Rundschreiben. Neue bundeseinheitliche Reha-Formulare. Abteilung für Rehabilitation

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Auskunft erteilen: Münster, 12.11.2013 zu Ziff. 1 und 3: Frau Engelhardt Telefon: 0251 238-2790 Telefax: 0251 238-2796 E-Mail: christel.engelhardt@drv-westfalen.de zu Ziff. 2: Herr Peters Telefon: 0251 238-2315 Telefax: 0251 238-2796 E-Mail: werner.peters@drv-westfalen.de Rundschreiben an alle Versicherungsämter, Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe nachrichtlich an alle Gutachterinnen und Gutachter, die für die Deutsche Rentenversicherung Westfalen ärztliche Gutachten zu Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wegen allgemeiner Erkrankungen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) erstellen Neue bundeseinheitliche Reha-Formulare 1. G115 Selbsteinschätzungsbogen 2 2. G180, G185, G190, G600 Präventionsleistungen Antrag, Anlage zum Antrag, ärztlicher Befundbericht, Honorarabrechnung 2 3. G611, G612, G600 Kinderrehabilitation Informationen für den Arzt, ärztlicher Befundbericht, Honorarabrechnung 5 Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Rentenversicherung hat mehrere neue bundeseinheitliche Reha- Formulare beschlossen. Rundschreiben Seite 1 von 5

1. G115 Selbsteinschätzungsbogen Um die sozialmedizinische Sachaufklärung zu unterstützen, hat die Deutsche Rentenversicherung einen Selbsteinschätzungsbogen entwickelt, der vom Reha-Antragsteller auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden soll. Mit diesem Selbsteinschätzungsbogen soll der versichertenorientierte Handlungsansatz der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des SGB IX intensiviert werden, indem der Versicherte sich frühzeitig im Antragsverfahren zu den medizinischen und psychosozialen Gründen seiner Antragstellung sowie zu seinen Aktivitäts- und Funktionsstörungen äußern kann. Der Selbsteinschätzungsbogen soll bei allen Anträgen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eingesetzt werden (Ausnahme: Anträge, die an die Westfälische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation oder an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung gerichtet sind). Das Formular G110 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist um einen Hinweis auf das Formular G115 ergänzt worden. Gleichzeitig wurde das Formular G110 unter Ziffer 1.1 um Angaben zur Dauer der Arbeitsunfähigkeitszeiten in den letzten 12 Monaten und unter Ziffer 2 um Angaben zur subjektiven Erwerbsprognose erweitert. Leiten Sie den ausgefüllten Selbsteinschätzungsbogen bitte mit den Antragsunterlagen weiter. Das Formular G115 steht auf unserer Internetseite wie folgt zum Herunterladen zur Verfügung: > Antragspaket Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 2. G180, G185, G190, G600 Präventionsleistungen Antrag, Anlage zum Antrag, ärztlicher Befundbericht, Honorarabrechnung Steigende Anforderungen im Beruf und die Zunahme chronischer Erkrankungen lassen viele Menschen daran zweifeln, dass sie bis ins Rentenalter berufstätig sein können. Oftmals werden leichtere Beschwerden ignoriert oder zu Rundschreiben Seite 2 von 5

spät angegangen. Im Laufe der Jahre können sich daraus ernste Erkrankungen entwickeln, die die Erwerbsfähigkeit gefährden. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, bietet die gesetzliche Rentenversicherung präventive (vorbeugende) Leistungen für Versicherte an, die bereit sind, aktiv an ihrer Gesundheit und dem Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit mitzuarbeiten. Die Versicherten können solche Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit (Prävention) nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI erhalten, wenn sie eine besonders gesundheitsgefährdende Beschäftigung ausüben, also z. B. Arbeiten im Schichtdienst, Arbeiten, die mit starker körperlich einseitiger Belastung oder mit hohem nervlichen oder emotionalen Stress verbunden sind. Darüber hinaus müssen erste gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die noch keinen Krankheitswert haben, wie etwa häufig wiederkehrende Schmerzen, beginnende psychische Beeinträchtigungen, ernste Probleme mit dem Gewicht oder dem Stoffwechsel oder Probleme mit den Atemwegen. Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen erbringt solche Präventionsleistungen an folgenden Standorten: Bad Rothenfelde Ennepetal Bad Salzuflen in Planung für Anfang 2014: Münster und Gelsenkirchen An diesen Präventionsleistungen können nur Versicherte teilnehmen, deren Anreisezeit zum Rehabilitationsort ca. 45 Minuten nicht überschreitet. Die Nähe zur Rehabilitationseinrichtung ist unbedingt erforderlich, weil diese Präventionsleistungen ambulant und ganztägig ambulant durchgeführt werden: Sie setzen sich zusammen aus einer Initialphase (3 Tage ganztägig ambulant), gefolgt von einer berufsbegleitenden ambulanten Trainingsphase (12 Wochen mit jeweils 1 bis 2 Terminen nach Feierabend oder am Samstag) und einer Eigenaktivitätsphase (6 Monate). Rundschreiben Seite 3 von 5

Versicherte, die eine solche Präventionsleistung beantragen wollen, müssen zunächst mit dem in ihrem Betrieb zuständigen Betriebs-/Werksarzt oder auch mit ihrem Hausarzt darüber sprechen, ob eine Prävention für sie in Frage kommt. Ggf. lassen sie vom Betriebs-/Werksarzt oder im Ausnahmefall vom Hausarzt den ärztlichen Befundbericht ausfüllen, den sie mit den Antragsformularen erhalten. Für die Beantragung dieser Leistungen stehen folgende Formulare zur Verfügung: G180 Antrag auf medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit (Präventionsleistungen) nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI, G185 Anlage zum Antrag auf medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit (Präventionsleistungen) nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI, G190 Ärztlicher Befundbericht zum Präventionsantrag der Rentenversicherung, G600 Honorarabrechnung zum ärztlichen Befundbericht. Die neuen Formulare G180, G185, G190 und G600 stehen auf unserer Internetseite wie folgt zum Herunterladen zur Verfügung: > Antragspaket Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung Hinweis: Sollten Versicherte wie bereits in der Vergangenheit möglich eine dreiwöchige stationäre medizinische Leistung zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit begehren, so verwenden Sie bitte wie bisher das Formular G100 und kreuzen die Rubrik Medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit (Präventionsleistungen) auf der ersten Seite an. Rundschreiben Seite 4 von 5

3. G611, G612, G600 Kinderrehabilitation Informationen für den Arzt, ärztlicher Befundbericht, Honorarabrechnung Bisher stellte jeder Rentenversicherungsträger eigene Formulare für den ärztlichen Befundbericht zum Antrag auf Kinderrehabilitation bereit. Nunmehr hat die Deutsche Rentenversicherung folgende bundeseinheitliche Formulare beschlossen: G611 Informationen für die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt, G612 Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen (Kinderrehabilitation), G600 Honorarabrechnung zum ärztlichen Befundbericht. Diese Formulare ersetzen die bisherigen Formulare 6-622 der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Noch vorliegende Restbestände können aufgebraucht werden. Die neuen Formulare G600, G611 und G612 stehen auf unserer Internetseite wie folgt zum Herunterladen zur Verfügung: > Antragspaket Kinderrehabilitation oder für Ärzte > Ärzte > Reha-Verfahren > Kinderrehabilitation Befundbericht und Fragebogen für Ärzte Sie können die unter Ziffern 1 bis 3 genannten Formulare auch schriftlich unter Nennung der Formular-Nr. bei unserem Magazin anfordern (E-Mail: magazin@drvwestfalen.de, Fax-Nr.: 0251 238-151122). Mit freundlichen Grüßen Martin Broscienski Gen.Akte 614-63, 614-70, 620-23 Rundschreiben Seite 5 von 5