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Unsere Absicherungsempfehlung zur Betriebs-Haftpflichtversicherung für Betriebe aus dem Bauhandwerk - Speziell Tischlerei, Bautischlerei, Möbeltischlerei Leistungen der Versicherung Prüfung der Haftpflichtfrage Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen Versicherte Risiken Schäden an Materialien, die vom Auftraggeber oder Bauherrn gestellt wurden Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten und sonstigen Kraftfahrzeugen bis 150.000 Euro je Versicherungsfall NEU inklusive Brand, Explosion und Vermögensfolgeschäden NEU Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen bis 50.000 Euro je Versicherungsfall Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden und NEU Grundstücksbestandteilen (z.b. Einfahrtstor, Zäune) Schäden durch Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräte und sonstige Kraftfahrzeuge inklusive AKB- Deckung für Einsatz auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen Gesetzlich vorgesehene Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohn-, NEU Kaufpreis- oder Mietentgeltforderungen des Versicherungsnehmers gegen seinen Auftraggeber (aktive Werklohn-, Kaufpreis-, Mietentgeltklage) Weltweiter Versicherungsschutz für Ausstellungen, Messen und Geschäftsreisen Weltweiter Versicherungsschutz (ohne USA und Kanada) für direkten Export, indirekten Export, Montage und Bautätigkeiten und NEU reine Vertriebsniederlassungen NEU Nachbesserungsbegleitschäden bis 100.000 Euro je Versicherungsfall Mängelbeseitigungsnebenkosten Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschl. Gewässer) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden, sofern die Umwelteinwirkung nicht ausgeht von einer Anlage gemäß BImschG, KrW-/AbfG, UmweltHG Stationäre und mobile WHG-Anlagen (z. B. Öltanks) Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (abwählbar) Ansprüche der Versicherten und NEU der versicherten Unternehmen untereinander Asbestschäden NEU bis 1.000.000 Euro je Versicherungsfall Nachhaftung bei endgültiger Betriebsaufgabe 10 hre Schäden infolge Unterfangens oder Unterfahrens von Gebäuden Schäden durch Senkung von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Erdrutsch auch auf dem Baugrundstück Insolvenzrisiko durch die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft Betreiben von Photovoltaikanlagen und NEU Kleinwindkraftanlagen auf versicherten Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken Beauftragung von Subunternehmern auch für unternehmensfremde Leistungen Haus- und Grundbesitzerrisiko für selbst genutzte und für vermietete Objekte NEU ohne Begrenzung Tätigkeit als Generalunternehmer, Generalübernehmer und Bauträger Ansprüche aus Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz NEU bis 3.000.000 Euro je Versicherungsfall Verteidigungskosten aus einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren in Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers

Konventionelles Produkt-Haftpflichtrisiko Haftung für vereinbarte Eigenschaften Erweitertes Produkt-Haftpflichtrisiko für den Handel bis 100.000 Euro hresumsatz Obhutsschäden NEU bis 100.000 Euro je Versicherungsfall Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Codekarten und Transpondern sowie NEU Folgeschäden bis 25.000 Euro Schiedsgerichtsvereinbarungen Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im Ausland sowie NEU im Inland Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten sowie Architekten- und Ingenieurleistungen für selbst zu erstellende Bauvorhaben Verantwortliche Bauleitung im Sinne der Landesbauordnungen Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Tätigkeit als Energieberater bis 250.000 Euro je Versicherungsfall Bauherrenrisiko NEU Verlust oder Beschädigung fremder Daten aus Anlass von Installations-, Reparatur-, Wartungsoder anderen Montagearbeiten NEU Erlaubte außergerichtliche Rechtsberatung / Rechtsdienstleistung Auswahlverschulden bei der Überlassung von Arbeitnehmern (Arbeitnehmerüberlassung) Abhandenkommen sowie die Beschädigung und Zerstörung von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien Verletzung von Datenschutzgesetzen Gelegentliche Vermietung und Verleih von Gerüsten Versicherungsfälle vor Versicherungsbeginn nach Ablauf der im Vorversicherungsvertrag vereinbarten Nachhaftungsfrist Austreten bzw. Verlust von Flüssigkeiten oder Gasen (Medienverluste) Erhöhte Energie- und Wasserkosten Vertragshaftung Auslösen von Fehlalarm NEU bis 20.000 Euro je Versicherungsfall Schäden durch Schwammbildung Winterdienst Ebenfalls mit drin: Private Risiken Privathaftpflicht Tierhalterhaftpflicht Versicherungssumme 10.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Zusatzleistungen Aus- und Einbaukosten für zugekaufte und eingebaute mangelhafte Erzeugnisse Dritter Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten für fremde Bauvorhaben UNSER BESONDERER SERVICE Für Ihre Kunden und Ihre Bewerbung um Auftragsvergaben stellen wir Ihnen online eine Versicherungsbestätigung bereit. Das schafft Vertrauen und stärkt die Kundenbindung

Ich weiß, dass kein Handwerker noch die Zeit hat, einen 1000-seitigen Fragebogen auszufüllen um ein Angebot zu bekommen. Daher mein Vorschlag: Sie rufen mich an und wir besprechen alles am Telefon. Ich kann Ihnen dann kurzfristig ein individuelles Angebot zukommen lassen. Kundendaten Name, Vorname oder Firma Ansprechpartner, Funktion Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Mobil, E-Mail, Homepage Betriebsdaten Firma, Gründung Hauptbetriebsart Tischlerei Bautischlerei Möbeltischlerei hreslohnsumme hreslohnsumme hreslohnsumme Weitere Betriebsarten hreslohnsumme jeweils jeweils

Risikofragebogen zur Betriebs-Haftpflichtversicherung für Betriebe aus dem Bauhandwerk Speziell Tischlerei, Bautischlerei, Möbeltischlerei Betriebsneugründung? Werden Abbrucharbeiten durchgeführt, die nicht mit einer eigenen Bauleistung im Zusammenhang stehen? Werden Sprengarbeiten ausgeführt? Sind Sie Inhaber von umweltrelevanten Anlagen im Sinne des a) Umwelthaftungsgesetz? b) Bundesimmissionsschutzgesetz? c) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz? d) Wasserhaushaltsgesetz? Möchten Sie die in unserem Konzept bereits enthaltene Absicherung für Schäden aus dem Umweltschadensgesetz etwa abwählen? Werden selbstfahrende Arbeitsmaschinen bzw. nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge eingesetzt? Zur Info: Gründungsdatum Alle nicht-zulassungspflichtige und nichtversicherungspflichtige eigene und geliehene/gemietete selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräte, und Kraftfahrzeuge sind im Rahmen unseres Konzeptes bereits abgesichert. Werden Produkte hergestellt, gewonnen, und/oder gehandelt, die außerhalb der eigenen Bauleistung stehen? Wenn ja, welche: Wenn die Mitversicherung des Produkt- Haftpflichtrisikos gewünscht wird, bitte hresumsatz hierfür angeben: EUR Möchten Sie Ihre Absicherung auf die Ausbau- und Einbaukosten für mangelhafte Erzeugnisse Dritter erweitern? (Beitrag erhöht sich hierfür um 5%) (Mein Rat) Werden Aufträge an Sub- oder Nachunternehmer vergeben?, Anteil am Gesamtumsatz ) % Name der Berufsgenossenschaft BG-Nummer Sollen sonstige Risiken mitversichert werden Wenn ja, welche?

Besteht oder bestand eine Vorversicherung? Versicherungsgesellschaft? Versicherungs-Nummer? Vertragsende? Wer hat gekündigt? Wir Versicherer ungekündigt Schäden in den letzten 3 hren hr Anzahl Höhe Ursache Welche Deckungssummen werden gewünscht? 3 Mio. für Personenschäden und 500.000 für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) inkl. Bearbeitungs- und Leitungsschäden 3 Mio. für Personenschäden und 1 Mio. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) inkl. Bearbeitungs- und Leitungsschäden 3 Mio. für Personenschäden und 3 Mio. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) inkl. Bearbeitungs- und Leitungsschäden 5 Mio. für Personenschäden und 5 Mio. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) inkl. Bearbeitungs- und Leitungsschäden Selbstbeteiligung je Schadenfall (Rechtsschutzfunktion unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung bleibt erhalten!) ohne oder mit 150 Euro, 250 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro Gewünschte Zahlweise? monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Gewünschter Absicherungsbeginn? Am: Ort und Datum Unterschrift und Handwerkerehrenwort

Beispiele für Anlagen im Rahmen der Umwelthaftpflichtabsicherung für umweltgefährliche Anlagen und Umweltschadensabsicherung Beispiel Risiko Baustein Tanks Stationäre WHG-Anlagen auf dem Betriebsgrundstück Asphaltmischanlagen Anlagen zur Herstellung oder zum Schmelzen von Mischungen aus Bitumen oder Teer mit Mineralstoffen einschließlich Aufbereitungsanlagen für bituminöse Straßenbaustoffe und Teersplittanlagen, sofern sie länger als zwölf Monate an demselben Ort betrieben werden. Blähtonwerke Anlagen zum Blähen von Perlite, Schiefer oder Ton. Kalkwerke Anlagen zum Brennen von Bauxit, Dolomit, Gips, Kieselgur, Magnesit, Quarzit zu Schamotte. Kompostanlagen Anlagen zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden, mit einer Durchsatzleistung an Einsatzstoffen je hr von 3.000 Tonnen bis weniger als 30.000 Tonnen 30.000 Tonnen oder mehr (Kompostwerke). Schmelzanlagen Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich Anlagen zur Herstellung von Mineralfasern. Spanplattenherstellung Anlagen zur Herstellung von Holzfaserplatten, Holzspanplatten oder Holzfasermatten. Zementwerke Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen. Ziegeleien Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse, soweit der Rauminhalt der Brennanlage drei Kubikmeter oder mehr und die Besatzdichte 300 Kilogramm oder mehr vier Kubikmeter oder mehr und die Besatzdichte mehr als 100 Kilogramm und weniger als 300 Kilogramm je Kubikmeter Rauminhalt der Brennanlage beträgt, ausgenommen elektrisch beheizte Brennöfen, die diskontinuierlich und ohne Abluftführung betrieben werden. Betonfertigteilwerke Anlagen zur Herstellung von Formstücken unter Verwendung von Zement oder anderen Bindemitteln durch Stampfen, Schocken, Rütteln oder Vibrieren mit einer Produktionsleistung je Stunde von 10 Tonnen oder mehr. Bodenreinigungsanlagen Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden, auf den die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes Anwendung finden, durch biologische Verfahren, Entgasen, Strippen oder Waschen mit einem Einsatz verunreinigen Bodens. Brechanlagen bzw. Anlagen zum Brechen, Mahlen oder Klassieren von natürlichem oder künstlichem Gestein, Recyclinganlagen ausgenommen Klassieranlagen für Sand oder Kies und ausgenommen Anlagen, die nicht mehr als zehn Tage im Kalenderjahr betrieben werden. Steinbrüche Steinbrüche mit einer Abbaufläche von weniger als 10 Hektar, soweit Sprengstoffe verwendet werden mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr.