und e r s t e l l t i n Z u s a m m e n a r b e i t m i t 1 VÖTB_Kriterienkatalog_161102_e02-bereinigt Eignungs- und Bestbieterkriterien

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Transkript:

K ATALOG der EIGNUNGSKRITERIEN und BESTBIETERKRITERIEN FÜR DEN TROCKENBAU e r s t e l l t i n Z u s a m m e n a r b e i t m i t 1

Rechtlicher Hintergrund Das Bundesvergabegesetz sieht zwei wesentliche Rahmenbedingungen dafür vor, dass nur in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht möglichst kompetente Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten sollen: Eignungskriterien, das sind Mindestanforderungen insbesondere an die wirtschaftliche/finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Unternehmen (nicht angebotsbezogen); Zuschlagskriterien, anhand derer die Qualität der Angebote bewertet wird. Hinsichtlich der Eignungskriterien hat der Auftraggeber in der Ausschreibung festzulegen, welche Leistungsfähigkeit ein Unternehmen (oder mehrere Unternehmen gemeinsam, zum Beispiel im Falle von Bietergemeinschaften) zumindest nachweisen muss, um überhaupt für den Auftrag in Frage zu kommen. Angebote von Bietern, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschieden, sodass sie für die anschließende Bestbieterermittlung anhand der Zuschlagskriterien nicht mehr in Frage kommen. Hinsichtlich der Zuschlagskriterien wurde mit der Novelle 2015 zum Bundesvergabegesetz (BGBl I 7/2016) erstmals ein gesetzlicher Katalog eingerichtet, der den Auftraggeber bei der Vergabe von bestimmten öffentlichen Aufträgen jedenfalls bei Bauaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 1 Mio exklusive USt zum Einsatz des so genannten Bestbieterprinzips (auch Bestangebotsprinzip genannt) verpflichtet. Damit muss der Auftraggeber (klassischer öffentlicher Auftraggeber und Sektorenauftraggeber) neben dem Preis zwingend zumindest ein zweites Zuschlagskriterium zur Ermittlung des zukünftigen Auftragnehmers einsetzen. Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Auftraggeber auch schon bei wesentlich geringeren Auftragssummen als EUR 1 Mio des Bestbieterprinzips bedienen. 2

1. Eignungskriterien Folgende mögliche Eignungskriterien werden vom VÖTB in Zusammenarbeit mit Heid Schiefer Rechtsanwälte für die Ausschreibung von Trockenbauleistungen vorgeschlagen: 1.1 Kriterien für die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit 1.1.1 Eignungskriterium Umsatz Beispiel für Mindestanforderung: Jahresumsatz von mindestens dem doppelten geschätzten Auftragswert pro Jahr 1.1.2 Eignungskriterium Haftpflichtversicherung Beispiel für Mindestanforderung: Haftpflichtversicherungsdeckung von mindestens EUR 5,0 Mio pro Jahr (bei Aufträgen, welche deutlich unter EUR 1 Mio geschätztem Auftragswert liegen, und/oder bei welchen die Gefahr von haftpflichtrelevanten Schadensereignissen deutlich geringer ist, ist dies entsprechend anzupassen) 1.1.3 Eignungskriterium Bonität Beispiel für Mindestanforderung: KSV-Rating unter 300 (oder vergleichbare Ratings anderer Verbände, zb AKV, oder vergleichbare Nachweise anderer Institute, zb Banken) 1.1.4 Eignungskriterium Eigenkapitalquote Beispiel für Mindestanforderung: Eigenkapitalquote von mindestens 20% im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre 3

1.2 Kriterien für die technische Leistungsfähigkeit 1.2.1 Eignungskriterium Referenzen Beispiel für Mindestanforderung: mindestens 3 mit dem gegenständlichen Auftrag technisch und hinsichtlich des Leistungsumfangs vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Jahren 1.2.2 Eignungskriterium Personal Vorarbeiter Beispiel für Mindestanforderung: Nachweis der Verfügbarkeit über mindestens einen Vorarbeiter samt Ausbildungsnachweis (zb Lehrabschlussprüfung) und Mindestberufserfahrung als Vorarbeiter (zb 5 Jahre) je definiertem Bauteil bzw Baulos 1.2.3 Eignungskriterium Personal für kritische Arbeiten (Kernkompetenzarbeiten) Beispiel für Mindestanforderung: Nachweis der Verfügbarkeit über mindestens 3 Facharbeiter je definiertem Bauteil bzw Baulos für definierte kritische Arbeiten (zb Brandschutz, Strahlenschutz, Schallschutz) Allgemeine Anmerkung zu den angeführten Eignungskriterien: Es handelt sich lediglich um beispielhafte Vorschläge und keine vollständige Aufzählung. Sämtliche Eignungskriterien müssen vom Auftraggeber vorab auf ihre grundlegende Verwendbarkeit für den konkreten Auftrag geprüft sowie in der Ausschreibung konkretisiert und auftragsspezifisch angepasst werden. 4

2. Zuschlagskriterien Folgende mögliche Zuschlagskriterien werden vom VÖTB in Zusammenarbeit mit Heid Schiefer Rechtsanwälte für die Ausschreibung von Trockenbauleistungen vorgeschlagen: 2.1 Technische Zuschlagskriterien 2.1.1 Zuschlagskriterium Fachliche Qualifikation des Schlüsselpersonals (Referenzprojekte) Ziel des Zuschlagskriteriums: Erhöhung der Qualität des Schlüsselpersonals auf der Baustelle Anwendbarkeit des Zuschlagskriteriums: vor allem bei Leistungen, bei denen die Qualität der ausgeführten Leistung in hohem Maß von der Qualifikation des Schlüsselpersonals abhängt Zu bewertende Schlüsselpersonen: zb des Bauleiter, Polier, Vorarbeiter (bei größeren Aufträgen gegebenenfalls deren Stellvertreter) Bewertungsmaßstab: geeignete (in der Ausschreibung festzulegende) Referenzprojekte, die vom jeweiligen nominierten Bauleiter, Polier oder Vorarbeiter in Ausübung dieser Funktion durchgeführt wurden 2.1.2 Zuschlagskriterium Fachliche Qualifikation des Schlüsselpersonals (Berufserfahrung) Ziel des Zuschlagskriteriums: Erhöhung der Qualität des Schlüsselpersonals auf der Baustelle Anwendbarkeit des Zuschlagskriteriums: vor allem bei Leistungen, bei denen die Qualität der ausgeführten Leistung in hohem Maß von der Qualifikation des Schlüsselpersonals abhängt Zu bewertende Schlüsselpersonen: zb des Bauleiter, Polier, Vorarbeiter (bei größeren Aufträgen gegebenenfalls deren Stellvertreter) 5

Bewertungsmaßstab: Dauer der Berufserfahrung seit Abschluss der einschlägigen Ausbildung 2.1.3 Zuschlagskriterium Beschäftigung von Facharbeitern Ziel des Zuschlagskriteriums: Erhöhung der Qualität des eingesetzten Personals und der ausgeführten Leistung Anwendbarkeit des Zuschlagskriteriums: vor allem bei Leistungen, bei denen die Qualität der ausgeführten Leistung von der Qualifikation des Personals abhängt Bewertungsmaßstab: prozentmäßiger Anteil der bei der Ausführung des Auftrags zum Einsatz kommenden Facharbeiter am gesamten Baustellenpersonal 2.1.4 Zuschlagskriterium Kommissionelles Fachgespräch Ziel des Zuschlagskriteriums: Erhöhung der Qualität des eingesetzten Personals und der ausgeführten Leistung bei entsprechend komplexen Trockenbauleistungen Durchführung: Fachgespräch nach Angebotslegung mit dem für diesen Auftrag nominierten Schlüsselpersonal (zb Bauleiter) hinsichtlich der in der Ausschreibung vorzugebenden Inhalte (Baustellenorganisation, Logistik, technische Detaillösungen, etc) Bewertungsmaßstab: anhand eines Punktesystems und konkreter Bewertungsaspekte (in der Ausschreibung festzulegen) mit verbaler Begründung durch die Kommission 6

2.2 Soziale Zuschlagskriterien Der VÖTB bekennt sich ausdrücklich dazu, dass nicht nur rein technische/wirtschaftliche Kriterien zum Einsatz kommen sollten, sondern die öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber ihre Verantwortung in der Verwendung öffentlicher Gelder auch durch soziale Kriterien zum Ausdruck bringen sollten. 2.2.1 Zuschlagskriterium Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern bzw Arbeitnehmerinnen (Beschäftigte ab dem vollendeten 50. Lebensjahr) Ziel des Zuschlagskriteriums: Erhöhung des Anteils der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen Bewertungsmaßstab: prozentmäßiger Anteil der bei der Ausführung des Auftrags zum Einsatz kommenden Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen ab dem vollenden 50. Lebensjahr am gesamten auftragsbezogenen Personal 2.2.2 Zuschlagskriterium Beschäftigung bzw Einsatz von Lehrlingen (und Personen im Ausbildungsverhältnis) Ziel des Zuschlagskriteriums: Erhöhung des Anteils an Lehrlingen oder Personen im Ausbildungsverhältnis Bewertungsmaßstab: prozentmäßiger Anteil der bei der Ausführung des Auftrags zum Einsatz kommenden Lehrlinge bzw Personen im Ausbildungsverhältnis am gesamten auftragsbezogenen Personal 7

Allgemeine Anmerkung zu den angeführten Zuschlagskriterien: Es handelt sich bei den obigen Beispielen lediglich um Vorschläge. Es gibt keine gesetzlich erschöpfende Aufzählung von Bestbieterkriterien, sodass auch eine Vielzahl anderer Kriterien möglich ist. Vor der Auswahl hat der Auftraggeber insbesondere zu prüfen, ob das jeweilige Zuschlagskriterium für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand geeignet ist und ob das Kriterium nicht schon im Rahmen der Eignungskriterien angewendet wurde (Verbot der Doppelverwertung von Eignungskriterien als Zuschlagskriterien). Weiters ist das jeweilige Zuschlagskriterium nach den auftragsspezifischen Gegebenheiten weiter auszugestalten bzw anzupassen. Da bereits entsprechende Kataloge für Bestbieterkriterien existieren, hat dieser Katalog auch darauf zurückgegriffen. Es wird beispielhaft auf folgende Unterlagen verwiesen, in denen sich nähere Erläuterungen zum vergaberechtlichen Rahmen und der genauen Ausgestaltung von Zuschlagskriterien (Gewichtung, Bewertung, Berechnung, etc) finden: Bestbieterkriterien-Katalog der Initiative faire Vergaben (www.fairevergaben.at); RVS 10.02.12 Zuschlagskriterien für Bauaufträge Verkehrswegebau (die dortigen Erläuterungen und Zuschlagskriterien sind weitgehend auch für den Hochbau geeignet) (www.fsv.at). 8