Leistungsbeschreibung. Für Bauvorhaben: Art der Leistung:



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Transkript:

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 1 Leistungsbeschreibung Für Bauvorhaben: Umbau und Modernisierung der Kindertagesstätte Holz-Heusweiler Glück-auf-Weg, 66265 Heusweiler / Holz Art der Leistung: Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kv nach DIN 18 382

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Elektroanlagen nach DIN 18 382 34 1. 1 Baustelleneinrichtung 34 1. 2 Verteilungen 36 1. 3 Kabel und Leitungen 46 1. 4 Beleuchtung 51 1. 5 Schwachstrom 62 1. 6 Schaltermaterial 68 1. 7 Schutzmaßnahmen 74 1. 8 Sonstiges 75 1. 9 Leerrohre und Kabelkanäle 79 1.10 Stundenlöhne 84

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 3 1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE 1.1. Die Gemeinde Heusweiler beabsichtigt den Umbau und die Modernisierung der 1972 entstandenen Kindertagesstätte Holz im Glück-Auf-Weg in 66265 Heusweiler- Holz. Bei dem Bauwerk handelt es sich um einen eingeschossigen Stahlbetonbau mit einer maximalen Länge von ca. 55,70 m, einer maximalen Breite von ca. 36,30 m und einer überbauten Fläche von ca. 1.176,00 qm. Die heutige Nutzung als Kindertagesstätte und als Kinderhort sowie die gestiegenen Anforderungen hinsichtlich der notwendigen energetischen Gebäudeinstandsetzung zur Minimierung der Unterhaltskosten erfordern Sanierungsmaßnahmen. Geplant ist, neben diversen kleineren Umbaumaßnahmen innerhalb der Räumlichkeiten der KITA, die komplette Außenhaut mit einem zeitgemäßen und energiesparenden Wärmedämm-Verbundsystem zu versehen. Bestandteil der Modernisierungsmaßnahme ist neben der Erneuerung der elektrischen und haustechnischen Anlage, auch die optische Auffrischung des gesamten Erscheinungsbildes innen und außen. So sind neue Bodenbeläge, neue Farbanstriche sowie neue Einbauteile wie Möbel und teilweise Sanitärobjekte vorgesehen. 1.2. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist eine Beeinträchtigung des Tagesstätten- und Hortbetriebes und des direkten Umfeldes gegeben. Die gesamte Baumaßnahme ist in 3 zeitlich aufeinanderfolgende Bauabschnitte gegliedert, da der Hort- und Tagesstättenbetrieb während des Baubetriebes fortgeführt wird. Der einzelne Bauabschnitt muss mit entsprechenden Staubschutzwänden hermetisch von den in Betrieb befindlichen Gebäudeabschnitten getrennt werden. Aufgrund der während der Bauphase weiter genutzten Gruppenräume ist die Einhaltung des vorgegebenen Zeitfensters für die Ausführung der gesamten Arbeiten zwingend. Grundsätzlich sind lärm- und staubintensive Arbeiten möglichst zu vermeiden. Zwangsweise erschütterungsintensive Arbeiten sind vor Ausführung mit dem Nutzer / KITA-Leitung, bzw. der Bauleitung abzustimmen. Hier ist in besonderem Maße auf unfallverhütende und kindersichere Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb zu achten. 1.3. Verkehrsverhältnisse Die Verkehrsverhältnisse sind vor Ort vor Angebotsabgabe zu besichtigen.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 4 2. LEISTUNGSVERZEICHNIS ALLGEMEIN 2.1. Dieses Leistungsverzeichnis umfasst: Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kv nach DIN 18 382 2.2. Der Beginn der Ausführung ist vom AN rechtzeitig schriftlich mit der örtlichen Bauleitung zu vereinbaren. 2.3. Unnötige Staubentwicklung ist zu vermeiden. Insbesondere die umliegenden Gebäude und Bauabschnitte sind zu schützen. 2.4. Alle bisher und in der weiteren Folge getroffenen Festlegungen der ZTV sind - soweit sie kostenrelevant sind - in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dies gilt ebenso für die Umstände, die sich aus der Baustelle und den Lagebedingungen an sich ergeben sowie Aufbau, Vorhaltezeit für die Dauer der Arbeiten und Abbau einschl. Transportkosten der zusätzlich erforderlichen Gerüste, Geräte und Hebewerkzeuge. Dem Bieter wird deshalb angeraten, die Baustelle vor Abgabe seines Angebotes in Augenschein zu nehmen. 2.5. In dem zu bearbeitenden Gebäudeabschnitt werden die Versorung mit Baustromund Bauwasser bauseits, kostenfrei vorgehalten. 2.6. Der reibungslose Ablauf der Arbeiten ist in Abstimmung mit den Sicherungsmaßnahmen und den sonstigen Arbeiten (auch anderer Gewerke) zu gewährleisten. Es ist nach den Erfordernissen in verschiedenen Arbeitsschritten vorzugehen. Die Vorgehensweise ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. 2.7. Alle Gerüste und Arbeitshilfen, die der AN zur Ausführung seiner Leistung benötigt, hat er selbst vorzusehen und die Kosten hierfür in die betreffenden Einheitspreise einzukalkulieren. 2.8. Eine Zwischenlagermöglichkeit an der Baustelle ist nur begrenzt vorhanden und für eine den Anforderungen des Baufortschritts entsprechende Logistik ist durch den AN eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Lagerung und Transport von Materialien auf dem Gelände etc. sind mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen. Feuchtigkeitsempfindliche Materialien die zur Ausführung der Arbeiten notwendig sind und im Außenbereich gelagert werden, sind eigenverantwortlich dauerhaft trocken zu lagern und vor Feuchtigkeit zu schützen. 2.9. Es liegt in der Eigenverantwortlichkeit des AN, gefährdete Teile seiner Leistung während der Bauzeit bis zur Endabnahme und Übergabe sorgfältig zu schützen. Die Unterhaltung der Schutzmaßnahmen während der Bauzeit ist Sache des AN. Sämtliche Schutzvorkehrungen sind erst nach Anweisung durch den AG vom AN vorsichtig zu entfernen und zu entsorgen. Ebenso sind bei der Ausführung der Arbeiten angrenzende Bauteile und Gebäude zu schützen. Besonders zu beachten sind hierbei gestrichene, lackierte oder unbehandelte Oberflächen.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 5 2.10. Der Auftragnehmer beseitigt alle Verunreinigungen und sämtliche (Verpackungs-) Materialien, die von seinen Arbeiten herrühren. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach einmaliger schriftlicher Anmahnung nicht nach, werden die Verunreinigungen bzw. das Verpackungsmaterial auf seine Kosten von anderen Firmen beseitigt. 2.11. Grundsätzlich ist vorzusehen, dass die Leistungen jedes Gewerkes in 6-Tages- Wochen (Arbeitstage Mo-Sa.) zu erbringen sind, und zwar ab der ersten Woche nach schriftlicher Aufforderung durch die Bauleitung. Es ist für alle Samstage die volle Baustellenbesetzung vorzusehen, d.h. mindestens die gleiche Anzahl von Arbeitskräften wie in der Zeit von montags bis freitags. Für die Samstagsarbeit werden keine Zuschläge gezahlt. Dies ist bei der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen. 2.12. Lärmschutz/Staubschutz Hier sind vorzugsweise lärm- und staubarme Arbeitsweisen vorzusehen und möglichst lärm- und staubarme Geräte einzusetzen. Lärmintensive Arbeiten sind erst nach vorheriger Absprache mit dem Bauherren auszuführen. 2.13. Bei der Ausführung der Arbeiten ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Baumaßnahme bei teilweise laufendem Betrieb des Gebäudes handelt. Es ist ein erhöhter Koordinierungsaufwand zu berücksichtigen, da auf relativ beengtem Raum die Arbeiten im Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb auszuführen sind. 2.14. Die vorhandenen Installationskanäle und -gänge sind zu beachten und während der gesamten Bauzeit zugänglich zu halten, sofern sie nicht Gegenstand der Bearbeitung sind. Alle Medienteile der im Betrieb befindlichen Gebäudeteile sind soweit wie möglich funktionsfähig zu halten. Insbesondere ist das Augenmerk auf die Unversehrtheit der bestehenden Medienleitungen zu richten. 2.15. Der SIGEKO wird rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeiten und an der Baustelle aushängen. Er wird regelmäßige Begehungen der Baustelle vornehmen, das Ergebnis in Protokollen dokumentieren und verteilen. Ebenso wird u.a. ein Alarmplan und ein Flucht- und Rettungswegeplan vom SIGEKO an der Baustelle ausgehängt. Folgende organisatorische Maßnahmen sind zu berücksichtigen: Rechtzeitige Abstimmung aller für das Projekt relevanten Sicherheitsfragen mit der Bauleitung. Der Ansprechpartner beim SIGEKO wird vor Arbeitsbeginn mitgeteilt. Koordination aller Bauarbeiten mit den in Betrieb befindlichen Bereichen und Anlagenteilen des Bauherrn. 2.16. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EstG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 6 2.17. Abtretungen Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Auftragsverhältnis gegen den Auftraggeber (Bauherrn) können nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers (Bauherrn) nach den von diesem festgesetzten Bedingungen abgetreten werden. 3. BAUSTELLE 3.1. Flächen auf der Baustelle Aufgrund der zu erwartenden beengten Baustellenverhältnisse kann dem AN keine Lagerfläche zur Verfügung gestellt werden. Gelagerte Kleinmaterialien sind vorzugsweise auf Paletten bzw. hebezugfähig anzuliefern. Die Montage der Bauteile hat direkt vom LKW ohne Zwischenlagerung bzw. Wartezeiten zu erfolgen. Lagerflächen sind durch den AN zu erbringen. Das Parken von Mitarbeiterfahrzeugen auf der Baustelle wird aufgrund der erforderlichen Lagerflächen und der beengten Baustellenverhältnisse untersagt. Flächen innerhalb des Bauvorhabens werden als Lager-, Arbeits- und Aufenthaltsräume nicht zur Verfügung gestellt und dürfen als solche auch nicht hergerichtet werden. Vom AN belegte und versperrte Räume sind nach einmaliger Aufforderung kurzfristig zu räumen, ansonsten werden diese auf Kosten des AN geöffnet und geräumt, Beschädigungen gehen zu Lasten des verursachenden AN. Es dürfen keine brennbaren Güter im Bereich der Umzäunung der Baustelle gelagert werden, der Abstandsbereich beträgt für die Lagerung mindestens 10 m von der vorhandenen Nachbarbebauung. Innerhalb des Bauzauns ist eine Fläche von 4 qm von Materialien freizuhalten bzw. in Krisensituationen umgehend zu räumen. 3.2. Bauschild Auf der Baustelle ist keine Eigenwerbung erlaubt. Der Auftragnehmer wird auf dem Bauschild mit Namen eingetragen. Die hierfür entstehenden Kosten werden an der Schlussrechnung einbehalten. 3.3. Übergabe von Ausführungszeichnungen: Die Ausführungszeichnungen werden als Lichtpausen 1-fach und als Plotfile oder PDF-Datei übergeben. 3.4. Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Der Auftragnehmer hat innerhalb von '12' Werktagen nach Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen und '3-fach'in Papierform zur Genehmigung vorzulegen. 'Montagepläne, Masstab 1:50, Baufristenpläne, zusätzlich als Plotfile, CAD-Daten im Format zb: Autocad DWG oder DXF-Datei.' 3.5. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich und nach Anforderung statt.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 7 3.6. Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 3.7. Bauleitung des AN Während der Bauausführung sind die, der Ausführung zugrunde gelegten Zeichnungen, Berechnungen und Planunterlagen vom AN an der Baustelle vorzuhalten. 3.8. Arbeitsabläufe Der Bauablauf ist nach den Erfordernissen der Baustelle in verschiedenen Arbeitsschritten vorzusehen. Für den Baustellenverkehr sind die Zu- und Abfahrten für alle Bauzustände zu gewährleisten. 3.9. Angaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 3.9.1. Ordnungspflicht und Sicherheit Der Auftragnehmer hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. 3.9.2. Leistungen verschiedener Unternehmer Treffen Leistungen mit den Leistungen anderer Unternehmen auf der Baustelle zeitlich und/oder örtlich zusammen, hat sich der Auftragnehmer mit diesen Unternehmen gemäß 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1 bzw. BGV A1) abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und eine Gefährdung Dritter zu vermeiden. 3.9.3. Montageanweisung Für Arbeiten, die eine Montageanweisung voraussetzen (wie z. B. Gerüste, Auf- und Abbau von Maschinen etc.), muss der Auftragnehmer eine schriftliche Montageanweisung, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält, für seinen Leistungsumfang erarbeiten und seinem auf der Baustelle Aufsichtsführenden übergeben (siehe VBG 37 17 bzw. BGV C22). Dem Auftraggeber und dem Koordinator ist eine Kopie der Montageanweisung vor Beginn der Bau- und /oder Montagearbeiten zu übergeben. 3.9.4. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat kalendertäglich Bautagesberichte über den Personaleinsatz, den Geräteeinsatz, die Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse der Objektüberwachung vorzulegen. 3.9.5. Schadensfälle Alle Schadensfälle und Unfälle sind dem Auftraggeber und dem Koordinator sowie der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 8 3.9.6. Umweltgefährdende Inhaltsstoffe Die Verwendung umweltgefährdeter Inhaltsstoffe sind dem Bauleiter und dem Sicherheitskoordinator rechtzeitig anzukündigen und mit ihnen abzustimmen. Alle etwaig erforderlichen behördlichen Genehmigungen hierzu sind eigenverantwortlich einzuholen und der Objektüberwachung vorzulegen. 3.9.7. Personal Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber auf Verlangen nachweispflichtig, dass: - das eingesetzte Bau- /Montagepersonal arbeitsmedizinisch untersucht wurde und für die Arbeiten auf der Baustelle tauglich ist. - dem Leitpersonal die Pflichten des Unternehmers hinsichtlich "Ersthelfer" und "Erste-Hilfe-Leistungen" schriftlich übertragen wurden. - die Beschäftigten die entsprechende fachliche Qualifikation aufweisen. - der Unternehmer seinen Pflichten hinsichtlich "Arbeitssicherheit" nachkommt, indem er eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte beschäftigt bzw. benennt. 3.9.8. Verstöße gegen die Baustellenordnung Der Auftraggeber wird bei nachstehenden Verstößen gegen die Baustellenordnung sofort gebotene Maßnahmen ergreifen: - Sämtliche Gesetzesverstöße auf der Baustelle, wie z. B. Diebstahl etc. - Grobe Verstöße gegen den Arbeitsfrieden auf der Baustelle, wie z. B. tätliche Auseinandersetzungen, Trunkenheit etc. - Grobe Verstöße gegen die Arbeits-, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, welche die Gesundheit und das Leben anderer gefährden. - Illegale Beschäftigungen von Arbeitskräften. - Sonstige grobe Verstöße gegen die Baustellenordnung. 3.9.9. Notrufliste Eine Notrufliste und Vorankündigungen werden für jeden Beschäftigten zugänglich auf der Baustelle ausgehängt. 3.9.10. SiGe-Plan Der SiGe-Plan wird für jeden Beschäftigten zugänglich auf der Baustelle aufbewahrt. 3.9.11. Baustellenordnung Der Auftragnehmer hat sich über die ausgehängte Baustellenordnung zu informieren und deren Einhaltung zu gewährleisten. 3.9.12. Herstellen, Liefern und Montieren Wenn in den Positionen nicht anders angegeben, sind alle Leistungen herzustellen, zu liefern und zu montieren.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 9 4. Leistungsumfang Die hier beschriebenen Leistungen umfassen die fachgerechte, betriebsfertige Lieferung und Montage der Nieder- und Mittelspannungsanlage bis 36 kv nach DIN 18 382. Beschreibung der Anlage: Im Kindergarten wird die Gebäudehauptverteilung und die zugehörige Unterverteilung erneuert. Die notwendige Messsung, ausgeführt als Wandlermessung, wird in der neu zu erstellenden Gebäudehauptverteilung eingebaut. In der Gebäudehauptverteilung befindet sich der Abgang für die Unterverteilung Bereich Lagerraum und der Zähler. Es werden die bestehenden Leuchten komplett erneuert. Es ist vorgesehen, sofern nutzbar, die vorhandenen Leitungen zu verwenden. Es wird eine Brandmeldeanlage installiert. Der Kindergarten besteht überwiegend aus Stahlbeton. Durch die vielen Unterzüge wirkt er verschachtelt. Arten der Kabelverlegung: Die Kabel und Leitungen werden in den abgehängten Decken auf Kabelbühnen, Tragesystemen,Kabelleitern, Kabelkanäle sowie mit entsprechendem Befestigungsmaterial verlegt. In Mauerwerk werden die Kabel und Leitungen in UP- Ausführung verlegt. Eine AP-Installation wird im gesamten restlichen Gebäude vorgesehen. Die Tragesysteme,Gitterrinnen etc. werden mit Gewindestangen an der Decke montiert. Durchbrüche Die erstellten Durchbrüche und Bohrungen sind fachgerecht wieder zu verschliessen. Schalter und Steckdosen Defekte Schalter und Steckdosen im Bestand werden in UP-Ausführung installiert. Die zusätzlichen Schalter und Steckdosen werden in AP-Ausführung installiert. Beleuchtung Die Beleuchtung ist mit architektonischen Leuchten vorgesehen. Es sind hierfür Einbauleuchten in den Schlafräumen vorgesehen. In den übrigen Räumen sind Anbauleuchten und Pendelleuchten vorgesehen.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 10 5. Hinweise 5.1 Bei der Ausführung der Anlagen sind folgende Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen zu beachten: -die geltenden DIN-Normen -die geltenden VDI-Richtlinien -die DVGW-Regeln -die VDE-Richtlinien -die UVV-Richtlinien -die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik -die Anschlussbedingungen der Energieversorger -die Hygieneverordnung in ihrer neusten Fassung. -die gültigen DIN-Normen für Schall- Wärme- und Brandschutz, -Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) - Baustellenrichtlinie (92/57/EWG) - Baustellenverordnung (BstVO) - Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) - Gerätesicherheitsgesetz (GSG) - Technische Regeln Gefahrstoffe, Asbest (TRGS 519) - Technische Regeln Gefahrstoffe, Faserstäube (TRGS 521) - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparenden Anlagetechnik bei Gebäuden ( Energieeinsparungsverordnung - EnEV ) - Landesbauordnung Saarland - die TRWI Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen -das Bauproduktengesetz (BauPG) -die EG-Bauproduktenrichtlinie (BauPRI) -die Bauregelliste A, B und C -die Gewerbeordnung (GewO) -die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) -die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) -das Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung im Saarland (BSG) 5.2 Es ist Sache des Unternehmers sich ausreichend über die einschlägigen Vorschriften zu unterrichten und sie anzuwenden. Ändern sich während der Bauausführung, die der Beauftragung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften,technischen Vorschriften, Hersteller- und Verbandsrichtlinien, Erlasse oder Gesetze, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Bauleitung hierüber unverzüglich zu informieren und eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob diese Änderungen bei der weiteren Bauausführung Berücksichtigung finden sollen oder nicht.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 11 5.3 Die Anlage ist sauber und fachgerecht unter möglichster Schonung der bereits ausgeführten Arbeiten anderer Gewerke zu erstellen. Evtl. Beschädigungen anderer Bauteile werden zulasten des Auftragnehmers beseitigt. 5.4 Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen etc. anhand der Montagepläne auch anderer Gewerke und den dazu ergangenen Anweisungen zu informieren. 5.5 Stoffe, Bauteile und Bauelemente müssen ungebraucht sein. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. 5.6 Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Alle übrigen Leistungen enthalten auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle. 6. Allgemein: Beim Durchdringen von F 30 / F 90-Wänden bzw. Decken muß darauf geachtet werden, daß eine "Mischbelegung" von Installationen in den gleichen Installationsöffnungen vermieden wird. Bei einer Mischbelegung von Installationsdurchbrüchen (Elektro, Heizung,Lüftung, Sanitär usw.) durch F 30 bzw. F 90-Bauteile müssen die Abschottmaßnahmen mit bauaufsichtlich zugelassenen "Kombischotts" ausgestattet werden. Rohre (brennbare bzw. nichtbrennbare Rohre), elektrische Kabel und Lüftungskanäle müssen mit einem getrennten System, durch bauaufsichtlich zugelassene Bauprodukte, abgeschottet werden.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 12 Belegungsdichte Die Installationsöffnungen in F 30 bzw. F 90-Bauteilen müssen ausreichend bemessen sein, damit eine zu hohe Belegungsdichte der Kabel (max. 60 %) verhindert wird, so daß eine sach- und fachgerechte Abschottung möglich ist. Die Belegungsdichte der Kabel darf in jeder Installationsöffnung nicht größer sein als 60 % der Querschnittsfläche der jeweiligen Öffnung / Durchbruch. Führen Rohrleitungen durch raumabschließende feuerhemmende bzw. feuerbeständige Decken / Wände, dann müssen die Rohrleitungen als feuerhemmende bzw. feuerbeständige Rohrleitungen (R 30/ R 90 nach DIN 4102) sach- und fachgerecht abgeschottet werden. Leitungsanlagen Werden Leitungsanlagen in geschützten Zwischendeckenbereichen (abgehängte F 30-Unterdecken) verlegt, dann muß die Standsicherheit der Leitungsanlagen gewährleistet werden. Bei der Montage müssen die Scher- und Zugspannungen der Aufhängevorrichtungen beachtet werden. Die Grenzwerte der Scher- und Zugspannung gern. Tabelle 109 nach DIN 4102 dürfen nicht überschritten werden. Die Aufhängung der Leitungsanlagen müssen statisch so bemessen sein, daß die Standsicherheit gewährleistet werden kann. Sollten an die Aufhängungen aus brandschutztechnischer Sicht Anforderungen gestellt werden, dann sind folgende Anforderungen in Abhängigkeit der Feuerwiderstandsdauer zu beachten. Die Grenzwerte der Zug- und Scherspannungen in den Aufhängungen (in Abhängigkeit von der Feuerwiderstandsdauer) sind aus der folgenden Tabelle 109 nach DIN 4102, Teil 4 zu entnehmen. Die Spannung wird aus der zu tragenden Last errechnet. Wenn die Spannungen in den Aufhängungen nicht überschritten werden, ist eine feuerhemmende bzw. feuerbeständige Verkleidung der Aufhängungen nicht erforderlich. Rohrleitungen sind so zu verlegen, daß Feuer und Rauch nicht in andere Bereiche / Geschosse / Brandabschnitte gelangen können. Sie sind sach- und fachgerecht abzuschotten. Installationsrohre Wasserführende Installationsrohre aus nichtbrennbaren Bauprodukten können durch feuerbeständige Wände und Decken mit nichtbrennbaren Bauprodukten (Mörtel, Wärmedämmung) abgeschottet werden. Brennbare Dämmstoffe dürfen eingesetzt werden, wenn sie schwerentflammbar (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) sind und als Rohrschotts (R 30/60/90 nach DIN 4102) eingestuft werden. Dies gilt auch für Kühlleitungen. Hierbei muß die gesamte Leitung aus nichtbrennbaren Bauprodukten hergestellt werden. Brennbare Installationsrohre Brennbare Rohre DN 32 mm müssen, wenn sie durch feuerbeständige Wände / Decken führen, mit feuerbeständigen Brandschutzmanschetten (R 90 nach DIN 4102) ausgestattet werden.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 13 Kunststoffrohre in Installationsschächten Kunststoffrohre, die durch feuerbeständige Decken und Wände von Installationsschächten geführt werden sollen, müssen mit feuerbeständigen Brandschutzmanschetten / Rohrabschottungen (R 90 nach DIN 4102) ausgestattet werden. Bestehende Öffnungen zwischen Schachtwand und Rohr sind mit nichtbrennbaren Bauprodukten (Baustoffklasse A nach DIN 4102) zu schließen. Außerhalb der Installationsschächte können die Rohre ggf. als Kunststoffrohre weitergeführt werden. 6.1 Nachstehende Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und sind nicht in besonderen Leistungspositionen erfasst. Die Kosten dieser Leistungen sind im Angebotspreis zu berücksichtigen und mit den vertraglichen Einheitspreisen abgegolten. 6.2 Die Ausführungs- sowie die soweit erforderlichen Aussparungspläne werden dem AN nach Auftragserteilung übergeben und sind von diesem eigenverantwortlich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind der Bauleitung umgehend mitzuteilen. Der AN hat vor Beginn der Montage die Schlitze zu prüfen und Ergänzungen, Erweiterungen sowie fehlende Aussparungen, ohne besondere Berechnung, der Bauleitung mitzuteilen und an Ort und Stelle anzugeben. Soweit Aussparungen nachgefordert werden, kann dies nur im Einvernehmen mit der Bauleitung und dem beauftragten Unternehmer erfolgen. Alle erforderlichen und mit der Bauleitung abzustimmenden Kernbohrungen sind vom AN im Laufe des Baufortschrittes auszuführen und sind, soweit später nicht mehr zugänglich, nach erfolgter Durchführung des Anlagenelementes vom AN brandschutztechnisch, fachgerecht zu verschließen, in Abstimmung mit der Bauleitung. Alle später noch zugänglichen Öffnungen werden vom Auftragnehmer für die brandschutztechnischen Arbeiten verschlossen, bzw. vom Bauunternehmen beigemauert und anschließend vom Brandschutzunternehmen verschlossen. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung. 6.3 Nachbesserungen an werkseitig aufgebrachten Lackierungen müssen fachgerecht im gleichen Farbton und in gleicher Qualität durchgeführt werden.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 14 Nachbesserungen an Glasuren, Einbrennlackierungen oder polierten Flächen sind unzulässig. 6.4 Auf Verlangen des Auftraggebers ist der statische Nachweis für die gewählte Ausführung der Befestigung zu erbringen. Die Anordnung der Befestigungen sind gemäß den Zulassungsbescheiden der Dübel ingenieurmäßig zu planen. 6.5 Sofern in den Ausführungszeichnungen keine Festpunkte angegeben sind, ist vor Montagebeginn diesbezüglich mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. 6.6 Mit der Abgabe des Angebotes versichert der Bieter, daß er das Baugelände bzw. die Baustelle besichtigt und Art und Umfang des Projektes, Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Beschränkungen der auszuführenden Leistungen ordnungsgemäß überprüft hat. Hierzu gehören auch die Energieversorgung, Lagerungsmöglichkeiten und Transportwege. 6.7 Der Auftragnehmer hat die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt auch in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten. 6.8 Die komplette elektrische Verkabelung aller im LV aufgeführten Anlagenteile und die dazugehörigen Schaltund Regelanlagen sind ebenfalls Bestandteil dieses LV's. Bei Verlegungen von Feuchtraumleitungen a.p. sind mindestens 3 Isolierstoff-Abstandsschellen pro lfd. Meter zu verlegen. Es ist alles Klein- und Befestigungsmaterial wie Schrauben, Bolzen, Muttern, Stifte, Schellen, Dübel, Dichtungskitt etc., jeweils im Einheitspreis einzukalkulieren. Bei vertikaler Verlegung an Kabelbühnen müssen Reihenschellen bzw. Kabelschnellverlegeschellen verwendet werden. Bündelverlegung von Kabel und Leitungen ist nicht gestattet. Bei Verlegung von Kabel und Leitungen u.p. sind pro lfd. Meter mindestens 3 Isolierstoff-Nagelschellen zu verwenden. Schutzrohre sind gemäß VDE-Vorschriften unaufgefordert an allen gefährdeten Stellen vorzusehen. Bei Verlegung von Stahl- und Kunststoffpanzerrohren sind in den Ein-

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 15 heitspreis für den lfd. Meter die notwendigen Bogen, Muffen und Endtüllen einzukalkulieren. Es ist nichtrostendes und nichtkorrodierendes Material zu verwenden. Abzweigdosen bzw. -kästen, a.p. und u.p. (Verbindungsmaterial), müssen den Vorschriften des VDE entsprechen. Genannte Kabel und Leitungen werden im Bereich der Technikzentrale in Schutzrohr, Bühnen- oder Kabelkanälen verlegt, außerhalb a.p. bzw. u.p. 6.9 Straßen, Wege und Arbeitsplätze innerhalb des Baugeländes werden in bestehenden Zustand zur Verfügung gestellt. Die Benutzung durch den Auftragnehmer erfolgt auf eigene Gefahr. 6.10 Stoffe oder Bauteile die ohne Absprache mit der Bauleitung gelagert werden sind auf Anordnung umzulagern. Geschieht dies nicht, so ist die Bauleitung nach Setzung einer Frist befugt die Umlagerung oder die Entfernung, auf Kosten des Auftragnehmers, vorzunehmen. Dasselbe gilt für Baustelleneinrichtungen oder Teile davon. 6.11 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind bei der Räumung der Baustelle im früheren Zustand zurückzugeben, soweit dies der späteren Verwendung nicht entgegen steht. 6.12 Der Auftragnehmer hat alle Sicherungen innerhalb und außerhalb der Baustelle nach den baupolizeilichen und den Unfallverhütungsvorschriften, unter voller, eigener Verantwortung durchzuführen oder diese zu veranlassen und zu unterhalten 6.13 Gerichtsstand Streitigkeiten aus dem Vertrag sind im ordentlichen Rechtsweg auszutragen, wobei das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht als vereinbart gilt. 6.14 Gerüste dürfen nur unter Beachtung der geltenden Normen, insbesondere der DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste Teil 1-4, erstellt werden. Zusätzlich sind die Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste (ZH 1/534.0-10) sowie die Aufbauund Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 16 6.15 Der Auftraggeber behält sich vor Teile des Leistungsverzeichnisses ganz oder teilweise entfallen zu lassen, bzw. fremd zu vergeben oder Teile zum Einbau beizustellen. Sollte der Einbau bauseits beigestellter Armaturen, sofern nicht im LV erfasst, durch den AN erfolgen, sind diese durch den Auftraggeber entsprechend zu vergüten. Preisverhandlungen sind in Anlehnung an das LV vor Ausführung der Arbeiten zu führen. 6.16 Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden und fehlt die im Angebot geforderte Bieterangabe, so gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart. Bei Angebotsabgabe ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate nachzuweisen. 6.17 Sicherheitskoordinator Wird ein Sicherheitskoordinator für das Bauvorhaben bestimmt (Baustellenrichtlinie Juni 1998), so sind die Anordnungen des Sicherheitskoordinators zu befolgen. Alle Sicherheitsvorschriften diesbezüglich müssen eingehalten werden. 6.18 Die Angebotsausarbeitung erfolgt für den Auftraggeber kostenlos. 6.19 Die Abstimmung und Koordination, der unter vorliegendem Leistungsverzeichnis auszuführenden Arbeiten mit den am Bau beteiligten Gewerken, hat frühzeitig und laufend während der Bauausführung zu erfolgen. Hierbei hat sich insbesondere der Ausführende dieses Leistungsverzeichnisses mit den Heizungs-, Sanitärund Lüftungsfirmen sowie über die Voraussetzungen zur Durchführung seiner Leistungen zu verständigen. 6.20 Die fachlich qualifizierte Betreuung und Überwachung bei der Abwicklung der unter dem vorliegenden Leistungsverzeichnis auszuführenden Leistungen vor und während der Bauzeit. 6.21 Die Teilnahme an den Planungs- und Bauleiterbesprechungen, insbesondere die Mitwirkung bei der Aufstellung eines Terminplanes.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 17 6.22 Falls Alternativ-Vorschläge, Nebenangebote oder Änderungswünsche des Bieters bei der Auftragserteilung Berücksichtigung finden und dadurch Änderungen in den Planungen der Architekten und Ingenieure notwendig werden, sind die dadurch anfallenden Kosten vom Bieter bzw. Auftragnehmer zu tragen. 6.23 Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart. 6.24 Die Auflagen des Umweltschutzes, Entsorgung von Sondermüll, sind zu beachten. 6.25 Der Auftragnehmer hat, ohne besondere Aufforderung, am Ende der täglichen Arbeitszeit den durch seine Arbeiten anfallenden Bauschutt, Abfälle, Verpackungsmaterialien u.s.w., zusammenzukehren und abzufahren. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt die anfallenden Schuttmassen auf Kosten des AN unverzüglich beseitigen zu lassen, ohne dass es einer nochmaligen Mahnung bedarf. Der Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. 6.26 Dem LV liegen die Architektenpläne Stand Oktober 2009 zugrunde. Die Montage/Bestandsunterlagen sind auf den neuesten Planstand der Architekten anzufertigen. Vom Auftraggeber werden elektronische Pläne im Format DXF oder DWG der Grundriss und Schnittpläne oder sonstige Baupläne der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt. Vom AN sind Montageunterlagen und Montagepläne anzufertigen und gemäß dem nach Auftragserteilung vom AG übergebenen Terminplan dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen, als Lichtpause, 4-fach, gefaltet, DIN-A4. 6.27 Alle Fräß- und Einsetzarbeiten für Befestigungen aller Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Befestigungen verwendet werden. Sämtliche Aufhängungen und Befestigungen sind in verzinkter Ausführung anzubieten. Das Anschiessen von Befestigungen ist unzulässig.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 18 Die Befestigungen sind so auszulegen, dass sie den Bedingungen der DIN 4108 Schallschutz im Hochbau entsprechen. 6.28 Vor Montagebeginn sind die Ausführungsunterlagen für die Elektroanlagen zur Prüfung, Freigabe und Zustimmung vorzulegen. Die Anlagen sind von einem vereidigten, zugelassenen Sachverständigen abzunehmen. Der Unternehmer hat die Leistungen so zu erbringen, dass eine mängelfreie Abnahme stattfinden kann. Ein mängelfreier Abnahmebericht ist vorzulegen. 6.29 Der Auftragnehmer hat alle Leitungen und Verteilungen betriebsfertig zu verklemmen, sowie alle Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen und sonstige durch den Auftragnehmer gelieferten Geräte betriebsfertig anzuschliessen. Die Kosten sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. 6.30 Der Auftragnehmer hat die eingebauten Geräte und Verteilungen von Schmutz zu reinigen, sowie die Schutzverpackungen vor der Abnahme zu entfernen. 6.31 Bei Wand- oder Deckendurchführungen von Leitungen/ Kabeln sind gemäß den bestehenden Vorschriften in Brandwänden etc., ausreichende Abstände für das Einbringen der feuerbeständigen Ausmauerung/Ausschäumung einzuhalten und Schutzrohre,bei Bedarf, gegen mechanische Beschädigungen einzubauen. Gemäß Brandschutzgutachten sind Elektroleitungen bei Verlegung hinter brennbaren Verkleidungen in Stahlrohre bzw. Stahlbkanäle zu verlegen. 6.32 Der Auftragnehmer verpflichtet sich alles zu tun, um einen reibungslosen Ablauf der übrigen Bauarbeiten zu gewährleisten. Entsprechend dem Baufortschritt kann es erforderlich sein, die Montagearbeiten zu unterbrechen und in mehreren Teilabschnitten auszuführen. Mehrkosten können in solchen Fällen vom AN nicht geltend gemacht werden.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 19 6.33 Die notwendigen Bohrungen und Durchführungen von Kabeln sowie die Bohrungen für Schalter- oder Abzweigdosen / -kästen in Gika/Trennwänden, teilweise 2-fach beplankte Ausführung, werden nicht gesondert vergütet.sie sind durch die Einheitspreise abgegolten. 6.34 Bestands- bzw. Revisionspläne Vom AN sind Bestands- bzw. Revisionspläne auf der Grundlage der Montagepläne und den aktuellsten Architekturplänen anzufertigen und dem AG vor der Abnahme zu übergebenen. Die Pläne sind als Lichtpause, 3-fach, gefaltet im Format DIN-A4 und als EDV (DXF- oder DWG-Format und PDF-Format) anzufertigen. Der Auftragnehmer hat die Montagepläne eigenverantwortlich bis zum Revisionsplan fortzuschreiben und der ausgeführten Leistung anzupassen. Der Umfang der Revisionsunterlagen richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der VOB. Ergänzend hierzu sind alle Unterlagen als PDF-Datei auf CD-ROM abzugeben. 7. Abnahmen 7.1 Die Elektroanlagen sind von einem Sachverständigen/TÜV, abzunehmen. Die Gebühren sind in die entsprechende LV-Position einzurechnen. Zu der Abnahme selbst hat der AN begleitendes Personal zur Verfügung zu stellen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 7.2 Abnahmen können nur für abgeschlossene Anlagenteile beantragt werden. Die Abnahmen sind schriftlich zu beantragen. 7.3 Die Anlagen, soweit diese zur Auftragnehmerleistung gehören, sind zur Abnahme in Betrieb zu setzen. Sofern Einzelteile zum Endtermin nicht lieferbar sind, müssen diese durch Provisorien ersetzt werden. Den hierfür erforderlichen Aufwand trägt der AN. 7.4 Das Bedienungspersonal muss bei Übergabe/Abnahme der Anlage an die Bauherrschaft in die Bedienung, Funktion und Überwachung der Anlage eingewiesen sein. Der AN hat sich davon zu überzeugen, dass das von ihm eingewiesene Personal seine Anweisungen verstanden hat und die Anlage ordnungsgemäß bedienen kann. Über die Einweisung ist eine Niederschrift anzufertigen.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 20 7.5 Zur Bauübergabe ist ein mängelfreies Abnahmeprotokoll des Sachverständigen vorzulegen. Die Abnahme durch den Sachverständigen sowie die Beseitigung etwaiger festgestellter Mängel ist Voraussetzung für die Abnahme durch die Bauleitung. 7.6 Zur Abnahme der Anlage sind je 3-fach anzufertigen und zu übergeben: a) Aufzeichnungen über örtliche Aufmaße, einschl. Aufmaßzusammenstellung b) Bestandsunterlagen (Pläne), siehe Bestands- bzw. Revisionspläne Die Revisionspläne müssen enthalten: Genaue Leitungsführung für Kanäle, Rohre, Kabel als Trasse, etc., Kanal- und Rohrleitungsdarstellung mit eingetragenen Dimensionen, Bezeichnung der eingebauten Elemente mit Fabrikat, Typ und technischen Daten der Geräte, Elemente, Pumpen, etc. c) Bedienungsanweisungen d) Wartungsanweisungen f) Funktionsbeschreibungen der Anlagen g) Meßprotokolle, Schutzmaßnahmen Die Unterlagen sind in Ordner geheftet zu übergeben! Im Einzelnen sind getrennt nach Anlagenteilen vorzulegen: Übersichtsplan Wirkschaltpläne mit Stückliste zu den eingebauten Geräten und Angaben zur Ersatzbeschaffung für, dem natürlichen Verschleiß unterliegende Teile. Stromlaufpläne über die Signal- und Meldetechnik einschl. einer ausreichenden Beschreibung. Klemmen mit eingetragenen an/abgehenden Kabeln/ Leitungen. Die Pläne müssen enthalten: Genaue Leitungsführung als Trasse Leitungsdarstellung mit eingetragenen Geräten nach VDE/DIN, Fabrikat, Typ und Daten der Leitungen, Verteilungen, Leuchten und sonstige Geräte, Angabe der Stromkreisbezeichnung, Belastung der Phasen und der insgesamt installierten Leistung.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 21 Die Kosten für die Erstellung der geforderten Unterlagen sind in die Einheitspreise einzurechnen. 7.7 Zur Abnahme hat die ausführende Fachfirma für die von Ihr ausgeführten Maßnahmen eine Bestätigung (Errichterbestätigung) vorzulegen, dass die Verlege- / Montagearbeiten sach- und fachgerecht, nach dem Stand der Technik, durchgeführt worden sind. Es muss weiterhin bestätigt werden, dass bauartzugelassene Bauteile eingesetzt und die Verlege- und Montagevorschriften der Hersteller, die LAR, DIN, VDI bzw. VDE-Vorschriften, beachtet worden sind. Muster: Firma Bauvorhaben: Bestätigung: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wird bestätigt, dass bauartzugelassene Bauteile eingesetzt und die Verlege-,Montagearbeiten sach- und fachgerecht nach dem Stand der Technik durchgeführt worden sind. Die Verlege- und Montagevorschriften der Hersteller, die DIN- und die VDE- Vorschriften, insbesondere die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR), wurden beachtet. Die brandschutztechnischen Maßnahmen wurden sach- und fachgerecht nach dem Stand der Technik durchgeführt Die Prüfzeugnisse der eingebauten Bauteile werden als Anlage beigefügt.... Ort/Unterschrift Anlage: Prüfzeugnisse Die Abnahme erfolgt nachdem die vertraglichen Leistungen fertiggestellt worden sind, die unter dem Punkt Abnahmen genannten Unterlagen übergeben wurden und der AN schriftlich die Fertigstellung seiner Leistung angezeigt und die Abnahme verlangt. Unberücksichtigt davon kann der AG die Abnahme und die Teilnahme des AN daran verlangen.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 22 8. Referenzen und Kapazität 8.1 Der Bieter beschäftigt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:... Projektleiter... Techniker/&Ingenieure zur Erstellung der erforderlichen Montagepläne (technische Sachbearbeiter)... Meister... Obermonteure/Spezialmonteure... Helfer... Auszubildende 8.2 Der Bieter ist in der Lage, neben Projektleiter und bauleitendem Obermonteur, jederzeit folgendes Montagepersonal zur Abwicklung des Projektes einzusetzen:... Obermonteure/Spezialmonteure... Technische Sachbearbeiter... Monteure... Helfer... Auszubildende 8.3 Der Projektleiter muss sowohl in vertriebs- als auch montagemäßiger Sicht für diese Baustelle in vollem Umfang bevollmächtigt sein und jederzeit Eingriff in Personalauswahl und -einsatz nehmen können. Er muss weiterhin während der Bauzeit wöchentlich einen Tag für Koordinierungsmaßnahmen, Baustellenbegehungen und Detailbesprechungen der Fachbauleitung an der Baustelle zur Verfügung stehen. Der AN benennt dem AG schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Auftragserteilung seinen verantwortlichen Projektleiter/Ansprechpartner und 2 Wochen vor Arbeitsaufnahme den an der Baustelle verantwortlichen Bauleiter. Beide müssen der deutschen Sprache perfekt in Wort und Schrift mächtig sein. Beide dürfen während der Durchführ-

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 23 ung der Baumaßnahme nur mit Einwilligung des AG ausgetauscht werden. 8.4 Den Zeitpunkt der Besprechung bestimmt alleine die Fachbauleitung. 8.5 Referenzen (vergleichbarer Objekte) Baujahr Objekt Bauherr Abrechnungssumme EUR 2007... 2008... 2009... 8.6 BIETERGEMEINSCHAFTEN UND SUBUNTERNEHMER Bietergemeinschaften und die Einschaltung von Subunternehmern bedürfen vor Auftragerteilung der schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber. Der Bieter hat sich unaufgefordert um diese Genehmigung zu bemühen. 9. Installationen 9.1 Die Versorgung des Gebäudes mit elektrischer Energie erfolgt aus dem Niedersspannungsnetz der Stadtwerke Heusweiler. Der Übergabepunkt (HAK) wird sich im Technikraum befinden. Im Materialraum wird sich die Gebäudehauptverteilung mit Wandlermessung und dem Zähler befinden.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 24 9.2 Der Aufbau des 0,4 kv-netzes ist aus dem Schemaplan Elektroverkabelung zu ersehen. Es sind getrennte Kabelnetze für: Beleuchtung Steckdosen, allgemeines Netz sonstige Geräte vorgesehen. 9.3 Die Installation erfolgt überwiegend auf Putz, in Leerrohren, auf Kabelbühnen, in abgehängten Decken. Die Leitungsführung zu den Leuchten erfolgt in den Schlafräumen über abgehängte Decken, Kabelbühnen, Kabelkanäle. Im restlichen Gebäude erfolgt die Leitungsführung auf Putz in Leerrohren. Die Leuchten sind an Wänden bzw.an oder in Decken und an Kabelbühnen zu montieren. Die Höhenangaben erfolgt durch die Bauleitung und wird mit den anderen Gewerken Vorort abgestimmt. 9.4 Die Schwachstromkabel für EDV/Telefon etc. sind getrennt von den Niederspannungskabeln zu verlegen. 9.5 Die Belange des Schallschutzes und Brandschutzes sind bei der Montage zu berücksichtigen. 9.6 Bei Verwendung von serienmäßigen Befestigungen wie Kabelklammern im Bereich der Abhangdecken etc. darf die Belegung der Halterung maximal 80 Prozent betragen,so dass eine spätere Nachrüstung ohne Schwierigkeiten möglich ist. 9.7 Der Schellenabstand bei a.p.- Verlegung darf 30 cm nicht überschreiten. Bei mehr als drei parallel verlaufenden Leitungen sind diese auf Register- Schienen zusammenzufassen. 9.8 Sämtliches Befestigungsmaterial ist in nicht rostender bzw. nicht korrodierender Ausführung vorzusehen. Der Abstand des Befestigungsmaterials bei Anordnung im abgehängten Deckenbereich bzw. zweischaligen Wänden darf max. 50 cm betragen.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 25 9.9 Hauptzuleitungen sind bei a.p.-montage auf schweren Registerschienen (C-Profilschienen) mit feuerverzinkten Einhängeschellen, Schrauben chromatisiert, mit Druckwannen aus schlagfestem Kunststoff zu verlegen. 9.10 Bei der a.p.-verlegung von Leerrohren sind die nowendigen Befestigungsschellen nicht mehr als 1,0 m auseinander anzuordnen. 9.11 Bei Verlegung von Rohren in Zwischendecken bzw.abgehängten Decken ist nur starres Rohr zu verlegen. 9.12 Die Anordnung von Kabelbahnen, -Bühnen und Kanälen ist mit der Bauleitung sowie den Gewerken für Lüftung und Heizung abzustimmen. 9.13 Die Befestigung der Kabel/Leitungen bei der Verlegung auf Kabelbühnen hat, soweit erforderlich, mit PVC-Kabelbefestigungsbändern zu erfolgen. 9.14 Installationskabelbahnen aus verzinktem Stahlblech, 1,5 mm stark, sind einschließlich Stossstellenverbinder, Verbindungsprofil, Schrauben, Kantenschutz und sonstigem Zubehör zu liefern. 9.15 Die Befestigungen für die Kabelbahnen sind nach den örtlichen Verhältnissen und statischen Belastungen auszulegen. 9.16 Sämtliche Schnittstellen an Kabelbühnen und -befestigungen sind kalt nachzuverzinken. 9.17 Die Befestigungen der Kabelbahnen sind teils mit verzinkten Hängestielen mit Kopfplatte und verzinkten Auslegern, teils mit verzinkten Wandauslegern auszuführen. 9.18 Die Kabelbahnen werden auf unterschiedliche Höhen abgehängt. Die genauen Positionen werden vor Ort mit der Bauleitung abgestimmt. Sämtliche Tragekonstruktionen sind mit verzinkten Stahlspreizdübeln und verzinkten bzw.chromatisierten Schrauben oder Muttern zu befestigen. 9.19 Die Befestigungen sind zu bohren. Anschießen verboten. Ebenso sind Befestigungen mit Schlitzbandeisen nicht zulässig.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 26 9.20 Sämtliche Dübel müssen den Anforderungen der allgemeinen bauaufsicht lichen Richtlinien entsprechen. Auf Verlangen der Bauleitung ist der Nachweis schriftlich zu erbringen. 9.21 Die Enden der Trage- bzw. Hängestiele sind im gefährdeten Bereich zur Unfallverhütung mit Kunststoffschutzkappen zu versehen. 9.22 Alle Deckenauslässe sind, soweit erforderlich, mit Endschellen, Deckenhaken und Lüsterklemmen zu versehen. 9.23 U.P.-Einbaudosen sind, an Stellen die später gefliest werden, sind nur mit Zementmörtel zu befestigen und auf Fugenkreuz auszurichten. 9.24 Sofern in den Planunterlagen Steckdosen an Arbeitstischen sowie feste Anschlüsse sonstiger Geräte nicht besonders vermaßt sind, hat der Auftragnehmer diese Anschlusspunkte mit der Bauleitung/Einrichtungsfirma abzustimmen. Die Montagehöhe von Schalter und Steckdosen ist im Einzelnen mit der Bauleitung festzulegen. Die Vorgaben der DIN 18024 sind zu beachten. Die Schalterhöhe ist mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen! 9.25 Sämtliche Abzweig-/Anschlussdosen müssen VDE 0606 entsprechen. 9.26 Werden zwei oder mehr Geräte nebeneinander angeordnet, so sind diese als Kombination zu montieren. 10. Schutzmaßnahmen 10.1 Die Elektroinstallation ist nach den einschlägigen Bestimmungen des VDE und des zuständigen EVUs auszuführen. 10.2 Ein besonders gekennzeichneter, isoliert verlegter Schutzleiter ist in der gesamten Installation mitzuführen und ist nur in der Hauptverteilung mit dem Nullleiter zu verbinden.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 27 Von dieser Klemme ist eine Erdleitung isoliert zur Hauptwasserleitung zu verlegen. Zusätzliche Erdungsanschlüsse sind entsprechend den Planvorgaben der Bauleitung vorzusehen. 10.3 Die Verbindung der verschiedenen Rohrsysteme,leitfähiger Bodenbelag,(Anschlüsse gemäß VDE 0100/0107 untereinander) ist mit einem Kupferleiter mit einem Querschnitt von mind. 4 qmm auszuführen. Diese Verbindungen sind mit größter Sorgfalt herzustellen. 10.4 Die im Gebäude vorgesehenen Leitungsführungskanäle wie Gitterrinnen, Kabeltrassen,Ständerwände leitfähige Beläge etc. sind ebenfalls in den Potenzialausgleich miteinzubeziehen. 10.5 Vor Inbetriebnahme der Anlage hat der Auftragnehmer die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme durch Messung mit geeigneten Instrumenten nachzuweisen und das hierfür angefertigte Protokoll, Ausführung in Anlehnung an die VDE-Vorschriften, der Bauleitung einzureichen. 10.6 In Anlehnung an die VDE-Vorschriften ist in verschiedenen Bereichen die FI-Schutzschaltung vorgesehen. 11. Verteilungen 11.1 Die Verteilung für a.p.-montage sind in einem allseitig geschlossenen Stahlblechschrank mit einmaligem Grundund zweimaligem Deckanstrich, Farbe gemäß RAL-Karte nach Wahl der Bauleitung, auszuführen. Muster sind vorzulegen. 11.2 Die Verteilungen sind, soweit sie verschiedene Spannungssysteme beinhalten, gegenseitig zu schotten.

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 28 11.3 Die Verteilungen sind nach den Richtlinien des VDE zu verdrahten, versehen mit Dreistockreihenklemmen für alle an- und abgehenden Leitungen/Adern. Nullleitertrennklemmen mit komplettem Sammelschienensystem und getrennten Schutzleiterklemmen einschließlich Schmelzeinsätzen nach Belastung, Passschrauben und Schraubkappen mit Prüfloch, komplett montiert anzuliefern. 11.4 Die Anschlussarbeiten der Kabel/Leitungen sind in den Einheitspreis einzurechnen. Die im Leistungsbeschrieb vorgesehenen Klemmen sind nur für die Belange der Rangierungen vorgesehen. Notwendige Abgangsklemmen für die Verteilungen sind in die entsprechenden Einheitspreise der einzubauenden Geräte und anzuschließenden Kabel mit einzukalkulieren. 11.5 Sämtliche Klemmen/Leisten sind eindeutig mittels serienmäßigen Schildkappen, unverwischbar, zu kennzeichnen. 11.6 Klemmen in Schaltschränken (Reihenklemmen, Geräteklemmen) die nach Abschaltung eines Steuerstromkreises noch Fremdspannung führen, sind eindeutig zu kennzeichnen. Auf die Kennzeichnung ist eindeutig hinzuweisen, Schichtpressstoffschild mit Beschriftung. Sämtliche Türanschläge sind so anzuordnen, dass die Türen in Fluchtrichtung schließen bzw. Flucht- und Rettungswege nicht einengen. 9.7 Die Bezeichnungsschilder auf Abdeckplatten sind aus zweischichtigem Schichtpressstoff, genietet/geschraubt anzubringen. 11.8 Die Montagehöhe aller im Schrank einzubauenden Betätigungselemente wie Leitungsschutzschalter, Sicherungselemente usw. hat mindestens 60 cm über OKFF zu betragen. Die Sicherungslasttrenner sind mit Blendrahmen so einzubauen, dass ohne Demontage des Trenners der Blendrahmen zu demontieren ist. In allen Verteilungen ist auf der Innenseite der Türen ein verbindlicher Schaltplan anzubringen (Plantasche aus Polystyrol).

ENERVENTIS GMBH & CO. KG Seite: 29 11.9 Vor Fertigungsbeginn der Verteilungen sind der Bauleitung verbindliche Aufbau-/Verdrahtungspläne etc. zur Genehmigung vorzulegen. Einzubauende Schütze, Transformatoren etc. sind nur in brummfreier Ausführung zu liefern und auf Gummipuffer oder ähnlichen Unterlagen als Schutz bzw. Vorbeugung vor Geräuschen zu montieren. 11.10 Verdrahtung wird vorgeschrieben für: Motorleitung/Netz mind. 2,5 qmm Farbe schwarz Steuerleitung mind. 1,5 qmm Farbe rot Kleinspannung mind. 1,5 qmm Farbe braun Die Innenverdrahtung ist jeweils nach den Nennstromstärken des Sicherungsunterteils/Sockels in Kupfer auszulegen. Die Verlegung der Innenverdrahtung ist in Kabelkanälen vorzusehen. Bündelungen sind nicht zugelassen. Eine Platzreserve in Kabelkanälen von 20 Prozent ist vorzusehen. 11.11 Werden an Schaltgeräten Netzstromkreise geschaltet, so sind diese Klemmen gegen zufällige Berührungen zu schützen und dauerhaft zu kennzeichnen. Sämtliche Klemmen von frontseitig eingebauten Geräten sind ebenfalls mittels Klarsichtplatte (BGV A3) abzudecken. Überstromauslöser sind für jede Drehzahl mit Selbstsperre und Handrückstellung vorzusehen. 11.12 Sämtliche Kabel und Leitungen zu den Verteilungen sind mit PVC-Kabelbezeichnungsschildern, mit bedruckter dauerhafter Bezeichnung zu versehen. Die Beschriftung hat im Einvernehmen mit der Bauleitung zu erfolgen. Vor dem Anbringen sind der Bauleitung Muster vorzulegen. Die Geräte hinter der Abdeckplatte sind zu kennzeichnen. 11.13 Alle Abdeckplatten in den Verteilern sind mit unverlierbaren Schrauben ausgestattet. Maximale Größe der Abdeckungen 0,5 qm. 11.14 Die Verteilungen sind nur in fabrikmäßiger Verdrahtung herzustellen und mit allem Zubehör zu installieren.