Analyse des Inhalts der Aktenkopien des Sächsischen Landesinstitutes

Ähnliche Dokumente
Berufskrankheiten und medizinischer Arbeitsschutz im Krankenhaus Aktuelle Schwerpunkte und Entwicklungen

Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen. GDA-Arbeitsprogramm: Ergebnisbericht Sachsen

AUVA Forum Neues zur Prävention und Rehabilitation berufsbedingter Hauterkrankungen

goodluz - stock.adobe.com Berufskrankheiten Fragen und Antworten

Verwaltungsverfahren bei Berufskrankheiten

Prävention von Hauterkrankungen im Gesundheitswesen

Prävention berufsbedingter Hautkrankheiten

Das Hautarztverfahren, berufsgenossenschaftliche Angebote und Leistungen

Es juckt, es brennt, es schnürt die Kehle zu

Erläuterungen zur ärztlichen Anzeige bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Antwort. Drucksache 16/5790. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Rehamanagement bei Akut-Berufskrankheiten Berufskrankheiten mit Aufgabezwang

Hauterkrankungen in der Krankenpflege

Dermatologische Probleme bei der Berufsfindung. Dr.med.Ingrid Feldmann-Böddeker Untersuchungen im Jugendarbeitsschutz

Vision Zero am Beispiel der BK 5101 Haut

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Personalhautschutz in der Pflege

Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz Destatis, 01. September 2009

Das Berufskrankheiten-Konzept der DEKRA Automobil GmbH Niederlassung Chemnitz. Dipl.-Ing. (FH) Hans-Ulrich Slavik, Chemnitz, 21.

Abschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe

1 Anwendungsbereich. 2 Anzeige von Unfällen. (1) Unfälle von Versicherten sind auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 1 anzuzeigen.

Beratungsangebot zu Berufskrankheiten (und nach Arbeitsunfällen) der Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit

Querschnittsbereich Nr. 1: Epidemiologie, Med. Biometrie und Med. Informatik

Prävention von beruflichen Hauterkrankungen in der Praxis

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube

Abschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Friseurhandwerk

, drop-down: ~ Sehr geehrte / ~ Sehr geehrter Herr / ~ Sehr geehrte Frau

dargestellt werden und wie man die Haut davor schützen kann. Geeignete Hautschutzmaßnahmen Geeignete Hautschutzmaßnahmen Geeignete Hautschutzmaßnahmen

Handekzeme im medizinischberuflichen. Uwe Hillen

Die Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung. im Betrieb

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Gefährdungsbeurteilung Haut. Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016

Prävention und Rehabilitation berufsbedingter Hauterkrankungen. BK19 Allgemeine Informationen.

Verdacht auf Berufskrankheit?

Gesetzliche Unfallversicherung. Entschädigung durch den Unfallversicherungsträger

Bösartige Neubildungen in Nordrhein-Westfalen 2003

Kompendium. Berufliche Hauterkrankungen. Statistik Betroffenheit Konsequenzen Hautarztverfahren Berufskrankheitenverfahren

Vorsorgeuntersuchungen an Beschäftigte im Gesundheitswesen nach Tuberkulosekontakt

BPtK-Hintergrund. Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen. 22. Juni Seite 1 von 5

Ausgewählte Statistiken zum Arbeitsschutz 2001 in Brandenburg. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Aufsichtstätigkeit, Betriebe und Beschäftigte

Kinder- und Jugend- Gesundheitsbericht 2010 für die Steiermark

Händehygiene und Hautschutz in physiotherapeutischen Berufen

Hautschutz, warum und wie

GDA Ziel 3: Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen

Alle drei oben genannten Kriterien müssen für die Bejahung der arbeitstechnischen Voraussetzungen im Sinne der BK-Nr vorliegen.

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler

Arbeiten trotz Krankheit

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Minimierung psychischer Belastungen Chancen durch das Präventionsgesetz!? Mai Dr. Christoph Heidrich Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Gesundes Arbeiten von Mann und Frau Eine Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten. Aspekt der Erkrankungen von Männern und Frauen

Prävention berufsbedingter Dermatosen bei Beschäftigten in der Altenpflege

3.21 Krebs gesamt. Hintergrund. Kernaussagen

Gesundes Arbeiten von Mann und Frau Eine Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten. Aspekt der Erkrankungen von Männern und Frauen

Berufskrankheiten auf der Spur

Fortbildung Hautschutz am

Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege. Verfasserin: Frick Jacqueline. Betreuungsperson: Hipp Gerhard

Arbeitsplätze gestalten, Gesundheit erhalten: Ältere Arbeitnehmer brauchen Perspektiven

Erfahrungen mit der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Das Expositionsverzeichnis über Beschäftigte, die durch krebserzeugende Stoffe gefährdet sind und die Zentrale Expositionsdatenbank ZED

Prävention von Hauterkrankungen im Gesundheitswesen

Die neue Gefahrstoffverordnung

Gemeinsamkeiten von Hygiene und Arbeitsschutz bei der Beurteilung von Infektionsrisiken

Kranke Mitarbeiter wieder eingliedern

ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg

UNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN

Der WAI als Routineanwendung beim Betriebsarzt. WAI als Screening Instrument in der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4411)

"ABSCHLUSS- BERICHT. "Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014"

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information

Lebenserwartung und Mortalität im Alter - ein Überblick

Psychische Erkrankungen weiter auf dem Vormarsch

3.16 Harnblase. Kernaussagen. Inzidenz und Mortalität: Nach der Jahrtausendwende

3.16 Harnblase. Kernaussagen. Inzidenz und Mortalität: Nach der Jahrtausendwende

Hautschutz sicher gut schützen!

Beruf ist wichtigster Risikofaktor für junge Neurodermitiker

Abbildung 83. Bewertung der Interventionsmaßnahmen in der Metallindustrie, N=305.

Hautarztbericht - UV-Träger - - Einleitung Hautarztverfahren/Stellungnahme Prävention 1 Angaben zum Versicherten 1.1 Name, Vorname: Geburtsdatum:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln. - Bek. d. BMAS v IIIb /6 -

VII. Ermittlung/Beurteilung von Gefährdungen

DAK-Gesundheitsreport 2013

Dr. Christa Hilmes Begrüßung beim Symposium Risiko raus der BGN am 15. Juni 2011 in BGN Reinhardsbrunn

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Erwerbsminderung: Gesundheitliche und soziale Risiken für Beschäftigte in Bremen Carola Bury, Referentin für Gesundheitspolitik

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Cannabiskonsum der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland

Halbzeiturlaub zu therapeutischen Zwecken. Eine nützliche und notwendige Maßnahme

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Libertas & Sanitas e.v. Forum für Impfproblematik, Gesundheit und eine bessere Zukunft Geschäftsstelle: Stuttgarter St Marbach Fernruf:

Toxische Encephalopathie und Polyneuropathie

Die Entwicklung der Pflegebedürftigen in Thüringen bis 2020

Krankenstand weiter gestiegen Zunahme der Krankheitsfälle

kontrolliert wurden. Es erfolgte zudem kein Ausschluss einer sekundären Genese der Eisenüberladung. Erhöhte Ferritinkonzentrationen wurden in dieser S

MODUL 2: MENSCHEN MIT BEHINDERUNG (VERTIEFTE INFORMATIONEN)

Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis

Haut- und Handschutz Tipps konkret

Transkript:

Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung und Zielstellung 1 1.1. Historischer Abriss 1 1.2. Begriffsbestimmung 2 1.3. Ätiologie 4 1.4. Zielstellung 7 2. Material und Methodik 7 2.1. Auswahl der Population 7 2.2. Methodik der Aktenauswertung 9 2.3. Methodik der Auswertung der Fragebögen 9 2.4. Methodik der Verknüpfung der Daten aus Aktenkopien und Fragebogenaktion 9 3. Ergebnisse 10 3.1. Ergebnisse der Aktenauswertung 10 3.1.1. Gesamtbeurteilung nach Alter, Geschlecht, Tätigkeit und Genese der berufsbedingten Hautveränderungen 10 3.1.2. Beurteilung nach Geschlecht, Tätigkeit und Genese der berufsbedingten Hautveränderungen in den einzelnen Altersgruppen 12 3.1.2.1. Verteilung in der Altersgruppe unter 20 Jahre 12 3.1.2.2. Verteilung in der Altersgruppe 20 Jahre bis 25 Jahre 13 3.1.2.3. Verteilung in der Altersgruppe 26 Jahre bis 30 Jahre 13 3.1.2.4. Verteilung in der Altersgruppe 31 Jahre bis 40 Jahre 13 3.1.2.5. Verteilung in der Altersgruppe über 40 Jahre 17 3.1.3. Verteilung der Hauterkrankungsfälle auf die Unfallversicherungsträger 18 3.1.4. Analyse des Inhalts der Aktenkopien des Sächsischen Landesinstitutes 19 3.1.5. Analyse der Aussagen zu Diagnosen, auslösenden Ursachen und vorgeschlagenen Maßnahmen in den gewerbeärztlichen Stellungnahmen 20 3.2. Ergebnisse der Fragebogenauswertung 23 3.2.1. Zahl der ausgewerteten Fälle 23

3.2.2. Analyse der zum Zeitpunkt der Fragebogenaktion ausgeführten Tätigkeiten 24 3.2.3. Auswertung der Angaben zur Eigen- und Familienanamnese 24 3.2.4. Analyse der Angaben zur Tätigkeit beim Auftreten der ersten berufsbedingten Hautveränderungen 25 3.2.5. Meldung des Verdachts auf berufsbedingte Hautveränderungen 26 3.2.6. Analyse der Angaben der Versicherten zur Information durch den Unfallversicherungsträger nach Abschluss des Berufskrankheitenverfahrens 27 3.2.7. Analyse der Tätigkeiten zum Zeitpunkt der Fragebogenaktion 28 3.3. Vergleich der Ergebnisse aus Akten- und Fragebogenauswertung 31 3.3.1. Vergleich der Tätigkeiten 31 3.3.2. Analyse der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen 32 3.3.3. Vergleich nach Diagnosen 33 4. Diskussion der Ergebnisse 36 4.1. Bewertung nach Alter, Geschlecht und Tätigkeit 36 4.2. Bewertung nach Genese der Hautveränderungen 41 4.3. Bewertung nach eingeleiteten Maßnahmen 42 5. Schlußfolgerungen 47 5.1. Schlussfolgerungen aus der vorgelegten Studie 47 5.2. Ableitung allgemeingültiger Schlussfolgerungen 51 6. Zusammenfassung 52 7. Literaturverzeichnis 54 8. Anlagen

1 1. Einleitung und Zielstellung 1.1. Historischer Abriss Hinweise zum Einfluss der Arbeit auf die Gesundheit des Menschen wurden bereits in Schriften des alten China um 2600 v.d.z. gefunden. Hippokrates hat in seinen Büchern über Krankheiten geschrieben, die durch die berufliche Tätigkeit erworben wurden. Das erste Lehrbuch, das ausschließlich der Beschreibung von Arbeitsbedingungen und dadurch verursachten Erkrankungen gewidmet war, stammt von Ramazzini (1633 bis 1714). Große Bedeutung für die Medizin erlangten durch berufliche Tätigkeiten verursachte Erkrankungen jedoch erst mit der Entwicklung und Spezialisierung der Industrie (Springer 1979). Neue Werkstoffe oder Technologien, veränderte Produktionsabläufe und ökonomische Zwänge veränderten und verändern noch heute das Bild der Belastungen und Gefährdungen des Menschen im Produktionsprozess ständig. Trotz vieler Fortschritte im Arbeitsschutz des 20. Jahrhunderts sind noch Millionen von Arbeitnehmern weltweit chemischen, physikalischen und sozialen Gefahren ausgesetzt, die ihre körperliche und geistige Gesundheit bedrohen. Das Thema Berufskrankheiten findet daher heute mehr denn je öffentliches Interesse (Encyclopaedia of Occupational Health and Safety 1998). Die in den letzten Jahrzehnten rapide gesteigerte Technisierung in unserer Industriegesellschaft hat auch dazu geführt, dass Beruf und Umwelt - als Gefahrenquellen und Risikofaktoren - weit mehr als früher das ätiologische Denken und Handeln der heutigen Medizin beeinflussen. Dies spiegelt sich z.b. in der Zahl, Art und Vielschichtigkeit der ärztlichen Verdachtsmeldungen auf das Vorliegen von Berufskrankheiten wider, unter denen bereits in den 60er Jahren und erneut seit Beginn der 80er Jahre die Hautkrankheiten in den westlichen Industriestaaten, darunter auch in der Bundesrepublik Deutschland, an der Spitze liegen (Hornstein 1988). Dass sich dieser Trend fortsetzt, ist aus den Leistungsberichten der Unfallversicherungsträger ersichtlich. Aus einem Bericht zum Berufskrankheitengeschehen im öffentlichen Dienst im Jahre 1996 geht hervor, dass von insgesamt 5912 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 1877 Fälle (= 32%) auf Hauterkrankungen entfielen. Davon wurden 150 Erkrankungsfälle als Berufskrankheit anerkannt und für weitere 303 Fälle eine berufliche Verursachung bestätigt (Bundesverband der Unfallkassen 1999). In einer Pressemitteilung vom 06.09.2000 weist der

2 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, zuständig für 43 Millionen Versicherte und drei Millionen Unternehmen, darauf hin, dass die Hauterkrankungen die häufigste Berufskrankheit in seinem Zuständigkeitsbereich sind. In 25.000 von insgesamt 71.000 entschiedenen Fällen konnte 1999 der Verdacht auf die berufliche Verursachung einer Erkrankung bestätigt werden. Bei 8.700 (= 35%) dieser Fälle handelte es sich um eine Hauterkrankung. Beim Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gingen 1999 insgesamt 3540 Anzeigen über den Verdacht auf eine Berufskrankheit ein. Unter den 777 anerkannten Berufskrankheiten waren 75 Hauterkrankungen (Geschäftsergebnisse des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 2000). Diese Zahlen belegen die große sozialmedizinische, gesundheitspolitische und ökonomische Bedeutung der berufsbedingten Hauterkrankungen, worauf Diepgen et al. bereits mehrfach hinwiesen (1996, 1998). 1.2. Begriffsbestimmung Jeder Mensch beginnt irgendwann in seinem Leben eine Berufsausbildung und steigt damit in einen langen Arbeitsprozess ein. Bei Beginn der Lehre sind die durch die berufliche Tätigkeit zu erwartenden Belastungen und Gefährdungen nur selten hinreichend bekannt. So ist erklärbar, dass jede elfte Berufskrankheit in der gewerblichen Wirtschaft auf die Gruppe der jungen Berufstätigen unter 25 Jahren entfällt. Von den jährlich insgesamt etwa 2.500 Fällen in dieser Altersgruppe entfallen dabei über 80% auf Hautkrankheiten. Häufig müssen die Erkrankten ihre Ausbildung abbrechen bzw. den erlernten Beruf aufgeben. Aber auch Jahre nach Beginn einer hautbelastenden Tätigkeit können sich berufsbedingte Hautveränderungen entwickeln, die besondere Behandlungs- oder Schutzmaßnahmen, bis hin zum Arbeitsplatz- oder Berufswechsel erfordern. Dies belastet nicht nur die Betroffenen sondern auch die zuständigen Unfallversicherungsträger, die die notwendigen Maßnahmen finanzieren. Im Einzelfall können dabei Kosten in Höhe von 200.000 bis 300.000 Mark entstehen (Informationsschrift des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften 1998). Berufskrankheit ist kein medizinischer, sondern ein versicherungsrechtlicher Begriff (Scheuch 1998). Berufskrankheiten sind danach solche Erkrankungen, die nach dem jeweiligen wissenschaftlichen Kenntnisstand durch berufliche Einwirkungen verursacht

3 sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Berufstätigkeit in einem erheblich höheren Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind, die gemäß 9 Abs. 1 und 6 Sozialgesetzbuch VII (1996) als solche bezeichnet sind und in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (1997) benannt sind. Berufliche Hauterkrankungen werden unter Nr. 5101 geführt und wie folgt definiert: Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. Die Schwere einer Hauterkrankung kann sich aus dem klinischen Bild, der Ausdehnung und dem Verlauf der Hauterkrankung aber auch aus den Auswirkungen bestehender Allergien ergeben. Wiederholte Rückfälligkeit liegt immer dann vor, wenn nach der Ersterkrankung mindestens zwei behandlungsbedürftige Rückfälle mit zwischenzeitlicher Abheilung aufgetreten sind. Als Aufgabe der schädigenden Tätigkeit wird nicht nur ein Berufs- oder Tätigkeitswechsel sondern auch die komplette Meidung der die Krankheit auslösenden Noxen verstanden. Wenn nicht alle dieser versicherungsrechtlichen Merkmale erfüllt sind, kann eine Hauterkrankung nicht als Berufskrankheit nach Nr. 5101 anerkannt werden. Das erklärt, dass, obwohl die Berufsdermatosen seit Jahren die Hitliste der Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen anführen, lediglich ca. 10% als Berufskrankheit anerkannt werden (Schnuch und Butz 1993, Bundesverband der Unfallkassen 1999, Pressemeldung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften 2000, Scholten und Buhles 2000). Insgesamt muss für ca. 60% bis 80% der gemeldeten Hauterkrankungen von einer tätigkeitsrelevanten Bedeutung ausgegangen werden und sie müssen als rehabilitationsbedürftig angesehen werden (Schnuch und Butz 1993, Jahresbericht des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg 1996, Schwanitz et al. 1997). Das heißt, auch in diesen Fällen ist sowohl die haftungsbegründende Kausalität (berufliche Tätigkeit ist rechtlich relevante Ursache der Hautveränderungen) als auch die haftungsausfüllende Kausalität (Zusammenhang zwischen Einwirkung und Erkrankung ist gesichert) gegeben. Wichtigste rechtliche Grundlage zur Früherkennung von beruflich bedingten Hautveränderungen und somit für eine wirksame Prävention ist der 3 der Berufskrankheitenverordnung (1997) in dem es heißt: Besteht für einen Versicherten die Gefahr, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, so hat der Unfall-

4 versicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln dieser Gefahr entgegenzuwirken.... In diesem Zusammenhang mussten die Unfallversicherungsträger der gewerblichen Wirtschaft im Jahr 1998 rund 21,7 Mill. DM für die medizinische und ca. 8,7 Mill. DM für die berufliche Rehabilitation aufwenden (Pressemeldung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften 2000). Nach Berechnungen von Backes-Gellner, vorgetragen auf dem Krefelder Hautschutztag (1998), entstehen auch für die Betriebe, in denen berufsbedingte Dermatosen auftreten, enorme Kosten. Sie liegen pro Hauterkrankungsfall zwischen 13.000 und 20.000 Mark im Jahr. Das kann insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe ernste finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen. Nach Tronnier et al. (1989) sind die finanziellen Aufwendungen für die Realisierung eines vollständigen Hautschutzprogrammes gegenüber den immensen Kosten, die durch Berufsdermatosen entstehen, sehr gering. Nach seinen Angaben entsprechen die Kosten für Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegepräparate pro Arbeitnehmer und Jahr dem Gegenwert von zwei Arbeitsstunden. Die Summe der direkten (z.b. Lohnfortzahlung) und indirekten (z.b. Maschinenleerlauf) Kosten für einen Tag Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers infolge Hauterkrankung ist nach Schmidt (1999) gleichzusetzen mit den betrieblichen Kosten für Hautschutzmaßnahmen für acht Arbeitnehmer über den Zeitraum von einem Jahr. 1.3. Ätiologie Mit einer Oberfläche von fast zwei Quadratmetern und rund einem Sechstel des Körpergewichts ist die Haut nach der Skelettmuskulatur das größte Organ des menschlichen Körpers. Dabei ist sie nicht nur äußere Hülle, die den Körper zusammenhält, sondern erfüllt gleichzeitig eine Vielzahl von Schutz- und Kontaktfunktionen. Nicht zu unterschätzen ist, dass die Haut ein wesentlicher Teil der äußeren Erscheinung und damit der Individualität eines Menschen ist. Sichtbare Erkrankungen und Anomalien der Haut sind nicht mit Erkrankungen innerer Organe vergleichbar. Neben den Qualen des Juckreizes oder der Lästigkeit von Schuppungen führen schwere Hautveränderungen oft zu Minderwertigkeitskomplexen und gelegentlich zur Isolation. Hieraus lässt sich die besondere psychische Verfassung eines Hautkranken und die psychologische Situation in seiner Familie oder an seinem Arbeitsplatz verstehen (Braun 1977). Mehr denn je ist die Haut heute in Alltag und Beruf einer Vielzahl chemischer, physikalischer oder sonstiger Belastungen ausgesetzt. Insbesondere im Arbeitsprozess werden

5 immer wieder neue Belastungen der Haut durch unterschiedliche Noxenkontakte und veränderte Arbeitstechnologien beobachtet. Dadurch wird das äußere Grenz- und Schutzsystem des Menschen zunehmend überlastet und reagiert mit einer spezifischen Veränderung, die in aller Regel ein Ekzem ist (Klaschka 1995). Ekzeme sind nicht-infektiöse entzündliche Hautveränderungen endogener oder exogener Ursache. Über 90% der berufsbedingten Hautkrankheiten sind Handekzeme, die meist nach Kontakt mit externen Faktoren entstehen, wobei je nach Ätiologie subtoxisch-kumulative und allergische Kontaktekzeme unterschieden werden können (Diepgen et al. 1998). Das subtoxisch-kumulative Ekzem - auch Irritationsekzem genannt - wird durch Stoffe verursacht, die bei einmaligem Kontakt keine Hautschädigung auslösen, jedoch durch sich immer wiederholende Einwirkungen zu einer Ekzemreaktion an der Kontaktstelle führen können. Typische Vertreter der Irritantien sind z.b. Wasser, Kühlschmierstoffe, Kälte oder Glasfasern. Wird der Kontakt zu den auslösenden Noxen unterbrochen, heilt das Irritationsekzem in der Regel ab. Zurück bleibt eine noch lange Zeit nicht voll funktionsfähige Haut, so dass bei erneutem Noxenkontakt mit weiteren Ekzemschüben zu rechnen ist (Tronnier 1992). Beim allergischen Kontaktekzem liegt zumeist eine Allergie vom Spättyp (Typ IV Allergie) als immunologische Antwort auf den Kontakt mit einem Allergen vor. Im Berufsleben häufig vorkommende Kontaktallergene sind z.b. Dichromationen, Epoxide oder Gummiinhaltsstoffe. Eine einmal erworbene Kontaktallergie gegen Berufsstoffe ist nicht heilbar (Diepgen et al. 1998). In neuerer Zeit gewinnen auch die auf einer Allergie vom Soforttyp (Typ I Allergie) beruhenden Haut- und Schleimhautveränderungen immer mehr an Bedeutung im Rahmen der beruflich verursachten Erkrankungen. Insbesondere ist hier auf die Kontakturtikaria bei Latexallergie oder durch Pflanzenbestandteile, aber auch auf die Proteindermatitiden hinzuweisen (Schmidt 1999). Kontaktekzeme verlaufen oft als Zweiphasenekzeme, d.h. es besteht zunächst ein Irritationsekzem auf welches sich ein allergisches Ekzem aufpfropft. Dabei stellt die durch Irritantien vorgeschädigte Haut einen Locus minores für Sensibilisierungen dar (Löffler 2000). Im Spätstadium oder bei nicht typischen Verläufen sind das Irritationsekzem und das allergische Ekzem rein äußerlich oftmals nicht zu unterscheiden. Hier muß neben der Erhebung einer umfangreichen Berufsanamnese durch gezielte Testungen eine Klärung des Sachverhalts erfolgen.

6 Die bis hierher beschriebenen Ekzeme haben bei beruflicher Verursachung ihren Sitz im unmittelbaren Kontaktbereich der Noxen. Zumeist sind Hände und Unterarme, gelegentlich auch Füße oder Oberschenkel betroffen. Wenn der Schadstoff aber z.b. als Staub, Gas oder Aerosol vorliegt, wird über die Luft eine Hauteinwirkung anderer Lokalisation (z.b. Gesicht) möglich. Es entsteht ein aerogenes Kontaktekzem. Im Zusammenhang mit Berufsekzemen ist auch das atopische Ekzem, ein anlagebedingtes Ekzem, das aufgrund des Vorliegens einer verminderten Hornschichtbarriere die Entstehung irritativer und allergischer Kontaktekzeme begünstigt, von größter Bedeutung. Durch die Tatsache, dass die Bereitschaft, Ekzeme zu entwickeln, bei Atopikern anlagebedingt erhöht ist, kann das atopische Ekzem nicht direkt bzw. ausschließlich als berufsbedingt eingestuft werden. Durch hautbelastende Tätigkeiten kann es jedoch erstmals ausgelöst oder wesentlich verschlimmert werden. Besteht eine atopische Disposition, auf deren Boden sich zunächst ein Irritationsekzem entwickelt, das später nach erfolgter Sensibilisierung in ein allergisches Kontaktekzem übergehen kann, spricht man von einem Dreiphasenekzem (Bäurle et al. 1985, Buhles 2000). Mit dem Wissen um die Ursachen der berufsbedingten Hautveränderungen ergeben sich auch Hinweise zur Lösung dieses Problems. Die meisten Noxenkontakte lassen sich durch Schutzmaßnahmen effektiv minimieren. In der Rang- und Reihenfolge der Schutzmaßnahmen ist in erster Linie ein Ersatz der hautgefährdenden Substanzen anzustreben. Aber auch technische (z.b. gekapselte Maschinen, Verwendung von Putzautomaten) und organisatorische (z.b. Aufteilung der Feuchtarbeitsanteile) Maßnahmen führen zur Reduzierung von Hautbelastungen am Arbeitsplatz. Wenn die obengenannten Maßnahmen arbeitstechnisch nicht möglich sind, müssen individuelle Hautschutzund Hautpflegemaßnahmen (z.b. Schutzhandschuhe, Hautschutzpräparate) zur Verfügung gestellt werden (Schmidt 1999). In einer Studie, die von der Universität Erlangen gemeinsam mit dem Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg und dem Krefelder Unternehmen Stockhausen durchgeführt wurde, konnte nachgewiesen werden, dass bei Anwendung eines geeigneten Hautschutzprogrammes das Risiko von Berufsdermatosen um zwei Drittel reduziert werden kann (Kefer und Mörer 2000).

7 1.4. Zielstellung Bis zum 31.12.1999 wurden durch den Gewerbeärztlichen Dienst des Sächsischen Landesinstitutes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Rahmen des 4 Abs. 2 der Berufskrankheitenverordnung insgesamt 35.960 Fälle hinsichtlich des Vorliegens einer berufsbedingten Erkrankung geprüft. Darunter waren 3.336 Hauterkrankungen, von denen 630 Fälle den Unfallversicherungsträgern zur Anerkennung als Berufskrankheit nach Nr. 5101 vorgeschlagen wurden. Für weitere 2.260 Fälle konnte eine berufliche Verursachung der Hauterkrankung hinreichend gesichert werden, jedoch waren die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Berufskrankheit nicht gegeben. Um Hinweise auf das Gesundheits- und Arbeitsschicksal dieser Versicherten zu erhalten, wurden durch Befragung einer ausgewählten Population die nach dem Abschluß des Berufskrankheitenverfahrens durch den Unfallversicherungsträger eingeleitete Maßnahmen, deren Wirkung bzw. Umsetzung am Arbeitsplatz und damit der Verlauf der Hauterkrankung der Betroffenen erfasst und bewertet. 2. Material und Methodik 2.1. Auswahl der Population Alle dem Gewerbeärztlichen Dienst des Sächsischen Landesinstitutes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durch die Unfallversicherungsträger zur Beurteilung einer berufsbedingten Erkrankung vorgelegten Aktenvorgänge werden nach der Bearbeitung über ein spezielles Computerprogramm erfaßt. Aus diesem Datenpool wurden zunächst die von 01/94 bis 12/98 bearbeiteten Hauterkrankungsfälle ausgewählt, für die aus versicherungsrechtlichen Gründen eine Anerkennung als Berufskrankheit nicht erfolgen konnte, aber die berufliche Verursachung der Hautveränderungen hinreichend gesichert war. Unterlagen aus 1999 wurden nicht einbezogen, da nicht gewährleistet werden konnte, dass alle in diesem Jahr betroffenen Erkrankten schon vom zuständigen Unfallversicherungsträger einen Bescheid über den Abschluss des Verfahrens erhalten hatten. Die so gewonnene Population wurde dann nach folgenden Kriterien bereinigt:

8 Geburtsdatum nach dem 31.12.1949: Dadurch sollte erreicht werden, dass die Betroffenen voraussichtlich noch mindestens 10 Jahre (Frauen) bzw. 15 Jahre (Männer) einer beruflichen Tätigkeit nachgehen müssen und somit ein ausreichend großes Interesse an Maßnahmen zur Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit gegeben ist. Wohnsitz in Sachsen: Es wurde eine höhere Akzeptanz und Mitwirkung für die Aktion angenommen, wenn die Untersuchung von einer staatlichen Behörde des eigenen Bundeslandes ausgeht. Versicherte, die einen ärztlichen Beruf ausüben, wurden nicht einbezogen. In diesen Fällen wird erfahrungsgemäß fast ausschließlich Selbstmedikation ohne echte Dokumentation praktiziert, so daß keine aussagefähigen Behandlungsunterlagen, wie sie für die Beurteilung der Erkrankung im Rahmen dieser Studie als zwingend erforderlich angesehen wurden, vorliegen. Altfälle nach Berufskrankheit Nr. 80 BKVO/DDR wurden ausgeschlossen, um versicherungsrechtliche Kriterien nicht zu vermischen. Nach der Sortierung entsprechend obengenannter Kriterien ergab sich ein Datenbestand von 856 Versicherten. Die zu diesen 856 Vorgängen im Sächsischen Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorliegenden Aktenkopien wurden nach konkreten Kriterien durchgesehen, computertechnisch erfaßt und anschließend ausgewertet. Gleichlaufend wurde ein Anschreiben (Anlage 1) und ein Fragebogen (Anlage 2) erarbeitet. Durch das Anschreiben sollten die Versicherten auf den Zweck der Fragebogenaktion hingewiesen und die Motivation zur Beantwortung des beiliegenden Fragebogens erhöht werden. Es gingen Rückantworten von 253 Versicherten (= 29,6%) ein. In die weitere Bearbeitung konnten nur 248 Antworten einbezogen werden, da drei Fragebogen unausgefüllt zurückgeschickt wurden und bei zwei Versicherten zwischenzeitlich die Anerkennung der Hauterkrankung als Berufskrankheit erfolgt war. Mit dem Vermerk Unbekannt verzogen wurden 16 Briefe (= 1,9%) durch die Deutsche Post zurückgegeben.

9 2.2. Methodik der Aktenauswertung Anhand der vom Computer erstellten Liste der Fälle, die den obengenannten Kriterien entsprachen, wurden alle relevanten Daten aus den Aktenkopien von der Verfasserin selbst in ein eigens für diese Auswertung entwickeltes Formular eingegeben und somit eine spezielle elektronische Datenbank angelegt. Erfasst wurden neben den persönlichen Daten der Betroffenen (z.b. Name, Alter, Geschlecht) auch Angaben zur Eigen-, Familien- und Berufsanamnese sowie alle relevanten medizinischen Befunde (z.b. Hautarztberichte, Gutachten) und Fakten zum Berufskrankheitenverfahren (z.b. Meldung durch, Laufzeit des Vorganges). Aus der Stellungnahme des staatlichen Gewerbearztes wurden Diagnose, angeschuldigte Ursache und empfohlene Maßnahmen in die Auswertung einbezogen. 2.3. Methodik der Auswertung der Fragebögen Diese Auswertung erfolgte analog zur obengenannten Erfassung. Spezielles Augenmerk wurde auf Daten zu den vom Unfallversicherungsträger eingeleiteten Maßnahmen (z.b. spezielle Hautschutzmaßnahmen, Umschulung) und deren Wirksamkeit, zur Information und Aufklärung der Versicherten am Arbeitsplatz, zum beruflichen Werdegang und zum Verlauf der Hauterkrankung nach dem abschließenden Bescheid der Berufsgenossenschaft gerichtet. Fragebogen und Aktenvorgang wurden über eine Identifikationsnummer verknüpft, so dass bei Rückantwort weder Name noch Anschrift auf dem Brief bzw. Fragebogen vermerkt werden musste. 2.4. Methodik der Verknüpfung der Daten aus Aktenkopien und Fragebogenaktion Für die abschließende Auswertung wurde computertechnisch eine Verknüpfung der einzelnen Aussagepunkte im Akten- und Fragebogen-Formular hergestellt. Aus dem dabei entstandenen zahlenmäßigen Vergleich von Fakten wurden Aussagen und Schlußfolgerungen zum Gesundheits- und Arbeitsschicksal der betroffenen Versicherten formuliert.

10 3. Ergebnisse 3.1. Ergebnisse der Aktenauswertung 3.1.1. Gesamtbeurteilung nach Alter, Geschlecht, Tätigkeit und Genese der berufsbedingten Hautveränderungen Von den insgesamt 856 Versicherten, deren Unterlagen in die Auswertung einbezogen werden konnten, sind 623 (= 72, 8%) weiblichen und 233 (= 27,2%) männlichen Geschlechts. Die Analyse der Aktenvorgänge nach dem Alter beim Auftreten der ersten berufsbedingten Hautveränderungen zeigt, dass sich die Hälfte (444 Fälle = 51,9%) der berufsbedingten Hauterscheinungen bis zum 25. Lebensjahr herausbildete (Abb. 1). Dieses Ergebnis, das sich auf die Gruppe der Berufsanfänger bezieht, war zu erwarten. Neben der Berufsschulausbildung sind in dieser Zeit erstmals berufstypische praktische Arbeiten zu absolvieren, die insbesondere die bisher wenig strapazierten Hände beanspruchen. Das Wissen über berufliche Noxen und damit verbundene Gesundheitsgefahren sowie über erforderliche Schutzmaßnahmen ist noch nicht vorhanden. 250 200 150 100 192 169 87 117 58 weiblich männlich 50 0 unter 20 Jahre 28 20-25 Jahre 55 26-30 Jahre 47 31-40 Jahre 62 über 40 Jahre 41 Abb. 1: Alter bei Auftreten der ersten berufsbedingten Hautveränderungen Nach einem Rückgang in der Gruppe bis 30 Jahre (134 Fälle = 15,7%), der der natürlichen Selektion und Adaptation geschuldet ist, zeigt sich ein weiterer Anstieg in der Altersgruppe vom 31. bis 40. Lebensjahr (179 Fälle = 20,9%). Daraus wurde die Hypothe-

11 se abgeleitet, dass in dieser Altersgruppe Hautveränderungen insbesondere bei Personen auftraten, die den Beruf bzw. die Tätigkeit infolge der wirtschaftlich-strukturellen Veränderungen in Sachsen nach 1989 gewechselt haben. Nach dem 40. Lebensjahr wurden die wenigsten Erstbefunde (99 Fälle = 11,6%) registriert (Abb. 1). Analysiert man die bei Meldung der Hauterkrankung ausgeübten Tätigkeiten über alle Altersgruppen, belegen die Pflegeberufe (206 Fälle = 24,0%) unmittelbar vor den Friseuren (202 Fälle = 23,6%) den ersten Platz. Es folgen die Bauberufe (107 Fälle = 12,5%) und die Metallberufe (105 Fälle = 12,3%). Damit verteilen sich ca. drei Viertel aller berufsbedingten Hauterkrankungen auf diese vier Berufsgruppen (Abb. 2). 60 38 31 19 10 8 206 71 105 107 202 Pflegeberufe Friseure Bauberufe Metallberufe sonstige Reinigungsberufe Koch/Küchenhilfe/Kellner Landwirtschaft Bäcker Floristen/Gärtner Fleischer/Fleischverkäufer Abb. 2: Verteilung nach Tätigkeiten Da in Pflegeberufen und im Friseurhandwerk überwiegend Frauen beschäftigt sind, korreliert der hohe Anteil weiblicher Beschäftigter mit Berufsdermatosen mit der Verteilung nach Berufsgruppen. Werden die Hautveränderungen in den einzelnen Tätigkeiten nach ihrer Genese, das heißt nach der vom Gewerbearzt vorgenommenen Zuordnung zu einer bestimmten oder überwiegenden auslösenden Ursache, analysiert, kann festgestellt werden, dass bei den Pflege- und Bauberufen annähernd die Hälfte der Hauterkrankungen allergischen bzw. irritativen Ursprungs ist. Während bei den Friseuren das allergische Kontaktekzem ü- berwiegt (60,4%), ist bei den Metall- und Reinigungsberufen in der Mehrzahl der Fälle (69,5%, 78,3%) ein Irritationsekzem aufgetreten (Abb. 3).

12 In diesen Berufsgruppen fanden sich unter den Personen mit allergischem Kontaktekzem lediglich 22,0% mit einer atopischen Disposition. Dagegen war ihr Anteil bei den Betroffenen, für die ein Irritationsekzem diagnostiziert wurde, mit 40,6% fast doppelt so hoch. 140 120 100 80 60 40 20 0 117 122 89 80 73 61 46 47 32 13 Pflegeberufe Friseure Bauberufe Metallberufe Reinigungsberufe irritativ allergisch Abb. 3: Hautveränderungen nach Berufsgruppen und Genese 3.1.2. Beurteilung nach Geschlecht, Tätigkeit und Genese der Hautveränderungen in den einzelnen Altersgruppen 3.1.2.1. Altersgruppe unter 20 Jahre Auf diese Altersgruppe entfallen insgesamt 220 (= 25,7%) erkrankte Versicherte, von denen 192 (= 87,3%) Personen weiblichen und 28 (= 12,7%) männlichen Geschlechts sind (Abb. 1). Besonders auffällig ist die Zahl der Betroffenen im Friseurhandwerk mit 93 Fällen (= 42,3%). In den Pflegeberufen erkrankten 47 Personen (= 21,4%), in den Metall- und Bauberufen jeweils 10 Versicherte (= 4,5%) und in den Reinigungsberufen traten bei fünf Personen (= 2,3%) Hautveränderungen auf (Abb. 4). Nach der Genese bestanden bei der Mehrzahl der Versicherten (132 Fälle = 60,0%) irritative Hautveränderungen. Bei 92 Personen (= 41,8%) lagen allergische Hautveränderungen vor. Ein Zweiphasenekzem wurde fünfmal nachgewiesen (Abb. 5).

13 3.1.2.2. Altersgruppe 20 Jahre bis 25 Jahre In dieser Altersgruppe sind 224 Versicherte (= 26,2%) erfasst. Hierbei handelt es sich um 169 Frauen (= 75,4%) und 55 Männer (= 24,6%) (Abb. 1). Während die Zahl der in Pflegeberufen beschäftigten Personen angestiegen ist (63 Fälle = 28,1%), ist die Zahl der Friseure deutlich rückläufig (61 Fälle = 27,2%). Die folgenden Plätze werden von Betroffenen aus Bau- (26 Fälle = 11,6%) und Metallberufen (20 Fälle = 8,9%) eingenommen (Abb. 4). Bei der Beurteilung nach der Genese der Hauterkrankungen zeigte sich eine Zunahme der allergischen Fälle (118 Fälle = 52,7%) und ein Rückgang der Zahl der irritativen Erkrankungen (105 Fälle = 46,9%). Elfmal wurde ein Zweiphasenekzem nachgewiesen (Abb. 5). 3.1.2.3. Altersgruppe 26 Jahre bis 30 Jahre Im Alter zwischen 26 und 30 Jahren erkrankten 87 Frauen (= 64,9%) und 47 Männer (= 35,1%) - also insgesamt 134 Personen (= 15,7%) - erstmals an berufsbedingten Hautveränderungen (Abb. 1). Darunter sind 30 Beschäftigte (= 22,4%) aus Pflegeberufen und 29 Betroffene (= 21,6%) kommen aus Bauberufen. Die Zahl der Friseure (23 Fälle = 15,7%) ist gegenüber den vorherigen Altersgruppen weiterhin rückläufig, während die Metallberufe (18 Fälle = 13,4%) und die Reinigungsberufe (13 Fälle = 9,7%) zugelegt haben (Abb. 4). Hinsichtlich der Genese der Hautveränderungen in dieser Altersgruppe konnte festgestellt werden, dass in 71 Fällen (= 53,0%) Hauterscheinungen allergischer Ursache und in 63 Fällen (= 47,0%) Irritationsdermatosen bestanden. Zweimal wurde ein Zweiphasenekzemen diagnostiziert. (Abb. 5). 3.1.2.4. Altersgruppe 31 Jahre bis 40 Jahre Von den 179 Fällen (= 20,9%) dieser Gruppe entfallen 117 (= 65,4%) auf weibliche und 62 (= 34,6%) auf männliche Beschäftigte (Abb. 1). Es sind 50 Personen (= 27,9%) in Pflegeberufen, 28 Betroffene (= 15,6%) in Metallund 27 Versicherte (= 15,1%) in Bauberufen beschäftigt. Weitere 18 Fälle (= 10,1%) traten bei Friseuren und 15 Fälle (= 8,4%) bei Gebäudereinigern auf (Abb. 4).

14 In dieser Altersgruppe entfallen die Hautveränderungen je zur Hälfte auf allergische (86 Fälle = 48,0%) bzw. irritative (88 Fälle = 49,2%) Hautveränderungen. In 14 Fällen wurde ein Zweiphasenekzem diagnostiziert (Abb. 5). 93 61 21 18 9 Friseure 47 63 30 50 16 Pflegeberufe 100 50 0 unter 20 Jahre 10 10 20 18 28 29 26 29 27 5 12 13 15 15 20-25 Jahre 26-30 Jahre 31-40 über 40 Jahre Jahre 15 Metallberufe Bauberufe Reinigungsberufe Abb. 4: Verteilung nach Berufsgruppen in den einzelnen Altersgruppen 150 100 50 0 unter 20 Jahre 92 132 118 105 63 71 86 88 5 11 2 14 5 20-25 Jahre 26-30 Jahre 31-40 Jahre über 40 Jahre 40 55 irritative Hautveränderungen allergische Hautveränderungen Zweiphasenekzem Abb. 5: Verteilung nach Genese der Hautveränderungen in den einzelnen Altersgruppen Zur Prüfung der Hypothese, dass die überwiegende Mehrzahl der Hautveränderungen in der Altersgruppe vom 31. bis 40. Lebensjahr im Zusammenhang mit Tätigkeitswechseln oder veränderten Tätigkeitsprofilen nach der wirtschaftlich-strukturellen Wende in Sachsen steht, muss zunächst festgehalten werden, dass entsprechend der Auswahlkrite-

15 rien für diese Studie zwischen 1981 und 1990 die ersten Versicherten das Alter von 31 bzw. 40 Jahren erreichten. Lediglich bei 18 Personen (= 10,1%) dieser Altersgruppe traten zwischen 1981 und 1990 berufsbedingte Hautveränderungen auf (Abb. 6). Bei über der Hälfte dieser Versicherten (10 Fälle = 55,6%) ging dem Auftreten der Hautveränderungen kein Tätigkeitswechsel voraus. Diese berufsbedingten Ekzeme waren 4mal irritativer sowie 4mal allergischer Genese, und bei zwei Versicherten wurde ein Zweiphasenekzem diagnostiziert. Dabei lag in sechs Fällen gleichzeitig eine anlagebedingte Hauterkrankung vor. Die Zeitspanne vom Beginn der hautbelastenden Tätigkeit bis zum Auftreten der ersten berufsbedingten Hautveränderungen lag unabhängig von der Genese der Hauterkrankung bei durchschnittlich 16,9 Jahren (zwischen 7 und 23 Jahren). Bei weiteren sechs Versicherten (= 33,3%), darunter zwei Personen, bei denen anlagebedingte Hautveränderungen bekannt waren, traten die Hautveränderungen nach einem Tätigkeitswechsel auf, wobei vier Versicherte von einem hautbelastungsfreien Job (Büroangestellte, Kindergärtnerin, 2mal Berufskraftfahrer) in eine hautbelastende Tätigkeit wechselten (Nieterin, Reinigungsfrau, Härter, Fußbodenleger). Für die anderen zwei Betroffenen wechselte die Arbeitsaufgabe (Montiererin/Schweißerin, Schlosser/CNC- Dreher). Für zwei Betroffene (= 11,1%) konnte nach Aktenlage nicht ermittelt werden, warum gerade zu diesem Zeitpunkt erstmals Hautveränderungen auftraten. Fast 90% der Betroffenen dieser Altersgruppe (161 Fälle) bemerkten erst nach 1990 erstmals das Auftreten berufsbedingter Hautveränderungen (Abb. 6). Dabei kam es bei der Hälfte der Betroffenen (87 Fälle = 54,0%) zum erstmaligen Auftreten berufsbedingter Hautveränderungen, ohne dass die Tätigkeit gewechselt wurde. Die durchschnittliche Latenzzeit lag bei 16,4 Jahren (zwischen 5 und 25 Jahren). Unter diesen Betroffenen konnte nach Aktenlage für ein Viertel der Personen (21 Fälle = 24,1%) eine atopische Disposition angenommen werden. Die Rangfolge der betroffenen Berufsgruppen wird von den Pflegeberufen (24 Fälle = 27,6) angeführt. Es folgen die Metallberufe (20 Fälle = 23,0%) und die Berufsgruppe der Friseure (13 Fälle = 14,9%). Als häufigste Diagnose der berufsbedingten Hauterkrankungen wurde ein allergisches Kontaktekzem benannt (46 Fälle = 58,6%), wobei in der Berufsgruppe der Friseure 84,6% der Hautveränderungen, bei den Pflegeberufen 66,7% und bei den Metallberufen 40,0% allergischer Genese waren. Als auslösende Ursache konnten 13mal Allergien auf Gummiinhaltsstoffe/Latex, 8mal auf Friseurstoffe, 7mal auf Reinigungs- und

16 Desinfektionsmittel und 5mal auf Inhaltsstoffe von technischen Fetten, Ölen oder Kühlschmierstoffen ermittelt werden. In den Bauberufen, die mit 9 Fällen (= 10,3%) in dieser Rubrik auffielen, wurden 6 Handekzeme allergischer Genese (4mal Epoxidharze, 2mal Chromate) nachgewiesen. 200 150 100 50 161 87 64 10 0 Gesamtzahl 18 10 6 2 ohne Tätigkeitswechsel mit Tätigkeitswechsel nicht auswertbar Hautveränderungen vor 1990 Hautveränderungen nach 1990 Abb. 6: Hautveränderungen in der Altersgruppe 31 40 Jahre in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Auftretens und des Tätigkeitswechsels Nach 1990 haben 64 Personen (= 39,8%) ihre berufliche Tätigkeit verändert. Dabei wechselte die überwiegende Mehrheit (40 Fälle = 62,5%) aus einem sauberen und trockenen Beruf in eine Tätigkeit mit Hautbelastung. Die restlichen Versicherten (24 Fälle = 37,5%) kamen aus hautbelastenden Berufen und nahmen Tätigkeiten mit anderen Hautbelastungen auf (Abb. 6). In der Reihenfolge der Berufsgruppen, in die gewechselt wurde, stehen die Pflegeberufe an erster Stelle (15 Fälle = 23,4%). Danach folgen die Reinigungsberufe (14 Fälle = 21,9%), die Bauberufe (11 Fälle = 17,2%) und die Metallberufe (8 Fälle = 12,5%). Weitere 7 Personen (= 10,9%) nahmen eine Tätigkeit als Friseurin, Kosmetikerin oder Fußpflegerin auf. Unter den restlichen Versicherten (9 Fälle = 14,1%) sind vier Betroffene, die eine Tätigkeit als Floristin aufgenommen hatten (Abb. 7). Die Auswertung der Genese der berufsbedingten Hautveränderungen bei diesen 64 Personen ergab, dass bei der Hälfte der Versicherten (33 Fälle = 51,6%) nach dem Tätigkeitswechsel ein irritatives Kontaktekzem diagnostiziert wurde. Darunter befanden sich 10 Versicherte, für die nach Aktenlage eine anlagebedingte Ekzemneigung bekannt war. Handekzeme allergischer Genese lagen bei 25 Personen (= 39,0%) vor. Bemerkenswert

17 erscheint, dass darunter nur eine Person war, für die eine anlagebedingte Disposition angenommen werden muss. Bei den restlichen sechs Betroffenen entwickelte sich ein Zweiphasenekzem. Als allergieauslösende Faktoren wurden Kontakte zu Gummiinhaltsstoffen/Latex (7mal), Epoxidharzen (6mal), Reinigungs-/Desinfektionsmitteln, Friseurstoffen und Chromaten (je 4mal) angeschuldigt. Die Verteilung der Hautveränderungen nach Berufsgruppen und Genese macht deutlich, dass in den Pflegeberufen irritative und allergische Hautveränderungen annähernd gleichmäßig verteilt auftraten (10/9). Ganz anders ist das Bild bei den Reinigungsberufen. Hier dominierten eindeutig die Irritationsekzeme (11/2). Bei den Friseuren (2/4), den Bauberufen (2/8) und den Metallberufen (3/5) hingegen waren die meisten Handekzeme allergischer Genese (Abb. 4). Wegen Unvollständigkeit der Berufsanamnese konnten die Unterlagen von 10 Personen (= 6,2%) nicht in diese Auswertung einbezogen werden. 7 4 5 15 8 11 14 Pflegeberufe Reinigungsberufe Bauberufe Metallberufe Friseure Floristen/Gärtner sonstige Abb. 7: Tätigkeitswechsel 3.1.2.5. Altersgruppe über 40 Jahre In dieser Altersgruppe erkrankten 99 Versicherte erstmals an berufsbedingten Hautveränderungen. Dabei handelt es sich um 58 Frauen (= 58,6%) und 41 Männer (= 41,4%) (Abb. 1). Im Vergleich zu den übrigen Altersgruppen ist eine Zunahme des Anteils der Betroffenen aus den Metall- (29 Fälle = 29,3%) und Reinigungsberufen (15 Fälle = 15,2%) zu

18 erkennen, während der Anteil der Versicherten aus den Pflege- (16 Fälle = 16,2%) und Bauberufen (15 Fälle = 15,2%) sowie der Friseure (9 Fälle = 9,1%) rückläufig ist (Abb. 4). Bei der Beurteilung nach der Genese der berufsbedingten Hautveränderungen lagen in 55 Fällen (=55,6%) irritative und in 40 Fällen (= 40,4%) allergische Hautveränderungen vor. Bei fünf Personen wurde ein Zweiphasenekzem diagnostiziert. (Abb. 5) 3.1.3. Verteilung der Hauterkrankungsfälle auf die Unfallversicherungsträger Weil die Zuordnung der Unternehmen zu den Unfallversicherungsträgern entsprechend ihres Tätigkeits- bzw. Produktionsprofils erfolgt, ist es nur logisch, dass der überwiegende Anteil der dem Gewerbeärztlichen Dienst zur Stellungnahme nach 4 (2) Berufskrankheitenverordnung vorgelegten Unterlagen (348 Fälle = 40,7%) aus dem Bereich der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege eingingen, die neben den Pflegeberufen auch für die Berufsgruppe der Friseure zuständig ist. Es folgen die Unfallversicherungsträger des Bauwesens (121 Fälle = 14,1%) und der Maschinenbau- und Metallindustrie (90 Fälle = 10,5%). Somit kann davon ausgegangen werden, dass in Sachsen ca. zwei Drittel aller berufsbedingten Hauterkrankungen in diesen drei Wirtschaftszweigen entstehen (Abb. 8). 53 49 44 33 13 12 10 348 83 90 121 BGW Bau u. TBG SMBG u. Masch. UK sonstige Fein BGN SLBG BGC Einzel Bahnen Abb. 8: Verteilung auf Unfallversicherungsträger

19 3.1.4. Analyse des Inhalts der Aktenkopien des Sächsischen Landesinstitutes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Um zu einer fundierten gewerbeärztlichen Stellungnahme zu kommen, müssen die Akten möglichst viele und genaue Angaben zur Eigen- und Berufsanamnese sowie zur Exposition und zum Erkrankungsverlauf enthalten. 800 724 600 590 400 402 200 221 209 145 0 weitere Befunde Testergebnisse Gutachten TAD-Bericht Ermittlung des GÄD TAD = Technischer Aufsichtsdienst GÄD = Gewerbeärztlicher Dienst Stellungnahme des beratenden Arztes 28 Bericht des Berufshelfers Abb. 9: Akteninhalt Bei den im Sächsischen Landesinstitut für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin vorliegenden Aktenkopien handelt es sich um Auszüge der von den Berufsgenossenschaften vorgelegten Unterlagen zum Berufskrankheitenverfahren. In der überwiegenden Zahl (724mal = 84,6%) enthielten die Aktenkopien mehrere ärztliche Befund- und Verlaufsberichte oder hautfachärztliche Gutachten (402mal = 47,0%). Ergebnisse von Expositionsermittlungen durch die Technischen Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger lagen hingegen in einer wesentlich geringeren Anzahl (221mal = 25,8%) vor. Vor der Formulierung der abschließenden Stellungnahme wurden bei einem Viertel der Fälle (209mal = 24,4%) zusätzliche Ermittlungen durch die Gewerbeärzte erforderlich (Abb. 9). Im Ergebnis der insgesamt 402 veranlaßten hautfachärztlichen Begutachtungen wurde in 62 Fällen (= 15,4%) vom Gutachter eine Anerkennung als Berufskrankheit nach Nr. 5101 vorgeschlagen (Abb. 10). Dabei wurde bei über einem Viertel (17 Fälle = 27,4%) der begutachteten Fälle sogar für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in rentenberechtigtem Ausmaß ( 20%) plädiert (Abb. 11).

20 Dieser Auffassung konnte sich der Gewerbearzt in seiner Stellungnahme in keinem Fall anschließen, da die versicherungsrechtlichen Kriterien für eine Anerkennung (Schwere, Rückfälligkeit, Zwang zur Tätigkeitsaufgabe) nicht gegeben waren. 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 856 402 340 62 gesamt Gutachten 3-Maßnahmen Anerkennung Abb. 10: Gutachten 70 60 50 40 30 20 10 0 62 29 11 12 5 5 gesamt <10% 10% 15% 20% >20% Abb. 11: Minderung der Erwerbsfähigkeit 3.1.5. Analyse der Aussagen zu Diagnosen, auslösenden Noxen und vorgeschlagenen Maßnahmen in den Gewerbeärztlichen Stellungnahmen In seiner abschließenden Stellungnahme muß der Gewerbearzt schlussendlich zu einer möglichst exakten Diagnose, die sich sowohl auf anlagebedingte Vorschäden (z.b. atopisches Ekzem) als auch auf konkrete Hautbelastungen am Arbeitsplatz bezieht, kommen.

21 Es stellte sich heraus, dass bei einem Drittel der ausgewerteten Unterlagen (288 Fälle = 33,6%) das Vorliegen bzw. der Verdacht auf das Vorliegen einer anlagebedingten Hauterkrankung (Dermatitis atopica) in der Gewerbeärztlichen Stellungnahme vermerkt war. Die Reihenfolge der mit überwiegender Sicherheit angenommenen Auslöser der berufsbedingten Hautveränderungen wird von der Feuchtarbeit angeführt (238 Fälle = 27,8%). Dies bestätigt die in der Literatur gefundenen Aussagen, dass ca. ein Viertel aller berufsbedingten Hautveränderungen allein durch Feuchtarbeit ausgelöst wird. Es folgen Hautveränderungen durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel (201 Fälle = 23,5%), durch Friseurstoffe (200 Fälle = 23,4%), durch Gummiinhaltsstoffe und Latex (92 Fälle = 10,7%) und durch technische Öle, Fette und Kühlschmierstoffe (80 Fälle = 9,3%), wobei Mehrfachnennungen möglich sind (Abb. 12). 300 288 250 238 200 201 200 150 100 92 80 50 0 Dermatits atopica KE durch sonstige näher bez. Faktoren KE durch Reinigungsund Desinfektionsmittel KE durch Friseurstoffe KE durch Gummiinhaltsstoffe, Latex KE durch Fette, Öle, KSS u.ä. 52 KE durch Chromate, Baustoffe KE durch Epoxidharze 32 29 KE durch Lebensmittel 15 sonstige Hauterkrankungen KE durch Arzneimittel 8 8 KE durch Pflanzen KE = Kontaktekzem KSS = Kühlschmierstoffe Abb. 12: Auslösende Ursachen Aus der Enddiagnose, die aus der abschließenden Stellungnahme des Gewerbearztes hervorgeht, ist auch die Genese der berufsbedingten Hauterkrankungen abzuleiten. Aus den im Sächsischen Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorliegenden Unterlagen war zu entnehmen, dass in der Hälfte der Hauterkrankungsfälle (438 Fälle = 51,2%) irritative Noxen als Haupt- oder wesentliche Mitursache angenommen wurden. Bei einem Drittel der Hauterkrankungen (283 Fälle = 33,0%) konnte eine aller-

22 gische Haupt- oder Mitursache nachgewiesen werden. Es ergab sich eine Vielzahl von Genesekombinationen, die im nachfolgenden Diagramm dargestellt sind (Abb. 13). 300 283 250 225 200 182 150 100 93 50 0 allergisch irritativ anlagebedingt + irritativ anlagebdingt + allergisch Zweiphasenekzem 30 22 allergisch + irritativ anlagebedingt + allergisch + irritativ 9 7 5 anlagebedingt + Zweiphasenekzem anlagebedingt Abb. 13: Enddiagnosen In der Gewerbeärztlichen Stellungnahme werden Empfehlungen zur medizinischen Rehabilitation und zu erforderlichen Schutzmaßnahmen oder Hinweise auf arbeitstechnische bzw. arbeitsorganisatorische Maßnahmen formuliert. So wurde den Unfallversicherungsträgern für drei Viertel der Betroffenen (673 Fälle = 78,6%) die Kostenübernahme für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen empfohlen. In fast gleichem Umfang wurde vorgeschlagen, spezielle Hautschutzmaßnahmen einzuleiten (613 Fälle = 71,6%). Die Durchführung arbeitsorganisatorischer Maßnahmen sollte für ein Drittel der Betroffenen (307 Fälle = 35,9%) veranlasst werden. Eine berufliche Rehabilitation wurde lediglich für ein Viertel der Versicherten (186 Fälle = 21,7%) für erforderlich gehalten. Auf die konsequente Einhaltung spezieller Rechtsvorschriften zum Hautschutz (z.b. TRGS 530, TRGS 531) wurde ebenso hingewiesen wie auf die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 24 (Abb. 14).

23 700 600 673 613 500 400 300 200 100 307 186 166 127 0 medizinische Rehabilitation erweiterter Hautschutz arbeitsorg. Maßnahmen berufliche Rehabilitation sonstige Maßnahmen Reihenuntersuchung Abb. 14: Empfohlene Maßnahmen 3.2. Ergebnisse der Fragebogenauswertung 3.2.1. Zahl der ausgewerteten Fälle Von den insgesamt 253 Rückantworten wurden 248 in die Auswertung einbezogen. Der nachfolgenden Auswertung liegen 191 (= 77,0%) Antworten von weiblichen und 57 (= 23,0%) von männlichen Versicherten zu Grunde. Die Relation von weiblichen zu männlichen Betroffenen ist damit in der Aktenauswertung und in der Fragebogenauswertung etwa gleich (Abb. 15). 1000 500 0 865 623 248 191 233 57 gesamt weiblich männlich ausgewertete Fälle ausgewertete Fragebogen Abb. 15: Zahl der ausgewerteten Fälle

24 3.2.2. Analyse der zum Zeitpunkt der Fragebogenaktion ausgeführten Tätigkeiten Analysiert man die zum Zeitpunkt der Ausfüllung des Fragebogens ausgeübten Tätigkeiten, muss zunächst festgestellt werden, dass fast ein Viertel der Antworter (56 Fälle = 22,6%) keiner beruflichen Tätigkeit nachging. Es war ein hoher Anteil an Arbeitslosen (33 Fälle = 13,3%) zu verzeichnen und viele Versicherte (23 Fälle = 9,3%) befanden sich im Schwangeren- oder Erziehungsurlaub bzw. absolvierten den Wehr- oder Zivildienst. Von den Berufstätigen waren die meisten in Pflegeberufen beschäftigt (47 Fälle =19,0%), gefolgt von den sonstigen Tätigkeiten (27 Fälle =10,9%), den Friseuren (24 Fälle =9,7%), den Büroberufen (19 Fälle =7,7%) und den Bauberufen (18 Fälle = 7,3%). Die Metallberufe nahmen den sechsten Rang (14 Fälle = 5,6%) ein. Diese Reihenfolge entspricht - bis auf die neu hinzugekommenen Büroberufe und die erhöhte Zahl der sonstigen Tätigkeiten - der Rangfolge, die nach der Aktendurchsicht aufgestellt wurde (Abb. 16). 14 9 8 8 5 4 4 3 2 47 18 33 19 23 24 27 Pflegeberufe Arbeitslosigkeit sonst. Tätigkeiten Friseure gesetz. Freistellung Büroberufe Bauberufe Metallberufe Reinigungsberufe Landwirtschaft Verkäufer Kraftfahrer keine Angabe Koch/Küchenhilfe/Kellner Floristen/Gärtner Bäcker Abb. 16: Verteilung nach Tätigkeiten bei Fragebogenauswertung 3.2.3. Auswertung der Angaben zur Eigen- und Familienanamnese Eine besondere Bedeutung wurde den Angaben der Versicherten im Fragebogen zu Hauterkrankungen in der Kindheit oder Jugend beigemessen. Hierbei zeigte sich, dass bei etwa einem Fünftel der Antworter (48 Fälle = 19,4%) schon vor Beginn der beruflichen Tätigkeit Hautveränderungen bekannt waren, darunter auch 14 Personen (=

25 29,2%) mit Handekzemen. Die Frage nach Hauterkrankungen oder Allergien in der Familie wurde von zwei Fünfteln der Befragten (99 Fälle = 39,9%) mit ja beantwortet. Davon entfallen 37 Nennungen (= 37,4%) auf die Antwortmöglichkeit Neurodermitis/Ekzem. Damit bestand nach aktuellem medizinischen Wissen für über die Hälfte der Betroffenen (147 Fälle = 59,3%) die konkrete Gefahr der Entwicklung bzw. Verschlimmerung von Hautveränderungen durch berufliche Einflüsse, sofern keine ausreichenden Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Auf die Frage, ob derzeitig Allergien bekannt sind, antworteten 179 Personen (= 72,2%) mit ja. Allerdings war die Fragestellung nicht geeignet festzustellen, ob diese Allergien vor oder nach Eintritt ins Berufsleben bekannt wurden (Abb. 17). 250 200 150 100 50 0 248 gesamt 48 HV in der Jugend 99 HV in der Familie HV = Hautveränderungen 179 Allergien Abb. 17: Relevante Erkrankungen in der Eigen- und Familienanamnese 3.2.4. Analyse der Angaben zur Tätigkeit beim Auftreten der ersten berufsbedingten Hautveränderungen Nach eigenen Angaben gingen zum Zeitpunkt des Auftretens der ersten berufsbedingten Hautveränderungen drei Viertel der Antworter (185 Fälle = 74,6 %) ihrem erlernten Beruf nach. Unter diesen 185 Versicherten sind 40 Personen (= 21,6%), die anamnestisch bereits in der Kindheit oder Jugend Hautveränderungen hatten. Sie waren u.a. in Pflegeberufen (12 Fälle), Bauberufen (7 Fälle), als Friseur (7 Fälle) oder Gebäudereiniger, Küchenhilfe, Koch, Bäcker oder Gärtner (10 Fälle) tätig.

26 Während sich 3 Versicherte (= 1,2%) zu dieser Frage nicht äußerten, war ein weiteres Viertel der Antworter (60 Fälle = 24,2%) zu diesem Zeitpunkt ungelernt tätig, davon 8 Personen (= 13,3%) mit Hautveränderungen vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit. Diese arbeiteten z.b. als Friseur, Koch, Melker, Gebäudereiniger oder Zahnarzthelferin (Abb. 18). 250 200 150 100 50 0 48 200 gesamt 40 145 erlernter Beruf 8 52 nicht erlernter Beruf 30 keine Angabe bei Beginn der beruflichen Tätigkeit hautkrank bei Beginn der beruflichen Tätigkeit hautgesund Abb. 18: Tätigkeit zum Zeitpunkt der Hautveränderung 3.2.5. Meldung des Verdachts auf berufsbedingte Hautveränderungen Bevor es zur Einleitung eines Berufskrankheitenverfahrens kommen kann, muss der zuständige Unfallversicherungsträger über den Verdacht auf berufsbedingte Hautveränderungen informiert werden. Die vorliegende Auswertung ergab, dass die überwiegende Mehrheit der Meldungen über den Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung (218 Fälle = 87,9%) im Rahmen des Hautarztverfahrens mittels eines speziellen Hautarztberichtes erfolgte. Nur in 3,7% der Fälle meldete der Hausarzt, in 2,0% die Versicherten selbst und in 1,6% der Betriebsarzt den Verdacht über das Vorliegen berufsbedingter Hautveränderungen an die Berufsgenossenschaften.

27 3.2.6. Analyse der Angaben der Versicherten zur Information durch den Unfallversi- cherungsträger nach Abschluss des Berufskrankheitenverfahrens Nach Abschluss der Ermittlungen und Beurteilungen muss der Versicherte durch den Unfallversicherungsträger über das Ergebnis informiert werden. Dies erfolgte durch eine schriftliche Mitteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers in 219 Fällen (= 88,3%). Ein Drittel der Versicherten (86 Fälle = 34,7%) wurde in diesem Zusammenhang durch einen Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft am Arbeitsplatz aufgesucht. In einem weiteren Punkt des Fragebogens wurden die Versicherten zu den nach Abschluss des Verfahrens eingeleiteten Maßnahmen, zur Besserung des Hautbefundes und zu Veränderungen am Arbeitsplatz befragt. Die medizinische Rehabilitation über hautfachärztliche Behandlungen machte erwartungsgemäß den Hauptanteil der eingeleiteten Maßnahmen aus (170 Fälle = 68,5%) und wurde regelmäßig in Anspruch genommen. Dabei streute der Abstand der Behandlungen von monatlich (46 Fälle = 27,1%) über vierteljährlich (56 Fälle = 32,9%) bis jährlich (14 Fälle = 8,2%). Von 37 Personen (= 21,8%) wurde diese Frage nicht beantwortet. Zur Bereitstellung spezieller Hautschutz- oder Hautreinigungsmittel kam es bei der Hälfte der Betroffenen (116 Fälle = 46,8%). 153 Versicherte (= 61,7%) waren der Meinung, dass ihnen geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung gestellt wurden. Angaben zum Handschuhtyp konnte jedoch die Hälfte dieser Personen nicht machen. Über die Änderung der Arbeitsaufgabe (48 Fälle = 19,4%) bzw. durch einen innerbetrieblichen Arbeitsplatzwechsel (29 Fälle = 11,7%) wurde für ein Drittel (77 Fälle = 31,0%) der Antworter eine Minimierung der Hautbelastung angestrebt. Einer beruflichen Rehabilitation (Umschulung) wurden 36 Betroffene (= 14,5%) zugeführt. Arbeitsmedizinische Untersuchungen bzw. Konsultationen des Betriebsarztes im Zusammenhang mit dem Abschluß des Verfahrens erfolgten in 76 (= 30,6%) Fällen (Abb. 19).