Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Negativabgrenzung... 5 5. Wesentliche Inhalte... 6 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de März 2015 1/8
1. Ziele des Standards im Überblick Der Standard regelt, wie ein Unternehmen die Bilanzierung und Darstellung seiner Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen bei der Erstellung seines Einzelabschlusses vorzunehmen hat www.boeckler.de März 2015 2/8
2. Definitionen Einzelabschluss Abschluss eines Mutterunternehmens oder eines Unternehmens, das ein Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) gemeinschaftlich führt oder eines Unternehmens, das einen maßgeblichen Einfluss auf ein assoziiertes Unternehmen ausübt. In einem solchen Abschluss wird die Beteiligungsposition entweder zu Anschaffungskosten oder gemäß IAS 39/ IFRS 9 [Finanzinstrumente] oder gemäß der Equity-Methode bilanziert Konzernabschluss Abschluss einer Unternehmensgruppe, der die einbezogenen Unternehmen in der Gesamtheit so abbildet, als handele es sich um ein einziges Unternehmen Mutterunternehmen Beherrschendes Unternehmen mit einem oder mehreren Tochterunternehmen Tochterunternehmen Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen beherrscht wird Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) Unternehmen, das von mehreren Partnerunternehmen gemeinschaftlich geführt wird; die Partnerunternehmen halten jeweils einen Anteil am Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens Assoziiertes Unternehmen Unternehmen, auf das ein anderes Unternehmen maßgeblichen Einfluss ausübt und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) des anderen Unternehmens darstellt www.boeckler.de März 2015 3/8
3. Anwendungsbereich Der Standard ist auf den Einzelabschluss eines Unternehmens anzuwenden, welches Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen hält www.boeckler.de März 2015 4/8
4. Negativabgrenzung Der Standard löst keine Pflicht zur Aufstellung eines Einzelabschlusses aus. Er bezieht sich lediglich auf einen gegebenen Einzelabschluss nach IFRS Der Abschluss eines Unternehmens, das weder ein Tochterunternehmen noch ein Gemeinschaftsunternehmen noch ein assoziiertes Unternehmen besitzt, ist kein Einzelabschluss www.boeckler.de März 2015 5/8
5. Wesentliche Inhalte Für ein Unternehmen, das einen Einzelabschluss aufstellt, gelten alle IFRS/ IAS Ein Unternehmen weist in seinem Einzelabschluss seine Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen nach einer der folgenden Bewertungsmethoden aus: o Zu Anschaffungskosten Anschaffungskosten - gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen + gegebenenfalls Zuschreibungen Beteiligungen, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sind gemäß IFRS 5 [Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche] zu bilanzieren o In Übereinstimmung mit IAS 39/ IFRS 9 [Finanzinstrumente] Die Beteiligung ist in der Regel als Zur Veräußerung verfügbar (available-for-sale) einzustufen und daraufhin zum beizulegenden Zeitwert (fair value) mit erfolgsneutraler Erfassung von Wertänderungen zu bewerten (siehe Pkt. 6. Beispiel) Beteiligungen, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, werden weiterhin gemäß IAS 39/ IFRS 9 [Finanzinstrumente] bewertet Ausnahme für Investmentgesellschaften: Diese - können in ihrem Konzernabschluss ihre Beteiligung an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (at fair value through profit and loss) bewerten - müssen in ihrem Konzernabschluss ihre Tochterunternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten Die Bewertungsmethode im Konzernabschluss gilt auch für den Einzelabschluss Für Abschlüsse, die sich auf eine Berichtsperiode ab dem 01.01.2016 beziehen, ist eine weitere Bewertungsmethode zulässig: o Equity-Methode Zu einer Darstellung der Methode siehe IAS 28 [Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen] Ein Unternehmen muss die Dividende, die es von einem Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen erhalten wird, zu www.boeckler.de März 2015 6/8
demjenigen Zeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen, zu dem sein Rechtsanspruch auf diese Dividende entsteht Angabepflichten Es gelten alle Angabepflichten aus allen IFRS/ IAS Ein Mutterunternehmen, das (gemäß IFRS 10.4a) keinen Konzernabschluss aufstellt, muss in seinem Einzelabschluss angeben: dass es sich um einen Einzelabschluss handelt Name des Unternehmens, das für die Gruppe einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellt eine Auflistung wesentlicher Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) und assoziierten Unternehmen; Angabe der Namen und Anteilsquoten Beschreibung der Bilanzierungsmethode der vorgenannten Anteile Ein Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss aufstellt, oder ein Unternehmen, das ein Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) gemeinschaftlich führt, oder ein Unternehmen, das einen maßgeblichen Einfluss auf ein assoziiertes Unternehmen ausübt, hat in seinem Einzelabschluss anzugeben, dass es sich um einen Einzelabschluss handelt eine Auflistung wesentlicher Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) und assoziierten Unternehmen; Angabe der Namen und Anteilsquoten Beschreibung der Bilanzierungsmethode der vorgenannten Anteile welche der Abschlüsse, auf die sich der Einzelabschluss bezieht, nach IFRS 10, IFRS 11 oder IAS 28 aufgestellt worden sind www.boeckler.de März 2015 7/8
6. Beispiel Unternehmen M hält einen Anteil von 30 Prozent am Eigenkapital des Unternehmens U und übt einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Geschäftsund Finanzpolitik aus. Der Buchwert der Beteiligung in Höhe von 20 ist in der nachfolgenden Bilanz zum 31.12.T abgebildet: A Einzelabschluss des Unternehmens M per 31.12.T P Immaterielle Anlagen 5 Eigenkapital Sachanlagen 35 - Gezeichnetes Kapital 15 Finanzanlagen 20 - Rücklagen 15 - Ergebnis des Geschäftsjahres 0 Umlaufvermögen 40 Fremdkapital 70 100 100 Zum 31.12.T+1 liegt der beizulegende Zeitwert (fair value) der Anteile bei 25. Die Wertänderung ist erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen; die Änderungen sind rot markiert: A Einzelabschluss des Unternehmens M per 31.12.T+1 P Immaterielle Anlagen 5 Eigenkapital Sachanlagen 35 - Gezeichnetes Kapital 15 Finanzanlagen 25 - Rücklagen 20 - Ergebnis des Geschäftsjahres 0 Umlaufvermögen 40 Fremdkapital 70 105 105 www.boeckler.de März 2015 8/8