1. Hintergrund. 2. Projektinhalt und Zielgruppe (Outputindikator)

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Transkript:

1. Hintergrund Ein wesentliches Ziel der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es, jedem jungen Menschen eine zu seinen individuellen Bedarfen passende Unterstützung zu bieten, um die Jugendlichen erreichen zu können. Das dient nicht nur den Jugendlichen selbst, sondern ist angesichts perspektivisch sinkender Schulabgänger Zahlen auch zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Rheinland-Pfalz geboten. Vor diesem Hintergrund bietet das Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Demografie im Rahmen der ESF-Förderung den Förderansatz Fit für den Job für Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit in Rheinland-Pfalz an. Mit Fit für den Job soll Jugendlichen eine attraktive Alternative geboten werden, die sicherstellt, dass sie baldmöglichst erfolgreich in eine Ausbildung einmünden können. Dieses Förderangebot dient der Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit in der Förderperiode 2007-2013. 2. Projektinhalt und Zielgruppe (Outputindikator) Projektinhalt ist die Förderung von berufshinführenden Projekten für rheinlandpfälzische Jugendliche, denen es aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen bisher nicht gelungen ist, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, die auch nicht für eine Berufsvorbereitung im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) geeignet sind und denen keine andere arbeitsmarktpolitische Integrationsmaßnahme von Bund, Land oder Kommune angeboten wurde. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche, die gleichzeitig lernbeeinträchtigt und/oder sozial benachteiligt sind, die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Die Teilnahme steht allen Jugendlichen dieser Zielgruppe offen. Um Zugänge zu den Jugendlichen zu erhalten ist eine enge Kooperation des Projektträgers mit den vor Ort tätigen Akteuren, insbesondere den kommunalen Jugendscouts, den Trägern der Jugendhilfe sowie den Trägern der Grundsicherung und Agenturen für Arbeit, erforderlich. Ebenso bieten sich Netzwerkstrukturen mit sich ergänzenden Angeboten an, die bereits in der Schule den Übergang gestalten sollen. Stand: 1.7.2016 Seite 2 von 13

Zentrales Ziel der Förderung ist die Herstellung bzw. Verbesserung der Ausbildungsund Beschäftigungsfähigkeit dieser Zielgruppe durch Entwicklung konkreter persönlicher Anschluss- bzw. Übergangsperspektiven besonders ins reguläre Ausbildungsund Beschäftigungssystem, das Kennenlernen und Bewähren im betrieblichen Umfeld, das erfolgreiche Absolvieren von Qualifizierungsmodulen sowie die Vermittlungsunterstützung in Ausbildung oder Arbeit im Rahmen von berufshinführenden Maßnahmen mit Werkstattcharakter. Der Förderansatz Fit für den Job ist modular aufgebaut und umfasst Elemente auf vier Ebenen, die vom Projektträger verbindlich vorzuhalten bzw. zu gewährleisten sind. Im Einzelnen sind folgende Module zu beachten: Modul 1: Situationsanalyse und Förderplanung Modul 2: modulare Förderstruktur Modul 3: Betriebliche Praktika Modul 4: Sozialpädagogische Begleitung Ausgangspunkt ist die für alle Teilnehmenden verbindliche Situationsanalyse, die als Grundlage für die regelmäßig fortzuschreibende Förderplanung dient (Modul 1). Im Rahmen der Förderplanung werden gemeinsam mit den Jugendlichen Ziele und Schwerpunkte der Förderung vereinbart, die dann über die modulare Förderstruktur (Modul 2) umgesetzt werden. Diese umfasst verbindliche Angebote in den Bereichen Förderung der individuellen Berufswegeplanung und Bewerbungstraining Allgemeine Basisqualifizierung Training von Schlüsselkompetenzen Fachpraktische und fachtheoretische Qualifizierung, wobei die Form und Intensität der Förderung individuell an die in der Förderplanung festgelegten Ziele und Schwerpunkte angepasst werden kann 1. Ergänzt werden die Orientierungs- und Qualifizierungsangebote durch betriebliche Praktika (Modul 3). Während der gesamten Teilnahmedauer und bei Bedarf auch darüber hinaus erhalten die Jugendlichen Unterstützung durch die sozialpädagogische Begleitung 1 Bestimmte Angebote sind für alle Jugendlichen obligatorisch. Näheres dazu ist in Kapitel 3.2 geregelt. Stand: 1.7.2016 Seite 3 von 13

(Modul 4), der mit Blick auf die genannte Zielgruppe eine zentrale Bedeutung innerhalb der Förderstruktur zukommt. Erlebnispädagogische Maßnahmen können während der gesamten Projektdauer im Projektkonzept vorgesehen werden. 2.1. Situationsanalyse und Förderplanung (Modul 1) Die Situationsanalyse und die Förderplanung sind für alle Teilnehmenden der Projekte verbindlich. Für die Situationsanalyse ist ein Zeitraum von bis zu drei Wochen vorzusehen. Die Förderplanung wird während der gesamten Teilnahmedauer fortgeschrieben. 2.1.1. Situationsanalyse Die Zielgruppe ist durch eine hohe Arbeitsmarktferne und eine Vielzahl vermittlungshemmender Merkmale gekennzeichnet. Diese sind oftmals mit einem großen Misstrauen oder einer offenen Ablehnung gegenüber arbeitsmarktpolitischen oder schulischen Angeboten verbunden. Am Beginn der Projektteilnahme sollen deshalb spezielle Angebote außerhalb des herkömmlichen Instrumentariums stehen. Diese sollen den Jugendlichen neue Erfahrungsmöglichkeiten eröffnen und gleichzeitig Raum für Vertrauensbildung zum Projekt und den handelnden Personen schaffen. Denkbar sind hier z. B. gruppendynamische Angebote, erlebnispädagogische Maßnahmen in den ersten Wochen der Projektteilnahme. Gleichzeitig liefern diese Aktivitäten Erkenntnisse für die Situationsanalyse. Ziel der Situationsanalyse ist die Erstellung eines Kompetenz-Profils sowie die Identifikation des individuellen Förderbedarfs. In der Situationsanalyse werden die sozialen und personalen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmenden sowie schulischen Kenntnisse erfasst und das persönliche Verhalten beobachtet. Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden, ihren eigenen Entwicklungsstand zu erkennen und die Verantwortung für ihr Lern- und Arbeitsverhalten sowie ihre Persönlichkeitsentwicklung zu übernehmen. Darüber hinaus sollen sie lernen, sich entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Eignung für eine Berufsorientierung in bestimmten Berufsfeldern zu öffnen. Insofern sich im Zuge der Situationsanalyse zeigt, dass entgegen der ursprünglichen Annahme einzelne Teilnehmende doch für eine Berufsvorbereitung im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (bvb) bzw. einer anderen Maßnahme im Stand: 1.7.2016 Seite 4 von 13

Rahmen des SGB II / SGB III geeignet erscheinen, erfolgt eine unmittelbare Kontaktaufnahme zu den zuständigen Trägern der Grundsicherung bzw. der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, um eine Überleitung in eine entsprechende Maßnahme anzubahnen. Für alle anderen Teilnehmenden schließt sich an die Situationsanalyse die Erstellung eines individuellen Förderplans an. 2.1.2. Kontinuierliche Förderplanung Auf der Grundlage der Situationsanalyse wird gemeinsam vom Projektträger und dem Jugendlichen ein beschäftigungsorientierter und die individuelle Persönlichkeitsentwicklung unterstützender Förderplan entwickelt. Die Erstellung und Fortschreibung des Förderplans während der Projektlaufzeit stellt einen kooperativen Beratungs-und Planungsprozess dar. Die aktive Einbindung der Jugendlichen reicht von der fortlaufenden Erfassung ihrer Kompetenzen, über die Festlegung besonderer Förderbereiche bis hin zur verbindlichen gemeinsamen Definition von (Teil-)Zielen. Mindestens alle zwei Monate finden Förderplangespräche statt. An diesen Gesprächen nehmen die Jugendlichen, die sozialpädagogische Fachkraft und möglichst eine weitere Betreuungsperson des Projekts teil. Alle Seiten geben Rückmeldungen über die bisherigen Erfahrungen, Kompetenzentwicklungen werden dokumentiert und es werden gemeinsam Ziele für die nächste Zeit vereinbart. Die festgelegten (Teil-)Ziele dienen als klar definierte Erfolgsparameter und werden in den folgenden Fördergesprächen kontrolliert und gegebenenfalls angepasst. Die Fördergespräche und Zielvereinbarungen werden schriftlich dokumentiert und per Unterschrift der Beteiligten verbindlich. 2.2. Modulare Förderstruktur (Modul 2) Ziel der modularen Förderstruktur ist die Entwicklung einer Berufsperspektive unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmenden des Projekts. Die im Förderplan gemeinsam festgelegten Ziele bestimmen die individuelle Abfolge und Intensität einzelner Module und können bei Bedarf durch Veränderungen des Förderplans angepasst werden. Für die genannte Zielgruppe ist neben der Vermittlung fachlicher Inhalte die Förderung personaler, sozialer und methodischer Kompetenzen sogenannten Schlüsselkompetenzen von zentraler Bedeutung. Bei der Konzeption aller inhaltlichen Module ist auf eine gezielte Förderung von Stand: 1.7.2016 Seite 5 von 13

Schlüsselkompetenzen zu achten und Fortschritte sind in den Fördergesprächen und im Förderplan zu thematisieren und festzuhalten. 2.2.1. Förderung der individuellen Berufswegeplanung und Bewerbungstraining Im Mittelpunkt der beruflichen Orientierung steht die Herausbildung eines stabilen Fundaments von personalen und psychosozialen Kompetenzen 2 mit dem die Jugendlichen in die Lage versetzt werden, im Rahmen der Arbeitssuche selbstständige und den eigenen Fähigkeiten und Wünschen angemessene Schritte unternehmen zu können, sich am Arbeitsplatz angemessen zu verhalten und mit auftretenden beruflichen Brüchen ebenso wie mit Erwerbslosigkeit umgehen zu können und ihre Leistungspotenziale ausschöpfen zu können 3. Neben der Vermittlung von arbeitsweltrelevanten Informationen und der konkreten methodischen wie inhaltlichen Unterstützung im Bewerbungsprozess hat die Berufsorientierung somit insbesondere die Stärkung der Jugendlichen im Hinblick auf ihre biografische Selbstkompetenz zum Ziel. Zu den wesentlichen berufsorientierenden Angeboten im Rahmen des Projekts zählen: Information zu Berufswahl- und bewerbungsrelevanten Fragen, Reflexion und Aufarbeitung bisheriger Bewerbungsaktivitäten, Bewerbungstraining (u.a. Verfassen einer schriftlichen Bewerbung, Training von Vorstellungsgesprächen), Erstellung individueller Bewerbungsunterlagen und Entwicklung von Selbstvermarktungsstrategien, Unterstützung bei der eigenständigen Stellensuche in den unterschiedlichen Medien (Printmedien, Internetmedien etc.) und Vorbereitung und Reflexion von Praktika (siehe 3.3). 2 Sven Deeken und Bert Butz Berufsorientierung Beitrag zu Persönlichkeitsentwicklung. Expertise im Auftrag des Good Practise Center (GPC) im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 2010, S. 18 3 Sven Deeken und Bert Butz Berufsorientierung Beitrag zu Persönlichkeitsentwicklung. Expertise im Auftrag des Good Practise Center (GPC) im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 2010, S. 18 Stand: 1.7.2016 Seite 6 von 13

2.2.2. Allgemeine Basisqualifizierung Da ein großer Teil der Jugendlichen nicht über einen Schulabschluss verfügt bzw. dieser bei vielen bereits längere Zeit zurückliegt, bedarf es einer zielgruppenadäquaten und den individuellen Bedarfen entsprechende Vermittlung von schulischen und außerschulischen Grundlagenqualifikationen. Einen Schwerpunkt der Basisqualifizierung stellt daher die allgemeinbildende Förderung, insbesondere in den Bereichen Deutsch und Mathematik, der gesellschaftlichen und politischen Bildung sowie den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dar. Die Vermittlung von Grundlagen finanzieller Lebensführung (Aspekte der Schuldenvermeidung und der wirtschaftlichen Lebensführung) sind verpflichtende Inhalte für alle Jugendlichen. Ebenso ist die Umsetzung des Moduls Europa und Ich 4 verbindlich. Es vermittelt den Teilnehmenden ein Grundverständnis sowie Grundkenntnisse zur Europäischen Union sowie das Bewusstsein selbst von der Förderung der europäischen Union zu profitieren. Optional können auch Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz gemacht werden. Medienkompetenz umfasst vier Dimensionen, wozu neben der zentralen Dimension Medienkritik auch die Medienkunde, Mediennutzung sowie Mediengestaltung zählen (Def. Prof. Dr. Baake 5 ). Die Angebote zur Stärkung von Medienkompetenz müssen einen Arbeitsmarktbezug aufweisen. Dieser kann von der Erstellung von Onlinebewerbungen über die Auswirkungen von Profilgestaltungen in sozialen Netzwerken auf das Bewerbungsverfahren bis hin zu Verbraucherschutzfragen im Internet reichen. Ergänzend ist bei Bedarf auch Sprachförderung anzubieten. 2.2.3. Training von Schlüsselkompetenzen In der Arbeitswelt sind neben fachlichen Fähigkeiten, Kompetenzen gefragt, die ein produktives (Zusammen-)Arbeiten erst ermöglichen sogenannte Schlüsselkompetenzen. Als Trainingsform dieser personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen empfiehlt sich ein Setting, das die Interaktion in den Mittelpunkt stellt ( learning by doing ). 4 www.esf.rlp.de 5 Vgl. Dieter Baake: Kommunikation und Kompetenz. Grundlegung einer Didaktik der Kommunikation und ihrer Medien, München 1973 Stand: 1.7.2016 Seite 7 von 13

Das Angebot eines oder mehrerer Trainings von Schlüsselkompetenzen ist verbindlich. Die Wahl des Themas ist offen, bedarf aber einer dezidierten Begründung, welche Schlüsselkompetenzen trainiert werden sollen und welche Methoden dafür zum Einsatz kommen. 2.2.4. Fachpraktische und -theoretische Qualifizierung Die fachpraktische Qualifizierung bzw. die fachpraktische Erprobung von Qualifizierungsinhalten wird durch fachtheoretische Vermittlung ergänzt. Innerhalb des Qualifizierungsmoduls soll ein breit gefächertes Angebot vorgehalten werden, das sich an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, dem aktuellen Leistungsstand der Teilnehmenden und dem Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes orientiert. Dabei müssen berufspraktische Angebote oder betriebsähnliche Arbeitssituationen vorgehalten oder Ansätze zur Projekt- und Teamarbeit durchgeführt werden (siehe dazu 3.3 Betriebliche Praktika). Theoretische Vermittlung wird in praktisches Erkunden und Handeln eingebunden, auf schulähnliche Vermittlungssettings wie Frontalunterricht wird weitestgehend verzichtet. Sofern es aufgrund der jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmenden möglich ist, soll eine inhaltlich an Ausbildungsordnungen und Ausbildungsrahmenplänen orientierte Vermittlung von beruflichen Grundfertigkeiten und -kenntnissen erfolgen, um die Jugendlichen auf die Prüfung anerkannter Qualifizierungsbausteine vorzubereiten. Die Qualifizierungsinhalte müssen abprüfbar sein, bescheinigt werden und sollen das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses beschreiben. Qualifizierungsbausteine müssen auf die besonderen Zielgruppen zugeschnitten sein und definierte Standards und gesetzliche Vorgaben erfüllen. 2.3. Betriebliche Praktika (Modul 3) Betriebliche Praktika bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, ein oder mehrere Berufsfelder kennen zu lernen, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich einem Betrieb als potentielle Auszubildende beziehungsweise als potentieller Auszubildender oder als Arbeitskraft vorzustellen. Zur Erreichung der Zielsetzung des betrieblichen Praktikums muss eine gezielte individuelle Vorbereitung der Teilnehmenden, eine Begleitung während des Praktikums sowie eine Nachbereitung und eine teilnehmerbezogene Auswertung erfolgen. Vor Beginn des betrieblichen Praktikums wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen Projektträger, Betrieb und Teilnehmenden abge- Stand: 1.7.2016 Seite 8 von 13

schlossen, in der Beginn und Ende, Inhalte, tägliche Arbeitszeit und Urlaubsregelung sowie eine Regelung für eventuelle Arbeits-und Wegeunfälle enthalten sind. Für die Teilnehmenden des Projektes ist mindestens ein betriebliches Praktikum vorzusehen. Die Dauer der Praktika richtet sich nach der jeweiligen Zielsetzung und den individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Teilnehmenden und soll einen Zeitraum von mindestens vier Wochen bis maximal drei Monaten umfassen. 2.4. Sozialpädagogische Begleitung (Modul 4) Gegenstand der sozialpädagogischen Begleitung ist die persönliche Stabilisierung und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen mit dem Ziel der Überleitung in eine dem individuellen Förderbedarf angemessene Anschlussperspektive. Dies sollte in der Regel der direkte Übergang in eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. In Abhängigkeit von den individuellen Voraussetzungen der Jugendlichen zählt hierzu aber auch die Vermittlung in weitergehende Angebote des Hilfesystems bzw. Eingliederungsangebote der Träger der Grundsicherung sowie der Agenturen für Arbeit. Zu den vorrangigen Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung zählen: Stabilisierung und Verbesserung der regelmäßigen Belastbarkeit zur Vorbereitung auf den Einstieg in Ausbildung oder weiterführende Eingliederungsmaßnahmen, Aktivierung und Vermittlung von Handlungs- und Problemlösungskompetenzen zur Unterstützung einer selbständigen und stabilen, gesundheitserhaltenden Lebensführung durch z. B. Angebote in den Bereichen Sucht- und Gewaltprävention, allgemeine und spezielle Gesundheitsberatung, Medienkompetenz etc., Erstellung und Fortschreibung des Förderplans in Absprache mit den Teilnehmenden und gegebenenfalls weiteren Fachkräften der Bildungsmaßnahme, Treffen und Fortschreibung von Zielvereinbarungen mit den Teilnehmenden sowie Dokumentation, Überprüfung und ggf. Anpassung des Förderprozesses, Sicherung und Dokumentation des Eingliederungserfolges, Koordination des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure im Förderprozess, Akquisition von Ausbildungs- und Arbeitsstellen unter Einbeziehung der primär verantwortlichen Akteure und Übergangsbegleitung bei Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen in der ersten Phase der Ausbildung. Stand: 1.7.2016 Seite 9 von 13

Zudem sind die sozialpädagogischen Fachkräfte Ansprechpartner/innen vor Ort, leisten Krisenintervention und Alltagshilfen. Die sozialpädagogische Begleitung beginnt während der Situationsanalyse und endet in der Regel mit dem Austritt aus dem Projekt. Um die Nachhaltigkeit des Projekterfolges zu sichern und bei Bedarf eine Kontinuität der sozialpädagogischen Begleitung auch über die individuelle Projektteilnahme (aber während der Projektlaufzeit) hinaus gewährleisten zu können, bietet der Projektträger eine nachsorgende Betreuung von Teilnehmenden an. Darüber hinaus nimmt die sozialpädagogische Begleitung ggf. Kontakt zu den zuständigen Grundsicherungs- bzw. Jugendhilfeträgern sowie, falls vor Ort vorhanden, den kommunalen Jugendscouts auf, um eine Übergabe der Begleitung in die Wege zu leiten. 3. Ergebnisindikator zur Zielerreichung auf Programmebene Prioritätsachse: C Investitionspriorität: Spezifisches Ziel: Ergebnisindikator: C i: Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung Erhöhung der Ausbildungsreife und Ausbildungsfähigkeit junger Menschen, die sich weder im Schulsystem noch in Ausbildung befinden 1. 70 % der Teilnehmenden nehmen erfolgreich an dem Projekt teil 2. 40 % der Teilnehmenden beginnen nach ihrer Teilnahme eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme Eine erfolgreiche Teilnahme liegt vor, wenn Teilnehmende die Angebote sowie die vorgesehenen Fördermodule regelmäßig in Anspruch nehmen und entweder bis zum individuell vorgesehenen Maßnahmende in den Projekten verbleiben oder ggf. vorzeitig in andere Unterstützungsangebote übergehen bzw. in Arbeit, Ausbildung oder andere Bildungsgänge einmünden. Stand: 1.7.2016 Seite 10 von 13

In welchen Fällen eine Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildung vorliegt, ist in Teil E des Dokuments Personenbezogene Datenerfassung, verarbeitung und nutzung in ESF Projekten 6 festgelegt. 4. Rechtsgrundlagen, Antrags- und Bewilligungsverfahren Die Zwischengeschaltete Stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (ZS) gewährt nach Maßgabe der 23 und 44 Landeshaushaltsordnung und den hierzu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie dieser Rahmenbedingungen Zuwendungen im Rahmen verfügbarer Fördermittel des Landeshaushaltes sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Weiterhin sind die Vorgaben aus dem Operationellen Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 7 sowie der VO (EU) 1303/2013 und VO (EU) 1304/2013 in der jeweils gültigen Fassung 8 verbindlich. Jegliche delegierte Rechtsakte bzw. Durchführungsbestimmungen, die in Verbindung mit der Strukturfondsförderung stehen und erlassen wurden bzw. noch erlassen werden, vervollständigen die rechtliche Grundlage. Die ZS (Bewilligungsbehörde) entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Fördermittel besteht nicht. Die Rahmenbedingungen für den Förderansatz sind als besondere Nebenbestimmungen Bestandteil der Bewilligung. Eine Antragstellung ist nur nach erfolgreicher Teilnahme am jeweiligen Aufrufverfahren des Landes zu Vorschlägen von arbeitsmarktpolitischen Projekten in Rheinland-Pfalz möglich. Für die Antragstellung und das gesamte Förderverfahren sowie für den Nachweis der Verwendung der Zuwendungsmittel sind die Förderfähigkeitsregeln in der jeweils geltenden Fassung und die dort vorgegebenen Verfahren verbindlich, soweit in diesen Rahmenbedingungen keine abweichenden oder ergänzenden Regelungen getroffen sind. 6 http://esf.rlp.de/fileadmin/esf/downloads/esf_2014-2020/arbeitshilfen_2014-2020/informationen_zu_datenerfassung_-verarbeitung_und_- nutzung_mit_einwilligungserkl%c3%a4rung.pdf 7 siehe: http://esf.rlp.de 8 siehe: http://esf.rlp.de Stand: 1.7.2016 Seite 11 von 13

Projektanträge können nur von akkreditierten Projektträgern über das EDV- Begleitsystem gestellt werden. Die Nutzung des EDV-Begleitsystems ist verpflichtend. Das gesamte Förderverfahren wird über das EDV-Begleitsystem abgewickelt. Zur Nutzung des EDV-Begleitsystems ist die Akkreditierung des Projektträgers und die Registrierung im EDV-Begleitsystem erforderlich. Nähere Informationen dazu sind unter www.esf.rlp.de zu erhalten. Während des individuellen Teilnahmezeitraums ist die tatsächliche An- bzw. Abwesenheit der Teilnehmenden unerheblich, soweit Zeiträume der Abwesenheit individuell begründet sind (z.b. Arbeitsunfähigkeit, Urlaub). Beträgt die ununterbrochene Abwesenheit eines/einer Teilnehmenden aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und unentschuldigten Fehlzeiten sechs Wochen oder mehr, tritt der/die Teilnehmende zwangsläufig aus dem Projekt aus. 5. Art und Umfang der Förderung, Qualifikation des Personals Im Rahmen einer Projektförderung werden in Form der Fehlbedarfsfinanzierung Zuschüsse zu den projektnotwendigen Ausgaben für die Projektdurchführung gewährt. Der ESF-Interventionssatz beträgt maximal 50%. Die Förderung erfolgt in der Regel kalenderjährlich. Die Höhe der Projektförderung ist auf maximal 603 Euro pro Teilnehmenden pro Monat begrenzt. Den Teilnehmenden können während der Teilnahme im Projektzeitraum gegen Nachweis Fahrtkosten in Höhe von 0,25 Euro/km für die An- und Abfahrt zum Projektort gezahlt werden. Maximal können bis zu 70 Euro im Monat pro Teilnehmenden erstattet werden. Sofern Teilnehmende im Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Träger der Grundsicherung stehen, werden Fahrtkosten nur dann erstattet, wenn diese keine Leistungen erbringen. Dies ist über eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen. Die Projekte werden als Gruppenmaßnahmen durchgeführt. Die Mindestgruppengröße beträgt 12 Jugendliche. Für die Durchführung der Projekte ist grundsätzlich fachlich qualifiziertes und in der Berufsausbildungsvorbereitung bzw. Ausbildung von Jugendlichen erfahrenes Personal einzusetzen. Stand: 1.7.2016 Seite 12 von 13

Für die sozialpädagogische Betreuung nach Ziffer 3 dieser Rahmenbedingungen wird eine Personalbemessung von einer Vollzeitstelle bezogen auf 12 Plätze als projektnotwendig erachtet. Fachkräfte, die im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung eingesetzt werden, müssen über eine der folgenden Qualifikationen verfügen: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Diplom, Bachelor), der staatlichen Anerkennung und einer mindestens einjährigen Berufspraxis Pädagoginnen und Pädagogen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Diplom, Master) und einer mindestens einjährigen Berufspraxis Im Ausnahmefall ist auch der Einsatz von Fachkräften möglich, wenn diese über eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis in der Arbeit mit Jugendlichen verfügen. Dieser Nachweis ist über qualifizierte Zeugnisse zu führen. Die Personalausgaben dieser Fachkräfte sind bis zu einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 TV-L zuwendungsfähig. Plätze, die auf Grund einer erfolgreichen Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit oder auf Grund eines Abbruchs durch Teilnehmende frei geworden sind, sind nachzubesetzen. Das vorzeitige Beenden der Teilnahme an einem Projekt durch Teilnehmende zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit muss jederzeit möglich sein. Beträgt die ununterbrochene Abwesenheit eines/einer Teilnehmenden aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und unentschuldigten Fehlzeiten sechs Wochen oder mehr, tritt der/die Teilnehmende zwangsläufig aus dem Projekt aus. Die Jugendlichen erhalten am Ende des Projekts ein qualifiziertes Teilnahmezertifikat, in dem die Dauer der Teilnahme und die im Projekt vermittelte Fachpraxis und -theorie bescheinigt werden, sowie die erworbenen Kompetenzen in Form einer individuellen Beurteilung dokumentiert sind. Ggf. absolvierte Qualifizierungsbausteine sind entsprechend der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO) zu bescheinigen. Stand: 1.7.2016 Seite 13 von 13