HS Ludwigsburg Postfach 0489 71604 Ludwigsburg An alle Studierenden im G II 2015 (Jahrgang 2014) im Hause Fakultät II Steuer- und Wirtschaftsrecht Der Studiendekan Ludwigsburg, Bearbeiter: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: 15. September 2015 Prof. Faiß/Frau Wiener 07141 / 140-490 07141 / 140-499 faiss@hs-ludwigsburg.de www.hs-ludwigsburg.de Auswahlverfahren der Wahlpflichtfächer für den G II / 2015 Jg. 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können sich online über unsere Homepage unter: Studium Anmeldesystem Wahlpflichtfächer Angebot Wahlpflichtfächer G II sowie im Intranet: Wahlpflichtfächer Angebote G II 2015 JAHRGANG 2014 über die Wahlpflichtfächer informieren, die für Ihren Studiengang im G II 2015 angeboten werden. Wie Sie wissen, ist die Teilnahme an einem Wahlpflichtfach Pflicht. Für welches der angebotenen Wahlpflichtfächer Sie sich entscheiden, ist dabei zunächst Ihrer Wahl überlassen. Ihr Wahlpflichtfach wählen Sie im Online-Wahlverfahren im Internet. Von Mittwoch, 16. September bis Freitag, 18. September 2015 je einschließlich, dürfen und sollen Sie sich für (höchstens) vier Wahlpflichtfächer, geordnet nach Ihren Prioritäten, entscheiden. Wer bis Freitag, 18. September 2015 nicht gewählt hat, wird automatisch einem Wahlpflichtfach zugewiesen. Der Zugang zum Wahlverfahren ist über die Homepage der Hochschule unter dem Schlagwort Studium-Anmeldesystem direkt zu erreichen. Unter dem weiteren Schlagwort Wahlpflichtfächer auf der linken Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Wahlverfahren. 1/6
Sie sehen bereits während der Wahl stets aktuell, wie die Belegung der von Ihnen gewünschten Wahlpflichtfächer sich entwickelt. Bis zum Ablauf der Wahltage können Sie unbegrenzt ihre Wahlentscheidungen überdenken und abändern. Bitte beachten Sie: Die Teilnahme an einem Wahlpflichtfach der ersten Wahl kann nicht garantiert werden. Wählen Sie daher möglichst vier Wahlpflichtfächer, von denen ALLE ggf. für Sie in Frage kommen und die nicht überbelegt sind. Ist ein Wahlpflichtfach überbelegt, müssen Sie damit rechnen, in ein anderes Wahlpflichtfach Ihrer Wahl (und geringerer Priorität) verschoben zu werden. Sind alle Wahlpflichtfächer Ihrer Wahl überbelegt, so riskieren Sie, in ein Wahlpflichtfach verschoben zu werden, welches Sie nicht gewählt haben. 2/6
Wie melden Sie sich an? Sie klicken auf zur WAHL in folgender Maske: 3/6
Dann legitimieren Sie sich: Sie können sich nicht anmelden? Dann wenden Sie sich bitte am besten per Email oder persönlich (nachmittags) an Frau Wiener (Zi. 6.117/1) wiener@hs-ludwigsburg.de. In Ausnahmefällen an Frau Fuchs (Zi. 4.103). (vormittags). Nach erfolgreicher Anmeldung vervollständigen Sie bitte zunächst Ihre persönlichen Daten und ändern ggf. Ihr Kennwort. 4/6
Ihre Anschrift, die Sie hier hinterlegen, wird künftig verwendet, um Ihnen offizielle Post für das Wahlpflichtfach zuzusenden. Gleiches gilt für die Hauspost an das AG-Fach Ihrer AG! Bitte halten Sie daher diese Daten bis zum Ende Ihres Studiums aktuell! Bitte fragen Sie regelmäßig Ihre HS-Mailbox über WebMail ab! Informationen hierzu beim Rechenzentrum der Hochschule. Prüfen Sie, ob Ihr Studiengang richtig angegeben ist und korrigieren Sie ggf. falsche Angaben. Nachdem Sie sich einen Überblick über die für Ihren Studiengang angebotenen Wahlpflichtfächer verschafft haben, können Sie wählen: 5/6
Die Übersicht zeigt Ihnen, ob Ihre Wahlpflichtfächer mit den Prioritäten 1-4 überbelegt sind, bzw. in welchen Wahlpflichtfächern noch Platz ist. Dann können Sie Ihre Wahl nochmals abändern. Weitere Informationen erhalten Sie auf der oben genannten Internetseite auf unserer Homepage! Zum Abschluss eine Anmerkung zum Verfahren: Das Online-Wahl-Verfahren soll dazu beitragen, möglichst viele Studierende einem Wahlpflichtfach der ersten, zumindest aber zweiten Priorität zuordnen zu können. Da aber die Zahl der Plätze im Wahlpflichtfach nicht beliebig vermehrbar ist (es handelt sich um eine mitarbeitsintensive Veranstaltung!), liegt es an Ihnen und Ihrer Flexibilität, ob Sie die durch das Verfahren angebotene Selbstbestimmungsmöglichkeit nutzen. Wir versuchen, Zuordnungen zur Dritt- oder Viertwahl zu vermeiden, garantieren können wir jedoch aus verständlichen Gründen für nichts. Eine Änderung der Zuordnungen ist nicht möglich. Wir versprechen Ihnen, dass alle, die im September 2015 nicht dem Fach Ihrer Erstwahl zugeordnet werden konnten, im G III bevorzugt im Wahlpflichtfach Ihrer Erstwahl berücksichtigt werden! Haben Sie Fragen zur Verfahrenstechnik, so wenden Sie sich an Frau Wiener (s.o.). Bei Fragen zur Wahl selbst wenden Sie sich an mich. Mit freundlichen Grüßen Prof. Stefan Faiß 6/6