- Welche Agrarumweltprogramme bringen etwas für den Naturschutz? -

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Transkript:

Ländliche Entwicklung - Welche Agrarumweltprogramme bringen etwas für den Naturschutz? - Michael Kruse Der Dorsch im Maisfeld Landwirtschaft und Naturschutz für eine saubere Ostsee WWF-Forum am 28.02.2013 in Schwerin Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 1

was erwartet Sie? Gliederung 1. Ausgangssituation des Naturschutzes 2. Naturschutzfachliche Ziele 3. Räumliche Schwerpunktbildung 4. Inhaltliche Ausgestaltung 5. Exkurs: Ergebnisorientierung 6. Hinweise und Ausblick Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 2

weshalb Naturschutz-AUM? 1. Ausgangssituation Rechtliche Verpflichtungen EG-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie, besonderer Artenschutz ( 44 Abs. 4 BNatSchG). generelle Zielsetzung und Hintergrund eine (zentrale) Maßnahme zur freiwilligen Umsetzung dieser naturschutzrechtlichen Verpflichtungen, bestimmte Ziele ohne AUM nicht erreichbar. landwirtschaftlicher Kontext AUM schützen Landwirtschaft vor Bewirtschaftungscodizes. Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 3

was wollen wir konkret? 2. naturschutzfachliche Ziele inhaltliche Zielschärfe LRT und Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie und der FFH- Richtlinie (v. a. mit +/- schlechtem Erhaltungszustand), Arten gem. Anhang IV FFH-Richtlinie; nationale Verantwortungsarten fachliche Basis schaffen, Umsetzungsinstrumente benennen; in SH: Naturschutz 2020: 20 Punkte für die natürliche Vielfalt Artenhilfsprogramm Konzentration auf ausgewählte LRT und (Leit-)Arten, Beitrag nur en passant zum Biodiversitätsschutz. Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 4

wo wollen wir arbeiten? 3. räumliche Schwerpunktsetzung räumliche Zielgenauigkeit Kulissen Natura 2000-Gebiete + Puffer Verbreitungsareale der ausgewählten Arten Einzelfallprüfung für Flächen außerhalb Kulisse. in praxi Synergieeffekte durch Überschneidung mit Zielkulissen des Klima- und Gewässerschutzes! Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 5

wie wollen wir ausgestalten? 4. inhaltliche Ausgestaltung zielorientierte Ausgestaltung der Auflagen Berücksichtigung der Entwicklungszyklen der (Leit-)Arten; Analyse der Habitate (bzw. Defizite). ggf. obligatorische (!) Biotopgestaltungsmaßnahmen (BGM); ggf. Verzicht auf AUM und Nutzung eines anderen Instruments. Entwicklung fachlich anspruchsvoller und praxistauglicher Vertragsmuster für Einzelflächen; für gesamten Betrieb bzw. Betriebszweig; ggf. Entwicklung und Erprobung neuer Vertragsmuster in Pilotprojekten mit Landwirten und Naturschützern. Wahlmöglichkeiten für Landwirte (falls fachlich vertretbar). Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 6

Struktur der Naturschutz-AUM in SH Vertragsnaturschutz u. Halligprogramm handlungsorientiert handlungsorientiert ergebnisorientiert regionalisiert landesweit; z. T. naturräumlich abgegrenzt lokal bzw. regional gesamter Betrieb Einzelfläche Betriebszweig Sonderverträge (Teilflächen) Halligprogramm - Weide-Wirtschaft - Weide-Wirtschaft Moor - Weide-Wirtschaft Marsch - Dauerweide - Weide-Landschaft - Weide-Landschaft Marsch - Nahrungsgebiete für Gänse und Schwäne - Rastplätze für wandernde Vogelarten (Acker) - Ackerlebensräume Gemeinschaftl. Wiesenvogelschutz Natura 2000-Prämie (in FFH- u. EG-Vogelschutzgebieten sowie Naturschutzgebieten) Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 7

wie gehen wir vor? Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 8

VNS-Bsp. Weidegang-Förderung mit Blick auf Milchviehbetriebe einzelflächenbezogen mindest. 1 ha klassischer VNS: keine Düngung, keine PSM, Vorgabe Tierzahl u. Mahdtermin VNS-Dauerweide: Beweidung mit Rindern; keine Schnittnutzung; keine Nachsaat; Einschränkung bei PSM betriebszweigbezogen 90 % des Betriebs-DGL Grün: +/- keine Auflagen Gelb: keine Mineraldüngung; max. 4 Rinder/ha; Mahdtermin mit Vorgabe Rot: mind. 10 % Vertragsfläche; keine Düngung; Dauerweide, max. 4 Rinder/ha; BGM auf Fläche alle Flächen: keine PSM; +/- keine Nachsaat; BGM an Gräben Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 9

VNS-Pilotprojekt für Ackerbau-/Ökobetriebe Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 10

Ergebnisorientierung? 5. Erfolgs-/Ergebnisorientierung Bsp. Gemeinschaftlicher Wiesenvogelschutz in SH Inhalt: Gelege- und Kükenschutz; Zahlung: Kalkulation als handlungsorientierte Maßnahme; nur einjährige Maßnahme. keine flächenbezogene Maßnahme (in SH nur als landesfinanzierte S+E-Maßnahme). Umsetzung nicht als alleinige AUM; stattdessen über Lokale Aktionen (Trägerstruktur zur Koordination und Betreuung; vgl. Art. 36 ELER neu). Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 11

und bringt dies alles etwas (1)? 6. Hinweise und Ausblick generell Ziele definieren; Habitatansprüche der Leitarten herausarbeiten; Eignung als AUM prüfen. ausprobieren (ggf.) Pilotprojekte (v. a. bei Leitarten mit großflächigeren Habitatansprüchen); Begleituntersuchungen. inhaltlich steuern (möglichst) Verzicht auf Düngung; kein PSM-Einsatz; (ggf.) obligatorische Biotopgestaltungsmaßnahmen; Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 12

und bringt dies alles etwas (2)? Synergien nutzen Ökolandbau als geborener Partner (aber: Erfordernis der Ergänzung durch spezifische Naturschutz-AUM); Ziel- und Maßnahmenbündelung mit Klima- und Gewässerschutz (AUKM). (ggf.) organisatorische Flankierung Lokale Aktionen (Trägerstruktur zur Koordination und Betreuung; vgl. Art. 36 ELER neu). Quintessenz aus SH-Sicht Entwicklung landesspezifischer AUKM, die i. d. R. nicht mit GA-Mitteln finanziert werden können. Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 13

VNS heißt auch: sich vertragen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Michael Kruse - V 5016; 28.02.2013; WWF Schwerin 14