Mecklenburg-Vorpommern auf dem Wege zu längerem gemeinsamem Lernen

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1 9. Bildungspolitische Konferenz der PDS in Weimar Arbeitsgruppe : Auf dem Wege zu längerem gemeinsamem Lernen für eine Schulstrukturdebatte und eine Schulentwicklung von unten Beitrag von Walter Lederer* (Mitarbeiter der PDS-Fraktion im Landtag Mecklenburg- Vorpommern) *auf der Grundlage eines Artikels von Andreas Bluhm (MdL Mecklenburg-Vorpommern, Bildungspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion) für Disput Nr Mecklenburg-Vorpommern auf dem Wege zu längerem gemeinsamem Lernen Objektive Rahmenbedingungen für Schulstruktur und Schulentwicklung in Mecklenburg- Vorpommern 1. Schulgesetzgebung: Das Land Mecklenburg-Vorpommern befindet sich seit der Wende in einem bildungspolitischen Strukturwandel. Im April 1991 wurde mit dem Ersten Schulreformgesetz 1) durch die CDU/F.D.P. Regierung das Schulsystem der DDR durch die Übernahme des gegliederten Schulsystems abgelöst. Es war als Übergangsgesetz konzipiert und sollte später durch ein richtiges Schulgesetz ersetzt werden. Dies geschah allerdings erst 1996 unter der CDU/SPD-Regierung 2). Die Fraktion Linke Liste/PDS sowie die Fraktion der PDS brachten sowohl ) als auch ) eigene Gesetzentwürfe ein, die sich an modernen integrativen pädagogischen Konzepten orientierten und die die Chancengleichheit beim Zugang und beim Durchlaufen des Bildungssystems sicherten. Die Einführung des Ersten Schulreformgesetzes war von massiven Protesten der Eltern, Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrkräfte begleitet. Es gab aus den alten Bundesländern viele Hinweise, die pädagogischen und schulstrukturellen Grundlagen der DDR-Schule zu modifizieren und ohne den ideologischen Ballast zu übernehmen. Zeitgleich wurde durch die damalige Landesregierung die Stundentafel für alle Schularten um über 1100 Stunden gekürzt. Damit konnten dann über 5000 Lehrerinnen und Lehrer entlassen werden. Diese Entlassungen trafen vor allem so genannte systemtreue Lehrkräfte aber auch viele junge Lehrerinnen und Lehrer. Die Wirkungen der Stundenkürzungen, die etwa ein komplettes Schuljahr ausmachen, konnten bis heute nicht ausglichen werden. 2. Demografische Entwicklung: Die gesellschaftlichen Veränderungen führten mit Beginn der 90-iger Jahre zu einem dramatischen demografischen Wandel. Die noch Ende der 80-iger Jahre vorhandenen Geburtenraten von bis verminderten sich. Verschärft wurde die Situation durch die anhaltende Tendenz zur Abwanderung. Absoluter Tiefpunkt war das Jahr 1994 mit Neugeborenen. Die Geburtenraten haben sich jetzt bei ca Geburten/Jahr eingependelt (siehe Tabelle zur demografischen Entwicklung in Anlage - PPP). 3. Wirkungen auf die pädagogischen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen des Landes und der Kommunen als Schulträger: 1) Vgl. Landtagsdrucksache 1/144 2) Vgl. Landtagsdrucksache 2/1185 3) Vgl. Landtagsdrucksache 1/2686 4) Vgl. Landtagsdrucksache 2/1192 1

2 a) Reduzierung von Schulstandorten bei allen Schularten und damit Verlängerung der Schulwege und Verminderung der Möglichkeit zu wohnortnahen Schulangeboten bei gleichzeitiger Erhöhung der Kosten für die Schülerbeförderung und Problemen bei der Nachnutzung von Schulgebäuden. Dörfer und kleine Städte verlieren ihre Schulen als meist letzte verbliebene kulturelle Einrichtung; b) Verkleinerung der Klassenstärken vor allem im ländlichen Raum und damit Veränderung der Schüler-Lehrer-Relation. Das ist verbunden mit einer zunehmenden Erhöhung der Personalkosten für die Absicherung der Unterrichtsversorgung; c) Die Unterschiede zwischen den größeren Städten und dem ländlichen Raum werden größer. Während im ländlichen Raum wegen der Schulwege auch kleine Klassen und kleine Schule erhalten werden müssen, sind in den Städten die Klassenstärken an der oberen Grenze der zulässigen Schülerzahl; d) Veränderungen bei der Bildungsbeteiligung in den verschiedenen Schularten. Es wird immer schwieriger, die verbleibenden Schülerinnen und Schüler nach der Grundschule auf die verschiedenen weiterführende Bildungsgänge eines gegliederten Schulsystems zu verteilen. Das uneingeschränkte Wahlrecht der Eltern nach der 4. Klasse der Grundschule führte und führt (häufig entgegen der Schullaufbahnempfehlung der Grundschule) dazu, dass der Hauptschulbildungsgang kaum noch, dafür das Gymnasium überproportional gewählt werden; e) Die Schulen in freier Trägerschaft (sog. Privatschulen) werden verstärkt von den Eltern angewählt. Damit stehen noch weniger Schülerinnen und Schüler für den Besuch von staatlichen Schulen zur Verfügung; f) Der Lehrereinsatz erfolgt häufig an mehreren Schulen. Damit wird einerseits die Identifikation erschwert, andererseits wird die Absicherung von fachgerechtem Unterricht sowie der Vertretung bei Ausfall der Lehrkraft komplizierter. Das wird zusätzlich durch die Teilzeitbeschäftigung der Lehrkräfte nach dem Lehrerpersonalkonzept von 1995 (Mindestbeschäftigungsumfang 66%+ schul- und fachabhängigen Zusatzstunden) problematischer; g) An kleinen Gymnasien kann das bisherige Kurssystem in der gymnasialen Oberstufe nicht mehr aufrechterhalten werden. Es kommt vermehrt zu Qualitätseinbußen durch die verminderten Wahlmöglichkeiten und Kursangebote; Es zeigte sich, dass das straff gegliederte Schulsystem den Bildungserfordernissen und zugleich den landestypischen Anforderungen und Entwicklungen nicht mehr gerecht wurde. Insbesondere die mögliche Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse auf inzwischen 6 verschiedene Schularten (Hauptschule, Realschule, verbundene Haupt- und Realschule, Gymnasium, Gesamtschule und Förderschule) war durch die zurückgehenden Schülerzahlen nicht mehr praktikabel. Vor allem die wohnortnahen Standorte des mittleren Bildungsweges wurden massiv in ihrem Bestand gefährdet. Längeres gemeinsames Lernen als Lösung der pädagogischen und strukturellen Probleme: Mit Beginn der Regierungsbeteilung der PDS im Jahr 1998 hatten wir erstmals die Möglichkeit gestaltend auf die Schulpolitik Einfluss zu nehmen. Das zentrale bildungspolitische Ziel der PDS, soziale und pädagogische Chancengleichheit in der schulischen Bildung zu erreichen, fand ihren Ausdruck im Koalitionsvertrag. Dort hieß es: Um den pädagogischen, demografischen und flächenspezifischen Anforderungen gerechter zu werden, wird die schulartenunabhängige Orientierungsstufe eingeführt. Ihre Anlagerung an die Grundschule oder eine weiterführende Schule wird nach den jeweiligen Gegebenheiten 2

3 vor Ort entschieden. In der Legislaturperiode werden die notwendigen Maßnahmen für den langfristigen Übergang zur sechsjährigen Grundschule eingeleitet. 5). Damit sollte die Trennung der Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse aufgehoben werden. Der nach der Grundschule weiterführende Unterricht wäre dann für alle Schülerinnen und Schüler in den Kassenstufen 5 und 6 erteilt worden. Der Übergang an das Gymnasium sollte erst mit der Klassenstufe 7 erfolgen. Das Projekt scheiterte am Koalitionspartner SPD. Die SPD beugte sich den landesweiten Protesten vor allem der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler und der Eltern, die einen Verlust von Bildungschancen befürchteten. Aus den Schulen des mittleren Bildungsweges fehlte die Unterstützung. Wegen des Verstoßes gegen den Koalitionsvertrag musste ein Parteitag der PDS über die Fortsetzung der Regierungsbeteiligung entscheiden. Mit über 80% der Stimmen wurde für eine Weiterführung der Koalition votiert. Die Lösung der pädagogischen und strukturellen Probleme im Schulwesen des Landes erforderten trotz des Scheiterns der schulartenunabhängigen Orientierungsstufe grundlegende Veränderungen. Diese Veränderungen wurden mit dem Fünften Änderungsgesetz Einführung der Regionalen Schule und des Abiturs nach 12 Jahren 6) beschlossen und damit die erste grundlegende inhaltliche und strukturelle Reform des Schulwesens in Mecklenburg-Vorpommern seit 1990 eingeleitet. Das Land investierte 50 Mio pro Jahr in qualitative Verbesserungen und erhöhte die Lehrerstellenzahl um 379 Stellen jährlich. Mit den Strukturveränderungen konnten wohnortnahe Schulstandorte besser gesichert werden. Die wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte waren: Einführung der Regionalen Schule als neue Schulart. In ihr werden Haupt- und Realschüler gemeinsam unterrichtet. Sie soll schrittweise die eigenständigen Haupt- und Realschulen ablösen und damit den mittleren Bildungsweg stärken. In der Perspektive soll ein zweigliedriges Schulsystem entstehen. Die Klassenstufen 5 und 6 werden als Orientierungsstufe ausgestaltet, die allerdings schulartenabhängig sowohl am Gymnasium als auch an den Regionalen Schulen absolviert werden kann. 7) Die Stundentafeln und Stundenzuweisungen der Orientierungsstufe sind aber für alle Schularten gleich. Aufhebung der äußeren Differenzierung von Haupt- und Realschülern und Ersatz durch eine integrative Beschulung mit zusätzlichen Förderstunden. Stärkung der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) sowie der naturwissenschaftlich- technischen Fächer durch Stundenerhöhungen. Rückkehr zum Gymnasium nach 12 Schuljahren. Einführung einer Prüfung zum Übergang in die gymnasialen Oberstufen des Gymnasiums/ der Gesamtschule, der dem Abschluss der Mittleren Reife (Realschulabschluss) gleichgestellt ist. Die Anfang 2000 prognostizierten Geburten- und Schülerzahlentwicklungen traten nicht ein. Die angenommenen Geburtenzahlen ca jährlich reduzierten sich gegenüber den Prognosen um jährlich ca bis Die Eltern wählten vermehrt das Gymnasium nach Klasse 4. Die Zugangsraten stiegen landesweit von 37% (2002/03) auf 45% (2005/06). Besonders problematisch wurde es in den kreisfreien Städten. Dort lagen die Übergangsraten zwischen 50% und 60% eines Schülerjahrgangs. Viele Schulen im ländlichen Raum erreichten eine Größe, die eine pädagogisch und finanziell noch tragfähige kritische Größe unterschritt. Die Standorte konnten aber wegen der Wohnortnähe und der Fahrtzeiten nicht geschlossen werden. Die Erhaltung des Schulstandortes hing oftmals von einem oder zwei 5) Vgl. Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und PDS über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 3. Legislaturperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Abschnitt VII, Ziffer 127 6) Vgl. GE Der Landesregierung auf Landtagsdrucksache 3/2458 vom ) Die Trennung der Schülerinnen und Schüler erfolgt allerdings weiter nach Klasse 4 3

4 Schülerinnen und Schülern ab. Die Bestandsicherheit musste häufig von Schuljahr zu Schuljahr neu entscheiden werden und es gab eine große Zahl von Ausnahmegenehmigungen für untermassige Standorte. Es zeigte sich heute, dass der 2001 begonnen Prozess nicht ausgereicht hat. Es wäre richtig gewesen schon damals das längere gemeinsame Lernen einzuführen. Aber was lange währt, wird manchmal doch noch gut. Die kleinen Schülerzahlen aus dem Anfang der 90-iger Jahre haben die Grundschule durchlaufen und wechseln jetzt in die weiterführenden Schulen. Bei Beibehaltung des Wechsels nach Klasse 4 und dem uneingeschränkten Wahlrecht der Eltern können immer weniger Schüler auf die Bildungsgänge verteilt werden. Das würde in der Perspektive zur Schließung von über 1/3 der Regionalen Schulen und der Gymnasien führen. In der Konsequenz würde das noch relativ wohnortnahe Schulsystem kollabieren. Die Schulen müssten in den größeren Städten zentralisiert werden, die Schulwege wären nicht mehr beherrschbar und das Schulsystem für Land und die Schulträger nicht mehr finanzierbar. Darum haben sich die PDS und die SPD entschlossen den ursprünglichen Gesetzentwurf zu einem 9. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes 8) nachhaltig zu verändern. Bisher waren vor allem schulstrukturelle und schulorganisatorische Fragen Gegenstand des Gesetzentwurfs. Durch Änderungsanträge wird jetzt das längere gemeinsame Lernen in einer schulartenunabhängigen Orientierungsstufe beginnend mit den Klassenstufen 5 und 6 eingeführt. Es ist vorgesehen, dass die Schülerinnern und Schüler nach der Grundschule in die Klasse 5 einer weiterführenden Regionalen Schule oder Gesamtschule wechseln. Das Gymnasium beginnt damit erst mit der 7. Klasse. Am Ende der 6. Klasse können die Eltern die weiterführende Schule für ihr Kind frei wählen. Die Schule unterstützt sie mit einer Schullaufbahnempfehlung. Folgen die Eltern der Schullaufbahnempfehlung nicht, ist das 1. Halbjahr am Gymnasium ein Probehalbjahr. Wegen der möglichst wohnortnahe Schulen wird es weiterhin Ausnahmeregelungen am Einzelstandort geben, wenn die Schulwege nicht mehr zumutbar sind. 9) Dazu gehören: Die Kleine Grundschulen auf dem Lande mit einer Mindestschülerzahl von (zusammen) 20 Schülerinnen und Schüler in der 1. und 2. Klasse; Einzügige Regionale Schulen mit mindestens 22 Schülerinnen und Schülern in der 5. Klasse ; Zweizügige Gymnasien mit mindestens 56 Schülerinnen und Schülern in der 7. Klasse; Die Koalitionsfraktionen sind sich darüber einig, dass das längere gemeinsame Lernen perspektivisch bis mindestens einschließlich der Klasse 8 auszuweiten ist. Dazu wird gegenwärtig eine Entschließung für die Verabschiedung des 9. Änderungsgesetzes (voraussichtlich Juni 2005) vorbereitet. Wie geht es weiter? Der längere gemeinsame Unterricht wird beginnend mit der Klasse 5 zum in Kraft treten. Damit haben die Schulen und Schulträger ausreichende Vorbereitungszeit. Die Beschränkung des gemeinsamen Unterrichts auf die Klassen 5 und 6 ist wegen der Regelungen des Hamburger Abkommens und anderer Vorschriften der Kultusministerkonferenz (KMK) notwendig. Hier werden Voraussetzungen definiert, deren Einhaltung (noch) über die bundesweite Anerkennung des Abiturs entscheidet. Dazu gehören z.b. die Dauer der Schulzeit in einem gymnasialen Bildungsgang sowie die Einhaltung einer 8) Vgl. Landtagsdrucksache 4/1405 9) als unzumutbar gelten: Für Grundschüler mehr als 40 Minuten und für Regionalschüler mehr als 60 Minuten für den (einfachen) Schulweg von der Wohnung bis zur Schule. 4

5 durchschnittlichen Jahreswochenstundenzahl von 265 Unterrichtsstunden. Eine Ausweitung des längeren gemeinsamen Unterrichts bis einschließlich Klasse 8 ist erst dann möglich, wenn die bisherigen Regelungen durch eine derzeit diskutierte Festlegung von Abschlussstandards ersetzt wird. Hier sollen statt der bisherigen Beschreibung des Weges zum Abitur, die vorhandenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zum Anerkennungsmaßstab gemacht werden, die mit dem Abitur erwartet werden. Mit Blick auf die internationalen üblichen integrativen Schulsysteme wird auch die KMK nicht an Veränderungen vorbeikommen. Schulpolitische Entscheidungen sind sehr komplex. Sie treffen immer auf eine Vielzahl unterschiedlichster Interessen, Wünsche und Vorstellungen und werden deshalb auch sehr differenziert bewertet. Das drückt sich auch bei uns im Land durch Zustimmung und Ablehnung, durch Proteste und Unterstützung aus. Bildungspolitische Entscheidungen werden darum immer eine Interessenabwägung sein. Wir haben jetzt mit der Einführung eines längeren gemeinsamen Lernens einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der bildungspolitischen Ziele der PDS getan. Das war nur möglich, weil wir in Mecklenburg-Vorpommern an der Regierung beteiligt sind und der Partner SPD (jetzt) diese Positionen mit trägt. Es mag nur ein kleiner Schritt sein, aber es ist ein Schritt in eine Richtung, bei der andere Bundesländer zurückrudern. Manchmal dauert es eben auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht 50 Jahre. 5

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