Pädagogisches Fachkonzept der Frühförder- und Beratungsstelle Lebenshilfe Kreisvereinigung Holzminden e.v.

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Transkript:

Pädagogisches Fachkonzept der Frühförder- und Beratungsstelle Lebenshilfe Kreisvereinigung Holzminden e.v. 1. Einleitung 2. Geschichtliche Entwicklung 3. Gesetzliche Grundlagen 4. Finanzierung 5. Zielgruppe 6. Ziele 7. Aufnahmeverfahren 8. Teambesetzung 9. Arbeitsweise und Methodik 10. Weiterentwicklung des Konzeptes

2 Frühförder- und Beratungsstelle 37627 Stadtoldendorf - Yorck-Straße 3 Tel.: (0 55 32) 97 27 77 Fax: (0 55 32) 97 27 97 Mail: ff@lebenshilfe-holzminden.de 1. Einleitung Mit meinem Kind stimmt etwas nicht! Mein Kind entwickelt sich nicht normal! Für viele Eltern stellt sich dann die Frage: Haben wir etwas falsch gemacht? Was können wir tun? Wo bekommen wir Hilfe? Im Landkreis Holzminden gibt es dafür mehrere Anlaufstellen, eine davon ist die Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Kreisvereinigung Holzminden e.v. Diese bietet ein Förderangebot, das die kindliche Entwicklung begleitet und unterstützt sowie die Eltern mit in die Arbeit integriert. Die Beratung ist ein sehr wichtiger Aspekt der Arbeit, um gemeinsam mit den betroffenen Eltern einen Weg für die Förderung des Kindes zu finden. Dabei besteht vorrangig der Anspruch, den betroffenen Kindern die bestmögliche Hilfe und Förderung zu bieten. Mit unserem Konzept möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich über die Frühförderund Beratungsstelle zu informieren und Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit zu gewähren. Es ist gleichzeitig eine Arbeitsgrundlage aller Mitarbeiter/Innen der Frühförder- und Beratungsstelle.

2. Geschichtliche Entwicklung 3 Die Lebenshilfe Kreisvereinigung Holzminden e.v. ist Mitglied der Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.v. in Hannover, der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. in Marburg sowie im Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. in Hannover. Die Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Holzminden e.v. besteht seit mehr als 35 Jahren. Im Dezember 1978 mit lediglich einer Teilzeitstelle gegründet, hat die Frühförderung damals 6 Kinder betreut. Ohne eigene Räumlichkeiten und in einem anderen gesetzlichen Rahmen (es wurden nur behinderte Kinder unter 3 Jahren bis zum Eintritt in das Heilpädagogische Zentrum betreut) hat die Frühförderung in den letzten Jahrzehnten einen intensiven Wandel durchlaufen. 1999 erwarb die Frühförderung ein Haus in Stadtoldendorf, das allerdings aufgrund der steigenden Kinderzahlen nicht mehr ausreichend Platz bot. Seit 2004 befindet sich die Frühförderung in der alten Yorck- Kaserne mit großzügigen Räumen und einem ansprechenden Außengelände. 3. Gesetzliche Grundlagen Früherkennung und Frühförderung sind zunächst Leistungen zur Eingliederungshilfe für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen nach 53, 54, SGBXII. Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern ( 53 Abs.3 SGB XII). Leistungen zur Eingliederung sind u.a. nach 54 SGB XII Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (näher bestimmt in 55 Abs.1 und Abs.2 Nr.2 SGB IX) und in Verbindung mit dem 56 SBG IX auch die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ( 26 SGB IX Abs.2 Nr.2 und demzufolge 30 Abs.2 SGB IX Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Wie die Früherkennung und Frühförderung konkret umgesetzt werden soll, ist seit dem 01.07.2003 in der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung (FrühV) genauer geregelt. 4. Finanzierung Die Finanzierung der Frühförderung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Rahmen der Eingliederungshilfe. Den Familien entstehen keine Kosten. 5. Zielgruppe Die Frühförder- und Beratungsstelle ist eine niederschwellige, familien- und wohnortnahe Einrichtung. Die Frühförderung kann mit dem Säuglingsalter beginnen und bis zur Einschulung bzw. einem Wechsel in eine Integrationsgruppe, in den Heilpädagogischen Kindergarten oder dem Sprachheilkindergarten fortgeführt werden. Das bedeutet, die Kinder werden diagnostiziert, gefördert und begleitet, sowohl mobil (Förderung des Kindes in seiner vertrauten häuslichen Umgebung)

4 als auch ambulant (Förderung des Kindes in den Räumlichkeiten der Frühförderung). Des Weiteren gehört die intensive und kontinuierliche Begleitung und Beratung der Bezugspersonen des Kindes, in der Regel der Familie und der Eltern, zu unerlässlichen Tätigkeiten der Frühförder- und Beratungsstelle. Wir sind da, für: - Kinder die durch Umstände vor, während oder nach der Geburt einem verstärkten Risiko unterliegen - Kinder mit Wahrnehmungsstörungen - Kinder mit Entwicklungsverzögerungen in den Bereichen o Motorik o Sprache o Wahrnehmung o Spiel- und Sozialverhalten - Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder die von dieser bedroht sind 6. Ziele Ziel der Förderung ist hierbei, Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen in der kindlichen Entwicklung frühestmöglich zu erkennen, Behinderung und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben und dem Kind somit eine bestmögliche Chance für die Entfaltung seiner Persönlichkeit und die Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben und zu einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel der Frühförder- und Beratungsstelle ist, die Entwicklungsbedingungen im häuslichen und im familiären Kontext positiv zu beeinflussen. Dies beinhaltet, dass ein Verständnis für den besonderen Entwicklungsstand und -verlauf des betroffenen Kindes und der daraus resultierenden Bedürfnisse seitens der Familie vermittelt und aufgebaut wird. 7. Aufnahmeverfahren In der Regel nehmen die Eltern Kontakt zu der Frühförder- und Beratungsstelle selbständig oder nach Rücksprache mit Ärzten oder Kindertagesstätten auf. Die Meldung kann auch durch die jeweiligen Institutionen, in Absprache mit den Eltern, erfolgen. Zu Beginn der Frühförderung erfolgt ein Erstkontakt mit der Familie. In diesem Kontext verschafft sich die pädagogische Leitung der Frühförderung durch einen Entwicklungstest einen Eindruck über den Entwicklungsstand des Kindes und bespricht diesen mit den Eltern. Es findet ein eingehendes Beratungs- und Anamnesegespräch in Bezug auf die kindliche Entwicklung statt. Wenn Eltern und Leitung der Frühförderung die Notwendigkeit von Frühförderung für das Kind erkennen, wird ein Termin beim Diagnostik-Team im Gesundheitsamt Holzminden vereinbart. Dort wird gemeinsam mit den Eltern besprochen, welche Maßnahmen für das Kind erforderlich sind.

5 8. Teambesetzung Das Team der Frühförder- und Beratungsstelle besteht aus: - Sozialpädagogen/in - Heilpädagogen/in - Ergotherapeuten/in - Heilerziehungspfleger/in - Erzieher/in mit Zusatzqualifikationen Um einen hohen Qualitätsstandard sicherzustellen und den sich verändernden wissenschaftlichen bzw. medizinischen Erkenntnissen hinsichtlich der Entwicklung von Kindern gerecht zu werden, nehmen die Mitarbeiter/Innen kontinuierlich an Fort- und Weiterbildungen teil. 9. Arbeitsweise und Methodik Grundlage der Frühförderarbeit mit dem Kind und dessen Familie ist die vertrauensvolle Atmosphäre. Wir begleiten und unterstützen Eltern; wir stärken sie und berücksichtigen, sowohl die individuelle Situation als auch die persönlichen Ressourcen jeder einzelnen Familie. Die Frühförderung findet vorrangig als Einzelförderung des Kindes statt. Die Erfordernisse, die sich aus der Situation von Kind und Familie ergeben, bestimmen die Arbeitsweisen des offenen Systems der Frühförderung und der Früherkennung. Bei jedem Kind wird individuell geprüft, welche der jeweiligen Arbeitsweisen für die gerade aktuellen Entwicklungsaufgaben des Kindes indiziert sind. Je nach Entwicklungsstand, Lebensumwelt und Alter des Kindes, können auch mehrere Förderansätze parallel angeboten werden. Einzelförderung (in der Regel 1x wöchentlich), mobile Förderung im häuslichen Umfeld oder ambulant in den Räumen der Lebenshilfe (Holzminden oder Stadtoldendorf). Inhalte - Basale Stimulation - Sensorische Integrationsförderung - Entwicklungsbegleitung - Wahrnehmungsförderung - Sprachanbahnung - Fein- und Grobmotorik - Kognition - Ausdauer und Konzentration - Spielentwicklung - Sozial emotionale Entwicklung

6 Gruppenförderung (1x wöchentlich) Gruppen von bis zu 8 Kindern in den Räumen der Lebenshilfe (Holzminden oder Stadtoldendorf) Gruppenangebote - Psychomotorik - Psychomotorik in Anlehnung an B. Aucouturier - Förderung in Anlehnung an das Marburger Konzentrationstraining ( STARK für die Schule) - Eltern Kind Gruppe Nach Bedarf können weitere Gruppenangebote in unser Programm aufgenommen werden. 10. Weiterentwicklung des Konzeptes Das Konzept der Frühförder- und Beratungsstelle wird den aktuellen Erkenntnissen kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt. Es ist normal, verschieden zu sein! Zitat von Richard von Weizsäcker im Juli 1983