Therapiezieländerung bei schwerstkranken Patienten

Ähnliche Dokumente
Therapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung

Umgang mit Patientenverfügung

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes

Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin.

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Und wo bleibt da die Ethik?

I. Ich, geb. am : wohnhaft in :

Patientenverfügung. Ich,. geb. am. wohnhaft in...

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Gliederung des Vortrags

Therapieentscheidungen am Lebensende

Empfehlungen für die Anordnung eines Verzichts auf Wiederbelebung (VaW-Anordnung)

Ethische Probleme am Ende des Lebens

Entscheidung zur Änderung des Therapieziels aufgrund einer infausten Prognose (Ethische Empfehlung)

Patientenverfügung. Ich,. wohnhaft in

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Sterben im Kulturellen Kontext

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz und Symptombehandlung,

Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht

Sterben zulassen. Stiftung kreuznacher diakonie

Therapiezieländerung und Therapiebegrenzung in der Intensivmedizin

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

1. Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll:

Die Patientenverfügung. Stand: Mai 2014

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Patientenverfügung aus ethischer Sicht

Entscheidungen am Lebensende

Patientenverfügung. Wohnhaft in: bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann Folgendes:

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.

Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Ethische Grundlagen der Entscheidungsfindung

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010

Patientenverfügung. 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist:

Patientenverfügung. Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:...

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte

Empfehlungen zur Therapiebegrenzung auf Intensivstationen

Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung

Erklärung zur Patientenverfügung - Bitte sorgfältig lesen! -

Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie. Prof. Dr. Dirk Olzen

Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung

Patientenverfügung. Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon:

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin. Sterbeorte in Deutschland

Palliative Basisversorgung

Patientenverfügung. Lange Version. Verantwortlich: Simone Schmucki schmuckipartner, Anwaltsbüro St. Gallen. Im Auftrag von Fachbereich Alter

Formen und Strukturen Klinischer Ethikberatung

Sterben zulassen. Empfehlungen zur Änderung des Therapieziels von kurativer zu palliativer Therapie. Juni 2011

Palliative Versorgung dementer Patienten in Pflegeheimen. Elke Fischer

Erklärung zur Patientenverfügung - Bitte sorgfältig lesen! -

Hospizbewegung. Norbert Heyman Katholischer Krankenhausseelsorger

Ethik-Komitees. Ethische Orientierungshilfe. Therapieziel-Änderung Abbruch einer Beatmung - darf man das? Empfehlung des

vorsorgen selbst bestimmen e.v.

Patientenverfügung - 1 -

Patientenverfügung. Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse:

Patientenverfügung. wohnhaft: 1. Persönliche Anmerkungen zu meinen Erfahrungen und Befürchtungen hinsichtlich Krankheit, Leid und Lebensende

Patientenverfügung. Name: Vorname: geboren am:

Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte. Kloster Irsee

Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung

Arbeitsgruppe Therapiebegrenzung des Klinischen Ethikkomitees am Universitätsklinikum Erlangen 1

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

Ethische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch!

Zukunft selbstbewusst gestalten. Patientenverfügung. (Vordruck mit Erläuterungen)

Patientenverfügung. von Herr/Frau Hünxe An der Kirche 3 Tel. (02858) Duisburg Römerstr. 291 Tel.

Patientenverfügung (nach Muster des Bayrischen Justizministeriums Dezember 2012)

Ernährungstherapie Konflikte: Ethik - Recht

Klinisches Ethikkomitee am Universitätsklinikum Erlangen 1. Empfehlungen zur Behandlungsbegrenzung auf Intensivstationen 2

Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich

Leitlinie zur Ermittlung des Patientenwillens und zum Umgang mit Patientenverfügungen für Mitarbeiter des Universitätsklinikums Ulm, entwickelt von

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Empfehlungen zur Therapiebegrenzung auf Intensivstationen

Der Betreuer als Vollstrecker des Patientenwillens

Patientenverfügung. Forum Ethik Podiumsdiskussion. Dr. Katharina Woellert. Soll Herr Müller. ... künstlich ernährt werden (eine PEG-Sonde erhalten)?

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

atientenverfügung Ausführliche Version

Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt

Patientenverfügung. Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist: JA NEIN

Ich. bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann Folgendes:


Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes)

Empfehlungen für die Anordnung Verzicht auf Wiederbelebung

Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung

Mit einem Bein im Knast die Bedrohung bei allen Entscheidungen?

CHRISTLICHE PATIENTENVERFÜGUNG

Lebensverlängerung um jeden Preis? Ethische Grundlagen von Entscheidungen am Lebensende

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung

Patientenverfügung. von. Name: Vorname: Strasse: PLZ Ort: Telefon: Mobile: Schriften hinterlegt in: Religion / Konfession:

ETHIK AM LEBENSENDE. Leitlinie der DRK Kliniken Berlin. herausgegeben vom Ethikkomitee der DRK Kliniken Berlin

Palliativstation Klinikum Mittelmosel, St. Josef- Krankenhaus in Zell

Meine Patientenverfügung

Patientenverfügung. Kantonsspital St.Gallen. CH-9007 St.Gallen Tel

Patientenverfügung. 1. Meine Vertrauensperson. Name: Vorname Geburtsdatum: Aktuelle Adresse: PLZ, Ort:

Textbausteine für einer Patientenverfügung und ergänzende Aussagen

Patientenverfügung und Palliativ Care

Essen und Trinken am Lebensende Künstliche Ernährung und Flüssigkeitsversorgung Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Transkript:

LEITLINIE Therapiezieländerung bei schwerstkranken Patienten Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21.04.2017 in der vorliegenden Fassung verbindlich in Kraft gesetzt.

2 3 Einführung: Die normative Grundlage einer jeden medizinischen Behandlung ist die Indikationsstellung sowie die Einwilligung des Patienten nach vorausgegangener Aufklärung. Bevor die Indikation für eine medizinische Maßnahme gestellt werden kann, ist mit dem Patienten / Vertreter zusammen das Therapieziel festzulegen. Die Indikation für eine Behandlung ist immer mit dem Therapieziel verbunden. Über eine Änderung des Therapiezieles muss nachgedacht werden, wenn Zweifel an der Indikation oder Zweifel an der Einwilligung des Patienten (Bevollmächtigten / Betreuer) zur Einleitung bzw. Fortführung einer kurativen Therapie bestehen. Definition der Begriffe: Indikation Therapieziel, Therapiezieländerung Kurative Therapie Palliative Therapie Indikation: Ist eine fachlich begründete Einschätzung, dass eine ärztliche Maßnahme sinnvoll und vernünftig ist, um ein Behandlungsziel mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit zu erreichen. Die Indikation wird anhand von medizinischem Fachwissen gestellt und ist an objektive Parameter gebunden. Daneben ist die individuelle Situation des Patienten zu berücksichtigen. Bei der Indikationsstellung geht es um das Zusammenführen von standardisiertem Wissen und patientenbezogenen Erwägungs- und Ermessensprozessen.(4) Es sind mögliche Konstellationen bei der Indikationsstellung zu unterscheiden. Die Indikation ist sicher zu stellen, die Indikation ist zweifelhaft, da nicht sicher ist, ob der Nutzen den Schaden der Therapiemaßnahme überwiegt oder die Indikation ist nicht gegeben, weil der Schaden größer als der Nutzen wäre. Therapieziel: Die Vereinbarung von Therapiezielen ist eine wesentliche Grundlage in der Arzt-Patienten-Beziehung. Bevor die Indikation für eine Therapie gestellt werden kann, ist mit dem Patienten (Bevollmächtigten / Betreuer) das angestrebte Therapieziel zu vereinbaren. Das Therapieziel sollte realistisch erreichbar sein und nach Abwägen von Nutzen und Risiko / Belastung festgelegt werden. Die Indikation für eine Behandlung ist immer mit dem Therapieziel verbunden. Therapiezieländerung: Wenn das Therapieziel nicht mehr erreichbar scheint oder der Patient (Bevollmächtigter / Betreuer) sich gegen die Weiterführung der Therapie entscheidet, muss über eine Therapiezieländerung, d.h. über ein neues Therapieziel nachgedacht werden. Kurative Therapie: Therapie, die eine Heilung oder Besserung einer Erkrankung zum Ziel hat. Palliative Therapie: Therapie, deren Ziel die Leidenslinderung durch gute Symptomkontrolle ist.

4 5 Verfahrensweise - Praktische Umsetzung einer Therapiezieländerung I. Folgende Fragen sind im Behandlungsteam (Ärzte, Pflegende und andere, an der Behandlung beteiligte Berufsgruppen wie z. B. Psychologen, Seelsorger, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter) zu klären: 1. Was ist bislang das vorrangige Therapieziel? (siehe Definition Therapieziel ) 2. Ist das Therapieziel erreichbar? 3. Wie kann dieses Therapieziel erreicht werden? 4. Bringen die dafür nötigen Maßnahmen mehr Nutzen als Schaden? 5. Was kann ein alternatives Therapieziel sein? 6. Ist das Therapieziel mit dem Patienten (Bevollmächtigten / Betreuer) gemeinsam festgelegt? 7. Sind die Maßnahmen vom Patienten (Bevollmächtigen / Betreuer) gewollt? Werden die Ziele erreicht, die dem Patienten wichtig sind? (z. B. Unabhängigkeit von lebenserhaltenden Maßnahmen) 8. Werden die Sichtweisen und moralischen Bedenken der Beteiligten und Betroffenen angemessen einbezogen? II. Kommunikation im Behandlungsteam, mit dem Patienten (Bevollmächtigten / Betreuer) und den Angehörigen / Bezugspersonen Die Änderung des Therapiezieles von der kurativen zur palliativen Therapie muss auf verschiedenen Ebenen kommuniziert werden. Im ärztlichen Team: Alle an der Behandlung beteiligten Ärzte sollten die Entscheidung zur Therapiezieländerung möglichst im Konsens treffen. Im Behandlungsteam: Viele Entscheidungen werden im Behandlungsteam getroffen. Wenn die Einschätzung der Prognose zweifelhaft ist oder wenn die Behandlungssituation als sehr belastend empfunden wird, ist eine Teambesprechung unabdingbar. Mit Patient (Bevollmächtigtem / Betreuer), Angehörigen Über die Änderung des Therapiezieles entscheidet der Patient (Bevollmächtigter / Betreuer) mit dem verantwortlichen Arzt. Ist der Patient nicht einwilligungsfähig, so ist das Gespräch mit dem Bevollmächtigten / Betreuer zu führen. Dabei kann es hilfreich sein, den Bevollmächtigten / Betreuer zu fragen, was er sich wünscht, was er sich für den Patienten wünscht und was seiner Meinung nach der Patient sich wünscht. Ziele sollten klar formuliert, Handlungsschritte präzise benannt und festgelegt werden, so dass die Entscheidung gut und für jeden nachvollziehbar begründet ist. Gibt es keinen Konsens im Behandlungsteam oder mit dem Patienten (Bevollmächtigten / Betreuer) über die weitere Therapie, ist eine ethische Fallbesprechung (siehe im Intranet unter Ethikkomitee) einzuberufen. Sollte auch nach einer ethischen Fallbesprechung kein Konsens zwischen Arzt und Bevollmächtigtem / Betreuer bzgl. des Patientenwillens bestehen, ist das Betreuungsgericht anzurufen. III. Durchführung Eine Änderung des Therapieziels von der Kuration zur Palliation kann folgendermaßen umgesetzt werden: Verzicht auf zusätzliche kurative Maßnahmen Verzicht auf Ausweitung bestehender kurativer Maßnahmen Reduzierung bestehender kurativer Maßnahmen Absetzen bestehender kurativer Maßnahmen (2)

6 7 Gute Symptomkontrolle im Rahmen der palliativen Behandlung (siehe Anhang palliativmedizinische Behandlung): Hinzuziehen palliativmedizinischer Expertise (palliativmedizinisches Konsil). IV. Dokumentation (siehe Dokumentationsbogen) Art und Umfang der Therapiebegrenzung Urteilsfähigkeit des Patienten Inhalte der Aufklärungsgespräche, des Behandlungsverlaufes Datierung, Unterschrift, evtl. Zeugenunterschrift Anhang: Literatur: Definition palliativmedizinische Behandlung Ziel der palliativmedizinischen Behandlung ist die Linderung von belastenden Symptomen wie z. B. Schmerzen, Luftnot, Mundtrockenheit, Angst oder Unruhe. Sowohl pflegerische als auch medizinische Maßnahmen orientieren sich an den Bedürfnissen des Patienten. Persönliche Zuwendung, Kommunikation mit dem Patienten und seinen Angehörigen sind wichtige Bestandteile der palliativmedizinischen Betreuung. Neben physischen und psychischen Aspekten werden die spirituellen Bedürfnisse der Patienten beachtet und ein würdevolles Leben bis zuletzt ermöglicht.(5) 1. Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung, Dtsch. Ärzteblatt 2011; 108: A346 2. Therapiezieländerung und Therapiebegrenzung in der Intensivmedizin 2012 DIVI Sektion Ethik 3. Stellungnahme der Bundesärztekammer: Medizinische Indikationsstellung und Ökonomisierung, Dtsch. Ärzteblatt 2015; 112 (18) A-836-,B-708, C-684 4. Therapiezieländerung, Sterben zulassen und palliative care am Lebensende, J.Wallner, 24.1.16, Working Paper 5. Konzept Palliativmedizin CaritasKlinikum Saarbrücken, Dr. M. Blatt-Bodewig, M. Reiter,11.2015 Flussdiagramm Ermittlung des Patientenwillens Der Patient ist entscheidungsfähig? Es existiert eine Patientenverfügung? Es sind Behandlungswünsche bekannt? Der mutmaßliche Patientenwille ist feststellbar? Allgemeingültige Wertvorstellungen Der Patient entscheidet nach Aufklärung Der erklärte Patientenwille ist maßgeblich; gemeinsame Feststellung des Patientenwillens durch den Arzt und den Bevollmächtigten bzw. Betreuer Die Behandlungswünsche des Patienten sind zu berücksichtigen; gemeinsame Feststellung durch den Arzt und den Bevollmächtigten bzw. Betreuer Der mutmaßliche Patientenwille ist maßgeblich; gemeinsame Feststellung durch den Arzt und den Bevollmächtigten bzw. Betreuer Entscheidung zum Wohl des Patienten; gemeinsame Feststellung durch den Arzt und den Bevollmächtigten bzw. Betreuer Ausführliche Erläuterungen zur Feststellung des Patientenwillens finden Sie in der Leitlinie Patientenverfügung.

Den Dokumentationsbogen finden Sie im Intranet unter: 8 -> Gesundheit -> CaritasKlinikum 9 -> Dokumente -> Ethikkomitee Dokumentationsbogen zur Therapiezieländerung von kurativer zu palliativer Therapie Gründe für die Unterlassung kurativer Maßnahmen: ( bitte ankreuzen) Medizinische Indikation für kurative Therapiemaßnahmen ist nicht gegeben Patient (Bevollmächtigter / Betreuer) lehnt kurative Therapiemaßnahmen ab (Hinweis: diese Ablehnung kann jederzeit widerrufen werden) Einwilligungsfähigkeit des Patienten: Patient ist einwilligungsfähig Patient ist nicht einwilligungsfähig Grund: Es liegt vor: Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsurkunde Es besteht Konsens mit dem Bevollmächtigten/Betreuer über den Patientenwillen Gespräche erfolgt: mit Patient: am mit weiteren Angehörigen/Bezugspersonen: am mit Vorsorgebevollmächtigtem/Betreuer: am im Behandlungsteam/Station: ja, am nein Ethikberatung erfolgt: ja, am nein Weitere wichtige Informationen zum Entscheidungsprozess und zu Gesprächsinhalten: Folgende kurative Therapiemaßnahmen werden nicht durchgeführt: Intubation/Beatmung Reanimation Katecholamintherapie Verlegung auf Intensivstation Ernährungstherapie (künstliche enterale Ernährung über PEG, Magensonde, parenterale Ernährung) Nierenersatzverfahren Substitution von Blutprodukten Antibiotikatherapie Sonstiges: Folgende palliative Therapiemaßnahmen werden durchgeführt: Schmerz- und Symptombehandlung Mundpflege Stillen von Hunger und Durst Begleitung in der Sterbephase Betreuende Gespräche Palliativdienst informiert: ja nein Eine gute Schmerz- und Symptomkontrolle, Pflege und menschliche Zuwendung sowie spirituelle/seelsorgerlicher Beistand sind zu gewährleisten. Die Änderung des Therapiezieles wird bei Schichtübergabe im ärztlichen und pflegerischen Dienst besprochen. Die medizinische Indikation und der Patientenwille sind regelmäßig zu überprüfen. Dies ist in der Patientenakte zu dokumentieren. Der Dokumentationsbogen wurde unter sorgfältiger Beachtung der Leitlinie Therapiezieländerung am Lebensende erstellt. Ort/Datum Chefarzt / Oberarzt / Facharzt Seite 1 Seite 2

10 11 Notizen

CaritasKlinikum Saarbrücken Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität des Saarlandes www.caritasklinikum.de