Der Landkreis Gotha unterhält als Schulträger gegenwärtig 41 Schulen.

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Transkript:

4 Gesamtübersicht Der Landkreis Gotha unterhält als Schulträger gegenwärtig 41 Schulen. 18 Grundschulen 11 Regelschulen 6 Gymnasien 1 Kooperative Gesamtschule 3 Förderzentren 2 Berufsbildende Schulen mit den verschiedensten Angeboten im Vollzeit- und dualen Bereich 0 Gemeinschaftsschulen Die Stadt Gotha unterhält als Schulträger gegenwärtig 7 Grundschulen 4 Regelschulen Die Stadt Waltershausen unterhält als Schulträger gegenwärtig 2 Grundschulen 1 Regelschule Schulen in freier Trägerschaft 2 Grundschulen 1 Regelschule 1 Berufsbildende Schule Schulen in Trägerschaft des Freistaates Thüringen 1 Berufsbildende Schule 1 Gymnasium

5 Schülerzahlen im Landkreis Gotha Schuljahr 2010/2011 1. Grundschüler gesamt 4516 Schüler in Schulen Schulträger Landkreis Gotha 2524 2. Jahrgänge 5-10 an Regelschulen an Gymnasien 3013 2962 2022 2639 3. Jahrgänge 11-12 an Gymnasien 662 577 4. Schüler an Förderzentren 549 549 5. Berufsbildende Schulen 4345 3443 Summe 16047 11754

6 Ziele der Schulnetzplanung Mit dem Schulnetzplan liegt ein mittelfristig umsetzbares Konzept zur Sicherung zukunftsfähiger Schulstandorte vor. Oberste Prämissen sind vergleichbare Schulangebote und Chancengleichheit für Beruf und Studium für alle Schüler im Landkreis Gotha. Die Schulnetzplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern, die Grundlage für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen und Planungsrahmen für ein ausgeglichenes Bildungsangebot in Thüringen berücksichtigen. Die Schulnetzplanung hat eine Differenzierung des Unterrichts entsprechend der Schulart zu ermöglichen und im Rahmen der Bedarfs- und Finanzplanung der Schulträger und des Freistaates Thüringen zu liegen. Der Schulträger hat den erforderlichen Schulraumbedarf in einer pädagogisch sachgerechten und ökonomisch vertretbaren Betriebsgröße zur Verfügung zu stellen. Grundlagen Unter Berücksichtigung der langfristigen Schulnetzplanung wird der Planungszeitraum für den vorliegenden Schulnetzplan auf 6 Jahre (2012 bis 2017) festgelegt. Die Schulstandortentscheidungen beziehen sich im Grundschulbereich hauptsächlich auf die Ausnutzung vorhandener, wohnortnaher Schulstandorte und im Regel- bzw. Gymnasialbereich auf den im Zusammenhang stehenden Anforderungen an innere Gestaltung und Kapazität vorhandener Schulgebäude. Die Optimierung der Betriebskosten wird angestrebt. Wohnortbeziehungen von Grund- und Regelschulstandorten sind im Zusammenhang zu sehen. Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sind zu beachten. Die vorgesehene Schulstruktur wird im Wesentlichen durch die Entwicklung der Geburtenzahlen bestimmt. Die Einschulungsjahrgänge der jeweiligen Grundschulen wurden mit Stichtag vom 1. August 2010 auf der Basis der von den Meldeämtern erfassten Daten berechnet. Die Prognose zum Schulwahlverfahren beruht auf den Erfahrungen der letzten Schuljahre. So ist davon auszugehen, dass ca. 47 % aller Schüler der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule das Gymnasium bzw. den gymnasialen Teil der Kooperativen Gesamtschule und 53 % eine Regelschule besuchen werden. Für die Grundschulen des Landkreises Gotha wird ein gemeinsamer Schulbezirk festgelegt, der den gesamten Landkreis außer die Stadt Gotha und die Stadt Waltershausen umfasst. Für die Regelschulen des Landkreises Gotha wird ein gemeinsamer Schulbezirk festgelegt, der den gesamten Landkreis außer die Stadt Gotha und die Stadt Waltershausen umfasst. Durch den Wegfall kleinteiliger Schulbezirke im Grund- und Regelschulbereich sind Festlegungen nach 4 Abs. 4, 5, 6 und 7 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz zum Beförderungsoder Erstattungsanspruch auf dem Schulweg notwendig. Der Beförderungs- oder Erstattungsanspruch bezieht sich stets auf die nächstgelegene aufnahmefähige staatliche Schule. Bisherige Zuordnungen von Schulbezirken wurden berücksichtigt. (Siehe Anlage 1) Die Belastung der Schüler durch den Schulweg soll unter Beachtung der territorialen Gegebenheiten und verkehrstechnischen Anbindungen so gering wie möglich gehalten werden.

23 Standortaussagen Grundschulen 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Kategorien GS Dachwig GS Emsetal GS Friedrichroda GS Friemar GS Georgenthal GS Goldbach GS Großfahner GS Hörselgau GS Mechterstädt GS Neudietendorf GS Ohrdruf GS Schönau v.d.w. GS Sonneborn GS Tabarz GS Tambach-Dietharz GS Wandersleben GS Wechmar GS Wölfis

24 Schulorganisatorische Maßnahmen im Grundschulbereich Keine.

25 Aufnahmekapazitäten der Staatlichen Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Gotha Grundschule Zügigkeit (max. Anz. Klassen je Klassenstufe) maximale Anzahl Klassen Geschwister Scholl Dachwig 1 bis 2 7 Emsetal 1 bis 2 5 Friedrich Buschmann Friedrichroda 3 12 Immertal Friemar 2 bis 3 9 Dr. Louis Mayer Georgenthal 2 bis 3 11 Goldbach 3 12 Großfahner 2 8 Hörselschule Hörselgau 1 bis 2 6 Hörseltal Mechterstädt 1 4 Neudietendorf 3 12 Carl Eduard Meinung Ohrdruf 2 bis 3 9 Christian Ludwig Brehm Schönau v.d.w. 2 8 Sonneborn 1 bis 2 7 Am Inselsberg Tabarz 2 8 Am Rennsteig Tambach-Dietharz 1 bis 2 6 Wandersleben 1 bis 2 7 Burgenland Wechmar 2 bis 3 9 Adolf von Trützschler Wölfis 2 8 (Grundlage: sverzeichnis Schulgebäude 2010) In den kommenden Jahren besteht für den Ausbau des Raumprogrammes Handlungsbedarf bei folgenden Schulen: 1. GS Hörselschule Hörselgau 2. GS Hörseltal Mechterstädt 3. GS Christian Ludwig Brehm Schönau v.d.w. Im Schuljahr 2014/2015 werden an der Grundschule Wandersleben nach den Geburtenzahlen 8 Klassen erwartet. Dies übersteigt die vorhandene Raumkapazität.

33 Standortaussagen Regelschulen RS Crawinkel RS Friedrichroda RS Mechterstädt RS Molschleben RS Neudietendorf RS Ohrdruf RS Tabarz RS Tambach-Dietharz RS Tonna RS Warza RS Wechmar 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Kategorien Auflösung des Schulstandortes Auflösung Schüler Ohrdruf Auflösung des Schulstandortes Schüler Warza Auflösung

34 Schulorganisatorische Maßnahmen im Regelschulbereich Mit Schreiben vom 4. Dezember 2008 hat das Thüringer Kultusministerium (heute Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur) den Schulnetzplan des Landkreises Gotha gewürdigt. Unter Punkt 2.4. erfolgt eine Zustimmung zum Betrieb der Regelschulen Crawinkel Molschleben Ohrdruf unter Zurückstellung erheblicher Bedenken. Die Bedenken beziehen sich auf die derzeitigen und prognostizierten Schülerzahlen, die eine ordnungsgemäße Unterrichtsabedeckung und organisation kaum möglich erscheinen lassen. Die im 45 Abs. 2 der Thüringer Schulordnung getroffenen Regelungen zur äußeren Differenzierung in Kursen oder Klassen und die Regelungen der Rahmenstundentafel, Anlage 2a zu 44 Abs. 1 ThürSchulO, können nicht mehr eingehalten werden. Daraus resultierend ist die ordnungsgemäße Gestaltung des Unterrichts gemäß 41 Abs. 4 des Thüringer Schulgesetzes nicht mehr gewährleistet. Mit Schreiben vom 29. September 2010 betont das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Fortbestehen der Bedenken auch zum heutigen Zeitpunkt und bestätigt die im Jahre 2008 getroffenen Aussagen. Der Landkreis Gotha muss demzufolge bei den genannten Regelschulen von einer nicht ordnungsgemäßen Unterrichtsabedeckung und organisation ausgehen und Lösungen vorschlagen. 1. Region Crawinkel/Ohrdruf Es wird die Auflösung des Standortes Crawinkel und die Zuordnung des Einzugsbereiches von Crawinkel nach Ohrdruf vorgeschlagen. Die benötigten Raumkapazitäten in Ohrdruf sind vorhanden. Es würde eine Regelschule (zweizügig) entstehen. Am Schulstandort Crawinkel werden auch Schüler aus dem Ilmkreis (Gossel) beschult. Zur weiteren Beschulung dieser Schüler im Landkreis Gotha, dann am Standort Ohrdruf, muss eine Abstimmung mit dem Ilmkreis erfolgen. Sollten die Schüler aus Gossel nicht mehr im Landkreis Gotha beschult werden, hätte dies ebenfalls Einfluss auf den Schulstandort der Grundschule Wölfis. Die notwendigen baulichen Investitionen in Crawinkel im Höhe von ca. 775.000 (siehe Anlage 2) könnten eingespart werden. Bei den notwendigen Sanierungsarbeiten am Standort Ohrdruf in Höhe von ca. 850.000 (siehe Anlage 2) handelt es sich u.a. um Außenanlage, Fassade, Fußböden, Elektroanlage. Die Schülerbeförderung des erweiterten Einzugsbereiches der Regelschule Ohrdruf um Crawinkel, Luisenthal, Wölfis und unter Umständen Gossel ist problemlos möglich. Bereits heute werden Schüler aus diesen Gemeinden in Ohrdruf am Gymnasium beschult. 2. Region Molschleben/Warza Es wird die Auflösung des Standortes Molschleben und die Zuordnung des Einzugsbereiches von Molschleben nach Warza vorgeschlagen. Die benötigten Raumkapazitäten in Warza können geschaffen werden. Es würde eine Regelschule (zweizügig) entstehen.

Die notwendigen baulichen Investitionen in Molschleben in Höhe von ca. 260.000 Sozialtrakt Sporthalle und die jährlichen Mietausgaben zur Absicherung des Unterrichtsfaches Wirtschaft, Recht, Technik in Höhe von 11.500 + Nebenkosten (ca. 8.400 /Jahr) könnten eingespart werden. Sollte der Standort Molschleben erhalten bleiben, ist das vorhandene Raumprogramm um die Raumkapazität des Unterrichtsfaches Wirtschaft, Recht und Technik zu erweitern. Die Notwendigkeit der Sanierung der Sporthalle Warza in Höhe von ca. 450.000 ist unabhängig von einer Erweiterung des Schulstandortes gegeben. Die Schülerbeförderung des erweiterten Einzugsbereiches der Regelschule Warza ist neu zu regeln. 35

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56 Aufnahmekapazitäten der Staatlichen Regelschulen in Trägerschaft des Landkreises Gotha Regelschule Zügigkeit (max. Anz. Klassen je Klassenstufe) maximale Anzahl Klassen Am Kienberg Crawinkel 2 12 Helene Lange Friedrichroda 2 12 Bertha von Suttner Mechterstädt 2 bis 3 14 An der Nesse Molschleben 2 12 Prof. Herman Anders Krüger Neudietendorf 2 12 Michaelisschule Ohrdruf 2 12 Am Inselsberg Tabarz 2 12 Am Rennsteig Tambach-Dietharz 2 12 An der Fasanerie Tonna 3 18 Nessetalschule Warza 2 bis 3 13 Burgenland Wechmar 3 18 (Grundlage: sverzeichnis Schulgebäude 2010)

75 Standortaussagen Gymnasien / Kooperative Gesamtschule Arnoldischule Gotha Ernestinum Gotha Gustav Freytag Gotha Perthes-Gymnasium Friedrichroda von-bülow-gymnasium Neudietendorf Gleichense Ohrdruf KGS Herzog Ernst Gotha 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Kategorien

76 Schulorganisatorische Maßnahmen im Gymnasialbereich Keine

77 Aufnahmekapazitäten der Staatlichen Gymnasien sowie der Kooperativen Gesamtschule in Trägerschaft des Landkreises Gotha Gymnasien Zügigkeit (max. Anz. Klassen je Klassenstufe) maximale Anzahl Klassen Arnoldischule Gotha 4 bis 5 35 Ernestinum Gotha 3 24 Gustav Freytag Gotha 3 24 Perthes-Gymnasium Friedrichroda 3 24 Gleichense Ohrdruf 2 bis 3 22 von-bülow-gymnasium Neudietendorf 2 bis 3 20 KGS Herzog Ernst Gotha 4 bis 5 36 (Grundlage: sverzeichnis Schulgebäude 2010) In den kommenden Jahren besteht für den Ausbau des Raumprogrammes Handlungsbedarf bei folgender Schule: - von-bülow-gymnasium Neudietendorf