Merkblatt Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement

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Transkript:

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Merkblatt Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement Hinweise zur Antragstellung Fassung vom 15.10.2013

INHALTSVERZEICHNIS 1 WOZU DIENT EIN KLIMASCHUTZMANAGEMENT? 3 2 KLIMASCHUTZMANAGEMENT 5 2.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG 5 2.2 ANTRAGSTELLUNG 6 2.3 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG 7 2.4 ABSCHLUSS 10 3 ANSCHLUSSVORHABEN 11 3.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG 11 3.2 ANTRAGSTELLUNG 13 3.3 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG 13 3.4 ABSCHLUSS 13 4 AUSGEWÄHLTE MASSNAHME 14 4.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG 14 4.2 ANTRAGSTELLUNG 14 4.3 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG 15 4.4 ABSCHLUSS 15 5 KONTAKT 16 6 ANHANG 16 2

1 WOZU DIENT EIN KLIMASCHUTZMANAGEMENT? Die Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager (im Folgenden: Klimaschutzmanager) informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern über das Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept und initiieren Prozesse für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Durch Information/Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Management soll die Umsetzung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützt und initiiert werden. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe und in der Kommune/Institution zu integrieren. Gefördert wird die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für Klimaschutzmanager für die fachlichinhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten sowie den Teilkonzepten Klimaschutz in eigenen Liegenschaften, Klimafreundliche Mobilität und Industrie- und Gewerbegebiete. In begründeten Einzelfällen können Klimaschutzmanager für andere Teilkonzepte förderfähig sein. Hierbei ist zu beachten, dass der Aufgabenumfang und die Komplexität der umzusetzenden Maßnahmen eine fachlich-inhaltliche Unterstützung rechtfertigen müssen. Die Klimaschutzmanager sollen während ihrer Tätigkeit wesentliche Teile des Konzepts oder der Teilkonzepte umsetzen (die Umsetzung einzelner, ausgewählter Maßnahmen ist nicht ausreichend). Auch die Klimaschutzmanager, die die Umsetzung eines Teilkonzepts fachlich-inhaltlich unterstützen, sollten mit dazu beitragen, dass das Handlungsfeld Klimaschutz verstärkt in die Kommune eingebracht und in anderen Bereichen (z.b. Beschaffung, Stadtplanung) etabliert wird. Dafür stehen verschiedene Informationsplattformen zur Verfügung, die Hilfestellungen anbieten (z.b. Serviceund Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz oder Klima-Bündnis). Im Rahmen der Förderung ist es wünschenswert, an zusätzlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten mit einem zeitlichen Umfang von bis zu 5 Tagen pro Jahr, am Mentoringprogramm in angemessenem Umfang für den Klimaschutzmanager im Erstantrag und einem zeitlichen Umfang von 5 bis 10 Tagen pro Jahr für den Klimaschutzmanager im Anschlussvorhaben sowie an Vernetzungstreffen für den Erfahrungsaustausch mit anderen Klimaschutzmanagern teilzunehmen. Die geförderten Klimaschutzmanager sollten dafür durch ihre Arbeitgeber freigestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutz.de/kommunen. Um die Konzeptumsetzung und die lokale Energiewende zu reflektieren und zu begleiten, ist es möglich, Prozessunterstützung durch sachkundige externe Dritte in einem zeitlichen Umfang von maximal fünf Tagen pro Jahr zu erhalten. Förderfähige Leistungen von Dienstleistern im Bereich professionelle Prozessunterstützung sind unter anderem: Unterstützung von Reflexion und Lernen im Prozess der Transformation hin zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit (verwaltungsintern bzw. gemeinsam mit Akteuren wie z.b. Bürgerinnen und Bürgern), detaillierte Akteursanalyse verwaltungsinterner und -externer Akteure sowie Erarbeitung akteursspezifischer Strategien der Kommunikation, Mobilisierung und Erwartungsmanagement, Design und Moderation von Prozessen und Veranstaltungen zur Information und Beteiligung, Mobilisierung von Verwaltung, Akteuren wie z.b. Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen, Design und Moderation von Wissensmanagement innerhalb der Verwaltung und der gesamten Kommune, Kalkulation von Partizipations- und Kooperationsprozessen, Betreuung von Arbeitsgruppen u.ä., Erarbeiten von Ideen und Strategien zur Initiierung von Partnerschaften verschiedener Akteure, Strategien zur effizienten interkommunalen Vernetzung. In den ersten 18 Monaten der Projektlaufzeit der Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement kann einmalig die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme beantragt werden (s. Kap. 4). 3

Für die Antragsteller, die bereits eine Förderung eines Klimaschutzmanagers erhalten, ist es möglich, ein Anschlussvorhaben für die fachlichinhaltliche Unterstützung zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten zu beantragen. Das Ziel dieser Anschlussförderung ist die Umsetzung von weiteren, im Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept beschriebenen Maßnahmen, die entweder im Rahmen der bisherigen fachlich-inhaltlichen Unterstützung noch nicht beantragt wurden oder sich erst im Rahmen der Aktivitäten der fachlich-inhaltlichen Unterstützung als zusätzlich prioritäre Maßnahmen herauskristallisiert haben. Mit der Anschlussförderung der Tätigkeit der Klimaschutzmanager sollen die bereits entstandenen Strukturen in der Kommune und ihre Aktivitätsfelder gefestigt werden. Die bislang entstandenen Synergieeffekte werden intensiviert und die Kommune wird langfristig in die Lage versetzt, die Stelle für das Klimaschutzmanagement kontinuierlich und dauerhaft zu integrieren. Eine Aufgabe der Klimaschutzmanager im Anschlussvorhaben bzw. erfahrenen Klimaschutzmanager soll es sein, im Rahmen eines Mentoring-Programms neu eingestellten, geförderten Klimaschutzmanagern als Mentoren in einem Umfang von minimal 5 und maximal 10 Tagen pro Jahr zur Verfügung zu stehen. Die Hauptaufgaben im Rahmen des Mentoring- Programmes sind u.a.: persönlicher Ansprechpartner für Fragen zur Umsetzung von Projekten und zur Verankerung des Klimaschutzes in der Verwaltung und der Kommune, Unterstützung bei Vernetzungsaktivitäten, allgemeine Hilfestellung, z.b. bei Öffentlichkeitsarbeit, Akteursansprache, partizipativen Prozessen. In den ersten 18 Monaten der Projektlaufzeit der Förderung des Anschlussvorhabens einer Stelle für Klimaschutzmanagement kann einmalig die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme beantragt werden (s. Kap. 4). 4

2 KLIMASCHUTZMANAGEMENT Voraussetzung für die Förderung der Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement (Erstantrag) ist ein Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, das nicht älter als drei Jahre ist und die wesentlichen Bestandteile von Konzepten gemäß Merkblatt Erstellung von Klimaschutzkonzepten bzw. Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten beinhaltet. Kommunen, die in Kooperation mit Ihrem Landkreis ein gemeinsames Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept erstellt haben, können einen eigenen Antrag auf die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement stellen, sofern das entwickelte Konzept auf die Belange und Gegebenheiten der beteiligten Kommunen ausgelegt ist (kommunenspezifische Potenzialermittlung mit Ableitung entsprechend auf die Kommunen zugeschnittener Maßnahmen, auf die Kommunen abgestimmte Konzepte für Öffentlichkeitsarbeit und Controlling). Der Förderzeitraum für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement beträgt für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten maximal drei Jahre, von Teilkonzepten maximal zwei Jahre, im Fall von Teilkonzepten für Industrie- und Gewerbegebiete maximal drei Jahre. Im Regelfall erfolgt die Förderung der fachlichinhaltlichen Unterstützung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 2.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG Antragsberechtigt sind Kommunen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Schulen, Kindertagesstätten und Hochschulen. Antragsberechtigt für das Teilkonzept Industrieund Gewerbegebiete sind die in der Richtlinie unter III.3 genannten Antragsteller. 1 kommunale Antragsteller (Kommunen und Verbünde, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden) öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Schulen und Kindertagesstätten öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger Kirchen aller Konfessionen & nicht-kirchliche Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft stehen sowie kommunale Eigenbetriebe kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft Behinderteneinrichtungen (mit den in III.2.c. genannten Zielen) kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften (Industrie- oder Gewerbepark in dazugehörigem Gemeindegebiet) 1 private Unternehmen, die einen Industrie- oder Gewerbepark betreiben 1 rechtsfähiger Zusammenschluss von mind. 30 Prozent der Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder Gewerbeparks liegen (vgl. III.2.) 1 antragsberechtigt nicht antragsberechtigt 5

Förderfähige Leistungen der Klimaschutzmanager sind unter anderem: Aufgaben des Projektmanagements (z.b. Koordinierung und Initiierung der Maßnahmen), fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung, Untersuchung von Finanzierungsmöglichkeiten und Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem umzusetzenden Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, Durchführung (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schulungen, Unterstützung bei der Koordinierung und ggf. Neugestaltung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts (Moderation), Unterstützung bei der Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevanten Daten, methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Klimaschutzstandards und Leitlinien (z.b. Qualitätsstandards für die energetische Sanierung), Aktivitäten zur Vernetzung mit anderen klimaschutzaktiven Kommunen; diese umfassen u.a. die Teilnahme bzw. die Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung regionaler Netzwerktreffen, Aufbau von Netzwerken und Beteiligung externer Akteure (z.b. Verbände) bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, inhaltliche Unterstützung bzw. Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit (z.b. Zulieferung von Texten), Einführung von EMAS. Hinweis: Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter folgenden Voraussetzungen eine erhöhte Förderquote erhalten: 1. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, können eine Erhöhung der Förderquote um bis zu 20 Prozent erhalten. 2. Sollten finanzschwache Kommunen nach ihrem jeweiligen Landesrecht kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben, kann eine um bis zu 20 Prozent erhöhte Förderquote unter den folgenden Voraussetzungen beantragt werden: a) In den vergangen zwei Haushaltsjahren wurde ein Fehlbedarf ausgewiesen und in den folgenden zwei Haushaltsjahren werden weiterhin Fehlbedarfe erwartet und b) eine Bestätigung der Kommunalaufsicht liegt vor, aus der hervorgeht, dass die derzeitige Haushaltslage eine erhöhte Förderquote rechtfertigen würde. 3. Kommunen, welche länderspezifische Hilfsprogramme in Anspruch nehmen, können ebenfalls eine um bis zu 20 Prozent erhöhte Förderquote erhalten. Die aktuelle Teilnahme ist bei der Beantragung nachzuweisen. 4 Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde, können durch Vorlage entsprechender Nachweise bei der Antragstellung eine Förderquote von bis zu 95 Prozent erhalten. Auf die erhöhte Förderquote besteht kein Rechtsanspruch. 2.2 ANTRAGSTELLUNG Ein Antrag für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement umfasst folgende Bestandteile: eine Vorhabenbeschreibung, die sich an den Vorgaben des Merkblatts orientiert, einen easy-online-antrag im Original mit Stempel und Unterschrift, das Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, auf welchem die Umsetzungsförderung basieren soll, den Beschluss zur Umsetzung des Konzepts und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings durch das oberste Entscheidungsgremium. Bei Zusammenschlüssen ist dieser Beschluss von allen Beteiligten zu erbringen. Dies gilt nicht beim Zusammenschluss eines Landkreises mit allen seinen Kommunen. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Anträge sind einzureichen bei einem noch zu benennenden Projektträger. Die Kontaktdaten dieses Projektträgers werden ab dem 1. Januar 2014 auf der Internetseite www.klimaschutz.de veröffentlicht. 6

Neben der elektronischen Fassung sind der unterschriebene und gestempelte Antrag samt der vorgenannten Unterlagen zusätzlich per Post bei dem zu benennendem Projektträger einzureichen. Das Antragsverfahren ist einstufig, d.h. die Förderentscheidung wird auf Basis der oben genannten Unterlagen gefällt. Sollten sich Nachfragen ergeben, wird der Projektträger mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Förderantrags ein und berücksichtigen Sie, dass der Beginn zum Monatsersten erfolgen sollte. Die beantragten Tätigkeiten dürfen erst mit dem Beginn des bewilligten Projektzeitraums begonnen werden. Die Stellenausschreibung für den Klimaschutzmanager kann auch vor Erhalt des Bewilligungsbescheids unter Vorbehalt der Mittelbewilligung erfolgen. Ebenso kann auch der Arbeitsvertrag unter Vorbehalt vor Beginn der Laufzeit geschlossen werden. Leistungen sind gemäß der für den Zuwendungsempfänger geltenden Vergaberegeln zu beauftrage. Für kommunale Zuwendungsempfänger gelten die in der jeweiligen Gebietskörperschaft verabschiedeten Vergabeverordnungen. Sollten sich im Verlauf des Vorhabens Änderungen bei den beantragten Tätigkeiten ergeben und/oder eine Laufzeitverlängerung erforderlich werden, ist eine schriftliche Zustimmung durch den Projektträger einzuholen. Nicht bewilligte und außerhalb der Projektlaufzeit ausgeführte Tätigkeiten sind generell nicht förderfähig. 2.3 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG Die Vorhabenbeschreibung soll einen Eindruck über die Ausgangssituation vermitteln und das geplante Vorhaben erläutern. Bitte gliedern Sie Ihre Vorhabenbeschreibung nach den folgenden Punkten: 1. Titel des Projekts, 2. Angaben zum Antragsteller, 3. Beschreibung der Ausgangssituation, 4. Beschreibung der Zielsetzung, der Arbeitsschritte und der Aufgaben des Klimaschutzmanagers, 5. Projektablauf/Balkenplan, 6. Kurzübersicht der geplanten Ausgaben. Die einzelnen Punkte der Vorhabenbeschreibung im Detail: 1. Titel des Projekts 2. Angaben zum Antragsteller Geben Sie Informationen zum Antragsteller (z.b. Einwohnerzahl einer Kommune) und ggf. Angaben zum Zusammenschluss von Antragstellern an. Antragsteller (z.b. mehrere Kommunen oder ein Landkreis mit seinen angehörigen Kommunen) können sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Antrag einreichen, wenn ein Klimaschutzmanager die Umsetzung mehrerer Konzepte oder eines gemeinsamen Konzepts fachlichinhaltlich unterstützen soll. Bitte beachten Sie: Für einen Zusammenschluss von Antragstellern ist dem Antrag eine Vereinbarung zum Zusammenschluss mit den folgenden Inhalten beizufügen: 1. Name des gemeinsamen Projekts, der Förderrichtlinie und des Förderschwerpunkts, 2. Nennung der an dem Zusammenschluss beteiligten Partner (mit Adresse), 3. Benennung des Antragstellers, der rechtsverbindlich die Verantwortung für die Umsetzung des Vorhabens (Kontoführung, Verwendungsnachweis etc.) übernimmt und den Antrag einreicht, 4. eine tabellarische Übersicht der Kosten und der Eigenmittel jedes Partners, 5. die rechtsverbindliche Zusicherung jedes Partners, die Eigenmittel im Fall der Förderung bereitzustellen, 6. die rechtsverbindliche Zusicherung jedes Partners, dass bisher kein Klimaschutzmanager gefördert wurde. Die Vereinbarung ist von dem Zeichnungsberechtigten jedes Verbundpartners zu unterschreiben. 7

Landkreise und kommunale Verbünde nehmen bei der Ausgestaltung des regionalen Klimaschutzes eine zentrale Rolle ein. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, gemeinsam mit den zugehörigen Städten und Gemeinden ein Klimaschutzkonzept umzusetzen und den Klimaschutz in die Region zu tragen. Für Landkreise und kommunale Verbünde als Antragsteller sind folgende drei Antragskonstellationen möglich: 1. Ein Landkreis/kommunaler Verbund kann zusammen mit einigen oder allen kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städten und Gemeinden einen gemeinsamen Antrag einreichen. Hier umfasst das umzusetzende Klimaschutzkonzept/Teilkonzept die Handlungsfelder des Landkreises/Verbundes sowie der kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städte und Gemeinden. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, können die beteiligten kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städte und Gemeinden in diesem Fall das keine eigene Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes/Teilkonzeptes beantragen. 2. Landkreise/kommunale Verbünde können die Umsetzung der unter 1. aufgeführten Klimaschutzkonzepte/Teilkonzepte ausschließlich für ihre eigenen und/oder von den kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städten und Gemeinden auf sie übertragenen Zuständigkeiten beantragen. 3. Der Landkreis/Verbund kann auch als Koordinator für mehrere kreisangehörige/verbundsangehörige Städte und Gemeinden einen Antrag einreichen. Das Klimaschutzkonzept/ Teilkonzept umfasst in diesem Fall nur die Handlungsfelder der kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städte und Gemeinden und nicht die des Landkreises/Verbundes. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, können die beteiligten kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städte und Gemeinden keine eigene Umsetzung eines Klimaschutzkonzept/ Teilkonzept in diesem Bereich beantragen. 3. Beschreibung der Ausgangssituation Erläutern Sie die allgemeine Ausgangssituation (z.b. Haushaltssituation der Kommunen) und bisher durchgeführte Klimaschutzaktivitäten. Geben Sie auch Auskunft über den (politischen) Prozess, der zum Umsetzungsbeschluss des Klimaschutzkonzepts geführt hat. 4. Beschreibung der Zielsetzung, der Arbeitsschritte und der Aufgaben der Klimaschutzmanager Die Vorhabenbeschreibung soll eine tabellarische Übersicht der geplanten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen enthalten, in der die im Projektzeitraum umzusetzenden Maßnahmen, deren Investitionskosten und angestrebten CO 2 -Einsparungen zusammengestellt sind. Auf dieser Grundlage ist ein Arbeitsplan zu erstellen, der die Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Maßnahmen für das einzustellende Personal beschreibt. In diesem Arbeitsplan soll im Einzelnen aufgelistet werden, für welche Aufgaben wie viel Zeit vorgesehen ist (Angaben in Arbeitstagen) und welche CO 2 -Minderungen erwartet werden. Bitte beschreiben Sie: die wesentlichen Ziele des Konzepts oder Teilkonzepts, welche Maßnahmen des Konzepts während des angestrebten Förderzeitraums umgesetzt werden sollen und welche CO 2 - Minderungen dadurch erwartet werden, die geplanten Aufgaben und Arbeitsschritte des Klimaschutzmanagers (unter Angabe des erwarteten Zeitumfangs in Arbeitstagen), die geplanten Aufgaben und Arbeitsschritte von externen Dienstleistern zur professionellen Prozessunterstützung, wie die klimarelevanten Daten erfasst und kontrolliert werden sollen (z.b. durch den Aufbau einer Datenbank), welche Akteure in die Umsetzung eingebunden werden sollen. Die Antragsteller haben sicherzustellen, dass eine Doppelförderung des Landkreises einerseits und seiner kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städte und Gemeinden andererseits ausgeschlossen ist. Legen Sie daher bitte immer Ihre Zuständigkeiten dar, auf die sich die Umsetzung des Klimaschutzkonzept/Teilkonzeptes beziehen soll. Die vorgenannten Antragskonstellationen und Regelungen werden entsprechend auch auf andere Zusammenschlüsse von Kommunen angewandt. 8

Die nachvollziehbare Darstellung des Zeitaufwands der Tätigkeiten der Klimaschutzmanager ist die Grundlage für die Beurteilung des Stellenumfangs. 5. Projektablauf/Balkenplan Bitte erstellen Sie einen Balkenplan, welcher die verschiedenen Arbeitsschritte des Klimaschutzmanagements und der Zwischenergebnisse (Meilensteine des Projekts) darstellt. Planen Sie für jedes Jahr ca. 4 5 Zwischenergebnisse ein, die wichtige Etappen im Verlauf der Projektlaufzeit markieren und für die laufende Erfolgskontrolle des Projektfortschritts aussagekräftig sind. Listen Sie die Meilensteine bitte zusätzlich chronologisch geordnet in einer separaten Tabelle in der Vorhabenbeschreibung auf. Berücksichtigen Sie auch die Arbeitsschritte/-zeiten für die jährlichen Zwischenberichte bzw. den Verwendungsnachweis/Endbericht (inhaltlicher u. finanzieller Projektstand am Ende eines jeden Kalenderjahres sowie am Ende der Projektlaufzeit) an den Projektträger. Bitte planen Sie den Beginn des Projekts frühestens fünf Monate nach Einreichen des Förderantrags ein und beachten Sie bei der Festlegung der Projektlaufzeit die für die Stellenausschreibung benötigte Zeit. Muster eines Balkenplans für die Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts (M = Monat): ARBEITSSCHRITT M1 M2 M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 Arbeitsschritt 1 Arbeitsschritt 2 Zwischenergebnis 6. Kurzübersicht der geplanten Ausgaben Die Aufgaben der Klimaschutzmanager für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung eines oder mehrerer Konzepte müssen mindestens eine halbe Personalstelle, bei Umsetzung eines Teilkonzepts für Industrie- und Gewerbegebiete mindestens eine 30-Prozent-Stelle rechtfertigen. Je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle gerechtfertigt sein. Die zuwendungsfähigen Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich beim Antragsteller neu eingestellt wird, sind nach TVöD zu beantragen. Als Obergrenzen für die Personalausgaben von NN-Personal sind die Angaben der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes heranzuziehen. Es können Sachausgaben (v.a. für Geschäftsbedarf und Literatur) beantragt werden. Diese sind im easy-online-antrag in den Feldern 0838 bis 0841 abzubilden und für die einzelnen Positionen aufzuschlüsseln und zu begründen. Ausgaben für bundesweite Dienstreisen zur Vernetzung mit anderen Klimaschutzakteuren, zu Fachveranstaltungen, zur zusätzlichen Qualifizierung der Klimaschutzmanager (bis zu 5 Tage pro Jahr) sowie zur Teilnahme am Mentoring-Programm sind auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) zu beantragen und im easy-online-antrag im Feld 0844 anzugeben. Seminargebühren sind zusammen mit den Reisekosten für Qualifizierung in Feld 0844 auszuweisen. Zuwendungsfähig sind außerdem Ausgaben für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit einem Maximalumfang von 20.000 Euro diese sind im easy-online-antrag im Feld 0835 anzugeben. Diese Maßnahmen sollen der Information der breiten Öffentlichkeit über das Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept und dessen Umsetzung dienen bzw. den Bekanntheitsgrad der Durchführung einzelner Klimaschutzmaßnahmen erhöhen. 9

Förderfähig sind u.a. Ausgaben für Aufträge an externe Dienstleister und Printmedien. Bereits in der Vorhabenbeschreibung sind die Art und der Umfang der Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit darzustellen, zu begründen und der Bezug zu den umzusetzenden Maßnahmen herzustellen. Die entsprechenden Ausgaben sind detailliert aufzuschlüsseln. Des Weiteren sind Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen an sachkundige Dritte zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Prozessunterstützung von maximal fünf Tagen pro Jahr förderfähig, sofern diese geeignet sind dazu beizutragen, die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts zu optimieren diese sind im easy-online-antrag im Feld 0835 anzugeben. In der Vorhabenbeschreibung sind die Art und der Umfang der Maßnahmen darzustellen und zu begründen sowie die entsprechenden Ausgaben detailliert aufzuschlüsseln. Bitte beachten Sie: Für die förderfähigen Sachausgaben wird auf die Richtlinie für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und die Hinweise für Sachausgaben Klimaschutzmanager verwiesen: www.klimaschutz.de Die Kosten für die eigentliche Umsetzung der Konzepte und damit verbundene Investitionen sind vom Antragsteller zu tragen. 2.4 ABSCHLUSS Wenn Sie im Rahmen einer Stelle für ein Klimaschutzmanagement bei der Umsetzung eines Konzeptes Fördermittel für die Personalausgaben für einen Klimaschutzmanager erhalten haben, ist die Erstellung von Zwischenberichten und eines Verwendungsnachweises notwendig (u.a. mit folgenden Inhalten: Belegliste, Dienstreisenachweise, eine Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit/Internetpräsenz, Schlussbericht mit Beschreibung des Projektes und Darlegung der CO 2 -Einsparung). Weitere Informationen sowie detaillierte Dokumente finden Sie unter www.klimaschutz.de. 10

3 ANSCHLUSSVORHABEN Voraussetzung für die Beantragung eines Anschlussvorhabens zur Umsetzung weiterer Maßnahmen ist die bereits bewilligte Förderung eines Klimaschutzmanagers für die fachlich-inhaltliche Unterstützung. Das Anschlussvorhaben ist nur für beim Antragsteller angestellte Klimaschutzmanager möglich. Der Förderzeitraum für ein Anschlussvorhaben an die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten beträgt maximal zwei Jahre und von Teilkonzepten maximal ein Jahr. Im Regelfall erfolgt die Förderung des Anschlussvorhabens durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Anschlussvorhaben zur Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung soll einen nahtlosen Anschluss an das vorherige Förderprojekt ermöglichen. Er kann ganzjährig innerhalb der letzten 12 Monate der Projektlaufzeit des Erstvorhabens Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement gestellt werden. Um den nahtlosen Anschluss gewährleiten zu können sollte der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf des Erstvorhabens eingereicht werden. 3.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG Antragsberechtigt sind Kommunen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Schulen, Kindertagesstätten und Hochschulen. Antragsberechtigt für das Teilkonzept Industrieund Gewerbegebiete sind die in der Richtlinie unter III.3 genannten Antragsteller. 1 kommunale Antragsteller (Kommunen und Verbünde, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden) öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Schulen und Kindertagesstätten öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger Kirchen aller Konfessionen & nicht-kirchliche Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft stehen sowie kommunale Eigenbetriebe kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft Behinderteneinrichtungen (mit den in III.2.c. genannten Zielen) kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften (Industrie- oder Gewerbepark in dazugehörigem Gemeindegebiet) 1 private Unternehmen, die einen Industrie- oder Gewerbepark betreiben 1 rechtsfähiger Zusammenschluss von mind. 30 Prozent der Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder Gewerbeparks liegen (vgl. III.2.) 1 antragsberechtigt nicht antragsberechtigt 11

Förderfähige Leistungen der Klimaschutzmanager sind unter anderem: Aufgaben des Projektmanagements (z.b. Koordinierung und Initiierung der Maßnahmen), fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung, Untersuchung von Finanzierungsmöglichkeiten und Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem umzusetzenden Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, Durchführung (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schulungen, Unterstützung bei der Koordinierung und ggf. Neugestaltung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts (Moderation), Unterstützung bei der Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevanten Daten, methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Klimaschutzstandards und Leitlinien (z.b. Qualitätsstandards für die energetische Sanierung), Aktivitäten zur Vernetzung mit anderen klimaschutzaktiven Kommunen; diese umfassen u.a. die Teilnahme bzw. die Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung regionaler Netzwerktreffen, Aufbau von Netzwerken und Beteiligung externer Akteure (z.b. Verbände) bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, inhaltliche Unterstützung bzw. Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit (z.b. Zulieferung von Texten). Zuwendungsfähig sind außerdem Ausgaben für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit einem Maximalvolumen von 10.000 Euro. Diese Maßnahmen sollen der Information der breiten Öffentlichkeit über das Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept und dessen Umsetzung dienen bzw. den Bekanntheitsgrad der Durchführung einzelner Klimaschutzmaßnahmen erhöhen. Förderfähig sind u.a. Ausgaben für Aufträge an externe Dienstleister und Printmedien. Bereits im Antrag sind die Art und der Umfang der Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit darzustellen, zu begründen und der Bezug zu den umzusetzenden Maßnahmen herzustellen. Die entsprechenden Ausgaben sind detailliert aufzuschlüsseln. Ausgaben für bundesweite Dienstreisen zur Vernetzung mit anderen Klimaschutzakteuren, zu Fachveranstaltungen, Wahrnehmung der Mentoring-Aufgaben sowie zur zusätzlichen Qualifizierung der Klimaschutzmanager sind auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) zu beantragen. Hinweis: Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter folgenden Voraussetzungen eine erhöhte Förderquote erhalten: 1. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, können eine Erhöhung der Förderquote um bis zu 20 Prozent erhalten. 2. Sollten finanzschwache Kommunen nach ihrem jeweiligen Landesrecht kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben, kann eine um bis zu 20 Prozent erhöhte Förderquote unter den folgenden Voraussetzungen beantragt werden: a) In den vergangen zwei Haushaltsjahren wurde ein Fehlbedarf ausgewiesen und in den folgenden zwei Haushaltsjahren werden weiterhin Fehlbedarfe erwartet und b) eine Bestätigung der Kommunalaufsicht liegt vor, aus der hervorgeht, dass die derzeitige Haushaltslage eine erhöhte Förderquote rechtfertigen würde. 3. Kommunen, welche länderspezifische Hilfsprogramme in Anspruch nehmen, können ebenfalls eine um bis zu 20 Prozent erhöhte Förderquote erhalten. Die aktuelle Teilnahme ist bei der Beantragung nachzuweisen. 4. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde, können durch Vorlage entsprechender Nachweise bei der Antragstellung eine Förderquote von bis zu 95 Prozent erhalten. Auf die erhöhte Förderquote besteht kein Rechtsanspruch. 12

3.2 ANTRAGSTELLUNG Ein Antrag für das Anschlussvorhaben umfasst folgende Bestandteile: eine Vorhabenbeschreibung, die sich an den Vorgaben des Merkblatts orientiert, einen easy-online-antrag im Original mit Stempel und Unterschrift, das Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, auf welchem die Umsetzungsförderung basieren soll. Des Weiteren ist eine Darstellung der zusätzlichen, noch nicht umgesetzten Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts einzureichen, die im Rahmen der bisherigen fachlichinhaltlichen Unterstützung noch nicht beantragt wurden und mindestens eine halbe Personalstelle (bei Umsetzung eines Teilkonzepts für Industrieund Gewerbegebiete mindestens eine 30-Prozent- Stelle) rechtfertigen. Für die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen ist ein neuer Beschluss durch das oberste Entscheidungsgremium vorzulegen, sofern die neu umzusetzenden Maßnahmen bzw. der neue Zeitraum vom ursprünglichen Beschluss (aus dem Erstvorhaben) nicht abgedeckt werden. Sollte kein neuer Beschluss erforderlich sein, ist dies zu kommentieren und der Beschluss zur Umsetzung des Konzeptes aus dem Erstvorhaben beizufügen. Anträge für ein Anschlussvorhaben können ganzjährig innerhalb der letzten 12 Monate der Projektlaufzeit des Erstvorhabens Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement gestellt werden. Anträge sind einzureichen bei einem noch zu benennenden Projektträger. Die Kontaktdaten dieses Projektträgers werden ab dem 1. Januar 2014 auf der Internetseite www.klimaschutz.de veröffentlicht. 3.3 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG Die Inhalte und der Aufbau der Vorhabenbeschreibung für ein Anschlussvorhaben entsprechenden den gemachten Angaben zur Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement. Zusätzlich geben Sie das Förderkennzeichen des bereits laufenden Vorhabens zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung an und grenzen die neu umzusetzenden Maßnahmen deutlich von der bereits geförderten Umsetzung ab. Neben der elektronischen Fassung sind der unterschriebene und gestempelte Antrag samt der vorgenannten Unterlagen zusätzlich per Post bei dem zu benennendem Projektträger einzureichen. Das Antragsverfahren ist einstufig, d.h. die Förderentscheidung wird auf Basis der genannten Unterlagen gefällt. Sollten sich Nachfragen ergeben, wird der Projektträger mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die beantragten Tätigkeiten dürfen erst mit dem Beginn des bewilligten Projektzeitraums begonnen werden. Die Stellenausschreibung für den Klimaschutzmanager kann auch vor Erhalt des Bewilligungsbescheids unter Vorbehalt der Mittelbewilligung erfolgen. Ebenso kann auch der Arbeitsvertrag unter Vorbehalt vor Beginn der Laufzeit geschlossen werden. Leistungen sind gemäß der für den Zuwendungsempfänger geltenden Vergaberegeln zu beauftrage. Für kommunale Zuwendungsempfänger gelten die in der jeweiligen Gebietskörperschaft verabschiedeten Vergabeverordnungen. Sollten sich im Verlauf des Vorhabens Änderungen bei den beantragten Tätigkeiten ergeben und/oder eine Laufzeitverlängerung erforderlich werden, ist eine schriftliche Zustimmung durch den Projektträger einzuholen. Nicht bewilligte und außerhalb der Projektlaufzeit ausgeführte Tätigkeiten sind generell nicht förderfähig. 3.4 ABSCHLUSS Wenn Sie im Rahmen der Anschlussförderung für ein Klimaschutzmanagement bei der Umsetzung eines Konzeptes Fördermittel für die Personalausgaben für einen Klimaschutzmanager erhalten haben, ist die Erstellung von Zwischenberichten und eines Verwendungsnachweises notwendig (u.a. mit folgenden Inhalten: Belegliste, Dienstreisenachweise, eine Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit/Internetpräsenz, Schlussbericht mit Beschreibung des Projektes und Darlegung der CO 2 -Einsparung). Weitere Informationen sowie detaillierte Dokumente finden Sie unter www.klimaschutz.de. 13

4 AUSGEWÄHLTE MASSNAHME Im Rahmen der fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten besteht die Möglichkeit für Klimaschutzmanager, einen Zuschuss zur Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme zu beantragen. Die Maßnahme soll herausragend bezüglich Energieeinsparung und Klimaschutz sein. Die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme kann nur einmal pro Bewilligung zur Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes oder Teilkonzeptes beantragt werden. Der Förderantrag ist innerhalb der ersten 18 Monate der Projektlaufzeit entweder für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder für das Anschlussvorhaben zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten zu stellen. Die Laufzeit ist in der Regel auf maximal 36 Monate begrenzt. Grundlage für den Zuschuss ist das der Bewilligung für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement zugrunde gelegte Konzept. Voraussetzungen für die Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme sind: die Bewilligung der Förderung eines Klimaschutzmanagers, die Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts sein, auf dem die Bewilligung der Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement basiert, die Maßnahme soll investiven Charakter haben, die Maßnahme muss ein direktes CO 2 -Minderungspotenzial von mindestens 80 Prozent aufweisen, die Maßnahme soll zu besonderen Anstrengungen für den Klimaschutz motivieren und exemplarisch für weitere umzusetzende Maßnahmen sein. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind: einzelne energieeinsparende Maßnahmen wie die Optimierung eines kompletten Heizungssystems, Austausch der Fenster einzelner Gebäude oder eine investive Maßnahme zur Reduzierung bzw. Optimierung der motorisierten Mobilität, die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien durch investive technische Maßnahmen wie den Umbau eines Nahwärmesystems inkl. Brennstoffumstellung. 4.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG Antragsberechtigt sind Klimaschutzmanager, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen gefördert werden. Im Regelfall erfolgt die Förderung der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahme durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, außer bei der Umsetzung von Teilkonzepten für Industrie- und Gewerbegebiete 20 Prozent, jedoch höchstens mit einer Zuwendung in Höhe von 250.000 Euro. Eine Kumulierung mit Drittmitteln und Zuschussförderungen aus anderen Programmen und Förderkrediten ist möglich. Eine Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen der Bundesregierung ist ausgeschlossen. Die in der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative unter II.4. benannten investiven Maßnahmen sind jedoch von einer Förderung als ausgewählte Maßnahme ausgeschlossen. 4.2 ANTRAGSTELLUNG Ein Antrag für die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme umfasst folgende Bestandteile: eine prägnante Beschreibung des Vorhabens, einen easy-online-antrag im Original mit Stempel und Unterschrift, ein modulares Angebot ( Richtpreisangebot ) eines potenziellen Auftragnehmers oder das Leistungsverzeichnis eines Fachplaners, Nachweis eines Fachplaners über die Erreichung des CO 2 -Einsparziels von 80 Prozent, Auszug aus dem umzusetzenden Konzept, in dem die ausgewählte Maßnahme aufgeführt ist. Anträge für eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme können ganzjährig innerhalb der ersten 18 Monate des Bewilligungszeitraums der Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder des Anschlussvorhabens eingereicht werden. 14

Bitte beachten Sie: Die Leistungen zur Durchführung der ausgewählten Klimaschutzmaßnahme dürfen erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids ausgeschrieben und vertraglich vereinbart werden. Bei Einreichung des Verwendungsnachweises müssen die Rechnungen dieselbe modulare Aufschlüsselung wie die Kalkulation im Antrag aufweisen. Der Eingang und die Prüfung der Verwendungsnachweisunterlagen sind die Voraussetzung für die Überweisung der Schlusszahlung in Höhe von 20 Prozent der Fördermittel. 4.3 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG Die Vorhabenbeschreibung enthält folgende Punkte: 1. Titel des Projekts 2. Angaben zum Antragsteller (s. 3.2.A) Benennung des Förderkennzeichens des zugrunde liegenden Vorhabens der fachlichinhaltlichen Unterstützung, Beschreibung der Ausgangssituation und Darstellung, welche Rolle die ausgewählte Maßnahme bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts spielt, Beschreibung der Maßnahme und Berechnung der damit zu erwartenden CO 2 -Einsparung, Nachweis eines Fachplaners über die Erreichung des CO 2 -Einsparungsziels von 80 Prozent, Gliederung der Maßnahme in einzelne Arbeitsschritte und Balkenplan, Kurzübersicht der geplanten Ausgaben. 3. Schätzung der geplanten Ausgaben und Hinweise zur Vergabe von Aufträgen Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen und Installationen durch qualifiziertes externes Fachpersonal. Um das Vorhaben auf Angemessenheit und Plausibilität prüfen zu können, ist dem Antrag eines der drei folgenden Dokumente beizulegen: ein unverbindliches Angebot ( Richtpreisangebot ) eines möglichen Auftragsnehmers, ein von einem Fachplaner erstelltes Leistungsverzeichnis, ein Angebot, das auf Basis der jeweils geltenden Vergaberegeln und unter dem Vorbehalt einer Zuwendung durch das Bundesumweltministerium eingeholt wurde. In dem Angebot bzw. dem Leistungsverzeichnis müssen die geplanten Tätigkeiten, der Arbeitsaufwand pro Arbeitsschritt und deren Kosten nachvollziehbar dargestellt sein. Es sind die Gesamtinvestitionen und deren klimaschutzrelevanter Anteil darzustellen. Darüber hinaus soll angegeben werden, wie die Gesamtausgaben der Maßnahme finanziert werden und ob weitere Förderprogramme dabei in Anspruch genommen werden. Unabhängig davon, wie die Kosten/Ausgaben für die Angebote ermittelt wurden, ist der Antragsteller nach Erteilung des Zuwendungsbescheids verpflichtet, die Leistung gemäß der für ihn geltenden Vergaberegeln zu beauftragen. Für kommunale Zuwendungsempfänger gelten die in der jeweiligen Gebietskörperschaft verabschiedeten Vergabeverordnungen. 4.4 ABSCHLUSS Wenn Sie im Rahmen der Förderung einer Stelle für ein Klimaschutzmanagement Fördermittel für die Durchführung einer ausgewählten Maßnahme erhalten haben, ist die Erstellung eines Schlussberichts notwendig. Dieser enthält u.a. die Beschreibung der durchgeführten ausgewählten Maßnahme mit Darstellung der eingebauten/umgebauten Technik sowie Angaben zur Emissionsminderung und der Erreichung des 80 Prozent Einsparzieles. Weitere Informationen sowie detaillierte Dokumente finden Sie unter www.klimaschutz.de. 15

5 KONTAKT Projektanträge, die bis zum 31. Dezember 2013 gestellt werden, sind einzureichen bei: Projektträger Jülich (PtJ) Geschäftsbereich Umwelt (UMW) Klimaschutz Forschungszentrum Jülich GmbH Zimmerstraße 26 27 10969 Berlin Tel.: 030/20199-577 Fax: 030/20199-3100 E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de Internet: www.ptj.de/klimaschutzinitiativekommunen Projektanträge, die nach dem 31. Dezember 2013 gestellt werden, sind einzureichen bei einem noch zu benennenden Projektträger. Die Kontaktdaten dieses Projektträgers werden ab dem 1. Januar 2014 auf der Internetseite www.klimaschutz.de veröffentlicht. Für eine inhaltliche Erstberatung, Fach- und Vernetzungsveranstaltungen und Wissenstransfer wenden Sie sich an SK:KK: Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik GmbH In Köln: Auf dem Hunnenrücken 3, 50668 Köln In Berlin: Zimmerstraße 13 15, 10969 Berlin Hotline zu den Beratungsteams in Köln und Berlin: 030/39001-170 E-Mail: kontakt@klimaschutz-in-kommunen.de Internet: www.klimaschutz.de/kommunen 6 ANHANG Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative sowie ihrer Programme und Projekte finden Sie unter www.klimaschutz.de Ab dem 01.01.2014 stehen die Anträge und Hinweisdokumente hier zum Download bereit: www.klimaschutz.de Beispiele für existierende Klimaschutzkonzepte und Kurzdarstellungen: www.klimaschutz.de/kommunen 16