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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Fahrzeugpolsterer/-polsterin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie angeboten. Ausbildungsinhalte Während der gesamten Ausbildung lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welche Werkstoffeigenschaften Polster- und Isolierwerkstoffe aufweisen und wie sie angewendet werden wie Bezugswerkstoffe eingeteilt werden welche Verklebungsarten wichtig sind und wie sie durchgeführt werden wie man mit Pressluft-Klammergeräten nagelt und klammert was beim Anzeichnen und Zuschneiden von Wulst- und Bodenteilen, Kopfstützen-Zuschnittteilen, Teppichen für Hutablagen und Kofferraumverkleidungen sowie Zuschnittteilen für Tür- und Seitenverkleidungen zu beachten ist wie man Zuschnittschablonen anfertigt was beim Zuschneiden der Bezugswerkstoffe mit Stanzwerkzeugen zu berücksichtigen ist wie man mit der Hand näht und mit Nähmaschinen umgeht, zum Beispiel einfädelt, Spulen und Nadeln wechselt bzw. die Maschinen reinigt und ölt wie Pfeifen (längliche Felder zur Aufteilung der Polsterfläche) abgesteppt werden wie Teppiche oder Kunstleder auf Presspappe verklebt werden wie man Taschen und Armstützen an Türen- und Seitenverkleidungen montiert oder Schwebehimmel für Schiebedächer bezieht welche verschiedenen Polstermaterialien, Nietgrößen und -sorten man unterscheidet wie Nietarbeiten mit Hohl- und Rohrnieten von Hand ausgeführt werden

wie man Vorder- und Hintersitze bezieht worauf es beim Beziehen einer Rückwand ankommt (z.b. auf das Beschneiden der Ecken) wie Sitzschienen und Liegesitzbeschläge montiert werden was beim Montieren und Demontieren von Himmeln, Sonnenblenden, Haltegriffen, Innenbuchten, Tür- und Seitenverkleidungen, Fensterkurbeln oder Türöffnern zu beachten ist Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwerben die Auszubildenden grundlegende Kenntnisse in für den Beruf wichtigen Lerngebieten, zum Beispiel in: Fachrechnen (z.b. Flächen-, Längen-, Volumeneinheiten) Fachzeichnen (z.b. Perspektivisches Konstruieren) Fachtheorie (z.b. Werkzeuge, textile Rohstoffe) Praktische Fachkunde (z.b. Anfertigen von Skizzen und Schablonen, Ausführen verschiedener Polsterungen, Fertigen von Innenverkleidungen) Arbeitsumgebung in der Ausbildung Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterinnen werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung im Betrieb in Werk- und Montagehallen und in Reparaturabteilungen statt. Der Unterricht in den Fachklassen (Bezirks- oder Landesfachklassen) der gewerblichen Berufsschulen wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) und Räumen für Fachpraxis abgehalten. Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, in überbetrieblichen Ausbildungsstätten und an der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe sind in der Regel Betriebe der Kraftfahrzeugherstellung und der Autozulieferindustrie. Die schulische Ausbildung zum/zur Fahrzeupolsterer/Fahrzeugpolsterin besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Beim praktischen Teil der Ausbildung im ausbildenden Betrieb lernt der/die angehende Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin schon einmal die nach Abschluss der Ausbildung üblichen Arbeitsbedingungen kennen. Je nach Ausrichtung des Ausbildungsbetriebes sind die Arbeitsbedingungen zum Teil verschieden ausgeprägt und können in der späteren Berufstätigkeit eine andere Gewichtung erfahren. Natürlich wird auf die besondere Situation der Ausbildung Rücksicht genommen, das heißt die Anforderungen an die Geschicklichkeit, an Selbstständigkeit und Verantwortung sowie der Zeitdruck sind nicht so hoch wie nach Abschluss der Ausbildung. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Schulort und Ort der praktischen Ausbildung nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet entweder wöchentlich an einem oder zwei Tagen oder als Blockunterricht in Bezirks- oder Landesfachklassen statt. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Viele Betriebe arbeiten im Schichtbetrieb. Während man in der Ausbildung vom Schichtdienst noch verschont wird, kann es nach der Ausbildung schon vorkommen, dass man zu Spätschichten eingeteilt wird. Auch auf Überstunden und unregelmäßige Arbeitszeiten muss man sich nach der Ausbildung einstellen, zum Beispiel, wenn Fertigstellungstermine eingehalten werden müssen. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Schule) und in der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetrieb) eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der schulischen Ausbildung bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher von den Schülern und Schülerinnen erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung findet eine enge Zusammenarbeit und häufiger Kontakt mit den unterweisenden Personen statt. Diese Arbeitssituationen sind für die Auszubildenden

häufig neu und ungewohnt. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterinnen werden in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2002 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Bereich Industrie und Handel Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: 795 2. Ausbildungsjahr: 821 3. Ausbildungsjahr: 848 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses auf Verlangen der Auszubildenden Verlängerungsdauer: Bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet 14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) In Einzelfällen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, Verlängerung durch die zuständige Stelle auf Verlangen der Auszubildenden mit Einverständnis der Ausbildenden. Verlängerungsdauer: Unterschiedlich, entsprechend den Absprachen der Beteiligten, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet 29 Abs. 3 und 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Berufsbild für die betriebliche Ausbildung Praktische Ausbildung im Betrieb Theoretische Ausbildung in der Schule 1.-3. Ausbildungsjahr Auswählen und Behandeln der Werkstoffe In der Berufsschule während der gesamten Ausbildung Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit- oder Blockunterricht) Messen, Vorzeichnen Anfertigen von Zuschneideschablonen berufsbezogen: Fachrechnen, Fachzeichnen allgemein bildend: z.b. Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde Zuschneiden und Vorrichten der Werkstoffe, Abschärfen, Stanzen, Pressen, Putzen, Reifeln Einstechen von Schnallen, Einnähen von Ringen Kleben, Nieten, Nageln Nähen von Hand und maschinell Herstellen von geraden Nähten, Kanten und Ködernähten Ausrichten der Ködernähte Aufbauen des Polsters, Federn stellen und schnüren Beziehen von Polstern Ausführen von Form- und Verzierungsarbeiten Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen Zwischenprüfung während des 2. Ausbildungsjahres Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft, die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll während des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Abschlussprüfung Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellten über zwei Drittel der angehenden Fahrzeugpolsterer/-polsterinnen mit Hauptschulabschluss ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2001 hatten 67 zukünftige Fahrzeugpolsterer/-polsterinnen ihre Ausbildung begonnen. 69 Prozent von ihnen verfügten über den Hauptschulabschluss, 16 Prozent über einen mittleren Bildungsabschluss. Eine Person konnte keinen Schulabschluss vorweisen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende Vorbildungen können die Ausbildung jedoch verkürzen: Berufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr- Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom 17.07.1978 (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom 10.03.1988 (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet 2 Abs. 1 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Einjährige Berufsfachschule, die auf einen oder mehrere Berufe der entsprechenden Fachrichtung vorbereitet. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom 17.07.1978 (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom 10.03.1988 (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet 3 Abs. 1 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 67 Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen des Jahres 2001 im Ausbildungsberuf Fahrzeugpolsterer/-polsterin hatten zwölf Prozent eine Berufsfachschule absolviert. Eine Person konnte den Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres vorweisen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben.

Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen im Vergleich zu dem der männlichen Auszubildenden stieg in den vergangenen Jahren wieder leicht an. Er lag zuletzt bei 35 Prozent. Auswahlverfahren Derzeit ist kein Auswahlverfahren bekannt. Perspektiven nach der Ausbildung Da sich die Fertigungstechnik vor allem auf Grund der Verwendung von computergestützten Anlagen und Geräten ständig fortentwickelt (zum Beispiel im Zuschnitt und Nähbereich), ist die regelmäßige Anpassung der Kenntnisse des Fahrzeugpolsterers/der Fahrzeugpolsterin wichtig. Dies bedeutet für Fahrzeugpolsterer und Fahrzeugpolsterinnen, sich stets über neue Entwicklungen und Techniken in ihrer Branche auf dem Laufenden zu halten. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden müssen, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und von den Interessen und Vorlieben des/der Beschäftigten ab. Der technische Wandel erfordert jedoch in jedem Fall ständiges Dazulernen am Arbeitsplatz. Weiterbildungsmaßnahmen, teilweise mit Prüfung und Zertifikaten, dienen zur Auffrischung der Kenntnisse, zur Information über Neuentwicklungen, zur Einarbeitung in neue Tätigkeitsbereiche oder bereiten auf die Übernahme von Führungsaufgaben (zum Beispiel innerhalb einer Gruppe) vor. Fachliche wie methodische und organisatorische Weiterbildungen können auch durch den Besuch von Lehrgängen erworben werden. Unter Berücksichtigung entsprechender Voraussetzungen - nach der Ausbildung drei Jahre Berufspraxis als Facharbeiter/in - können Fahrzeugpolsterer und Fahrzeugpolsterinnen die Industriemeisterprüfung in der Fachrichtung Fahrzeuginnenausstattung oder in der Fachrichtung Polsterei ablegen. Mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung bieten sich für Fahrzeugpolsterer und Fahrzeugpolsterinnen unter Umständen auch Studiengänge wie zum Beispiel Textiltechnik an. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin gibt es Alternativen in den Bereichen: Polsterung, Dekoration, Raumgestaltung Lederverarbeitung Eine Gemeinsamkeit dieser Berufsbereiche besteht in den Verarbeitungstechniken von Textilien und Leder und der gestaltenden Tätigkeit. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin auf: Bereich Polsterung, Dekoration, Raumgestaltung Mit den nachfolgenden Berufen haben die Fahrzeugpolsterer und Fahrzeugpolsterinnen gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Dazu gehören das Zuschneiden von Stoffen, Leder, Gewebe und die anschließende Weiterverarbeitung mit gleichen oder ähnlichen Maschinen, Geräten und Werkzeugen. Auch die Anforderungen und Interessen an gestalterischer Tätigkeit und ästhetischer Wirkung von Formen und Farben sind in beiden Bereichen ähnlich. Alternativberufe: Polsterer/Polsterin in BERUFENET Polster- und Dekorationsnäher/in in BERUFENET Raumausstatter/in in BERUFENET Schauwerbegestalter/in in BERUFENET Bereich Lederverarbeitung In den Berufen der Lederverarbeitung werden wie in der Polsterei von Hand und mit Maschine Näh- und Klebearbeiten durchgeführt. Ebenso gehört das Reinigen und Warten der eingesetzten Maschinen zum Aufgabenbereich. Die Kenntnisse und Fertigkeiten beim Zuschneiden des Leders und entsprechende Materialkenntnisse werden auch in den nachfolgenden Ausbildungsberufen vermittelt. Alternativberufe: Feinsattler/in in BERUFENET Sattler/in in BERUFENET Feintäschner/in in BERUFENET Täschner/in in BERUFENET

Interessen Arbeitsverhalten Notwendig: Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (z.b. beim Zuschneiden von zum Teil kostspieligen Stoffen und Zubehör) Befähigung zu gleich bleibender Aufmerksamkeit (z.b. für Arbeiten an Nähmaschinen) Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (z.b. für das Berechnen der Stoff- oder Polstermenge) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Annähernd durchschnittliche Leistungen in Deutsch, insbesondere Beherrschen der Rechtschreibung und ausreichende Sicherheit in Satzbau und Ausdruck (z.b. beim Lesen von Arbeitsanleitungen oder Anfertigen von Berichten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen (z.b. beim Anfertigen von einfachen Skizzen und Zeichnungen) Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Werken Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Berufsbild Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin, anerkannt durch Erlass des Reichswirtschaftsministers von 1940, außer Kraft getreten am 01.08.2003 Fundstelle: Bertelsmann-Sammlung Volltext (pdf, 7kB) Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom 17.07.1978 (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom 10.03.1988 (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet

Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Beruf Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin wurde 1937 staatlich anerkannt. Heute gilt der Beruf als anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Da eine entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsordnung bisher nicht erlassen wurde, gelten die bestehenden Regelungen nach 108 BBiG weiter. Ausblick - absehbare Änderungen Den Ausbildungsberuf Fahrzeugpolsterer/in wird es zukünftig nicht mehr geben. Zum 1. August 2003 soll der neue Beruf "Fahrzeuginnenausstatter/in" den Fahrzeugpolsterer ablösen, weil der 1937 anerkannte Beruf nicht mehr dem aktuellen Stand der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten entspricht. So wird die neue Ausbildungsordnung "Fahrzeuginnenausstatter/in" die gesamte Fahrzeug-Innenausstattung umfassen und den Erwerb von Sozialkompetenz, neue Arbeitstechniken und -materialien sowie selbstständiges Planen, Handeln und die Kontrolle der eigenen Arbeitsergebnisse einbeziehen.