rowisoft GmbH Am Fischweg 17 92256 Hahnbach - im Folgendem: Auftragnehmer - und Firma: Ansprechpartner: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Land: - im Folgendem: Auftraggeber - 1 Vertragsgegenstand Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Wartung des Softwareprodukts Rowisoft blue im folgenden Umfang: I. Primäres Ziel des Vertrags ist die Bereitstellung von Produktaktualisierungen (Updates) für das mit dem Wartungsvertrag vereinbarte Softwareprodukt. I Die Installation der Produktaktualisierungen ist nicht Teil des Wartungsvertrags. Die Installation wird vom Auftraggeber selbst durchgeführt. Die Art des Datenaustausches wird nicht festgelegt. Üblicherweise werden Produktupdates als ausführbare Installationsprogramme über das Internet zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Erhalt eines Datenträgers (CD, DVD etc.) besteht nicht. Der Auftragnehmer liefert mit dem Installationsprogramm für den Auftraggeber geeignete Installationshinweise aus, falls diese erforderlich sind. Diese sind vom Auftraggeber zu beachten. V. Zusätzlich zur Verfügungsstellung von Produktaktualisierungen erhält der Auftraggeber Zugang zum technischen Kundendienst des Auftragnehmers. Maintenance-Servicevertrag Seite 1 von 5

2 Nicht durch den Vertrag gedeckte Leistungen I. Nicht Vertragsbestandteil ist die persönliche Betreuung vor Ort beim Auftraggeber oder vor Ort beim Auftragnehmer. I Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen nach Wunsch des Auftraggebers. Datenkonvertierungen, Herstellung und Wiederherstellung von Datenbeständen (Backups) und Schnittstellenanpassungen. Änderungen und Beratung zu den Programmbestandteilen "Druckvorlagen", "Maskendesigner", "Trigger", "Auswertungen", "SQL-Abfragen" und "Benutzerdefinierte Datenbanken". V. Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen. 3 Wartungsgebühren I. Die Wartungsgebühren werden pro Quartal und Anzahl der vom Auftraggeber eingesetzten Softwarelizenzen in Abhängigkeit der vom Auftraggeber eingesetzten Software-Edition erhoben: für die ersten 3 Lizenzen 105,- EUR 30,- EUR für jede weitere Lizenz je Die Preise gelten jeweils für ein Quartal (3 Monate) und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (netto). I Die im Vertrag genannten Preise haben Gültigkeit für die Dauer der Vertragslaufzeit. Bei Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer werden die durch die Erhöhung entstandenen Mehrkosten an den Auftraggeber weitergegeben. Bei einem Wegfall oder Absenkung der Steuer ist der Auftragnehmer ebenfalls zur Weitergabe verpflichtet. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Auftraggeber wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Die Preise werden festgelegt für eine bestimmte Anzahl an Server- und / oder Arbeitsplatzlizenzen. Erhöht sich die Anzahl der beim Auftraggeber eingesetzten / installierten Lizenzen, erhöhen sich automatisch die Kosten des Wartungsvertrags zu den vereinbarten Konditionen. 4 Nebenkosten I. Die Kosten der Kommunikation vom Auftraggeber zum Auftragnehmer sind vom Auftraggeber zu tragen, z.b. Telefongebühren. I Im Falle von Telefondiensten stellt der Auftragnehmer eine Telefonnummer zur Verfügung, die über die üblichen Kosten über das Festnetz der Deutschen Telekom AG zu erreichen ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine Mehrwertrufnummer (Vorwahlen 0900 oder 0180). Mit dem Wartungsvertrag werden keine Reaktionszeiten vereinbart. Maintenance-Servicevertrag Seite 2 von 5

Der Auftragnehmer hält sich die Art des Kommunikationswegs vor. Vor allem bei technisch schwierigen Fragen kann der Auftragnehmer auf die Kontaktaufnahme über schriftliche Kommunikationswege (z.b. E-Mail, Internetportal etc.) bestehen. 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers I. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er hat den Auftragnehmer von allen Vorgängen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. I Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, Datensicherungen zu erstellen, so dass durch etwaige Fahrlässigkeit des Auftragnehmers kein Schaden entstehen kann. Änderungen an der Anzahl der eingesetzten Arbeitsplatzlizenzen teilt der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich mit, so dass der Auftragnehmer die Gelegenheit zur korrekten Abrechnung nach 3 erlangt. 6 Haftung und Gewährleistung I. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Gewinnen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Monate. Mängelrügen sind jedoch nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen. 7 Vertragsdauer / Kündigung I. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. I Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 18 Monate ab Zustandekommen des Vertrags. Der Vertrag ist von beiden Parteien nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit formlos mit einer Frist von 2 Monaten kündbar. 8 Art der Bezahlung I. Die Bezahlung der Wartungsgebühren erfolgt im 3-Monats-Zyklus und wird vom Auftragnehmer im Lastschriftverfahren eingezogen. Bei einem vom Auftraggeber verschuldeten Zahlungsverzug von mindestens 6 Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt, die restlichen Wartungsgebühren bis zum Erreichen der Maintenance-Servicevertrag Seite 3 von 5

Mindestvertragslaufzeit, per Sofort in Rechnung zu stellen, falls die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde. I Bei einem vom Auftraggeber zu verschuldeten Zahlungsverzug von mindestens 6 Wochen ist der Auftragnehmer außerdem berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. 9 Verschwiegenheitsvereinbarung I. Der Auftragnehmer behält Stillschweigen über vom Auftraggeber erhaltene Informationen. Dies gilt vor allem auch für übersandte Datenbestände aus der Software. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erhaltene Datenbestände nach Ausführung des Auftrags wieder zu löschen. 10 Zustandekommen des Vertrags I. Der Vertrag kommt durch Antrag des Auftraggebers und Annahme des Auftragnehmers durch die erste Kostenrechnung oder schriftlicher Bestätigung zustande. 11 Schlussbestimmungen I. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 92224 Amberg. I Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. V. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. VI. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Anzahl der eingesetzten Lizenzen: Maintenance-Servicevertrag Seite 4 von 5

Lastschrifteinzugsermächtigung Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer zum Einzug der fälligen Forderungen im Rahmen dieses Vertrags von folgendem Konto: Kontonummer: Bankleitzahl: - oder - IBAN: BIC: Name und Sitz der Bank: Kontoinhaber: Ort, Datum: Unterschrift Auftraggeber: (Intern) PID: Maintenance-Servicevertrag Seite 5 von 5