Aufgaben der Eingriffsregelung im Kontext der Anforderungen des Artenschutzrechts und des Umweltschadensgesetzes

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Transkript:

planen beraten forschen Aufgaben der Eingriffsregelung im Kontext der Anforderungen des Artenschutzrechts und des Umweltschadensgesetzes Gründungsveranstaltung der BBN Landesgruppe NRW am 13.03.2009 in Dortmund Klaus Müller-Pfannenstiel Büro Herne Schaeferstr. 18 44623 Herne Büro Hannover Lister Damm 1 30163 Hannover www.boschpartner.de Büro München Josephspitalstr. 7 80331 München

Situationsanalyse Planungsvereinfachung Verschlankung von Verwaltungsstrukturen finanzielle Engpässe Finanzierungsfunktion der Eingriffsregelung Europarechtliche Harmonisierung abnehmende Bedeutung nationaler Instrumente zunehmende Bedeutung europarechtlicher Instrumente Zunahme europarechtlich verankerter Instrumente (UVP; SUP; Artenschutz, Natura 2000) Gedanke des Schadenersatzes auch auf europäischer Ebene (Umwelthaftung) Finanzbedarf für Umsetzung europäischer Instrumente Verankerung eines gesamträumlichen Planungsansatzes über die Landschaftskonvention auf europäischer Ebene

Situationsanalyse Umwelthaftung Eingriffsregelung Schnittstelle Artenschutz Fachliche Anforderungen an eine Verknüpfung Häufig Separative Behandlung in der Praxis

Umweltschäden, 19 BNatSchG 19 BNatSchG: Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Arten hat.

Biodiversitätsschäden - Schadenskategorien 1. Plötzlich eintretende Verschlechterungen (z.b. durch Havarien) 2. Schleichende Verschlechterungen (z.b. durch andauernde Immissionen oder Störungen) Kein Umweltschaden bei zuvor ermittelten und ausdrücklich genehmigten Auswirkungen von Tätigkeiten! Auf dem Betriebsgrundstück Außerhalb des Betriebsgrundstücks

19 Abs. 2 BNatSchG, Tier- und Pflanzenarten Geschützte Arten nach Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) Geschützte Arten nach FFH-Richtlinie (FFH-RL) Geschützte Arten - nach Art. 4 Abs. 2 V-RL - nach Anhang I V-RL - nach Anhang II FFH-RL - nach Anhang IV FFH-RL Artenspezifischer Schutz, Nicht auf Schutzgebiete beschränkt; ubiquitär

19 Abs. 2 BNatSchG, Lebensräume Natürliche Lebensräume der nach Vogelschutz-RL oder FFH- RL geschützten Arten: Natürliche Lebensräume - von Arten nach Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-RL - von Arten nach Anhang I Vogelschutz-RL - von Arten nach Anhang II FFH-RL - Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL - von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Arten nach Anhang IV FFH-RL

Enthaftung 19 Abs. 1 BNatSchG: Abweichend von Satz 1 liegt eine Schädigung nicht vor bei zuvor ermittelten nachteiligen Auswirkungen von Tätigkeiten eines Verantwortlichen, die von der zuständigen Behörde nach den 34, 35, 45 Abs. 7 oder 67 Absatz 2 oder, wenn eine solche Prüfung nicht erforderlich ist, nach 1. 15 oder 2. auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplans nach 30 oder 33 des Baugesetzbuches genehmigt wurden oder zulässig sind.

Enthaftung Enthaftung wenn der konkrete später eintretende Umweltschaden an Arten und natürlichen Lebensräumen im Verfahren ermittelt (und kompensiert) wurde Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung Artenschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Aufstellung Bebauungsplan nach 30 oder 33 BauGB

Anwendungsbereich Instrumente FFH-RL Anhang I (LRT) Umwelthaftung FFH-RL Anhang II Arten VS-RL Anhang I Arten NATURA 2000 VP VS-RL Art. 4 Abs. 2 Arten FFH-RL Anhang IV Arten Artenschutz VS-RL Art. 1: alle Vogelarten

Ermittlung nachteiliger Auswirkungen für die Enthaftung Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung Lebensräume gemäß Anhang I Arten gemäß Anhang II FFH-RL sowie deren Lebensräume Vogelarten gemäß Anhang I, Art. 4 (2) VS-RL sowie deren Lebensräume Nur innerhalb von Natura 2000 Gebieten

Ermittlung nachteiliger Auswirkungen für die Enthaftung Artenschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung Arten gemäß Anhang IV FFH-RL sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten Europäische Vogelarten sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten flächendeckend vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach 44 Abs. 5 BNatSchG gelten nicht als Enthaftungstatbestand?

Ermittlung nachteiliger Auswirkungen für die Enthaftung Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Sämtliche Arten und Lebensräume auch Anhang I LRT und Anhang II Arten FFH-RL außerhalb der Schutzgebiete

Ermittlung nachteiliger Auswirkungen für die Enthaftung Bebauungsplanverfahren Sämtliche Arten und Lebensräume auch Anhang I LRT und Anhang II Arten FFH-RL außerhalb der Schutzgebiete Enthaftung bei: Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß 34 BauGB Innenentwicklung gemäß 13a BauGB nicht grundsätzlich gegeben

Enthaftung Sorgfältige Anwendung der naturschutzfachlichen Instrumente bei Zulassungen und Planungen Vermeidung von Umweltschäden an Arten und Lebensräumen Gewährleistung der Enthaftung

Harmonisierung unbestimmter Rechtsbegriffe 19 Abs.1 BNatSchG Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Arten hat.

Harmonisierung unbestimmter Rechtsbegriffe Für den praktischen Vollzug des 19 Abs.1 BNatSchG ist eine fachliche und rechtliche Harmonisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe und Bewertungsmaßstäbe mit denen bereits im Rahmen der FFH-VP, des Artenschutzes, der Eingriffsregelung sowie des Umweltschadensgesetzes etablierten Begriffsverständnissen erforderlich.

LBP: Umsetzung von Maßnahmen CEF-Maßnahmen Maßnahmen zu Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Kompensationsmaßnahmen Konfliktmindernde und funktionserhaltende Maßnahmen Ersatzmaßnahmen Vermeidungsmaßnahmen FCS-Maßnahmen Sanierungsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen Schadensbegrenzungsmaßnahmen Kohärenzsicherungsmaßnahmen

USchadG: Sanierungsmaßnahmen 19 Abs. 4 BNatSchG: Hat ein Verantwortlicher nach dem Umweltschadensgesetz eine Schädigung geschützter Arten oder natürlicher Lebensräume verursacht, so trifft er die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Anhang II Nr. 1 der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. EU Nr. L 143 S. 56).

Primäre Sanierung Ergänzende Sanierung Rückführung zum Ausgangszustand Aktive Rückführung soweit nicht vollständig möglich oder untunlich Natürliche Wiederherstellg. a) Herstellung natürlicher Ressourcen / Funktionen in gleicher Art, Qualität und Menge. b) Sofern unmöglich, andere natürliche Ressourcen / Funktionen Entstehen zwischenzeitl. Verluste Ausgleichssanierung Ausgleich zwischenzeitlicher Funktionsverluste Quantitative Flächenaufschläge Spezifische qualitative Maßnahmen

Anforderungen an Sanierungsmaßnahmen X Anforderung vergleichbar mit Kohärenzmaßnahmen, CEF und FCS Maßnahmen Gleichartige Wiederherstellung Funktionale Bindung Kosten für Monitoring und Erfolgskontrollen Integration Umweltbericht / LBP

Hierachie der Maßnahmenplanung Sanierungsmaßnahmen (USchadG) erhöhte funktionale und zeitliche Anforderungen Kohärenzmaßnahmen Maßnahmen Artenschutz (CEF, FCS) Integration (Multifunktionalität) Poollösungen Bevorratung von Flächen bzw. Maßnahmen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Eingriffsregelung

Schnittstellen Schnittstellen Zielkonzeption, Rückkoppelung Landschaftsplanung Enge Abstimmung der Maßnahmenentwicklung aus Eingriffsregelung, Artenschutzbeitrag und FFH-VP Umsetzung der Maßnahmen über den LBP Die Eingriffsregelung ist das zentrale Rechtsfolgenbewältigungsinstrument bei der Festsetzung und Umsetzung der Maßnahmen

Schnittstellen Koordination / integrative Betrachtung der Instrumente Vermeidung von Doppelarbeit insbesondere durch Koordination von Verfahrens- und Arbeitsschritten Abstimmung der Bestanderfassungen Abstimmung Erheblichkeitsbewertung Abstimmung der Maßnahmenplanung Naturschutzfachlich sinnvolle Lösungen Berücksichtigung der unterschiedlichen Zielsetzungen, Prüfschritte und der spezifischen Rechtsfolgen der Instrumente

planen beraten forschen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Büro Herne Schaeferstr. 18 44623 Herne Büro Hannover Lister Damm 1 30163 Hannover www.boschpartner.de Büro München Josephspitalstr. 7 80331 München

planen beraten forschen Download der Folien: www.boschpartner.de Informationen zur Umwelthaftung: www.netzwerk-umwelthaftung.de Veröffentlichungen Peters, W., et al: Erfassung, Bewertung und Sanierung von Biodiversitätsschäden, i.a. BfN, in Naturschutz und Biologische Vielfalt, Band 52, 2008 Louis, H-W.:2009: Die Haftung für Umweltschäden an Arten und natürlichen Lebensräumen, in Natur und Recht, 31, S. 2-7 Müller-Pfannenstiel, K.; Peters, W.: 2009: Das Umweltschadensgesetz - Neue Anforderungen an die Umweltprüfungen, Veröffentlichung im UVP-report in Vorbereitung