Bericht zum Gleichbehandlungsprgramm für den Zeitraum 01.01.2013 31.12.2013 für die SWB EnergieNetze GmbH (SWB Netze) und die Energie- und Wasserversrgung Bnn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) vrgelegt durch Frank Vllberg SWB EnergieNetze GmbH Gleichbehandlungsbeauftragter Sandkaule 2 53111 Bnn Stand: 31.12.2013 1
Inhalt A. Vrbemerkungen 3 B. Der Gleichbehandlungsbeauftragte 4 I. Kntaktdaten 4 II. Aufnahme der Tätigkeit 4 III. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter 4 IV. Aufgaben des Gleichbehandlungsbeauftragten 4 C. Der Netzbetrieb 4 I. Veränderungen in der Organisatin des Netzbetriebs im Berichtszeitraum 5 D. Bericht über die nach 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG getrffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres 5 I. Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprgramms 5 II. Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprgramms 12 III. Schulungsknzept 14 2
A. Vrbemerkungen Dieser Bericht ist Teil der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung des 8 Abs. 5 EnWG. Nach 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG sind vertikal integrierte Energieversrgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar der mittelbar mehr als 100.000 Kunden angeschlssen sind, verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Prgramm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts festzulegen (Gleichbehandlungsprgramm), den Mitarbeitern und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen, und dessen Einhaltung durch eine Persn der Stelle überwachen zu lassen. Diese Persn der Stelle hat der Regulierungsbehörde gemäß 8 Abs. 5 Satz 3 EnWG jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG tatsächlich getrffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vrzulegen und diesen zu veröffentlichen (Bericht zum Gleichbehandlungsprgramm). Der vrliegende Bericht umfasst den Zeitraum vm 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 und wird im Internet veröffentlicht unter http://www.swbenergienetze.de bzw. http://www.bnn-netz.de (ab dem 01.04.2014). Sweit es für die Aussagekraft dieses Berichtes sinnvll und wichtig erscheint, wird der Berichtszeitraum auf das erste Quartal 2014 ausgeweitet. Für das Gleichbehandlungsmanagement lag der Schwerpunkt im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder bei der peratinellen Entflechtung. Flgende Themenbereiche hatten im Jahr 2013 zentrale Bedeutung für das Gleichbehandlungsmanagement: Umsetzung der Regelungen und Przesse zur Marktkmmunikatin bei Einspeisestellen Weiterführung Prjekt Markenauftritt gemäß EnWG 2011 und Umsetzung Feinknzept Implementierung eines wrkflwgestützten Beschwerdeprzesses gem. 111a EnWG Überarbeitung der Schulungsinhalte zum Gleichbehandlungsprgramm Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems bei SWB Netze und Frtführung der Erstellung vn Handlungsrichtlinien und Leitfäden (Netzbetreiberhandbuch technisch und regulatrisch) 3
B. Der Gleichbehandlungsbeauftragte I. Kntaktdaten Frank Vllberg Tel: 0228/711-3304 Fax: 0228/711-3329 E-Mail: frank.vllberg@swb-energienetze.de II. Aufnahme der Tätigkeit Die Bestellung des Gleichbehandlungsbeauftragten erflgte am 22.07.2005 durch die Geschäftsführung der EnW. Mit dem Vllzug der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung zum 01.01.2007 wurde der Gleichbehandlungsbeauftragte in die Netzbetreibergesellschaft übergeleitet. Der Gleichbehandlungsbeauftragte wurde seitens der Geschäftsführung der SWB Netze beauftragt und behält nach wie vr die Funktin des Ansprechpartners in allen Fragen der Gleichbehandlung und des Unbundling auf der Knzernebene. III. Kmmunikatin Die Mitarbeiter werden darauf hingewiesen, dass der Gleichbehandlungsbeauftragte Ansprechpartner für alle Fragen der Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit im Netzbetrieb ist. Die Kntaktaufnahme kann wahlweise schriftlich, telefnisch der persönlich erflgen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat das im Gleichbehandlungsprgramm verankerte Recht gegenüber der Geschäftsführung kurzfristig über aktuelle Vrkmmnisse zu berichten. IV. Aufgaben des Gleichbehandlungsbeauftragten Die Aufgaben des Gleichbehandlungsbeauftragten bei der SWB EnergieNetze GmbH belaufen sich neben der Durchführung des Gleichbehandlungsmanage- 4
ments selbst auf das Qualitätsmanagementsystem der SWB Netze mit dem Schwerpunkt Unbundling. Das in diesem Bereich ebenfalls angesiedelte Verbesserungs- und Beschwerdemanagement swie Grundsatzfragen des Netzzugangs Gas gehören zu den weiteren Aufgaben. C. Der Netzbetrieb I. Veränderungen in der Organisatin des Netzbetriebs Die Knzernstruktur ist im Gleichbehandlungsprgramm der SWB Netze ausführlich dargelegt und hat sich im Berichtszeitraum gegenüber dem letzten Stand nicht verändert. Sie wird nach dem derzeitigen Verständnis der Entflechtungsvrschriften des EnWG swie den Stellungnahmen der BNetzA den Vrgaben zum gesellschaftsrechtlichen Unbundling vllumfänglich gerecht. Veränderungen bei der Aufgabenwahrnehmung im Netzbetrieb Im Jahr 2013 gab es keine Änderungen in der Aufgabenwahrnehmung des Netzbetriebs. D. Bericht über die nach 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG getrffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres I. Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprgramms a) Infrmatinelle Entflechtung Anpassung der Przesse zur Marktkmmunikatin bei Einspeisestellen Die Abwicklung der Marktprzesse für Einspeisestellen für die Sparte Strm findet seit dem 01.10.2013 für alle Arten vn Erzeugungsanlagen (Anlagen im Geltungsbereich 5
des EEG der KWKG) Anwendung, die ganz der anteilig den Lieferanten wechseln können. Die Przesse rientieren sich an den Geschäftsprzessen zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE). Eine autmatisierte Verarbeitung eingehender Meldungen erflgt derzeit bei SWB Netze nicht, da hierfür umfangreiche Systemanpassungen erfrderlich sind. Diese sind für das 2. Quartal 2014 prjektiert. Aufgrund des derzeit geringen Fallaufkmmens wird bis zum Abschluss des Prjektes systemseitig lediglich der relevante Nachrichtentyp identifiziert und an den verantwrtlichen Sachbearbeiter weitergeleitet. Die weitere Bearbeitung der erfrderlichen Nachrichtentypen erflgt weitestgehend manuell. Hierbei sind eine Reihe vn Kriterien zu prüfen. Durch den Netzbetreiber wird sichergestellt, dass die Identifikatin der Zählpunktbezeichnung (ZPB), des Lieferanten und der Erzeugungsanlage im Abrechnungssystem erflgt. dass jede ZPB einer Erzeugungsanlage bzw. Tranche einer Erzeugungsanlage zu jedem Zeitpunkt genau einem Bilanzkreis zugerdnet ist ( 4 Abs. 3 StrmNZV). dass die verteilte bzw. zugerdnete Energiemenge zu jedem Zeitpunkt 100% ergibt dass der VNB zeitgleich mit der Bestätigung gegenüber dem anmeldenden Lieferanten für den Lieferbeginntermin alle Lieferanten mit späteren Lieferbeginnterminen darüber infrmiert, dass ihre Anmeldebestätigung nun gegenstandsls gewrden ist. dass die Przesse Kündigung, Lieferbeginn, Lieferende, Versendung und Empfang CONTRL, UTILMD und MSCONS analg zur GPKE abgewickelt werden. dass jede Erzeugungsanlage, die gleichzeitig mehreren Lieferanten und Bilanzkreisen zugerdnet werden sll, bereits mit einer registrierenden Lastgangmessung (RLM) ausgestattet ist. dass jede Anlage im Geltungsbereich des EEG der KWKG dem entsprechenden Netzbetreiberbilanzkreis zugerdnet wird. dass die relevanten Antwrtfristen gewahrt werden. Eine massentaugliche Verarbeitung der Nachrichtentypen Einspeisung wird für das 3. Quartal 2014 angestrebt. b) Operatinelle Entflechtung / Unabhängigkeit des Netzbetreibers Derzeit beschäftigt die SWB Netze 11 Mitarbeiter mit schuldrechtlichem Anstellungsverhältnis (Managementmdell). Es existieren keine Arbeitsverhältnisse auf Basis einer Persnalüberlassung. Die Anzahl der Mitarbeiter die Netztätigkeiten im weiteren Sinne ausüben, jedch nicht in der Netzgesellschaft beschäftigt sind beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand 370. Die Services werden über Dienst- 6
leistungsverträge zwischen den Knzerngesellschaften abgewickelt. Zum Bericht 2012 ergaben sich in diesem Berichtszeitraum keine Änderungen. Qualitätsmanagement und Zertifizierung Die externe Überprüfung des Qualitätsmanagements im Hinblick auf die Unbundlingvrgaben hat sich als ein Kernpunkt unseres Knzeptes bewährt. Durch transparentes Przessmanagement wird Diskriminierungsfreiheit zu einem zentralen Qualitätskriterium des Netzbetriebs erhben. Die systematische Überprüfung der Qualitätskriterien im Rahmen der TSM-Anfrderungen wurde in die Aufgaben des Qualitätsmanagements integriert. Im August 2013 wurde das Qualitätsmanagementsystem (nach DIN EN ISO 9001) dem jährlichen Regelaudit unterzgen. In 2014 wird die Rezertifizierung angestrebt. Kmmunikatinsverhalten VNB Mit der Veröffentlichung des Psitinspapiers der Bundesnetzagentur zum Markenauftritt und Kmmunikatinsverhalten vn Verteilernetzbetreibern wurden regulatrischen Anfrderungen an die Thematik der Unabhängigkeit des Netzbetreibers knkretisiert. Im Nachgang wurde zu diesem Thema unter Beteiligung der Knzernhlding das Prjekt Markenauftritt Netzbetreiber initiiert. Ziel ist die Vermeidung einer Verwechslungsgefahr vn Vertriebs- und Netzaktivitäten beispielsweise für den Netzanschlussnehmer (Netz) der Letztverbraucher (Vertrieb). Das Prjektteam beschäftigte sich im Berichtsjahr mit der Erstellung und Umsetzung eines Feinknzepts. Die untersuchten Themenbereiche waren: Änderungen der Firmierung der Netzgesellschaft Um eine deutliche Unterscheidung vn Netzgesellschaft und Vertrieb herzustellen, wurde am 12.12.2013 durch den Aufsichtsrat der SWB Energie und Wasser die Umfirmierung der SWB Energienetze GmbH beschlssen. Das Unternehmen wird ab dem 01.04.2014 unter dem neuen Namen Bnn-Netz GmbH firmieren. Lg Netzgesellschaft Mit den Vrbereitungen zur Umfirmierung des Unternehmens wurde 7
ein neues Lg entwrfen und der Bundesnetzagentur zur Prüfung vrgelegt. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird durch das neue Lg eine Verwechslungsgefahr mit dem verbundenen Vertrieb ausgeschlssen. Kmmunikatinsbevllmächtigte Der Kmmunikatinsbevllmächtigte ist seit der Gründung der Netzgesellschaft im Jahre 2007 Mitarbeiter des Netzbetreibers und übt in seiner Funktin keinerlei Dppelfunktin im Knzernverbund aus. Kmmunikatin bei Netzstörungen Die externen Kmmunikatinsprzesse (Bürgeranfragen, Pressemitteilungen) werden mit Unterstützung des Qualitätsmanagements angepasst. Bei Netzstörungen tritt künftig die Netzgesellschaft als verantwrtliche Organisatin gegenüber Marktpartnern und Letztverbrauchern auf. Interne Kmmunikatinsketten werden mit der bevrstehenden Infrmatin im Intranet des SWB-Knzerns angepasst. Infrmatin vn Marktpartnern Die Marktpartner der SWB Netze (Energielieferanten, Einspeisekunden, Messtellenbetreiber, vr- und nachgelagerte Netze, Installateurregister etc.) wurden per Anschreiben über die bevrstehende Umfirmierung infrmiert. Vermarktung vn Werbeflächen durch den Netzbetreiber Derzeit findet keine aktive Vermarktung vn Werbeflächen durch den Netzbetreiber statt. Im Rahmen vn kmmunalen und reginalen Kperatinen sind z.b. an Strmverteilerkästen künstlerische Prjekte und Verschönerungsmaßnahmen hne kmmerziellen Hintergrund durchgeführt wrden. Auf Anfrage wird dem Interessenten nach Nennung des Ansprechpartners eine Checkliste zur Verfügung gestellt, durch die der grundsätzliche Ablauf der Aktin beschrieben wird. Eine Vermietung der entgeltpflichtige Überlassung findet nicht statt. Die Änderung der Kennzeichnung vn für die Öffentlichkeit sichtbaren Anlagen und Infrastruktureinrichtungen erflgt sukzessive im Rahmen der planmäßigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. 8
1:1 Kmmunikatin und IT Die erfrderlichen Systemanpassungen in den Abrechnungssystemen wurden vrbereitet. Neben der Vergabe einer neuen Internetdmain ( www.bnn-netz.de) swie die Einrichtung neuer E-Mail- Adressen für die Mitarbeiter der Netzgesellschaft wurde auch die Umstellung der 1:1-Kmmunikatin im Rahmen der Lieferantenund Messstellenbetreiberwechsel swie der Energiemengenbilanzierung vrbereitet. Die erfrderlichen Datenaustauschzertifikate und Kmmunikatinsdatenblätter wurden den Marktpartnern übersandt. Internetauftritt Netz und Vertrieb Die Internetauftritte des Netzbetreibers und des verbundenen Vertriebs wurden im Berichtszeitraum durch das Gleichbehandlungsmanagement gesichtet. Es findet sich aktuell kein Lg des Netzbetreibers auf den Internetseiten des Vertriebes und umgekehrt. Die Netzbetreiberseiten wurden in Bezug auf Lgs und Farbwahl neu gestaltet und gehen am 01.04.2014 nline. Sämtliche Vertragsmuster und Frmulare wurden auf das neue Design umgestellt. Call-Center Derzeit betreibt der Netzbetreiber kein eigenes Callcenter im Kntakt zu Marktpartnern und Netzkunden. Das für den verbundenen Vertrieb tätige Call-Center übernimmt für den Bereich Netze lediglich die Weiterleitung vn Emails, schriftlichen Anfragen und Telefnaten an die mit Netztätigkeiten betrauten Ansprechpartner. Eine Beratung der Abarbeitung vn Geschäftsvrfällen erflgt nicht. Der Kunde wird auf die Weiterleitung seines Anliegens hingewiesen. Kundenkntakt und Geschäftspapiere Zum 01.04.2014 werden die erfrderlichen Geschäftspapiere auf den neuen Außenauftritt umgestellt. Hierzu gehören beispielsweise Vertragsmuster Briefbögen Frmulare für den Netzzugang Preisblatt Netze 9
Ablesekarten Abschlagspläne Netznutzungsrechnungen Mahnungen Angebte zum Netzanschluss Auftragsbestätigungen Eine Reihe vn Beispieldkumenten wurde der Regulierungsbehörde im Vrfeld zur Prüfung übermittelt. Umsetzung Kperatinsvereinbarung VI Die Kperatinsvereinbarung zwischen den Betreibern vn in Deutschland gelegenen Gasnetzen wurde am 30.06.2013 veröffentlicht und ist zum 01.10.2013 in Kraft getreten. Die Kperatinsvereinbarung regelt die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Marktgebietsverantwrtlichen zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massentauglichen Netzzugangs. Dabei wurden die bereits standardisierten Verträge, welche die Abwicklungsprzesse des Netzzugangs beschreiben, nchmals angepasst. Übermittlung stündlicher Messdaten Die in der GeLi Gas angelegte Verpflichtung zur Übermittlung vn RLM- Messdaten im Stundentakt durch den Netzbetreiber wurde in den 54 KV VI swie in das Kapitel 5.3.5.1 des Leitfadens Marktprzesse Bilanzkreismanagement Gas aufgenmmen. Hierdurch sind Netzbetreiber verpflichtet, dem Transprtkunden auf Anfrage die im Stundentakt erfassten und ausgelesenen Lastgänge an RLM-Ausspeisepunkten vn Letztverbrauchern unverzüglich zu übermitteln. Grundsätzlich versendet SWB Netze in slchen Fällen nicht plausibilisierte und nicht ersatzwertkrrigierte Daten. Die Preise für die RLM-Messdatenübermittlung im Stundentakt wurden als Standarddienstleistung auf den Preisblättern veröffentlicht. 10
Unterbrechbare Kapazitäten Zur Gewährung der Versrgungssicherheit wurde der 29 um eine Regelung zur Unterbrechung durch den Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) im Falle des 16 Abs. 1 EnWG ergänzt. Smit hat der FNB das Recht, unterbrechbare Kapazitäten vm Netz zu trennen, wenn er im Rahmen seiner Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit angrenzenden FNB in seinem Marktgebiet zur Unterbrechung aufgefrdert wird, um die Beeinträchtigung gebuchter fester Kapazitäten im Netz des anderen FNB zu verhindern. Die für eine Abschaltvereinbarung infrage kmmenden Netzendkunden im Netz des VNB wurden durch den Fachbereich Netzvertrieb über die derzeitige Situatin am Markt infrmiert, um für den Fall einer Kapazitätsreduzierung mögliche Interessenten für eine Abschaltvereinbarung zu identifizieren. Allkatinsclearing Aufgrund der umfangreichen und zeitintensiven Przesse beim Allkatinsclearing wurde aufgenmmen, dass im Falle, dass der Bilanzkreisverantwrtliche erst am letzten Tag der Clearingfrist das Clearing gegenüber dem Netzbetreiber angestßen hat, der Netzbetreiber die Bearbeitung des Clearingfalles ablehnen kann, wenn ihm die Bearbeitung und Zusendung einer CLEARING-ALOCAT an den Marktgebietsverantwrtlichen bis zum Ablauf der Frist M+2 Mnate minus 10 Werktage nicht mehr zumutbar ist. Zudem erflgte eine Klarstellung bzgl. der verschiedenen Aufgaben bei der Übersendung der Clearingdetails und zur Unterscheidung vn Tagesclearing/Tagesclearingnummer und dem Clearing eines ganzen Liefermnats in Frm einer Mnatsclearingnummer. Der Bilanzkreisverantwrtliche wird verpflichtet, die Allkatinen nach der Zusendung durch den Marktgebietsverantwrtlichen ab D-1 13:00 Uhr unverzüglich zu prüfen. Erflgt innerhalb des vrgenannten Zeitraums (M+2 Mnate -10 WT) keine Beanstandung der Allkatinswerte durch den Bilanzkreisverantwrtlichen, s gelten die Allkatinswerte als einvernehmliche Grundlage für die spätere Abrechnung durch den Marktgebietsverantwrtlichen. Der Przess wurde im Fachbereich Kundenservice Netze/Energiedatenmanagement umgesetzt. Abwicklung vn Standardlastprfilen Gas Mit der neuen Fassung des Leitfadens Abwicklung vn Standardlastprfilen Gas werden auch einige Anpassungen in der Anwendung der verschiedenen Ausprägungen der Prfile wirksam. 11
Netzbetreiber, die eine Prfilvergabe hne weitere Prüfung der Ausprägung durchgeführt haben, müssen spätestens ab dem 1. Oktber 2013 auf die 04- Ausprägung als neue Standardausprägung umgestellt haben der bis zu diesem Zeitpunkt ggf. darlegen können, dass die bisherige Prfilausprägung im knkreten Fall bessere Ergebnisse liefert. Eine Verwendung der 04 bzw. 05- Ausprägung kann erflgen, sfern diese Ausprägung besser auf die Netzspezifika eines Netzgebietes passt. Die Verwendung der 03-Ausprägung wurde nach intensiver Prüfung der Auswirkungen beibehalten. Durchführung des Fallgruppenwechsels Flgende Przessanpassung wurde umgesetzt. Auf Geschäftsdatenanfrage des Transprtkunden gemäß GeLi Gas teilt der Netzbetreiber die Fallgruppe eines Letztverbrauchers mit. Vraussetzung ist, dass der Transprtkunde bereits einen wirksamen Lieferantenrahmenvertrag bzw. Ausspeisevertrag für den jeweiligen Ausspeisepunkt mit dem Netzbetreiber abgeschlssen hat der dem Netzbetreiber eine Vllmacht des Letztverbrauchers vrliegt. Die Rückmeldung des Netzbetreibers erflgt bis spätestens 10 Werktage nach Eingang der Anfrage. Beschwerdeprzesses gem. 111a EnWG Der Przess zum Beschwerdemanagement wurde grundsätzlich überarbeitet. Aufbauend auf der erflgten Ist-Analyse in 2012/2013 wurde ein detailliertes Feinpflichtenheft erstellt, in dem die knkreten Anfrderungen an die Sftware beschrieben werden. Durch die Einführung einer neuen Kundenkntaktklasse wurde ein für die gesamte Energiesparte einheitlicher SAP-Wrkflw im Netzund Lieferantensystem implementiert. Eingehende Beschwerden und Reklamatinen werden nun zentral in einem eigens prgrammierten Sftwaretl erfasst und über die im System hinterlegte Organisatinsstruktur zu den betrffenen Fachabteilungen/Mitarbeitern gerutet. Das System beinhaltet neben einer Fristenverflgung auch die Möglichkeit der Nachrichtenweiterleitung swie der Hinterlegung vn Aktivitäten und Ntizfunktinen. In regelmäßigen Abständen werden zukünftig statistische Auswertungen bspw. zu Abarbeitungszyklen und Fristenverflgung erflgen. Diese erflgen im Fachbereich Qualitätsmanagement und werden zukünftig Hinweise auf vrhandene Verbesserungsptenziale liefern. 12
Veröffentlichung vn Netznutzungsentgelten Analg zur Vrgehensweise im Jahre 2012 wurden zum 15.10.2013 die vrläufigen Preisblätter Netznutzung auf unseren Internetseiten veröffentlicht. Der Gleichbehandlungsbeauftragte wurde in den Przess der Ermittlung und Veröffentlichung einbezgen. Die Preisblätter Netznutzung mit Wirkung zum 01.01.2014 wurden gemäß 20 (1) EnWG in ihrer vrläufigen Höhe am 15.10.2013 auf den Internetseiten der SWB Netze veröffentlicht und am 30.12.2013 unter Nennung der jeweiligen Änderungen durch die endgültige Fassung ersetzt. Hierdurch wurden alle Netznutzer in die Lage versetzt, Preisanpassungen gegenüber dem Endkunden unter Einhaltung der einschlägigen Fristen zu kmmunizieren. Die Preisblätter der SWB Netze wurden smit przessknfrm und diskriminierungsfrei veröffentlicht. c) Fazit Die Überprüfung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprgramms im Geschäftsjahr 2013 ergab, dass kaum nch Unsicherheiten im Umgang mit dem Gleichbehandlungsprgramm bestehen. In 2013 wurden keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprgramm vermerkt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Mitarbeiter bei Prblemen und Fragen zu Gleichbehandlung/Unbundling praktiv auf den Gleichbehandlungsbeauftragten zugehen. Im Berichtszeitraum haben die Regulierungsbehörden 1 Beschwerde zum Kmmunikatinsverhalten des Netzbetreibers an die SWB Netze herangetragen. Netzkunden/Netzendkunden haben sich in 2 Fällen mit Anfragen/Beschwerden an den Netzbetreiber gewendet, durch Marktpartner wurden keine Überprüfungen angeregt. Alle Beschwerden/Auskunftsersuchen wurden ausnahmsls geklärt bzw. aufgetretene Unklarheiten wurden beseitigt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass in allen reklamierten Fällen keine przessualen Fehler beim Netzbetreiber registriert wurden. 13
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2014: Flgende Themenbereiche haben aus unserer Sicht für das Jahr 2014 zentrale Bedeutung: Umsetzung der Vrgaben zum Kmmunikatinsverhalten des Netzbetreibers Rezertifizierung des Qualitätsmanagementsystems Umsetzung der KV VII II. Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprgramms Das im Jahre 2008 implementierte Gleichbehandlungsprgramm wurde im Berichtsjahr nicht angepasst. Für das Jahr 2014 ist eine grundlegende Überarbeitung des Gleichbehandlungsprgramms geplant. Hier sllen insbesndere neue Inhalte zum Kmmunikatinsverhalten der für den Netzbereich tätigen Mitarbeiter thematisiert werden. III. Schulungsknzept a) Mitarbeiterfrtbildung/Schulung Zur Sicherstellung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprgramms und der gesetzlichen Vrgaben sind seit Verabschiedung des Prgramms für 414 Mitarbeiter, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befasst waren der sind, Schulungsund Infrmatinstermine durchgeführt wrden. Der Przess der Erstschulung neuer Mitarbeiter swie die Ansetzung vn Nachschulungen für bereits geschulte Mitarbeiter wird auch zukünftig beibehalten. Die Inhalte der Infrmatinsveranstaltung sind zukünftig: Diskriminierungsfreie Verwendung vn Infrmatinen, Regulierungsmanagement und Gleichbehandlung (Interne Schulung durch den Gleichbehandlungsbeauftragten) Kmmunikatinsverhalten des Netzbetreibers Neueingestellte Mitarbeiter wurden wie in den vrangegangenen Jahren im Rahmen der Einstellungsfrmalitäten durch den Gleichbehandlungsbeauftragten 14
anhand der. a. Schulungsunterlagen und einem Merkblatt zur Gleichbehandlung über die Inhalte des Gleichbehandlungsprgramms unterrichtet. Die Schulungsinhalte zum Gleichbehandlungsprgramm wurden im laufenden Geschäftsjahr hinsichtlich des Kmmunikatinsverhaltens des Netzbetreibers grundsätzlich überarbeitet und in 2014 kmmuniziert. Eventuell erfrderliche Nachschulungen werden in einem persönlichen Gespräch durchgeführt. Bnn, den 31.03.2014 Frank Vllberg Gleichbehandlungsbeauftragter SWB EnergieNetze GmbH Anlagen 15