Erfüllt der Winterrapsanbau 2013/14 die Kriterien der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung? Foto: K. Schiemenz Sachgebiet Nachwachsende Rohstoffe Mähdruschauswertung 26./27./28.11.2013 Es gilt das gesprochene Wort.
Rahmenbedingungen Biokraftstoffe - Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG- EU RED) definiert einen gemeinschaftsrechtlicher Rahmen für die Verwendung erneuerbarer Energien in den Bereichen Strom, Wärme/Kälte und Verkehr um Treibhausgasemissionen einzusparen - EU verfolgt eine integrierte Energie- und Klimapolitik - für jedes Land wird gesondert der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch festgesetzt (für D 18 %) - 2020-Ziel ist es in der gesamten EU einen Anteil der erneuerbaren Energien von 20 % zu erreichen - für den Verkehrsbereich wurde zusätzlich festgelegt, dass innerhalb des Gesamtziels in jedem Mitgliedsstaat mindestens 10 % der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Energien stammen muss - 2005 gilt als Ist-Zustand bei der Bemessung
Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen - EU-RED wird in nationales Recht mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) umgesetzt - Anforderungen zur Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen gelten nach Ende der Altanlagenregelung seit April 2013 für alle Teilnehmer der Herstellungskette (Biomasseanbau, Transport und Verarbeitung) - zum Erreichen des EU-Gesamtziels 2020 werden gewonnene Energien (u. a. Biokraftstoffe) nur berücksichtigt, wenn deren Rohstoffe aus nachhaltigem Anbau stammen - wird angebaute Ware (bspw. Raps, Weizen, Zuckerrüben) zur Herstellung von nachhaltigen Biokraftstoffen verwendet, muss eine Selbsterklärung des Anbaubetriebes über die nachhaltige Produktion der Biomasse erfolgen Nachhaltigkeitsnachweis = Kriterium für Marktzugang?!?!
System der Zertifizierung
Merkblatt verfügbar unter www.ble.de (Kontrolle/ Nachhaltige Biomasseherstellung/Infomaterial)
Schutz natürlicher Lebensräume nach 4 bis 6 Biomasse zur Herstellung von Biokraftstoffen darf nicht von Flächen mit einem hohen Wert für biologische Vielfalt stammen. Referenzzeitpunkt 1.1.2008 bewaldete Flächen (Primärwälder) für Naturschutzzwecken dienende Flächen Grünland mit großer biologischer Vielfalt Flächen mit großem Kohlenstoffbestand (Feuchtgebiete, kontinuierlich bewaldete Gebiete) Torfmoore Standortnachweis Flächennachweise
nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung nach 7 und 51 gute landwirtschaftliche und ökologische Praxis Nachweis Bescheide über die EU-Direktzahlungen im Rahmen von Cross-Compliance
Aufweisen des Treibhausgas-Minderungspotenzial nach 8 aktuell mindestens 35 % ab 1. Januar 2017 50 % ab 1. Januar 2018 60 % als Referenz fossiler Kraftstoff 83,8 g CO 2eq / MJ RME THG-Minderungspotenzial gilt seit dem 1. April 2013 für alle Schnittstellen d.h. Altanlagenregelung für Biodieselproduktionsstätten, die vor dem 23.01.2008 in Betrieb genommen wurden fiel zum 31. März 2013 weg Nachweis des THG-Minderungspotenzials eines Biokraftstoffs kann gemäß der BioKraft-NachV durch eigene Berechnung Verwendung von Standardwerten Kombination von eigener Berechnung mit Standardwerten erfolgen
Standard- THG-Emissionen für Biokraftstoffe = 52 g CO 2eq / MJ RME Hintergrunddaten zur Berechnung des Standardwertes: Ertrag (31 dt/ha), Dieselverbrauch (69,2 l/ha), N-Düngemittel (137 kg N/ha), weitere Düngemittel (P,K), Kalk, Saatgut, Pflanzenschutzmittel
prozentuale Aufteilung der THG- Emissionen im Rapsanbau Diesel für Bodenbearbeitung und Ernte 11,4% K20 1,0% P2O5 2,1% Kalk 0,3% PSM 0,3% Saatgut 0,3% Strom 1,4% Datengrundlage für die Anteilsberechnung sind die in der EU-RED verwendeten Eingangsparamenter zur Berechnung des Standardwerts für den Rapsanbau N-Dünger 42,2% N2O-Feldemission 40,8% Die aus Stickstoff resultierenden THG-Emissionen (Düngerherstellung und Feldemission) betragen mehr als 80 % der Gesamt-THG-Emission im Rapsanbauverfahren. je mehr Stickstoff eingesetzt wird, desto höher wird der Einfluss Stickstoff wichtigster Ansatzpunkt für die THG-Minderungsmaßnahmen PSM - Pflanzenschutzmittel
Kornertrag in Abhängigkeit von der N-Gesamtmenge (1998 2009) 60 50 leichtere Böden (AZ 30) sind ertragsschwächer als bessere Böden (AZ 48-56) 45 50 53 55 56 40 39 Ertrag (dt/ha) 30 20 22 31 25 28 30 32 33 33 10 0 0 50 100 150 200 250 300 N-Düngung (kg N/ha) Datenquelle: LFA-N-Steigerungsversuch, 1998-2009, Standorte: AZ 30 AZ 48-56 AZ- Ackerzahl
regionalspezifische THG-Emissionen in Abhängigkeit von der verwendeten Stickstoffmenge 70 THG-Emission (g CO 2eq / MJRME) 60 50 40 30 20 35 % THG Minderung 50 % THG - Minderung ertragsschwächere Böden zeigen höhere THG- Emissionen in Vergleich zu ertragsstärkeren Böden!!! 10 0 0 50 100 150 200 250 300 N-Düngung (kg N/ha) Datenquelle: LFA-N-Steigerungsversuch, 1998-2009, Standorte: AZ 30 AZ 48-56
regionalspezifische THG-Emissionen in Abhängigkeit von der verwendeten Stickstoffmenge 70 THG-Emission (g CO 2eq / MJRME) 60 50 40 30 20 35 % THG Minderung AZ 30 50 % THG - Minderung ~ 100 kg N/ha AZ 48-56 ~ 200 kg N/ha reduzierte Stickstoffdüngung für die Einhaltung des THG-Minderungspotenzials gemäß Biokraft- NachV nötig 10 0 0 50 100 150 200 250 300 N-Düngung (kg N/ha) Datenquelle: LFA-N-Steigerungsversuch, 1998-2009, Standorte: AZ 30 AZ 48-56
N-kostenfreie Erlöse in Abhängigkeit von der N-Gesamtmenge 2.000 je höher die N- Düngung desto höher sind die Kornerträge und umso höher sind die N- kostenfreien Erlöse N-kostenfreie Erlöse ( /ha) 1.500 1.000 500 0-0 50 100 150 200 250 300 N-Düngung (kg N/ha) Datenquelle: LFA-N-Steigerungsversuch, 1998-2009, Standorte: AZ 30 AZ 48-56 Rapspreis: 42 /dt; Stickstoffpreis: 0,91 /kg
N-kostenfreie Erlöse in Abhängigkeit von der N-Gesamtmenge Ertragserwartungen 2.000 müssen sich erfüllen um die Nachhaltigkeitsanforderungen der Biokraft-NachV einzuhalten! Die Reduzierung der N-Düngung ist mit Ertragseinbußen und reduzierter Wirtschaftlichkeit verbunden! N-kostenfreie Erlöse ( /ha) 1.500 1.000 500 0 - AZ 30-150 kg N/ha - 150 /ha AZ 48-56 - 50 kg N/ha - 50 /ha 0 50 100 150 200 250 300 N-Düngung (kg N/ha) Datenquelle: LFA-N-Steigerungsversuch, 1998-2009, Standorte: AZ 30 AZ 48-56 Rapspreis: 42 /dt; Stickstoffpreis: 0,91 /kg
Status quo Analyse der THG- Emissionen in MV 70 THG-Emission (g CO 2eq / MJ RME) 60 50 40 30 20 10 35 % THG-Minderung 50 % THG-Minderung N-Dünger Feldemission Diesel weitere Inputstoffe Transport/Verarbeitung Mit eigenen THG-Emissionsberechnungen 0 n = 238 n = 24 n = 24 n = 24 n = 24 n = 24 n = 6 Standard- MV 0 80 160 200 240 126 kg N/ha KAS wert Ernte 2012 N-Steigerung (kg N/ha) 82 kg N/ha Gärrest aktuelle LFA-Versuche ist das derzeitige THG- Minderungspotenzial von 35 % gemäß der Biokraft-NachV nicht einzuhalten!!!
Was würde ein 25 %-iger Minderungsbeitrag aus dem Transport-/Verarbeitungsbereich für den Rapsanbau bedeuten? THG-Minderungsbeitrag 6 g CO 2eq / MJ RME!?! Erst wenn aus allen Bereichen (Anbau, Transport und Verarbeitung) THG- Minderungsbeiträge kommen, ist das Erreichen der geforderten THG- Minderungspotenziale möglich!
Fazit Biokraftstoffquotengesetz wird ab 2015 durch THG-Minderungsquote ersetzt 3 % 4,5 % 7 % 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 mind. 35 %* 50 %* 60 %* THG-Minderungspotenzial gemäß Biokraft-NachV - Selbsterklärung zur Nachhaltigkeit der Biomasse bereithalten - bis zur Rapsaussaat 2015 gilt es praxistaugliche Szenarien zu entwickeln, die es möglich machen, das geforderte 50 % -THG-Minderungspotenzial der Biokraft-NachV einzuhalten und somit den Rapsanbau für die Biokraftstoffherstellung regional zu festigen - aussichtsreiche Möglichkeiten scheinen die Nutzung von Koppelprodukten wie Gülle oder Gärresten sowie von Vorfruchteffekten zu sein, um aus Stickstoff resultierende Emissionen zu mindern und damit das Rapsproduktionsverfahren nachhaltiger zu gestalten *THG-Minderung im Vergleich zum fossilen Referenzkraftstoff von 83,8 g CO 2eq / MJ RME
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Landesforschungsanstalt MV Sachgebiet Nachwachsende Rohstoffe Telefon 03843-789241 m.weirauch@lfa.mvnet.de