1. Hintergrund. 2. Projektinhalt und Zielgruppe (Outputindikator)

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2 1. Hintergrund Die schnelle Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist auch eine Voraussetzung für eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration. Sie kann zudem dem steigenden Fachkräftebedarf in einigen Branchen entgegenwirken und den Wirtschaftsstandort stärken. Die steigende Zahl der Asylsuchenden in den letzten Monaten macht deutlich, dass die Vermittlungsbemühungen für diese Personengruppe verstärkt werden müssen. Während des Asylverfahrens haben Ausländerinnen und Ausländer in der Regel einen durch die Vorrangprüfung beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. In diesem Zeitraum können jedoch bereits erste Schritte für eine Integration in den Arbeitsmarkt nach der Entscheidung im Asylverfahren eingeleitet werden. 2. Projektinhalt und Zielgruppe (Outputindikator) Inhalt der Projekte ist es, Flüchtlinge dabei zu unterstützen, sich dem Ausbildungsund Arbeitsmarkt anzunähern. Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige Flüchtlinge, die bereits die Aufnahmeeinrichtungen des Landes (AfA) verlassen haben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und über schulische und/oder berufliche Qualifikationen verfügen. Angesprochen werden sollen dabei insbesondere Personen, die noch keinen (ausreichenden) Zugang zu den Angeboten der Jobcenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit haben. Dies ist vor allem der Fall, wenn das jeweilige Asylverfahren noch nicht abgeschlossen und die Personen daher auch noch nicht dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet sind. Kernelement der Projekte ist die aufsuchende Arbeit in den jeweiligen Unterkünften. Dabei sind entsprechende Sprachkompetenzen sicherzustellen. Inhaltliche Bausteine sind: Vermittlung grundsätzlicher Informationen über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Seite 2 von 7

3 Lotsenfunktion bei den ersten Schritten auf dem Weg in Ausbildung und/oder Arbeit Transparente Darstellung und intensive Zusammenarbeit mit den jeweils in der Region verfügbaren Ansätzen bzw. Angeboten zur Integration in Ausbildung und/oder Arbeit Bei Bedarf nachholende Kompetenzerfassung 2.1. Vermittlung grundsätzlicher Informationen über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation, die Qualifikationsanforderungen sowie die arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen in den Heimatländern der Flüchtlinge ist oftmals als grundverschieden zu der Situation in Deutschland zu bezeichnen. Um erste Schritte auf dem Weg in Ausbildung und/oder Arbeit gehen zu können, bedarf es daher der Vermittlung grundsätzlicher Informationen über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die hiesigen Rahmenbedingungen Lotsenfunktion bei den ersten Schritten auf dem Weg in Ausbildung und/oder Arbeit Die Zielgruppe ist in den kommunalen Unterkünften oftmals relativ isoliert von potentiellen Unterstützungsstrukturen. Es existiert in der Regel kein ausreichendes Wissen über entsprechende vor Ort verfügbare Angebote. Zudem stehen die Personen aufgrund ihrer individuellen Vorerfahrungen im Herkunftsland oftmals allen offiziellen Angeboten sowie Behörden skeptisch gegenüber. Den Beschäftigungspiloten kommt daher die zentrale Aufgabe zu, den Flüchtlingen Orientierung zu geben, welche weiteren Schritte für sie in Frage kommen, um den Weg in Ausbildung bzw. Arbeit zu gehen. Hierzu gehört insbesondere die Vermittlung in passende Unterstützungsangebote oder auch die Unterstützung bei der Klärung behördlicher Formalitäten. Bei einer fehlenden oder eingeschränkten Arbeitserlaubnis sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Zeit bis zum Abschluss des Asylverfahrens zielführend genutzt werden kann (z.b. durch Projektteilnahmen wie Fit für den Job für Flüchtlinge, andere Landes- oder Bundesprojekte, Praktika bzw. Hospitationen usw.). Seite 3 von 7

4 2.3. Transparente Darstellung und intensive Zusammenarbeit mit den jeweils in der Region verfügbaren Ansätzen bzw. Angeboten zur Integration in Ausbildung und/oder Arbeit Bislang existiert eine regional unterschiedlich große Zahl an verfügbaren Initiativen, Maßnahmen und Ansätzen für Flüchtlinge. Zugleich ist unklar, welcher Bedarf bei der Zielgruppe in den Regionen überhaupt vorhanden ist. Zudem besteht aufgrund unzureichender Kontakte zu den Flüchtlingen das Risiko, dass die Angebote trotz eines eigentlich vorhandenen Bedarfs nicht genutzt werden. Im Rahmen des Projektes sind daher die verfügbaren Angebote zu ermitteln. Zugleich bedarf es einer intensiven Netzwerkarbeit mit den diversen Anbietern bzw. Akteuren Bei Bedarf nachholende Kompetenzerfassung Um festzustellen, ob die Personen der Zielgruppe über entsprechende schulische und/oder berufliche Qualifikationen verfügen, die eine Integration in Ausbildung bzw. Arbeit ermöglichen und um ihnen passgenaue Angebote unterbreiten zu können, bedarf es zunächst einer Erfassung ihrer Kompetenzen. Dies geschieht für einen Teil der Zielgruppe über das Projekt Neuanfang in RLP: Kompetenzen erfassen, Chancen nutzen in den AfA. Bislang konnte jedoch nicht in allen AfA eine solche frühe Kompetenzerfassung erfolgen. Bei Personen, die aufgrund eines abgeschlossenen Asylverfahrens bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, geschieht diese Kompetenzerfassung zu einem späteren Zeitpunkt durch die Jobcenter. Dieser Baustein des Projektes richtet sich daher vor allem an Personen, bei denen weder eine frühe Kompetenzerfassung bereits in den AfA erfolgt ist, noch das Asylverfahren schon abgeschlossen ist. Die Ergebnisse der Kompetenzerfassung sind dem SGB IIbzw. SGB III- Träger mit dem dafür vorgesehenen Fragebogen zur Kompetenzerhebung von Asylbewerbern 1 zu übermitteln. 1 Seite 4 von 7

5 3. Ergebnisindikator zur Zielerreichung auf Programmebene Prioritätsachse: Investitionspriorität: Spezifisches Ziel: Ergebnisindikator: C C iii C iii: Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen 70% der Teilnehmenden haben bei Austritt aus dem Projekt eine Qualifizierung erworben In welchen Fällen der Erwerb einer Qualifizierung vorliegt, ist in Teil E des Dokuments Personenbezogene Datenerfassung, verarbeitung und nutzung in ESF Projekten 2 festgelegt. Das Muster zur Vereinbarung über die Weitergabe von personenbezogenen Daten ist im Rahmen des Projektes verpflichtend zu verwenden. 4. Rechtsgrundlagen, Antrags- und Bewilligungsverfahren Die Zwischengeschaltete Stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (ZS) gewährt nach Maßgabe der 23 und 44 Landeshaushaltsordnung und den hierzu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie dieser Rahmenbedingungen Zuwendungen im Rahmen verfügbarer Fördermittel des Landeshaushaltes sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Weiterhin sind die Vorgaben aus dem Operationellen Programm des Landes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 3 sowie der VO (EU) 1303/2013 und VO (EU) 1304/2013 in der jeweils gültigen Fassung 4 verbindlich. 2 nutzung_mit_einwilligungserkl%c3%a4rung.pdf 3 siehe: 4 siehe: Seite 5 von 7

6 Jegliche delegierte Rechtsakte bzw. Durchführungsbestimmungen, die in Verbindung mit der Strukturfondsförderung stehen und erlassen wurden bzw. noch erlassen werden, vervollständigen die rechtliche Grundlage. Die ZS (Bewilligungsbehörde) entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Fördermittel besteht nicht. Die Rahmenbedingungen für den Förderansatz sind als besondere Nebenbestimmungen Bestandteil der Bewilligung. Eine Antragstellung ist nur nach erfolgreicher Teilnahme am jeweiligen Aufrufverfahren des Landes zu Vorschlägen von arbeitsmarktpolitischen Projekten in möglich. Für die Antragstellung und das gesamte Förderverfahren sowie für den Nachweis der Verwendung der Zuwendungsmittel sind die Förderfähigkeitsregeln in der jeweils geltenden Fassung und die dort vorgegebenen Verfahren verbindlich, soweit in diesen Rahmenbedingungen keine abweichenden oder ergänzenden Regelungen getroffen sind. Im Antrag sind insbesondere folgende Punkte detailliert darzulegen bzw. mitzuteilen: Darstellung, in welcher Region das Projekt umgesetzt werden soll und welchen Umfang die Zielgruppe ist, Mitteilung, wie viele Teilnehmende erreicht werden sollen, Beschreibung des konkreten regionalen Hilfe- und Beratungsbedarfs (Bedarfsanalyse), Beschreibung der Zielsetzung(en) im Projekt, Übersicht über die Akteure, die vor Ort mit vergleichbaren Aufgaben für die Zielgruppe betraut sind und Beschreibung der örtlichen Kooperationsstrukturen, Übersicht der regional verfügbaren Unterstützungsangebote, Von Kommunen, die in das Einzugsgebiet des Projektes fallen, ist eine Erklärung beizufügen, dass sie das Projekt unterstützen. Aus der Erklärung sollte hervorgehen, was die jeweilige Kommune konkret zur Verfügung stellt. Kooperationsvereinbarung bezüglich des Datenschutzes. Projektanträge können nur von akkreditierten Projektträgern über das EDV- Begleitsystem gestellt werden. Die Nutzung des EDV-Begleitsystems ist verpflich- Seite 6 von 7

7 tend. Das gesamte Förderverfahren wird über das EDV-Begleitsystem abgewickelt. Zur Nutzung des EDV-Begleitsystems ist die Akkreditierung des Projektträgers und die Registrierung im EDV-Begleitsystem erforderlich. Nähere Informationen dazu sind unter zu erhalten. 5. Art und Umfang der Förderung, Qualifikation des Personals Im Rahmen einer Projektförderung werden in Form der Fehlbedarfsfinanzierung Zuschüsse zu den projektnotwendigen Ausgaben für die Projektdurchführung gewährt. Der ESF-Interventionssatz beträgt maximal 50%. Die Förderung erfolgt in der Regel kalenderjährlich. Die Fachkräfte müssen über eine der folgenden Qualifikation verfügen: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Diplom, Bachelor), der staatlichen Anerkennung und einer mindestens einjährigen Berufspraxis. Pädagoginnen und Pädagogen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Diplom, Bachelor) und einer mindestens einjährigen Berufspraxis. Es ist auch der Einsatz von Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung möglich, wenn diese über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis in der Arbeit mit der Zielgruppe verfügen. Dieser Nachweis ist über qualifizierte Zeugnisse zu führen. Soweit die für die Kommunikation mit der Zielgruppe erforderlichen Sprachkompetenzen nicht in vollem Umfang von den Fachkräften selbst mitgebracht werden, ist der Einkauf entsprechender Honorarleistungen möglich. Die sprachlichen Fähigkeiten der eingesetzten Sprachmittler sind in Form eines Lebenslaufes nachzuweisen. Im Rahmen der Projektumsetzung sollen die Beschäftigungspiloten an überregionalen Veranstaltungen teilnehmen, wenn diese im Zusammenhang mit der Projektdurchführung stehen. Seite 7 von 7

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