"Sicherheit ist Ehrensache" Unfallversicherung für bürgerschaftlich Engagierte in Sportvereinen "Sicherheit ist Ehrensache", M. Becker, VBG-Forum 25.05.2013 Gliederung Themen und Ziele des Forums für alle Engagierten Sportentwicklungsbericht 2011/2012 DOSB VBG im System der gesetzlichen Sozialversicherung Für welchen Personenkreis in einem Sportverein besteht gesetzlicher Versicherungsschutz? Wer kann die freiwillige Ehrenamtsversicherung bei der VBG abschließen? Die Leistungen der VBG Alles aus einer Hand! Seite 2 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 1
Themen und Ziele des 3. VBG-Forums Gesetzlicher Auftrag der VBG ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Der Unternehmer ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich. Seite 3 Themen und Ziele des 3. VBG-Forums 1. Ziel: Ich kenne die wesentlichen Elemente zur Organisation des Arbeitsschutzes in meinem Sportverein, in meiner Kirchengemeinde oder gemeinnützigen Organisation. 2. Ziel: Ich weiß, ob ich bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Unternehmer im Sinne des Sozialgesetzbuches tätig werde und für die Durchführung von Präventionsmaßnahmen verantwortlich bin. Grundsatz Seite 4 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 2
Prävention vor Rehabilitation www.eile-achtsam.de www.eile-achtsam.de Seite 5 wenn die Prävention versagt Gesetzlicher Auftrag der VBG ist es, nach Eintritt eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder herzustellen und durch Geldleistungen zu entschädigen. Wenn schon ein Unfall, dann hoffentlich ein Arbeitsunfall! (lautet ein geflügeltes Wort) Seite 6 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 3
Themen und Ziele des 3. VBG-Forums 3. Ziel: Ich kann meinen gesetzlichen Versicherungsschutz bei der Ausübung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Sportverein, in der Kirchengemeinde oder gemeinnützigen Organisation beurteilen. 4. Ziel: Ich weiß, welche umfassenden Leistungen von der VBG nach Eintritt eines Versicherungsfalles erbracht werden. Seite 7 Die 5 möglichen Versicherungsverhältnisse Arbeitnehmer Wahl Beauftragung Helfer Berufung Versichert V kraft Gesetz Seite 8 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 4
Der Sport braucht dein Ehrenamt Filmbeitrag Sport braucht Dein Ehrenamt, Quelle: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) Produktion ChickenShack-TV (http://www.chickenshack.tv/index.php#section4) Seite 9 Sportentwicklungsbericht 2011 / 2012 Rund 9 Millionen Freiwillige: Vorstandsebene 750.000 Sonstige Funktionen 63.800 (erweiterte Vorstand) Freiwillige Helfer 7.000.000 Trainer, ÜL 1.100.000 Seite 10 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 5
Sportentwicklungsbericht 2011 / 2012 Im Durchschnitt ist jeder Ehrenamtliche auf Vorstandsebene 15,4 Stunden pro Monat für seinen Verein tätig. Bundesweit ergibt sich daraus eine Arbeitsleistung von 12,5 Millionen Stunden. Alleine auf Vorstandsebene ergibt sich damit eine monatliche Wertschöpfung von rund 187 Millionen bzw. eine jährliche von 2,25 Milliarden. Seite 11 www.thgw.f.de www.fotocommunity.de www.dfb.de www.concordia-suurhusen.de Seite 12 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 6
Seite 13 Hera F 0029 Unternehmen "Sportverein" Seite 14 Hera F 0478 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 7
Beschäftigte im Sportverein Vereinsmanager Seite 15 Der Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte Seite 16 Hera F 1406 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 8
Freiwillige Versicherung Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen ( 6 Absatz 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch VII) Freiwillig versichern können sich...gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen. Seite 17 Wer ist versichert? "Gewählte Ehrenamtsträger" Personen, die die ein ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Wahlamt bekleiden und und so so besondere Verantwortung übernehmen. Auch Personen, die die in in ein ein in in der der Satzung vorgesehenes Amt berufen werden, sofern die die Satzung eine solche Berufung anstelle einer Wahl ermöglicht. Beispiel: Der Der Vorstand, der der Kassenwart, der der Abteilungsleiter oder auch der der Sportwart. Es Es hängt von von der der Satzung ab! ab! Seite 18 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 9
Wer ist versichert? "Beauftragte Ehrenamtsträger" Personen, die die im im Auftrag oder oder mit mit Einwilligung des des Vorstands in in der der Organisation herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, die die nicht nicht in in der der Satzung verankert sein sein müssen. Dies Dies sind sind leitende, planende oder oder organisierende Tätigkeiten, die die über über einen längeren Zeitraum oder oder im im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden. Beispiele: die die dem dem Sportverein zugehörigen Mitglieder mit mit einer Funktion als als Schieds-, Kampf-, und und Linienrichter; Tätigkeiten als als Projektbeauftragter, Tätigkeiten als als Leiter eines Festausschusses o. o. ä. ä. Achtung! Wer Wer kein kein Amt inne inne hat hat oder oder nicht nicht beauftragt ist, ist, kann sich sich nicht nicht versichern, d. d. h. h. nicht nicht jedes Vereinsmitglied ist ist versicherbar! Seite 19 Antragstellung Seite 20 Hera F 1332 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 10
Was kostet die freiwillige Versicherung? Seite 21 Hera F 1410 Freiwillige Versicherung und Ehrenamt Mit Stand Mai 2013 haben sich ca. 150.000 gewählte und beauftragte Ehrenamtliche aus Sportvereinen über ihren LSB oder ihre Dachorganisation freiwillig bei der VBG versichert. Von den 16 Landessportbünden haben bisher nur zwei mit der VBG einen Pauschalvertrag abgeschlossen, von dem ca. 45.000 gewählte und beauftragte Ehrenamtsträger profitieren. Dieser Personenkreis ist damit automatisch über die VBG bei der Ausübung des Ehrenamtes gesetzlich unfallversichert. Seite 22 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 11
"Wenn schon ein Unfall, dann hoffentlich ein Arbeitsunfall," lautet ein geflügeltes Wort. (Rudi Bernhard, Geschäftsführer LSB RLP, SportInform 6-2001) Seite 23 Alles aus einer Hand Persönlicher Erstkontakt Reha-Planung Begleitung Arbeitsplatzbezogene Therapie Kraftfahrzeughilfe Wohnungshilfe Seite 24 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 12
Vorteile des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes Das weitestgehende Leistungsrecht im Bereich der Sozialversicherung ( mit allen geeigneten Mitteln ) Die bewährten und dynamischen (i. S. der Weiterentwicklung) besonderen Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung Das individuelle Reha-Management der VBG Das Prinzip "Alles aus einer Hand" Seite 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Michael Becker VBG Mainz, Rehabilitation Isaac-Fulda-Allee 3 55124 Mainz Telefon: 06131 389-200 Fax: 06131 389-228 Mail: michael.becker@vbg.de Seite 26 Forum-EA_Vortrag-BKR_2013 13