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Transkript:

2 0 0 2 E I N L A D U N G Z U R O R D E N T L I C H E N HAUPTVERSAMMLUNG Group

2 Deutsche VerkehrsBank AG Frankfurt am Main Wertpapier-Kenn-Nummer: 804 550/DE 0008045501 Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 13. Juni 2002, um 10.00 Uhr in den Hermann Josef Abs Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, ein.

3 Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2001 mit dem Bericht des Aufsichtsrats 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2001 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2001 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2001 5. Beschlussfassung über die Änderung des Firmennamens in 1 der Satzung und entsprechende Satzungsänderung 6. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals I ( 4a der Satzung), die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2002/I und die entsprechende Satzungsänderung 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG 8. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 9. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2002

4 Vorschläge zur Beschlussfassung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2001 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2001 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Jahresabschluss der Deutsche VerkehrsBank AG für das Geschäftsjahr 2001 ausgewiesenen Bilanzgewinn 4,5 Mio zur Ausschüttung auf das dividendenberechtigte Grundkapital, entsprechend einem Betrag von 1,50 pro Aktie, zu verwenden und den aus dem Bilanzgewinn auf eigene Aktien entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2001 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2001 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Änderung des Firmennamens in 1 der Satzung und entsprechende Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Firmennamen in DVB Bank Aktiengesellschaft zu ändern und eine entsprechende Satzungsänderung zu beschließen. Demgemäß wird 1 der Satzung wie folgt neu gefasst: Die Aktiengesellschaft führt die Firma DVB Bank Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals I ( 4a der Satzung), die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2002/I und die entsprechende Satzungsänderung Die gemäß 4a der Satzung erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage (Genehmigtes Kapital I) besteht noch in voller Höhe von 25 Mio und läuft am 7. März 2005 aus. Diese Ermächtigung soll durch ein neues Genehmigtes Kapital 2002/I in Höhe von 36 Mio ersetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlüsse vor: a) Die gemäß 4a der Satzung erteilte und bis zum 7. März 2005 befristete Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 25 Mio zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I), wird aufgehoben. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. Juni 2007 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage um bis zu 36 Mio zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2002/I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenstücke von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

6 Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend des jeweiligen Umfanges der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2002/I zu ändern. c) 4a Genehmigtes Kapital I wird wie folgt neu gefasst: 4a Genehmigtes Kapital 2002/I Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. Juni 2007 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage um bis zu 36 Mio zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2002/I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenstücke von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend des jeweiligen Umfanges der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2002/I zu ändern. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 203 Abs. 2 S. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 6 der Tagesordnung: Die Ermächtigung des Vorstands sieht die Ausgabe neuer Aktien bis zu einem Gesamtbetrag von 36 Mio während eines Zeitraums von fünf Jahren von dieser Hauptversammlung an vor. Der Vorstand soll durch die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien in die Lage versetzt werden, zusätzlich haftendes Eigenkapital zu schaffen. Die Ermächtigung des Vorstands, Spitzenstücke vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, stellt

7 eine vorsorgliche Maßnahme dar, die zur Anwendung kommen soll, wenn bei der Erhöhung des Grundkapitals aufgrund des Bezugsverhältnisses für die neuen Aktien Spitzenstücke entstehen, die nicht mehr jedem Aktionär in einem seinem Anteil am bisherigen Grundkapital entsprechenden Verhältnis zugeteilt werden können. Die beantragte Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss dient damit allein dem Zweck, ein glattes, handhabbares Bezugsverhältnis zu ermöglichen. Die Verwertung der Spitzenbeträge erfolgt jeweils zum Börsenkurs. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG Die von der ordentlichen Hauptversammlung 2001 erteilte Ermächtigung, zu Handelszwecken eigene Aktien zu erwerben, läuft turnusgemäß am 31. Oktober 2002 aus. Bereits während dieses Fristlaufs soll die Ermächtigung durch die Hauptversammlung am 13. Juni 2002 erneuert werden. Diese neue Ermächtigung soll an die Stelle der von der Hauptversammlung am 13. Juni 2001 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG treten und bis zum 30. November 2003 gelten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Die Deutsche VerkehrsBank Aktiengesellschaft wird ermächtigt, zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf am Ende eines jeden Tages 5 % des Grundkapitals der Deutsche VerkehrsBank Aktiengesellschaft nicht übersteigen. Der niedrigste Gegenwert, zu dem jeweils eine eigene Aktie erworben werden darf, wird auf den Einheitskurs dieser Aktie, der am Börsentag vor dem jeweiligen Erwerb an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert wurde, abzüglich 10 % festgelegt, der höchste Gegenwert, zu dem jeweils eine eigene Aktie erworben werden darf, wird auf diesen Einheitskurs zuzüglich 10 % festgelegt.

8 Diese Ermächtigung tritt an die Stelle der von der Hauptversammlung am 13. Juni 2001 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG und gilt bis zum 30. November 2003. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 13. Juni 2001 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben. Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Herr Dr. Friedbert Malt, ehemaliges Mitglied des Vorstands der DG BANK Deutsche Genossenschaftsbank AG, scheidet mit Beendigung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2002 aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Herrn Heinz Hilgert, Frankfurt am Main, Bankdirektor und Mitglied des Vorstands der DZ BANK Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank AG Aufsichtsratsvorsitzender: GZ-Trust Consult GmbH, Stuttgart Union-Fonds-Holding AG, Frankfurt am Main Aufsichtsratsmitglied: DG European Securities Corporation, New York GZ-Capital Partner GmbH, Frankfurt am Main R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden Vorsitzender des Verwaltungsrats: DZ BANK International S.A., Luxembourg Mitglied des Verwaltungsrats: cosba private banking ag, Zürich Europäische Genossenschaftsbank S.A., Luxembourg Union-Investment Privatbank AG, Zürich

9 in den Aufsichtsrat zu wählen und zwar mit der Maßgabe, dass die Wahl für den Rest der Wahlzeit des ausscheidenen Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Dr. Friedbert Malt erfolgt, nämlich bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2003 beschließt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach 96 Abs. 1 Variante 4, 101 Abs. 1 AktG und 76 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 sowie 9 der Satzung aus acht von der Hauptversammlung und vier von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden. Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2002 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2002 zu wählen.

10 Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Freitag, den 7. Juni 2002 am Sitz unserer Gesellschaft in Frankfurt am Main oder bei einer der Niederlassungen der folgenden Banken: DZ BANK Aktiengesellschaft Deutsche Bank Aktiengesellschaft Dresdner Bank Aktiengesellschaft bis zum Ende der Schalterstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für diese bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Die von diesen auszustellende Bescheinigung ist spätestens am Montag, den 10. Juni 2002 bei unserer Gesellschaft in Frankfurt am Main einzureichen. Das Stimmrecht der Aktionäre kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Frankfurt am Main, im April 2002 DER VORSTAND

11 Deutsche VerkehrsBank Aktiengesellschaft Elisabeth Winter Manager Investor Relations Friedrich-Ebert-Anlage 2 14 60325 Frankfurt am Main Telefon (0 69) 9 75 04-3 29 Telefax (0 69) 9 75 04-3 33 elisabeth.winter@dvbgroup.com Weitere Informationen über uns finden Sie auf unserer Website www.dvbgroup.com

Reuterweg W E G B E S C H R E I B U N G von A 66 Miquelallee Bockenheimer Ldstr. Westend Mainzer Taunusanlage Ldstr. von A 3 bzw. A 66 Abfahrt West aus Richtung Messe Taunusanlage Bockenheimer Anlage Alte Oper Neue Mainzer Str. Neue Mainzer Straße Taunusanlage Gallus- anlage Taunusstraße Junghofstr. Taunustor Goethestr. Junghofstraße Hochstraße Börsenstraße Börse Hermann Josef Abs Saal Große Gallusstr. Kaiser- str. Kaiserstr. Hauptwache Roßmarkt Eschenheimer Str. Eschenheimer Turm City Berliner Straße Paulskirche Römer von A 661 Abfahrt Friedberger Landstr. Zeil Mainkai Dom K.-Adenauer-Str. Konstabler Wache Kurt-Schumacher-Str. Kaiserstraße Münchner Straße Gutleutstraße Untermainkai Theater Oper Untermainbrücke Untermainkai Main Museumsufer Eiserner Steg von A3 Abfahrt Süd Richtung Flughafen Sachsenhausen Straße Walter-Kolb- Alte Brücke Anfahrtswege zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutschen VerkehrsBank AG im Hermann Josef Abs Saal, Junghofstraße 11, in 60311 Frankfurt am Main. 1. Aus Richtung West/Nordwest: Von der A 66 (Autobahnkreuz Wiesbaden), über Nordwestkreuz Frankfurt (auf A 66 bleiben) bis Abfahrt Frankfurt-Miquelallee. Weiter über Miquelallee/Zeppelinallee bis Kreuzung Bockenheimer Landstraße, links abbiegen. Geradeaus Richtung City. Vor der Kreuzung an der Alten Oper, linke Rechtsabbiegerspur benutzen. Taunusanlage gleich wieder links in Junghofstraße einbiegen. Dann geradeaus über die nächste Kreuzung. 2. Aus Richtung Ost/Südost: A3 bis Ausfahrt Frankfurt Süd, dann Richtung City, über Kennedyallee/Hans-Thoma-Straße bis Schweizer Straße. Links abbiegen, über Untermainbrücke auf Neue Mainzer Straße bis Kreuzung Junghofstraße. Dort rechts. 3. Aus Richtung Süd/Südwest: Entweder A 5 bis Frankfurter Kreuz, dann A 3 Richtung Frankfurt- Süd/Offenbacher Kreuz und weiter wie unter 2. beschrieben. Oder A 5 bis Westkreuz Frankfurt, dann A 648 Richtung Frankfurt/Messe. Von Theodor-Heuss-Allee kommend (vorbei am Messegelände) auf Friedrich-Ebert-Anlage bis Platz der Republik. Links abbiegen auf Mainzer Landstraße. Weiter bis Taunusanlage, dort rechts einbiegen in Junghofstraße. 4. Wenn Sie bereits in der Nähe sind: Sollten Sie mit dem Auto anreisen, empfehlen wir Ihnen die Parkhäuser: Kaiserplatz, Alte Oper, Hauptwache, Kornmarkt oder Börse (Börsenstraße). 5. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: Von der S-Bahn-Haltestelle Taunusanlage sowie den U-Bahn-Stationen Alte Oper und Hauptwache zu Fuß in ca. 10 Minuten erreichbar.