Besteuerung von Grundeigentum

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Transkript:

Besteuerung von Grundeigentum Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Peter Amrein 19.09.2012

2 Themenübersicht Mietwertfestsetzung bei Neuschatzung / Revisionsschatzung Wohnrecht mit periodischen Zahlungen Besteuerung Liegenschaft mit Beteiligten an Erbengemeinschaft Anspruch Gebäudeunterhalt bei Eigentum / Nutzniessung Photovoltaik mit Einspeisevergütungen

3 Mietwertfestsetzung bei Neuschatzung / Revisionsschatzung

4 Berechnung des Mietwertes ordentliche Bemessung (mit Hilfe): amtlicher Mietwert Baujahr Schatzungsjahr Indexierungssatz LU StB, Bd. 1 28 Nr. 2 Wegleitung zur Steuererklärung

5 Berechnung des Mietwertes ordentliche Bemessung (mit Hilfe): amtlicher Mietwert Baujahr Schatzungsjahr Indexierungssatz Neuschatzung oder Revisionsschatzung?

6 Neuschatzung Anordnung durch Finanzdepartement Neuschatzung NLw Einspracheberechtigt Eigenmietwert für das ganze Jahr 2010 Neuschatzung, wenn letzte Neuschatzung = Katasterwert gültig ab

7 Revisionsschatzung bauliche Veränderung, insbesondere Anbau / Aufbau / Umbau höherer Eigenmietwert

8 Revisionsschatzung zufolge Umbau a) Investitionskosten < 30% des Real- oder Ertragswertes und letzte Neuschatzung jünger als 8 Jahre = Revisionsschatzung auf Grundlage früherer Wertfaktoren Bsp. Wertbasis (letzte NS) 01.01.2002 Katasterwert in Kraft ab 01.06.2007

9 Revisionsschatzung zufolge Umbau b) Investitionskosten > 30% des Real- oder Ertragswertes und letzte Neuschatzung älter als 8 Jahre = Revisionsschatzung als Neuaufnahme Bsp. Wertbasis (letzte NS) 01.06.2007 Katasterwert in Kraft ab 01.06.2007

10 Revisionsschatzung zufolge Umbau Datum letzte NS = Katasterwert in Kraft ab In-Kraftsetzung der Revisionsschatzung = Schatzungsjahr 2004 zusammengesetzter Mietwert

11 Beispiel: Liegenschaft Rigiblick, Udligenswil, Baujahr 1980 Angaben Neuschatzung Revisionsschatzung Wertbasis letzte NS: Kat.-Wert gültig ab: 01.01.1996 01.01.1996 01.01.1996 15.09.2004 Katasterwert 465 700 601 000 Schatzungsgrund Neuschatzung NLw Revisionsschatzung Mietwert 18 200 22 600

12 Berechnung Eigenmietwert 2004 01.01.2004-15.09.2004 18 200 x 106,6% : 12 x 8,5 13 743 16.09.2004-31.12.2004 22 600 x 100% : 12 x 3,5 6 592 Total 20 335 steuerbar zu 70% = 14 235

13 Berichtigung einer Schatzung z.b. Rechnungsfehler Eigentümermutation etc. Mietwert muss sich nicht zwingend verändern Bsp. Wertbasis (letzte NS) 01.01.2003 Katasterwert in Kraft ab 01.08.2008 Datum letzte NS = Schatzungsjahr

14 Steuerfolgen bei Wohnrecht mit periodischen Gegenleistungen

15 Steuerfolgen bei Wohnrecht bei der Wohnrechtsnehmerschaft: Marktmiete./. periodische Gegenleistung davon steuerbar 70%

16 Steuerfolgen bei Wohnrecht bei der Wohnrechtsgeberschaft: volle Marktmiete unabhängig der periodischen Zahlungen Wohnrechtsabzug abhängig von der Höhe der periodischen Zahlungen Unterhalt durch Wohnrechtsgeberschaft: Pauschalabzug Gebäudeunterhalt vom Marktmietwert

17 Beispiel: Liegenschaft Pilatus, Malters: Baujahr 1991 Datum letzte Neuschatzung: 01.01.2004 Mietwert Wohnrecht (Schatzung): 15 500 Indexierungssatz: 110,7% mtl. Zahlungen an den Wohnrechtsgeber: 600 Welches sind die Steuerfolgen des Wohnrechts in der Veranlagung 2010?

18 Steuerfolgen bei Wohnrecht bei der Wohnrechtsnehmerschaft: 15 500 x 110,7% = 17 158./. periodische Gegenleistung./. 7 200 Total 9 958 davon steuerbar 70% = 6 971

19 Steuerfolgen bei Wohnrecht bei der Wohnrechtsgeberschaft: 15 500 x 110,7% = 17 158 Monatliche Zahlungen von 7 200 Naturalanteil 9 958 = Wohnrechtsabzug (Ziffer 258 StE) Gebäudeunterhalt 4 289 (25% von 17 158)

20 Besteuerung einer Liegenschaft mit Beteiligten an einer Erbengemeinschaft

21 Beispiel: Liegenschaft X (EFH) Baujahr 1963 Katasterwert: 600 000 Eigenmietwert: 18 000 (100%) Hypothekarschulden: 400 000 Hypothekarschuldzinsen: 12 000 Liegenschaftseigentümer sind die Gebrüder Bruno, Alois, Markus zu 1/3 Bruno wohnt in dieser Liegenschaft, bezahlt die gesamten Schuldzinsen, die andern sind beschränkt steuerpflichtig.

22 Beispiel: Liegenschaft X Baujahr 1963 Katasterwert: 600 000 Eigenmietwert: 18 000 (100%) Hypothekarschulden: 400 000 Hypothekarschuldzinsen: 12 000 Wie sieht die Besteuerung der Liegenschaft, des Mietwertes und der Schuldzinsen aus?

23 Steuerwert Liegenschaft Eigentumsverhältnisse massgebend 75%, wenn am Wohnsitz dauernd selbst bewohnt Bruno Alois Markus 150 000.-- 200 000.-- 200 000.-- 1/3 Anteil, zu 75% 1/3 Anteil, zu 100% 1/3 Anteil, zu 100%

24 Eigenmietwert Eigentumsverhältnisse massgebend 70% für die eigene Nutzung (Bruno) 70% für die unentgeltliche Überlassung des Anteils (Alois/Markus) Bruno Alois Markus 4 200.-- 4 200.-- 4 200.-- 1/3 Anteil, 1/3 Anteil, 1/3 Anteil, zu 70%, zu 70%, zu 70%,

25 Schuldzinsen (Schulden) Nicht die Eigentumsverhältnisse, sondern das Schuldverhältnis gegenüber der Bank massgebend Bruno Alois Markus 12 000.-- 0 voller Abzug kein Abzug 0 kein Abzug sofern Bruno gegenüber der Bank als Alleinschuldner auftritt

26 Anspruch Gebäudeunterhalt bei Eigentum / Nutzniessung

27 Beispiel: Liegenschaft X Baujahr 1958 Katasterwert: 500 000 Eigenmietwert: 24 000 (100 %) Hypothekarschulden: 300 000 Hypothekarschuldzinsen: 9 000 Pauschale Gebäudeunterhalt 8 000 Nutzniessung Vater Eigentum Sohn Antrag auf effektiven Abzug 2011, 80 000 Wer hat Anspruch auf den Gebäudeunterhalt?

28 Gebäudeunterhalt bei NN / Eigentum Abzug der effektiven Kosten möglich, wenn Voraussetzungen für Wechsel der Abzugsart erfüllt sind kein Pauschalabzug beim Nutzniesser Folgejahre: nur noch Abzug der effektiven Liegenschaftskosten kein neues Wahlrecht bei Ablösung Nutzniessung

29 Photovoltaikanlagen mit Einspeisevergütungen

30 Solaranlage Technische Anlage zur Umwandlung von Sonnenenergie in eine andere Energieform Thermische Solaranlage erzeugt Wärme für Wasser und Heizung Photovoltaikanlage wandelt Lichtenergie in einer Solarzelle direkt in elektrische Energie um

31 Photovoltaikanlage (Liegenschaft im Privatvermögen) Investitionskosten bei den Staats- und Gemeindesteuern: kein Abzug bei den direkten Bundessteuern: bei bestehenden Bauten: Abzug möglich (Anrechnung allfälliger Subventionen) bei Neubauten: kein Abzug

32 Einspeisevergütungen Eigenbedarfsdeckung ist steuerfrei die Eigenbedarfsdeckung übersteigenden Entschädigungen sind Einkommen aus unbeweglichem Vermögen

33 Katasterwert / Mietwert Die Investitionen einer Photovoltaikanlage wirken sich auf die Höhe der Katasterschatzung aus entfalten keine Auswirkungen auf die Mietwertberechnung

34 Photovoltaikanlage (Liegenschaft im Geschäftsvermögen) Photovoltaikanlage ebenfalls Geschäftsvermögen Investitionskosten sind Anlagekosten und zu aktivieren ordentliche bzw. Sofort-Abschreibungen Einspeisevergütungen und Subventionen sind Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

35 Bsp: Abrechnung CKW über Verbrauch 1/2

36 Bsp: Abrechnung CKW über Verbrauch 2/2 Netznutzung: Kosten für Durchleitungsinfrastruktur

37 Abrechnung CKW über Einspeisung

38 Differenzabrechnung (Gutschrift / Rechnung) Abrechnung ungeeignet, da auch Kosten für Netznutzung und Abgaben enthalten

39 Grundsatz: Nur die Einspeisung und der Bezug von elektrischer Energie werden verrechnet Bezug Strom CKW 788.16 zuzügl. 8 % MWST 63.05 Total Bezug Strom 851.21 Einspeisung an CKW - 4 263.50 steuerbarer Ertrag 3 412.30