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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7686 12. 11. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Stefan Scheffold und Winfried Mack CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Schulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge im Ostalbkreis Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge befinden sich gegenwärtig in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen, in der vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis sowie in Anschlussunterbringungen durch die Kommunen (mit Angabe der Anzahl der Asylbewerber und Flüchtlinge je Kommune)? 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich in der Obhut der Jugendämter des Kreises? 3. Wie viele schulpflichtige Kinder befinden sich unter den Asylbewerbern und Flüchtlingen im Ostalbkreis? 4. Wie viele dieser schulpflichtigen Kinder werden gegenwärtig an öffentlichen Schulen des Ostalbkreises unterrichtet und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zum Schuljahr 2014/2015 entwickelt? 5. An welchen Schulen des Ostalbkreises werden schulpflichte Asylbewerber und Flüchtlinge unterrichtet? 6. Wie viele zusätzliche Lehrerstellen haben diese Schulen zum Schuljahr 2015/ 2016 erhalten? 7. Unter welchen Aspekten erfolgt die Zuteilung an die konkreten Schulen und gegebenenfalls an die weiterführende Schulart? 09. 11. 2015 Dr. Scheffold, Mack CDU Eingegangen: 12. 11. 2015 / Ausgegeben: 10. 12. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

Antwort Mit Schreiben vom 3. Dezember 2015 Nr. 2-0141.5/15/7686 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge befinden sich gegenwärtig in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen, in der vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis sowie in Anschlussunterbringungen durch die Kommunen (mit Angabe der Anzahl der Asylbewerber und Flüchtlinge je Kommune)? Zu 1.: In der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen waren zum Stichtag 24. November 2015 insgesamt 3.721 Personen untergebracht; weitere 285 Personen befinden sich in der Außenstelle Neuenstadt am Kocher. Mit Stand 23. November 2015 hat der Ostalbkreis 954 Flüchtlinge in seinen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung untergebracht. In den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises wohnen zusätzlich ca. 1.000 Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung. Die genaue Anzahl der Asylbewerber und Flüchtlinge je Kommune konnte in der Kürze der Zeit nicht erhoben werden. Im Jahr 2015 wird der Landkreis ca. 200 weitere Flüchtlinge den Kommunen zur Anschlussunterbringung zuweisen. Weiter rechnet der Ostalbkreis mit Stand 23. November 2015 mit ca. 500 Flüchtlingen, die 2016 in die Anschlussunterbringung zugeteilt werden. 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich in der Obhut der Jugendämter des Kreises? Zu 2.: Im Rahmen des seit 1. November 2015 laufenden bundes- und landesweiten Verteilungsverfahrens für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche (UMA) erhebt der Kommunalverband für Jugend und Soziales/Landesjugendamt Landesverteilungsstelle für Baden-Württemberg die Zahl der UMA, die von den Jugendämtern in Baden-Württemberg untergebracht, versorgt und betreut werden. Dabei wird zwischen sogenannten Altfällen (Fälle zum Stand 31. Oktober 2015) und Neufällen (Fälle, die ab 1. November 2015 erstmals betreut werden) unterschieden. Das Jugendamt des Ostalbkreises hat zum Stichtag 20. November 2015 folgende Angaben mitgeteilt: Altfälle : UMA, die zum Stichtag 31. Oktober 2015 in Obhut genommen worden waren ( 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII) oder Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten haben (z. B. Hilfe zur Erziehung) und bei denen die Inobhutnahme bzw. Leistungsgewährung am 20. November 2015 angedauert hat: 113 Personen Ehemalige UMA, die zum Stichtag 31. Oktober 2015 Leistungen für junge Volljährige erhalten haben ( 41 SGB VIII) und bei denen die Leistungsgewährung am 20. November 2015 angedauert hat: 1 Person Neufälle : UMA, die am 20. November 2015 vorläufig in Obhut genommen worden waren: 52 Personen UMA, die am 20. November 2015 in Obhut genommen worden waren: 1 Person Somit hat das Jugendamt des Ostalbkreises zum Stichtag 20. November 2015 insgesamt 166 UMA und einen ehemaligen UMA, für den eine Hilfe für junge Volljährige gewährt wurde, untergebracht, versorgt und betreut. 2

3. Wie viele schulpflichtige Kinder befinden sich unter den Asylbewerbern und Flüchtlingen im Ostalbkreis? Zu 3.: Gemäß 72 Absatz 1 des Schulgesetzes (SchulG) für Baden-Württemberg ist (auch) schulpflichtig, wem aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt in Baden- Württemberg gestattet ist oder wer im Land geduldet wird, unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur ein Elternteil; die Schulpflicht beginnt sechs Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland und besteht bis zur Erfüllung der Ausreisepflicht. Im Übrigen ergibt sich der Beginn der Schulpflicht grundsätzlich aus 73 Absatz 1 SchulG (Kinder, die bis 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben), das Ende aus 78 Absatz 1 SchulG (Berufsschulpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet). Nach obiger Definition sind derzeit 184 Asylbewerber- und Flüchtlingskinder im Ostalbkreis schulpflichtig. Stand 24. November 2015 befinden sich unter den in der LEA Ellwangen und Außenstelle Neuenstadt aufgenommenen Flüchtlinge weitere 886 Personen im schulpflichtigen Alter; es besteht allerdings aus vorgenannten Gründen keine Schulpflicht. 4. Wie viele dieser schulpflichtigen Kinder werden gegenwärtig an öffentlichen Schulen des Ostalbkreises unterrichtet und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zum Schuljahr 2014/2015 entwickelt? Zu 4.: Die Merkmale Asylbewerber und Flüchtlinge sind nicht Bestandteil der amtlichen Schulstatistik. Erfragt wird aber die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen sowie die Anzahl der Vorbereitungsklassen beziehungsweise die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt auf dem Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) und die entsprechende Klassenanzahl. Im Schuljahr 2014/2015 wurden nach den Ergebnissen der amtlichen Schulsta - tistik (Stichtag 15. Oktober 2015) an den öffentlichen Grundschulen (einschl. Grundschulen im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule) im Ostalbkreis 250 Schülerinnen und Schüler in 20 Vorbereitungsklassen, an den öffentlichen Werk - real-/hauptschulen 93 Schülerinnen und Schüler in sieben Vorbereitungsklassen unterrichtet. Nach vorläufigen Ergebnissen (Quelle: ASD-BW/Prognose, Stichtag 14. September 2015) werden zu Schuljahresbeginn 2015/2016 an den öffentlichen Grundschulen (einschl. Grundschulen im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule) im Ostalbkreis 281 Schülerinnen und Schüler in 21 Vorbereitungsklassen unterrichtet, an den öffentlichen Werkreal-/Hauptschulen 149 Schülerinnen und Schüler in zehn Vorbereitungsklassen. An den öffentlichen Realschulen werden elf Schülerinnen und Schüler in einer Vorbereitungsklasse unterrichtet, an der Sekundar - stufe I der öffentlichen Gemeinschaftsschulen 14 Schülerinnen und Schüler in einer Vorbereitungsklasse und an den öffentlichen allgemein bildenden Gymnasien 13 Schülerinnen und Schüler in einer Vorbereitungsklasse. An den öffentlichen beruflichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums wurden zum Stichtag der Schulstatistik 2014/2015 (15. Oktober 2014) im Ostalbkreis 68 Schülerinnen und Schüler im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt auf dem Erwerb von Deutschkenntnissen unterrichtet. Nach ersten vorläufigen Ergebnissen der Kurzberichte beruflicher Schulen waren dies am Schuljahresbeginn 2015/2016 zum Stichtag 23. September 2015 113 Schülerinnen und Schüler. Inzwischen könnte sich die Zahl der VKL- und VABO-Schüler weiter erhöht haben. 3

5. An welchen Schulen des Ostalbkreises werden schulpflichte Asylbewerber und Flüchtlinge unterrichtet? Zu 5.: Nach vorläufigen Ergebnissen werden zu Schuljahresbeginn 2015/2016 von folgenden öffentlichen Schulen im Ostalbkreis Vorbereitungsklassen gemeldet: Schulart/Schulname Ort Grundschulen (einschl. Grundschulen im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule) Kocherburgschule Unterkochen Gemeinschaftsschule Buchenbergschule Gemeinschaftsschule Ellwangen (Jagst) Heubach Friedensschule Gemeinschaftsschule Mozartschule Gemeinschaftsschule Hussenhofen Schule am Ipf Grundschule Bopfingen Stauferschule Grundschule Lorch Limesschule Mögglingen Grundschule Mögglingen Klösterleschule Grundschule Rauchbeinschule Grund- und Werkrealschule Grundschule Riesbürg Riesbürg Greutschule Grundschule Braunenbergschule Grundschule Wasseralfingen Grundschule Mutlangen Mutlangen Grundschule Hardt Werkreal-/Hauptschulen Kocherburgschule Unterkochen Gemeinschaftsschule Werkrealschule Bopfingen Bopfingen Buchenbergschule Gemeinschaftsschule Ellwangen (Jagst) Rauchbeinschule Grund- und Werkrealschule Mozartschule Gemeinschaftsschule Hussenhofen Karl-Kessler-Schule Grund-, Werkreal- und Realschule Wasseralfingen Gemeinschaftsschulen-Sek. I Friedensschule Gemeinschaftsschule Realschulen Schiller-Realschule Öff. allgemein bildende Gymnasien Rosenstein-Gymnasium Heubach Datenquelle: ASD-BW/Prognose, Stand 14. September 2015 und LAV, Stand 30. September 2015. Am Schuljahresbeginn 2015/2016 wurden zum Stichtag der Kurzberichte beruf - licher Schulen (23. September 2015) an folgenden Standorten (Dienststellen) im Ostalbkreis VABO-Schülerinnen und -Schüler unterrichtet: Technische Schule, Justus-von-Liebig-Schule, Kreisberufsschulzentrum Ellwangen (Jagst), Berufliches Schulzentrum, Agnes-von-Hohenstaufen-Schule. 4

6. Wie viele zusätzliche Lehrerstellen haben diese Schulen zum Schuljahr 2015/ 2016 erhalten? Zu 6.: Im allgemein bildenden Bereich wurden zum Schuljahresbeginn 2015/2016 gegenüber dem Vorjahr gut sieben Deputate zusätzlich eingesetzt, im beruflichen Bereich gut drei Deputate. Vorbereitungsklassen bzw. VABO werden fortlaufend auch unterjährig eingerichtet und folgen dem nur kurzfristig mitgeteilten vor Ort auftretenden Bedarf. Im Falle der Einrichtung weiterer Klassen dürfte die Zuweisung weiterer Deputate notwendig werden. 7. Unter welchen Aspekten erfolgt die Zuteilung an die konkreten Schulen und gegebenenfalls an die weiterführende Schulart? Zu 7.: Gemäß Ministerratsbeschluss vom 25. März 2015 sollen Kinder und Jugendliche in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge (LEA) in Baden-Württemberg bildungsbiografisch erfasst werden. Diese bildungsbiografische Erst - erfassung (BBE) soll dazu beitragen, dass die ankommenden Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien möglichst schnell und zielgerichtet in unser Bildungssystem Eingang finden. Es geht um die Vorbereitung der Entscheidung, in welcher Institution der Bildungsweg in Baden-Württemberg beginnen soll: VKL Grundschule, VKL Sekundarstufe I, VABO-Klasse, ggf. auch um sonderpädagogische Förderung bzw. Klassen mit inhaltlichem Schwerpunkt (Alphabetisierung, Gymnasium o. ä.). Ferner sollen die Daten auch für Zwecke der Steuerung und Rechenschaftslegung genutzt werden können. Öney Ministerin für Integration 5