Gerechtigkeitslücken im Kommunalen Finanzausgleich? Fachforum IV

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80,8 65,8 64,3 60,8 46,5 38,0 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1

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Transkript:

Gerechtigkeitslücken im Kommunalen Finanzausgleich? Fachforum IV Dr. Jürgen Busse, Geschäftsführendes Präsidialmitglied Bayerischer Gemeindetag KOMMUNALE 2013 24. Oktober 2013 in Nürnberg

Finanzpolitik Kommunale Ausgaben für soziale Leistungen Dr. Jürgen Busse 2

Finanzpolitik Dr. Jürgen Busse 3

Finanzpolitik Finanzierungssalden der Gemeinden und Gemeindenverbände (ohne Stadtstaaten) Dr. Jürgen Busse 4

Finanzpolitik Dr. Jürgen Busse 5

Finanzpolitik Dr. Jürgen Busse 6

Finanzpolitik Entwicklung der Steuereinnahmen der Kommunen in Bayern Quelle: Darstellung Bayerischer Gemeindetag auf der Grundlage der amtl. Kassenstatistik Dr. Jürgen Busse 7

Finanzpolitik Steuereinnahmen im Kalenderjahr 2011 / 2012 Gemeinden / Gv. zusammen Kreisfreie Städte darunter Kreisangeh. Gemeinden Steuerarten 2011 Kalenderjahr 2012 Veränderung 2012 gegenüber 2011 2011 Kalenderjahr 2012 Veränderung 2012 gegenüber 2011 2011 Kalenderjahr 2012 Veränderung 2012 gegenüber 2011 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer ( brutto ) Gewerbesteuerumlage Gewerbesteuer ( netto ) Gem.-Ant. a.d. Eink. - Steuer Gem.-Ant. a.d. Umsatz Steuer Hundesteuer Zuschl. z. Grunderwerbst. Zweitwohnungssteuer Sonstige Steuern Kommunale Steuern insg. 1 000 Euro % 1 000 Euro % 1 000 Euro % 83.631 84.488 1,0 2.169 2.531 16,7 80.549 80.678 0,2 1.566.408 1.603.378 2,4 691.403 710.094 2,7 874.959 893.248 2,1 7.408.729 7.619.017 2,8 3.409.162 3.554.712 4,3 3.997.139 4.065.092 1,7 1.347.919 1.525.847 13,2 479.866 619.255 29,0 868.053 906.592 4,4 6.060.810 6.093.170 0,5 2.929.296 2.935.457 0,2 3.129.086 3.158.500 0,9 5.160.383 5.574.118 8,0 1.618.881 1.766.731 9,1 3.541.502 3.807.386 7,5 577.592 611.772 5,9 298.067 312.347 4,8 279.525 299.426 7,1 23.635 24.453 3,5 7.643 7.830 2,4 15.992 16.624 4,0 - - X - - X - - X 24.542 24.194-1,4 7.734 6.804-12,0 16.807 17.389 3,5 118 617 422,9 - - X 118 617 422,9 13.497.119 14.016.190 3,8 5.555.193 5.741.794 3,4 7.938.538 8.273.868 4,2 Quelle: Bay. Landesamt f. Stat. u. DV Dr. Jürgen Busse 8

Euro Bandbreite der Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden in den Landkreisen (EURO je Einwohner) 500,00 450,00 463,41 400,00 350,00 300,00 250,00 290,81 232,45 243,34 296,82 261,06 280,00 305,33 200,00 150,00 100,00 50,00 0,00 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Durchschnitt Quelle: Umfrage des Bayerischen Gemeindetags für die kreisangehörigen Gemeinden, Märkte und Städte Dr. Jürgen Busse 9

Bandbreite der Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden in den Landkreisen (EURO je Einwohner) 1.600 1.400 1.443 1.200 1.000 900 800 762 749 692 600 461 400 328 273 273 272 200 145 141 132 - Quelle: Umfrage des Bayerischen Gemeindetags für die kreisangehörigen Gemeinden, Märkte und Städte Dr. Jürgen Busse 10

Finanzpolitik Gemeindeschlüsselzuweisungen Vorläufige Zuweisungen 2013 gegenüber Zuweisungen 2012 Bayern gesamt Dr. Jürgen Busse 11

Finanzpolitik Gemeindeschlüsselzuweisungen Vorläufige Zuweisungen 2013 gegenüber Zuweisungen 2012 Dr. Jürgen Busse 12

Finanzpolitik Gemeindeschlüsselzuweisungen Vorläufige Zuweisungen 2013 gegenüber Zuweisungen 2012 Dr. Jürgen Busse 13

Finanzpolitik Gemeindeschlüsselzuweisungen Vorläufige Zuweisungen 2013gegenüber Zuweisungen 2012 Dr. Jürgen Busse 14

Finanzpolitik Gemeindeschlüsselzuweisungen Vorläufige Zuweisungen 2013 gegenüber Zuweisungen 2012 Dr. Jürgen Busse 15

Finanzpolitik Gemeindeschlüsselzuweisungen Vorläufige Zuweisungen 2013gegenüber Zuweisungen 2012 Dr. Jürgen Busse 16

Finanzpolitik Gemeindeschlüsselzuweisungen Vorläufige Zuweisungen 2013 gegenüber Zuweisungen 2012 Dr. Jürgen Busse 17

Finanzpolitik Gemeindeschlüsselzuweisungen Vorläufige Zuweisungen 2013 gegenüber Zuweisungen 2012 Dr. Jürgen Busse 18

Bezirksumlagen Quelle: Bay. Landkreistag Dr. Jürgen Busse 19

Mio. Euro Volumen des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern (reine Landesleistungen) 8.000 7.000 6.000 5.000 4.760 5.122 5.128 5.519 6.124 6.352 6.303 6.374 6.786 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahr Dr. Jürgen Busse 20

Finanzausgleich 2013 12,75 Dr. Jürgen Busse 21

Finanzausgleich 2013 Verhandlungsergebnis vom 22. Juni 2012 2012 2013 Allg. Steuerverbund 12,5 % 12,75 % FA-Leistungen insgesamt 7.257 Mio. 7.825 Mio. Reine Landesleistungen 6.786 Mio. 7.325 Mio. Schlüsselzuweisungen 2.687 Mio. 2.896 Mio. Sozialhilfeausgleich Bezirke 623 Mio. 643 Mio. Art. 10 FAG Schulhausbau 345 Mio. 375 Mio. Dr. Jürgen Busse 22

Finanzausgleich 2013 Verhandlungsergebnis vom 22. Juni 2012 2012 2013 Investitionspauschale 255,0 Mio. 315 Mio. - davon Mindestinvestitionspauschale 75 Mio. 115 Mio. Straßenausbau 244 Mio. 276 Mio. Abwasserbeseitigung 101 Mio. 81 Mio. Krankenhausbau 430,0 Mio. 500 Mio. Bedarfszuweisungen 25 Mio. 100 Mio. Dr. Jürgen Busse 23

Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Vereinbarung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 2013 Änderung des Hauptansatzes wurde erreicht 112 v. H. bis zu höchstens 150 v. H. Ergebnis war dringend notwendiger Einstieg aber seit 1978 ganz erheblich gestiegener Grundbedarf in den Gemeinden Voraussetzung für weitere Veränderungen ist, dass die Auswirkungen durch ein Gutachten untersucht werden Vereinbarung zwischen Finanz- und Innenministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern Gemeinsame Beauftragung eines Gutachters Dr. Jürgen Busse 24

Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Ziel: Überprüfung der Sachgerechtigkeit des derzeitigen Verteilungsmodus der Gemeindeschlüsselzuweisungen im bayerischen kommunalen Finanzausgleich Frage: Ist der Verteilungsmodus für die Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung der sonstigen Finanzausgleichswirkungen entsprechend der Bedarfe der verschiedenen Gemeindegruppen sachgerecht ausgestaltet und versetzt er die Gemeinde in die Lage, ihren Aufgaben angemessen zu erfüllen? Gegenstand der Untersuchung: 1. Ergebnisgerechtigkeit der geltenden Regelungen zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2. Systematik des bisher geltenden Verteilungsschlüssels Dr. Jürgen Busse 25

Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Werden die Bedarfe von Gemeinden und Städten durch den Hauptansatz und die geltenden Nebenansätze sachgerecht abgewickelt? Ist die gegenwärtige Steuerkraftberechnung (Höhe der Nivellierungshebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer, Anrechnungsmodus bei Einkommen- und Umsatzsteuer) sachgerecht austariert? Dr. Jürgen Busse 26

Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern 0 1. Zur Steuerkraftberechnung: Sind für alle Gemeinden geltende einheitliche Nivellierungshebesätze bei den Realsteuern sachgerecht? Ist die Höhe der gewählten Nivellierungshebesätze im Zusammenspiel mit der Einwohnergewichtung sachgerecht? Werden ausreichende Anreize zur Stärkung der eigenen Steuerkraft gewahrt? Wie wird der Vorschlag beurteilt, einen bestimmten Betrag bei der Ermittlung der Steuerkraft unangerechnet zu lassen? Wie wird der Vorschlag beurteilt, einen bestimmten Anteil der Realsteueristeinnahmen über dem Nivellierungshebesatz in die Berechnung mit einzubeziehen? Wie wird der Vorschlag beurteilt, bei der Steuerkraft und der Umlagekraft von Mehrjahresdurchschnitten auszugehen (und parallel dazu auf der Aufgabenseite der Schlüsselzuweisungen bei den Ergänzungsansätzen ebenfalls)? Dr. Jürgen Busse 27

Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern 2. Zur Bemessung der Aufgabenbelastung: Wie wird die Ausgestaltung der Hauptansatzstaffel bis 2012 und ab 2013 bewertet? Werden Einwohnerrückgänge und die Herausforderungen aufgrund des demographischen Wandels angemessen berücksichtigt? Ist das Gewicht der Ergänzungsansätze im Vergleich zum Hauptansatz angemessen? Sind die Ergänzungsansätze ausgewogen, auch im Hinblick auf ihre interkommunale Verteilungswirkung? Kann der Ansatz für Belastung durch Sozialhilfe und durch Grundsicherung für Arbeitssuchende von den tatsächlichen Ausgaben losgelöst und auf andere, die Bedarfe annähernd abbildende Indikatoren umgestellt werden? Gibt es für den Ergänzungsansatz "Strukturschwäche" weitere Kriterien? Werden die Zentralitätsfunktionen ausreichend berücksichtigt?, Erscheint die Einführung weiterer Bedarfsindikatoren sinnvoll (z. B. für Belastungen durch Jugendhilfe, für Kurorte, Einwohnerdichte, Flächenausdehnung, Gebietsstruktur (Ortsteile) oder anderes)? Dr. Jürgen Busse 28

Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Zeitlicher Ablauf: Entwurf des Gutachtens soll bis 31.03.2014 vorliegen Diskussion in der Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Vorlage des endgültigen Gutachtens Forderung des Bayerischen Gemeindetags, dass noch in der 1. Jahreshälfte 2014 eine politische Entscheidung zur Umsetzung des Gutachtens erfolgt Ziele des Gemeindetags Konsens über notwendige Änderungen im Finanzausgleich Weiterentwicklung des Systems des kommunalen Finanzausgleichs unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen der konkreten Bedarfe der Gemeinden Dr. Jürgen Busse 29

Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Ziele des Gemeindetags Nachjustierung des kommunalen Finanzausgleichs unter den Gesichtspunkten der interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit und Sicherung der Zukunftsfähigkeit insbesondere von Gemeinden in strukturschwachen Regionen, Schaffung einer nachhaltigen Finanzgrundlage für die Kommunen zur Gewährleistung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Bayern Dr. Jürgen Busse 30

Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden Neufassung des Art. 83 Abs. 2, Satz 3 BV (ab 01.01.2014) Der Staat gewährleistet den Gemeinden im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit eine angemessene Finanzausstattung. BVerwG bestätigt mit Urt. v. 31.01.2013 (DVBl 2013, 858), Anspruch der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung aus Art. 28 Abs. 2 GG Die Gemeinden müssen mind. über so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre Fremd- wie Selbstverwaltungsaufgaben ohne Kreditaufnahme erfüllen können und darüberhinaus noch über eine freie Spitze verfügen um zusätzliche freie Selbstverwaltungsaufgaben in einem bescheidenen aber doch merklichen Umfang wahrzunehmen. Dieser Kerngehalt ist einer weiteren Relativierung nicht zugänglich. Der Landesgesetzgeber kann eine strukturelle Unterfinanzierung der Gemeinden auch nicht damit rechtfertigen, dass die Haushaltslage des Landes notleidend ist. Der Landesgesetzgeber hat das System des Finanzausgleichs als Ganzes zu verantworten. Diese gilt für jeden Weg der Finanzregelung, gleichgültig, ob sie vom Land oder vom Kreis erlassen wurde. Ist die Finanzausstattung eines Kreises unzureichend, so muss er sich seinerseits an das Land halten. Er kann seine Finanznot nicht auf die kreisangehörigen Gemeinden abwälzen. Dr. Jürgen Busse 31

Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden Urt. d. Hess. Staatsgerichtshofs vom 21.05.2013 (NVwZ 2013, S. 1151) Die Garantie einer angemessenen Finanzausstattung verlangt, dass die Kommunen in der Lage sind, neben Pflichtaufgaben auch ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Über diese Mindestausstattung hinaus haben die Kommunen einen von der Finanzkraft des Landes abhängigen weitergehenden Anspruch auf Finanzausstattung. Die Aufgaben der Kommunen bilden den verfassungsrechtlichen Maßstab, der den Umfang der angemessenen Finanzausstattung bestimmt. Der Landesgesetzgeber kann seiner Verpflichtung zu einem aufgabengerechten Finanzausgleich nur nachkommen, wenn er die Höhe der zur kommunalen Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel kennt. Dies setzt eine Ermittlung des durch Aufgabenbelastung und Finanzkraft vorgezeichneten Bedarfs der Kommunen voraus. Die Bedarfsermittlung erstreckt sich auch auf den horizontalen Ausgleich, der unterschiedliche Bedarfslagen der kommunalen Gebietskörperschaften zu berücksichtigen hat. Der Gesetzgeber darf bei der Kostenermittlung pauschalieren und die ermittelten Ausgaben auf ihre Angemessenheit prüfen. Im Rahmen der Bedarfsanalyse könnte der Gesetzgeber etwa die (gesamten) tatsächlichen Ausgaben für Pflichtaufgaben erfassen, diese (um Ausreißer nach oben und unten) bereinigen und um einen zusätzlichen Betrag für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben erhöhen, umso dann durch Anrechnung der originären Einnahmen bzw. Einnahmemöglichkeiten der Kommunen deren Finanzbedarf zu ermitteln. Dr. Jürgen Busse 32

Wir danken unseren Sponsoren für die freundliche Unterstützung Dr. Jürgen Busse 33